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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: blauebiene am 01. Juni 2022, 16:27:52

Titel: Vermittlungsvorschläge
Beitrag von: blauebiene am 01. Juni 2022, 16:27:52
Hallo liebe Leser,

in meiner Eingliederungsvereinbarung ist festgelegt, dass ich 1 - 2 Bewerbungen pro Woche schreiben muss. Ich bekomme aber TÄGLICH bis zu 5 Vermittlungsvorschläge von der Agentur geschickt mit Rechtsfolgebelehrung.

Muss ich davon jetzt nur 1 - 2 schreiben oder gelten diese für eigene Stellen und die Pflichtbewerbungen muss ich zusätzlich schreiben?

LG

Bienchen
Titel: Aw: Vermittlungsvorschläge
Beitrag von: Kopfbahnhof am 01. Juni 2022, 16:35:02
Zitat von: blauebiene am 01. Juni 2022, 16:27:52Ich bekomme aber TÄGLICH bis zu 5
Kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

Pro Monat 6 Bewerbungen sind soweit wohl o.k. viel mehr, dann aber auch nicht.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschläge
Beitrag von: BigMama am 01. Juni 2022, 18:00:19
Du musst dich auf alle VV bewerben, die eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.
Da du unter der Rubrik Fragen und Antworten zu anderen Problemen geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass du Arbeitslosengeld I bei der Bundesagentur für Arbeit beziehst und kein Alg II. Ist das korrekt?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschläge
Beitrag von: Unwissender am 02. Juni 2022, 10:36:53
Das kommt drauf an, wie viele bezahlt werden!
Titel: Aw: Vermittlungsvorschläge
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juni 2022, 17:00:38
blauebiene

Zitat von: BigMama am 01. Juni 2022, 18:00:19Du musst dich auf alle VV bewerben, die eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten.
Nur wenn sie auf dein "Profilling" passen.
Einfach ausgedrückt als Dachdecker musst du dich nicht als Doktor bewerben, Rechtsfolgenbelehrung hin oder her.

Desweiteren gelten auch die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)

Bei VV die nicht passen füllt man das Beiblatt aus warum man sich nicht darauf beworben hat.
Und nebenbei würde ich dem SB auf die Füsse treten wenn er unpassende VV verschickt; sein Job ist passende VV zu verschicken.

Zitat von: blauebiene am 01. Juni 2022, 16:27:52in meiner Eingliederungsvereinbarung ist festgelegt, dass ich 1 - 2 Bewerbungen pro Woche schreiben muss.
In der Form unterschreibt man keine EinV. Ist ja nicht konkret, hoffentlich bekommst du in der EinV wenigstens Auskunft wie hoch die Erstattung pro Bewerbung ist.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)

MfG FN