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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hecht28 am 06. Juni 2022, 16:30:19

Titel: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: Hecht28 am 06. Juni 2022, 16:30:19
Hallo meine Frau hat diese Eingliederungsvereinbarung bekommen finde vieles net ok bitte um Meinungen.
Danke

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Titel: Aw: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: OLD-MAN am 06. Juni 2022, 17:47:54
Nach nunmehr 17 Jahre "Hartz IV" und in diesem Forum gefühlten 10.000 Beiträgen, alle zum Thema "Eingliederungsvereinbarung", wirst du bei eigenständiger Suche sicherlich alle Antworten auf deine nicht gestellten Fragen finden.

Also, ich persönlich, lese mir keine 5 Seiten Eingliederungsvereinbarung durch, bin aber durchaus bereit, gezielte Fragen zu beantworten.
Titel: Aw: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:24
Hallo die fragen sind
1. Darf das Jc Wirklich die Vermittlungsvorschläge nicht als Eigenbemühungen ansehen?
Dan noch min.4 selbst drauf?
Ich kann auch nicht alles Arbeiten
liegt auch dem Jc vor. Alles Ärztlich abgeklärt

2. Wie soll das mit der Eingangsbestätiung aussehen?
Mail Lesebestätigung macht keiner selbst das Jc nicht.
Muss da sein?
Die vom JC  rufen sowie so immer zur Kontrolle überall an und fragen ob man sich beworben hat  das ist doch dan eine Bestätigung

3.Wie schaut das ganze mit den Sanktionen aus? Es hieß doch mal das sie dies nicht mehr dürfen nur wen man ein Termin bei Jc schwänzt.

Der ganze wisch unterschreibe ich mal nicht.
Titel: Aw: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2022, 14:48:42
Beutelmaus

Bist du die Frau vom Hecht 28 ?

Zitat von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:24Hallo die fragen sind
1. Darf das Jc Wirklich die Vermittlungsvorschläge nicht als Eigenbemühungen ansehen?
Ja darf es

Zitat von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:24Ich kann auch nicht alles Arbeiten
liegt auch dem Jc vor. Alles Ärztlich abgeklärt
auf so etwas musst du dich nicht bewerben und das JC darf in dieser Richtung keine VV versenden, was es aber nicht davon abhält.

Zitat von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:242. Wie soll das mit der Eingangsbestätiung aussehen?
Eine Streitfrage die ich nicht mal vor dem SG klären konnte, der Richter hat nicht zugehört bzw. es hat ihn nicht interessiert.
Du kannst lediglich einen Verbesserungsvorschlag machen und die Streichung dieser Punkte verlangen.
Ein Formblatt muss genügen da das JC dir eh nichts glauben darf und zur Not selber ermitteln muss. Dafür reicht dann eine Liste mit den wichtigsten Daten wie> Wann, bei wem, worauf,Ansprechpartner und Ergebnis

Zitat von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:243.Wie schaut das ganze mit den Sanktionen aus? Es hieß doch mal das sie dies nicht mehr dürfen nur wen man ein Termin bei Jc schwänzt.
Erst wenn es Gesetz ist.

Zitat von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:24Der ganze wisch unterschreibe ich mal nicht.
Auch eine Möglichkeit dann kannst du gegen den EinV/VA vorgehen. Falls einer erlassen wird.

Lies dir mal den Thread durch der ist uiemlich gleichlautend>
https://hartz.info/index.php?topic=128824.0

MfG FN
Titel: Aw: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Juni 2022, 15:48:15
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2022, 14:48:42Ja darf es
Dürfen wollen die viel, aber ich muss damit nicht Einverstanden sein.
Für mich kommt da immer, nur eine konkrete Zahl in Betracht.
Zwar ALLE Bewerbungsbemühungen, auch TZ Tel. Pers. usw.

Die EGV würde ich u.a. darum, auch nicht Unterschreiben.
Auch Nachweise dafür reicht eine einfache Liste, Anschreiben z.B. gehen den SB gar nichts an.
Weiterhin soll man sich hier als gratis Arbeiter Anbieten, oder so einen extrem tollen Euro Job machen?

Das JC betont extra noch, man hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Leistungen vom JC.
Aber das JC darf einen zu Sanktionieren, dass geht dann doch?
Titel: Aw: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: justine1992 am 07. Juni 2022, 18:14:48
Zitat von: Beutelmaus am 06. Juni 2022, 23:27:24Der ganze wisch unterschreibe ich mal nicht.
Dann erlangt diese Vereinbarung auch keine Gültigkeit.
Titel: Aw: Eingliederungsveinbarug
Beitrag von: Ginsu am 08. Juni 2022, 00:06:13
Punkt 2
Gültigkeit.
Eine EinV ist 6 Monate gültig, danach muss sie fortgeschrieben werden.
Eine Gültigkeit "bis auf weiteres" ist nicht statthaft, es sei denn die besagten 6 Monate werden im späteren Verlauf der EinV erwähnt.

Punkt 4
Unterstützung durch das JC.
- Gegen die Vermittlungsvorschläge kannst du nichts machen, das ist nun mal der eigentliche Job der Jobcenter.
- Kritisch ist jedoch, das es keine Verbindliche Regelung zur Kostenerstattung der geforderten Bewerbungen gibt.
Das BSG hat geurteilt das dieser Umstand eine EinV nichtg macht.
- Wenn das JC dich in einer Maßnahme sehen will, soll es dir eine entsprechende Zuweisung geben.
In der EinV hat derartiger Nonsens nichts zu suchen.
Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden.

Punkt 5
Integration in Arbeit
Hier wird eine unerfüllbare Forderung gestellt.
Wie sollst du eine Bewerbung nachweisen, wenn der potebtielle Arbeitgeber sich schlicht totstellt und nicht meldet?
Welche Postbelege sind eigentlich gemeint? Die Quittungen für Briefmarken? Oder für das Einschreiben? Wer sol ldas bezahlen?
Du kannst eine Liste machen wann du dich wo schriftlich beworben hast und das muss reichen.
Oder du bewirbst dich per Email und setzt den SB ins BCC. Dein potentieller Arbeitgeber bekommt davon nichts mit und dein Sb ist in Echtzeit im Bilde über deine Bewerbung.

Punkt 7
Hier werden nun die 6 Monate benannt.
Macht nichts, das es keine verbindliche klare Kostenerstattung für Bewerbungen gibt, reicht schon um die EinV zu kippen.

Punkt 11
Rechtsfolgebelehrung / Maßnahme
Satz 1 trifft natürlich nur dann zu, wenn du dieses Machwerk unterschreibst und somit freiwillig der Maßnahme verbindlich zustimmst.
Machst du aber nicht.

Mögliche Fahrpläne:
1.
Nicht unterschreiben, den VA abwarten und diesen per Widerspruch und ggf Klage angreifen.

2.
Nicht unterschreiben, aber statt dessen Gegenvorschläge machen oder begründete Einwände erheben.
Das zögert die Sache erst mal hinaus und du zeigst grundsätzlich deine Bereitschaft an eienr EinV mitzuwirken.
Wenn dann doch ein VA kommt.... Siehe Nr. 1.

3.
Nicht unterschreiben, den VA abwarten und ab dem 01. Juli laut lachen weil du nicht mehr sanktioniert werden kannst.

Persönlich rate ich zu Nr. 2