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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rekkles1366 am 07. Juni 2022, 15:04:15

Titel: Fragen zur Arbeitsfähigkeit/Studieren/Bildungsgutschein
Beitrag von: Rekkles1366 am 07. Juni 2022, 15:04:15
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein paar Fragen bezüglich des Bildungsgutscheins/Arbeitsunfähigkeit und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich weiterhelfen können.
Ich bin seit etwa 2 Jahren beim Jobcenter gemeldet und beziehe ALG 2. Ich möchte aufgrund meiner chronischen Krankheiten online studieren, unter anderem da ich drei bisherige Studiengänge mit Präsenzpflicht vor Ort nicht abschließen konnte. Auch habe ich bereits versucht bei der Universität einen Gleichstellungsantrag/Nachteilsausgleich zu stellen. Dieser wurde damals unverständlicherweise abgelehnt.
Es besteht desweiteren ein Grad der Behinderung von 40%. In diesem sind die Krankheiten
-   Fibromyalgie
-   Skoliose
-   Endometriose
-   Interstitielle Cystitis
gelistet. Letzteres wurde beim GdB bisher nicht mit berücksichtigt, jedoch aufgeführt. Ein entsprechender Antrag auf Verschlimmerung ist in Bearbeitung. Die dadurch resultierende Mitberücksichtigung würde wahrscheinlich zu einem GdB von mindestens 50% führen.
Die größte Problematik hierbei ist, dass ich dem Arbeitsmarkt zwar theoretisch zur Verfügung stehe, aufgrund der Symptome, der Schmerzen und den Nebenwirkungen der Medikamente es mir aber nicht möglich ist, präsent vor Ort zu arbeiten oder nur teilweise mit flexiblen Arbeitszeiten. Daher strebe ich ein Online-Studium der Fernuniversität IU im Bereich Medieninformatik an. Hierdurch erhoffe ich mir eine Integration in den Arbeitsmarkt, trotz eingeschränkter Mobilität, und mehr Selbstständigkeit.
Da ich bereits einen langen Leidensweg von 12 Jahren mit vielen Hindernissen hinter mir habe, würde ich mir wünschen, dass sich mir neue Möglichkeiten eröffnen und ich die Chance bekomme, mit 31 Jahren berufliche Qualifikationen zu erwerben, sowie einen Ausweg aus meiner Odyssee zu finden.
Von bisherigen Ärzten und Spezialisten gibt es entsprechende Arztbriefe und Dokumente, dennoch ist die Prognose leider ungewiss, was die Rechtfertigung meiner Situation erschwert.
Nun zu den Fragen:
-   Inwiefern gelte ich als erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn ich theoretisch mehrere Stunden täglich arbeiten kann, dies aber im Homeoffice und/oder zu flexiblen Arbeitszeiten, dementsprechend auch zeitweise vor Ort?
-   Das angestrebte Studium kostet monatlich ca 300-400€ über die Dauer von etwa 3 Jahren. Bisherige Studiengänge musste ich aus selbst finanzieren, was dazu beigetragen hat, dass ich sie nicht weiterführen konnte. Wann und unter welchen Vorraussetzungen gibt es die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu erhalten bzw welche anderen finanziellen Hilfen würde das Jobcenter anbieten können?

-   Inwiefern besteht die Möglichkeit mit einem GdB von 40% und nachweisbaren Diagnosen, finanzielle Zuschüsse oder andere Hilfen aufgrund von Chronischer Krankheit zu erhalten?

-   Wäre es möglich, mithilfe eines Gleichstellungsantrags in der Abteilung für Behinderung des Jobcenters notwendige Unterstützung zu erhalten?

Für Antworten aller Art wäre ich sehr dankbar – für weitere Anregungen und Ideen selbstverständlich ebenfalls.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Kathrin
Titel: Aw: Fragen zur Arbeitsfähigkeit/Studieren/Bildungsgutschein
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Juni 2022, 16:24:02
Rekkles1366
 
ist nicht so ganz meine Materie.

Aber wenn du privat studieren willst dann wirst du keine Unterstützung vom JC bekommen.
So etwas muss zertifiziert sein und das kann ich mir für ein Studium nicht vorstellen, gelesen habe ich in der Richtung auch noch nichts.

Erwerbsfähig bist du für das JC wenn du mehr als 3 Std. täglich arbeiten kannst. Dafür braucht es dann aber eine Amtsärztliche Untersuchung.

Ein Gleichstellungsantrag kann man ab GdB 30 stellen und wird dann behandelt als wenn man GdB 50 hätte.
Ob dein JC überhaupt einen "Fallmanager" für so etwas hat und wenn ob du da am Ende noch mehr gegängelt wirst kann man nicht wissen.

Zitat von: Rekkles1366 am 07. Juni 2022, 15:04:15Chronischer Krankheit
Mehrbedarf bei chronischer Krankheit (http://hartz.info/index.php?topic=2598.0)

MfG FN
Titel: Aw: Fragen zur Arbeitsfähigkeit/Studieren/Bildungsgutschein
Beitrag von: PetraL am 16. Juni 2022, 15:23:00
Zitat von: Rekkles1366 am 07. Juni 2022, 15:04:15Ein entsprechender Antrag auf Verschlimmerung ist in Bearbeitung. Die dadurch resultierende Mitberücksichtigung würde wahrscheinlich zu einem GdB von mindestens 50% führen.
Falls nicht, solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Möglicherweise musst du dann zu einer (weiteren) (Amts-)ärztlichen Untersuchung. Alles u.U. langwierig (6-12 Monate) und unbequem - aber es lohnt sich, für seine Rechte zu kämpfen.
Zitat von: Rekkles1366 am 07. Juni 2022, 15:04:15Online-Studium der Fernuniversität IU
Von dieser Hochschule kann ich nur abraten! Meine Tochter hat das angefangen, musste es aber abbrechen, da es sich mit meinem ALGII und ihrem BAföG nicht finanzieren ließ (JC hat ihr Einkommen bei mir mit angerechnet) und ihre Gesundheit durch die Umstände (Jobcenter) stark gelitten hat.
Die von der IU leisten wenig und kassieren dafür viel, "absetzen" kannst du nichts (da private Uni), Zuschüsse (außer BAföG, das dann vom JC angerechnet wird) gibt es keine. Wenn du Studiengebühren nicht fristgerecht zahlen kannst, kommt Mr. Inkasso - Zahlungsvereinbarungen/Stundungen/geringere Raten (halt irgendein Entgegenkommen bei akuten Zahlungsschwierigkeiten) um nachzuzahlen machen die nicht ...
Also besser Finger weg von der IU !
Für chronisch Kranke gibt es auch Null - nur halt eben die Befreiung von der Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente. Wenn du außerdem auch noch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente oder welche auf Privatrezept brauchst (so wie wir), ist das dein Privat"vergnügen", das du - leider - auch "privat" = selbst finanzieren musst.
Ich denke, damit sollten deine Fragen weitestgehend beantwortet sein. Alles Gute und viel Kraft. GLG