WBA (Weiterbewilligung) Antrag online per Formular des JC am 22.05 gestellt ohne Anlage (Nachweis vorhanden) der
Kontoauszüge. Am 01.06 bat ich um einen Persönlichen
Vorsprachetermin (zur Einsichtnahme) dessen per FAX
Am 31.05 kam von Jobcenter eine Aufforderung zur Mitwirkung Frist 20.06
die Kontoauszüge zu liefern. Dieser erreichte mich am 02.06.2022
Ein Termin muss man allerdings bei hiesigen Jobcenter hier vereinbaren.
Mail an Teamleitung blieb auch unbeantwortet.
Die Leistungen laufen Ende des Monats aus.
Ein Krampf wenn man abweicht von den wie sie es gerne hätten (im
Briefkasten reinwerfen)
Mal schauen wie es weitergeht
Wie seht ihr es ? Ich behaupte meine Mitwirkung ist erfüllt mit den Terminwunsch
Auf der HP des JC steht ausdrücklich nur mit Terminvereinbarung.
Kollege Briefkasten oder e-Mail kann ja kein "Muss" sein.
Streß ist vorprogrammiert!
Warum nicht einfach die geforderten Kontoauszüge hinschicken und gut ist´s (mache ich auch immer, denn ich habe auf meinen Kontoauszügen nichts zu verbergen!)?
Darum geht es doch gar nicht. Der Bürger muss das Recht haben diese persönlich zur EINSICHT vorzulegen. Nichts mit kopieren/zur Akte nehmen. Diese Kontrolle hast du nur bei persönliche Vorsprache. Fertig aus.
Ich bin hier nicht Standard Jobcenter Kunde und ich bleibe unbequem.
Hinreichende Fälle von Bermuda Dreieck Jobcenter Briefkasten kenne ich zur Genüge..
Schonmal von Eingangsbestätigung gehört ?
Kann ja ein Foto einstellen wie der Briefkasten hier vom JC aussieht. Nein Danke
Die Aussage ich habe nichts zu verbergen ist lächerlich. Zu einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei geht man auch nicht. Rät dir jeder Rechtsanwalt. Der gleiche Spruch gibts da ja auch im Umlauf.. Aber jedem nach Seinen. Man muss schon seine Rechte kennen.
Genau diese Haltung "Ich hab ja nix zu verbergen" brockt uns diesen ganzen Mist ein ! Mann wer sind wir ? Kleinkinder ? Wir müssen das tun was man uns sagt sonst gibbet aber? ich verstehe es nicht.
Lies mal hier: Datenerhebung vs. Datenspeicherung (https://www.hartziv.org/hartz-iv-vorlage-von-kontoauszuegen-beim-jobcenter/#:~:text=Die%20Datenerhebung%20ist%20zwar%20zul%C3%A4ssig,diese%20sichtet%20und%20daraufhin%20vernichtet.)
oder hier: Hartz IV: Kontoauszüge bei Vorlage im Jobcenter schwärzen? (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein)
In allen Infos, die ich gelesen habe, heißt es: auf Verlangen müssen die Kontoauszüge vorgelegt werden. Vorlegen bedeutet für mich: Am Arbeitstisch des Sachbearbeiters zur Einsicht vorlegen und wieder mitnehmen.
Das Verlangen dieser Dokumente per Post oder Email ist rechtlich nicht geregelt und kann daher auch nicht verlangt werden.
Lediglich das Kopieren und speichern für 3 Monate, wenn auf den Auszügen ein Einkommen nachgewiesen wird.
(das ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Meinung!)
Ich weiss genau das meine ich damit auch ich bin hier so ziemlig alleine als Querolant aber es brachte mir über Jahre auch keine Nachteile.
Keine EGVs oder EGV-VAs, keine Maßnahme, keine Zeitarbeit etc.
Ich mach es ja auf rechtsstaatliche Art und Weise. Völlig legitim
Aber zurück zum Thema: Der Textbaustein in der Mitwirkungsaufforderung besagt es können Leistungen komplett ver sagt werden.
Wenn man aber über Jahre in Bezug ist muss das JC es doch begründen ?
Den WBA Als solches haben sie ja vorliegen. (keine Verängerungen)
Zitat von: SingleDad am 09. Juni 2022, 20:49:21Lies mal hier: Datenerhebung vs. Datenspeicherung (https://www.hartziv.org/hartz-iv-vorlage-von-kontoauszuegen-beim-jobcenter/#:~:text=Die%20Datenerhebung%20ist%20zwar%20zul%C3%A4ssig,diese%20sichtet%20und%20daraufhin%20vernichtet.)
oder hier: Hartz IV: Kontoauszüge bei Vorlage im Jobcenter schwärzen? (https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-dd-geschwaerzt-sein)
In allen Infos, die ich gelesen habe, heißt es: auf Verlangen müssen die Kontoauszüge vorgelegt werden. Vorlegen bedeutet für mich: Am Arbeitstisch des Sachbearbeiters zur Einsicht vorlegen und wieder mitnehmen.
Das Verlangen dieser Dokumente per Post oder Email ist rechtlich nicht geregelt und kann daher auch nicht verlangt werden.
Lediglich das Kopieren und speichern für 3 Monate, wenn auf den Auszügen ein Einkommen nachgewiesen wird.
(das ist keine rechtliche Beratung, sondern nur meine Meinung!)
Genau so ist es.
Übrigens: Bis heute keine Post. Ich bin bereit das echt durchzuziehen
Zitat von: NRWMaster am 09. Juni 2022, 15:36:38Darum geht es doch gar nicht. Der Bürger muss das Recht haben diese persönlich zur EINSICHT vorzulegen. Nichts mit kopieren/zur Akte nehmen. Diese Kontrolle hast du nur bei persönliche Vorsprache. Fertig aus.
