Hallo
ich habe eine Frage zu den Zuverdienstbestimmungen im ALGII Bezug.
Soweit ich richtig informiert bin darf man im ALGII Bezug 100€ an Zuverdienst aus einem Nebenjob behalten. Plus 20% von dem was über dieser 100€ Grenze liegt.
Ich habe nun ein Angebot eines Nebenjobs erhalten bei dem ich allerdings nur sporadisch als Aushilfe tätig wäre. D.h. mein Zuverdienst wäre in dem einem Monat über 100€ und im nächsten Monat eventuell garnichts weil ich nicht gebraucht werde.
In der Vergangenheit hatte ich schon einmal einen ähnlichen Job allerdings lief der über einen gemeinützigen Verein und ich bekam dort Ehrenamtspauschale. Dieser Zuverdienst wurden vom JobCenter auf das Jahr berechnet und ich durfte ihn zwischen den Monaten aufteilen.
Meine Frage ist nun ob diese Aufteilung bei 'normalem' Zuverdienst (also kein Ehrenamt bei einem Verein) auch möglich ist.
Vielen Dank
Soweit mir bekannt, liegt die Grenze des nicht anzurechnenden Zuverdienstes bei 100 EUR im Monat durchschnittlich, bezogen auf 6 Monate.
Du darfst also beispielsweise in einem Monat 600 EUR dazuverdienen, in den anderen fünf gar nichts. Wenn das JC etwas anderes behauptet, verlange von denen die entsprechende gesetzliche Regelung, und zwar schriftlich.
Ui, das ging ja schnell. Vielen Dank schonmal :grins:
Bin gespannt ob ich die 600€ Grenze pro Halbjahr überschreiten werde. Ist ja wie gesagt nur sporadisch auf Abruf.
Zitat von: rioreisender am 09. Juni 2022, 09:46:40Du darfst also beispielsweise in einem Monat 600 EUR dazuverdienen, in den anderen fünf gar nichts.
Das ist falsch. Es geht rein nach monatlichem Zufluss.
Die abschließende Bewilligung eines zunächst vorläufigen 6 Monats Zeitraum erfolgt hinterher nicht mehr mit Durchschnittsberechnung, sondern das Einkommen wird monatsgenau angerechnet.
Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 13:00:08Zitat von: rioreisender am 09. Juni 2022, 09:46:40Du darfst also beispielsweise in einem Monat 600 EUR dazuverdienen, in den anderen fünf gar nichts.
Das ist falsch. Es geht rein nach monatlichem Zufluss.
Hm, ok. Du benutzt das Wort 'monatlicher Zufluss'. Bedeutet das Geldeingang auf dem Konto? Wäre dann folgendes Beispiel möglich:
Verdienst Juli: 200€
Verdienst August: 0
Ich stelle im Juli eine Rechnung über den Teilbetrag 100€ und bekomme 100€ im Juli aufs Konto.
Ich stelle im August eine Rechnung über den Teilbetrag 100€ und bekomme 100€ August aufs Konto.
Danke
Wie wäre es, wenn ......
.....du hier mal ehrlich schreibst, was du machen willst (Nebenjob / Selbständigkeit) und was du mit den unterschiedlichen Verdiensten bezwecken willst?
Immer dieses "Rumgeeiere" um mögliche Anrechnungen zu vermeiden!
Zitat von: OLD-MAN am 09. Juni 2022, 13:52:26Wie wäre es, wenn ......
.....du hier mal ehrlich schreibst, was du machen willst (Nebenjob / Selbständigkeit) und was du mit den unterschiedlichen Verdiensten bezwecken willst?
Immer dieses "Rumgeeiere" um mögliche Anrechnungen zu vermeiden!
Entschuldige wenn das für dich wie rumgeeiere wirkt. Es ist ein Aushilfsjob im Veranstaltungsbereich. Wenn ein Techniker verhindert ist würde ich einspringen. Und ja. Ich würde natürlich gern soviel wie möglich davon behalten.
So, dass wäre dann ein Aushilfsjob und kein Job, wo man eine Rechnung schreiben würde, bzw. darf.
Entweder du läßt sich von Einsatz zu Einsatz bezahlen (denk´ an die Unfallversicherung, falls du zu Schaden kommst), meldest den Verdienst dem JC und gut ist, oder der Veranstalter meldet dich offiziell bei der Minijobzentrale an, bezahlt dich regelmäßig und rechnet dann 1 oder 2 Mal im Jahr mit dir deine Einsätze gegen.
Zitat von: PL76 am 09. Juni 2022, 13:47:48Ich stelle im Juli eine Rechnung über den Teilbetrag 100€ und bekomme 100€ im Juli aufs Konto.
Du schreibst als Arbeitnehmer Rechnungen?
Bei Selbständigen wird im Übrigen dann wieder mit dem Durchschnitt gerechnet.
Es wäre schön, wenn du einfach die Fakten zur Tätigkeit schreibst und nicht "was wäre wenn"?
Zitat von: Flip am 09. Juni 2022, 13:00:08Zitat von: rioreisender am 09. Juni 2022, 09:46:40Du darfst also beispielsweise in einem Monat 600 EUR dazuverdienen, in den anderen fünf gar nichts.
Das ist falsch. Es geht rein nach monatlichem Zufluss.
Wo steht das im Gesetz?
Zitat von: OLD-MAN am 09. Juni 2022, 13:52:26Immer dieses "Rumgeeiere" um mögliche Anrechnungen zu vermeiden!
Und wo ist das Problem? Klar will der TE von seiner Arbeit soviel Geld wie möglich in seinem Geldbeutel behalten. Das will doch jeder, auch ein Boris Becker der massig steuer hinterzogen hat oder Michael Schuhmacher der sein Wohnsitz in die Schweiz verlegt hatte um Steuer zu sparen.
Nur haben die sowieso schon genug Geld, wir Hartzer sind eben auf jeden Cent angewiesen, gerade in der heutigen Zeit.
Aber im Grunde kenn ich niemanden der nicht gern mehr Geld hätte.
Insofern hab ich großes Verständnis für das "rumgeeier" des TE um am Ende mehr Geld zum Leben zu haben.
Zitat von: hotwert am 09. Juni 2022, 17:14:17Und wo ist das Problem?
Du befindest dich hier in einem Hilfeforum und wenn hier viele User Hilfestellungen geben, sollten sie zumindest mit den ehrlichen Fakten konfrontiert werden.
Hier spricht der TE z.Bsp von Zuverdienst und von Rechnung schreiben. Zuverdienst kann eben abhängige Beschäftigung bedeuten oder Selbständigkeit. Rechnung schreiben setzt eine angemeldete Selbstständigkeit voraus.
Zwei Faktore die eine unterschiedliche Betrachtungsweise verlangen. Deshalb = rumgeeiere!
Zitat von: rioreisender am 09. Juni 2022, 15:39:55Wo steht das im Gesetz?
§ 11b Abs. 2 S. 1 SGB II.
Fachliche Hinweise (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf)
Unregelmäßigige Hinzuverdienste im ALG II Bezug ist erstmal der Horror schlechthin.
Bedeutet monatlichen Kontakt zum Jobcenter. Wer wünscht sich das schon.
Die Berechnung deines Einkommens wird dann jeweils mindestens 1 Monat später erfolgen.