Liebes Forum,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe meinen aktuellen vorläufigen ALG2 Bescheid erhalten und verstehe die Berechnung unserer BG nicht.
Unsere Struktur ist etwas kompliziert:
2 Erwachsene, die gemeinsam selbständig sind, davon:
ich - 1 Erwachsene mit ALG2 (Aufstocker zur Selbständigkeit)
+ 1 Rentner mit Grundsicherung im Alter zur kleinen Altersrente + seinem anteiligen Gewinn aus Selbständigkeit (unter Berücksichtigung des Freibetrages für Erwerbseinkommen + dem Grundrentenfreibetrag laut SGB XII)
Bei der Berechnung meines ALG2 in der BG wird nun nicht berücksichtigt, dass dem Rentner laut vorliegendem Grundsicherungsbescheid nur die Grundsicherung zur Verfügung steht.
Stattdessen wird seine Rente ohne Grundrentenfreibetrag (das wären 224,50 Euro) sowie der Gewinn aus der Selbständigkeit ohne die üblichen Freibeträge, sondern nur mit einer Pauschale von 30 Euro angerechnet.
Dadurch entsteht auf dem Papier ein Überschuss zu seinem Bedarf, der (natürlich) bei meiner Leistung abgezogen wird.
Aber das bedeutet, dass mir rund 200 Euro zu meinem Bedarf fehlen.
Nach meinem Verständnis kann das doch nicht richtig sein, oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Katze
Selbständig und ALG2 ?? Wieviel musst du denn aufstocken?
Rentner:
Grundrentenfreibetrag gibt es NUR bei einer freiwilligen Altersvorsorge, OHNE die normale Altersrente (auf die gibt es keinen Grundrentenfreibetrag).
Jedoch die Berechnung von lediglich 30€ Freibetrag ist nicht richtig.
Von seinem selbständigen Gewinn werden 30% als Freibetrag gewährt. Hat er also nur 100€ Gewinn, würde der Freibetrag von 30€ stimmen.
Rentner mit Grundsicherung und Selbständigkeit oder abhängiger Arbeit werden vom Gesetzgeber wie der letzte Dreck behandelt. Ihnen steht weniger zu, als einem HartzIV-Empfänger, der zum ersten Mal in seinem Leben arbeitet.
Gesetzliche Grundlage:
HartzIV-Empfänger: 100 Grundfreibetrag plus 20% vom überschreitenden Betrag
Rentner: KEINEN Grundfreibetrag, sondern maximal 30% vom Verdienst bis maximal 224,50€ (aktuell = 1/2 des Regelsatzes).
Hintergrund: Falls Rentner arbeiten, sollen sie möglichst schnell verrecken, denn selbst noch Geld verdienen (wenn nur eine kleine Rente zur Verfügung steht) das geht garnicht!
@geraldxx - ca. 300 Euro
@quinky - Die Berechnung der Grundsicherung im Alter vom Sozialamt für den Rentner ist ja korrekt (mit 30% Freibetrag auf das Einkommen und Berücksichtigung des Grundrentenfreibetrages).
Die Frage ist, warum ein Rentner mit Grundsicherung für ein anderes Mitglied der BG aufkommen soll (in unserem Fall mit 220 Euro) und dafür seine Einkünfte anders berechnet werden.
Ich hätte erwartet, dass sein Geld = Grundsicherungsbetrag nicht angetastet werden kann, ansonsten ist er ja auch wieder unter der Grundsicherung.
Bitte arbeite mal mit realen Zahlen:
was bekommt er laut Bescheid alles, was wird angerechnet
was bekommst du laut Bescheid alles, was wird angerechnet.
Sonst wird das hier noch hundert Nachfragen geben.
Ihr bildet eine gemischte BG, dabei wird anders berechnet. Dein Partner erhält Rente plus der Grundsicherung nach Kapitel IV, SGB XII. Dazu erzielt er Einkünfte. Im SGB XII wird nicht vertikal sondern horizontal gerechnet, ist sein Bedarf gedeckt, muss er sein überschüssiges Einkommen dazu einsetzen, deinen Bedarf zu mindern. Stichwort "Einstandsgemeinschaft". Kurz gesagt: Arbeiten lohnt sich in diesem Fall für ihn kaum bzw. nicht ...
Hier findest du eine kurze Erklärung zu den Berechnungen:
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=horizontale-vertikale-anrechnung (http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=horizontale-vertikale-anrechnung)
Warum fehlen dir jetzt 200€?
@flowerpunk
Danke für die Hinweise. Ich würde das gerne noch mal erläutern:
Mein Partner erhält Rente und hat Einkünfte. Da dies insgesamt zu wenig ist erhält er zusätzlich Grundsicherung im Alter nach SGB XII inkl. Berücksichtigung der dort geltenden Freibeträge 30% vom Einkommen + Grundrentenfreibetrag 224,50 Euro. Sein Bedarf ist somit genau gedeckt, er hat keinen Überschuss.
Das Jobcenter hat bei meinem ALG2 Antrag seine Einkünfte (Rente + Selbständigkeit) nur mit 30 Euro Freibetrag-Pauschale und ohne den Grundrentenfreibetrag von 224,50 Euro berechnet. Nur deshalb ist ein "vermeintlicher" Überschuss entstanden. Dieser ist bei meinen Leistungen abgezogen worden. Das sind die zirka 200 Euro, die mir jetzt fehlen.
Ich versuche jetzt herauszufinden, ob diese Berechnung tatsächlich korrekt sein soll.
Du solltest in Widerspruch gehen. Zum einen muss der GrundrentenFB natürlich abgesetzt werden, das bestimmt § 11b Absatz 2a SGB II:
Zitat(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend.
und zum anderen ist vom Erwerbseinkommen deines Mannes mangels Rechtsgrundlage im SGB II die Rechtslage nach dem SGB XII heranzuziehen, vgl BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 201/10 R:
https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_AS_201.10_R.htm
Jetzt habe ich es verstanden, die Berechnung des Jobcenters kann nicht richtig sein. Dieser Link sollte hilfreich sein:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-11b-absetzbetraege-29-freibetrag-bei-grundrente_idesk_PI13994_HI14362974.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-11b-absetzbetraege-29-freibetrag-bei-grundrente_idesk_PI13994_HI14362974.html)
HERZLICHEN DANK an alle für Eure Zeit, die tolle Hilfe und die erläuternden Links!
Ich werde jetzt in Widerspruch gehen.
Ich wünsche Euch allen eine gute Zeit
Katze