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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Meira am 02. Juni 2022, 12:37:26

Titel: Doppelberechnung Minijob als Aufstockerin
Beitrag von: Meira am 02. Juni 2022, 12:37:26
Guten Tag,
ich beziehe AlgI und vom Jobcenter wird der Rest von Bedarf aufgestockt. Jetzt habe ich einen Minijob begonnen und in beiden Berechnungen taucht ein grob geschätzter Betrag auf, den ich dort verdiene. Beim AlgI darf ich 165,-€ verdienen, der Rest wird angerechnet. Beim Jobcenter 100,-€ plus 20% von jedem weiteren Euro. Die Berechnungen von beiden Ämtern sind vermutlich korrekt, jedoch berechnen mir beide den Minijob und ziehen den entsprechenden Betrag ab von der Auszahlung. Ich verdiene das Geld aber nur einmal, da kann doch etwas nicht stimmen.
Beide Ämter verweisen mich mit Fragen diesbezüglich ans jeweils andere Amt, weil ihre eigene Berechnung ja korrekt ist und sie sich mit den Vorgaben beim anderen Amt angeblich nicht auskennen.
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Ist das korrekt? An wen kann ich mich wenden um das zu klären? Ich kann ja nicht plötzlich weniger Geld zur Verfügung haben, weil ich einen Minijob angefangen habe. Was die beiden Ämtern abziehen ist zusammen mehr als ich dort verdiene.
Vielen Dank für jede Hilfe und Information dazu!
Titel: Aw: Doppelberechnung Minijob als Aufstockerin
Beitrag von: Quinky am 02. Juni 2022, 13:10:16
Es sieht wie eine Doppelberechnung aus, ist aber in Wirklichkeit keine, sofern beide Ämter korrekt rechnen, DENN
Du bekommst ALGI und ALGII als Aufstockung.
Jetzt kommt die komplizierte Rechnung, da bei beiden ALG's je der Mehrverdienst berücksichtigt werden muß.
Ich bilde mal ein Beispiel:
Ohne Mini-Job:
650€ ALGI plus 350€ ALGII wäre die normale Berechnung
bei der Berechnung des ALGII wird 650€ ALGI als Einkommen berücksichtigt
Jetzt mit einem Minijob mit 400€ Einkommen, sonstiges unverändert.
Im ersten Schritt muß das neue ALGI ermittelt werden,
d.h.
400€ Minijob, 165€ sind nicht anrechenbar= 235€ des Minijobs werden auf das ALGI angerechnet und ergeben neu 415€ ALGI
Zweiter Schritt:
400€ Einkommen minus Freibetrag von 160€ laut § 11 SGBII = 240€ anrechenbar bei ALGII

Schlussberechnung:
1.000€ ursprüngliches Einkommen( ALGI und ALGII)
minus 415€ neues ALGI und 240€ anrechenbar auf ALGII aus Einkommen = 345€ neues ALGII

Einkünfte Gesamt:
415€ ALGI
345€ ALGII
400€ Verdienst
= 1.160€ Gesamteinkommen.

Somit ergibt sich insgesamt 160€ mehr als bisher (einzige Einschränkung, auf das alte ALGI ergab sich eine Versicherungspauschale von 30€ und evtl. zusätzlich KFZ-Haftpflicht) sodass im Endeffekt weniger als 160€ herauskommen kann (da im Freibetrag des ALGII Vers.-P und KFZ-Haftpflicht bereits enthalten sind).

Sorry für die komplizierte Aufdröselung, leider ist es nicht einfacher zu erklären.

Du mußt bei der Berechnung ALGII darauf achten, das der reduzierte Betrag des ALGI korrekt berücksichtigt wurde.

Ernie
Titel: Aw: Doppelberechnung Minijob als Aufstockerin
Beitrag von: Cridi am 02. Juni 2022, 19:29:02
im zweifel leg einfach widerspruch gegen die bescheide ein und lass es dir durch/Neurechnen und bestätigen