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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Christine 72 am 08. Juni 2022, 16:26:08

Titel: Nutzung Stadt Pass obwohl nicht mehr im Leistungsbezug?
Beitrag von: Christine 72 am 08. Juni 2022, 16:26:08
Kurze Frage:
Ich bin aktuell nicht mehr im Leistungsbezug, bzw. bin jetzt aus meiner Aufstockung "rausgefallen". Meine Kinder haben aber noch ihren XXX(Stadtname der jeweiligen Stadt)-Pass. Dieser ist noch bis Februar 2023 gültig (Bildung,- und Teilhabe).
Nun steht im September eine Klassenfahrt an... im September könnte ich wieder einen neuen Antrag stellen, der dann geprüft werden müsste, ob ich wieder Aufstockung erhalte. Kann ich den XXX-Pass für die Klassenfahrt nutzen?
Weiß jemand, wie das wohl abgerechnet wird?
Danke :)
Titel: Aw: Nutzung Stadt Pass obwohl nicht mehr im Leistungsbezug?
Beitrag von: asus1402 am 08. Juni 2022, 18:12:31
In meiner Stadt gilt der "Stadt-Pass" nicht mehr, wenn man nicht mehr im Leistungsbezug ist.
Titel: Aw: Nutzung Stadt Pass obwohl nicht mehr im Leistungsbezug?
Beitrag von: Christine 72 am 11. Juni 2022, 15:29:35
Der Paas liegt ja der Schule seit Februar 22 vor und ist datiert bis Februar 23.
Wenn der jetzt einfach weiter genutzt wird, ist ja die Frage, ob das Kind in irgendwelchen Abrechnungen namentlich genannt wird...
Titel: Aw: Nutzung Stadt Pass obwohl nicht mehr im Leistungsbezug?
Beitrag von: Ottokar am 11. Juni 2022, 19:32:12
Diese Frage kannst du nur selbst beantworten, indem du die Nutzungsbedingungen dieses Passes nachliest.
I.d.R. steht da drin, dass ein solcher Pass nicht mehr benutzt werden darf (und unverzüglich zurückzugeben ist), wenn die Voraussetzungen für dessen Inanspruchnahme weggefallen sind.