Das stimmt so nicht.
Lt. Gerichten und Datenschutzbeauftragten ist der Einschränkung "nur Vorlage" auch dann Genüge getan, wenn das JC die Kontoauszüge nach der Einsichtnahme zurücksendet oder (im Falle von Kopien) vernichtet.
Trotzdem muss eine Persönliche Übergabe möglich sein.
Nur weil das JC keine/kaum freie Zeitkapazitäten hat kann dies nicht zu Lasten des Jobcenter Kunden gehen.
Machen wir uns nichts vor. Ich bezweifle eine Nichtspeicherung, insbesondere hier in Optionskommunen herrscht Datensammelwut.
Zitat von: NRWMaster am 11. Juni 2022, 19:31:38Trotzdem muss eine Persönliche Übergabe möglich sein.
So etwas ist nirgendwo gesetzlich geregelt.
Eine Verwaltung wo man kein Termin bekommt ? Geschlossene Anstalt ?
Naja dann schauen wir mal wie es ausgeht.
Ich halte eine 100 % Leistungsversagung zum 01.06 für unverhältnismäßig sollt es so kommen
Der Grundantrag (WBA) als solches wurde zudem abgeliefert.
Zitat von: NRWMaster am 11. Juni 2022, 19:40:36Eine Verwaltung wo man kein Termin bekommt ? Geschlossene Anstalt ?
Naja dann schauen wir mal wie es ausgeht.
Ich halte eine 100 % Leistungsversagung zum 01.06 für unverhältnismäßig sollt es so kommen
Die Frist läuft doch noch bis zum 20. Juni - also genug Zeit für eine Antwort.
so ein Stress braucht keiner wenn ein Antrag online gestellt und auch die geforderten
Unterlagen auch selbst eingescannt ist der Bescheid in 2 Wochen in meinen Postfach.
Die vom JC zugestellten Antrageformulare hatte ich nie mit der Post zurückgeschickt.
Wird ja leider nicht überall so gehandhabt in den JC.
Was für reine ANtwort ? Bevor das Schreiben zur Mitwirkung mich erreichte habe ich 1 Tag davor schon um einen Termin gebeten per FAX. Wofür soll ich auf dieses Schreiben nun antworten (gibt sogar ein Formular dafür in der Anlage).
Dieses Fax sowie eine Mail an die Teamleitung sollte genügen.
Vor Corona ging es doch auch also sollte es mit der persönlichen Vorsprache jetzt auch funktionieren. Ganz einfach
Man muss nicht wie ein Schohündchen abliefern nur weil sie es gerne so hätten.
Zitat von: NRWMaster am 11. Juni 2022, 21:15:53Man muss nicht wie ein Schohündchen abliefern nur weil sie es gerne so hätten.
Zitat von: NRWMaster am 09. Juni 2022, 15:10:36Kollege Briefkasten oder e-Mail kann ja kein "Muss" sein.
wer Zeit hat und viel Schonvermögen kann das machen.
Ich kann es
Habe mich noch nie unterbuttern lassen vom JC
Netzfund:
Zitattun wir doch einfach mal so, als ob das eine frage gewesen wäre:
zwar ermittelt der antragsgegner von amts wegen und kann zu jeder denkbaren form der mitwirkung auffordern, insbesondere zur vorlange ovn unterlagen und zur persönlichen vorsprache. wenn er allerdings meint, er könne vorschreiben kontoauszüge seien ausschießlich in den briefkasten zu werfen, dann irrt er und man sollte ihm das mal sagen.
er hat schon aus gründen wie der selbstbindung der verwaltung und des gleichbehandlungsgrundsatzes während den öffnungszeiten die vorlage (nicht abgabe!) von kontoauszügen zu ermöglichen und ggf. auch mündliche erklärungen entgegenzunehmen.
in meinem wirkungskreis in X- Y- und Z-stadt raten wir von der briefkastenmethode schon seit je her grundsätzlich ab, da breifkästen sich regelmäßig weigern empfangsbescheinigungen auszustellen und die unterlagen an die richtige stelle weiterzuleiten, sondern das eingeworfene zeug offenbar konsumieren und verdauen, ohne dass es in irgendeiner form hinten wieder rauskäme.
Mit deiner Methode beweist du dem JC nur, dass du das Geld nicht nötig hast, was gar nicht gut ist. Die kommen sonst auf die Idee, dass du die Kontoauszüge logischerweise deswegen verweigerst, weil du illegale Nebeneinkünfte hast.
Weiß nicht, ob das für dich schlussendlich gut ist. Schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken.
Das ist eine Interpreation, man kann genau so gut Schonvermögen besitzen.
Ich verweiger doch gar nich, sonst hätte ich nicht schon am 01.06 um ein Termin gebeten.
Ich kann natürlich auf das Schreiben der Mitwirkung reagierne und nochmals um Termin bitten oder ma besten gleich bei der Kreisverwaltung übergeordnete Stelle
Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 06:22:28Mit deiner Methode beweist du dem JC nur, dass du das Geld nicht nötig hast, was gar nicht gut ist. Die kommen sonst auf die Idee, dass du die Kontoauszüge logischerweise deswegen verweigerst, weil du illegale Nebeneinkünfte hast.
Weiß nicht, ob das für dich schlussendlich gut ist. Schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken.
Die genannten Hunde sollten nicht zuviel in Sachverhalte interpretieren was der Tatsache nicht entspricht.
Zitat von: NRWMaster am 17. Juni 2022, 08:38:44Ich kann natürlich auf das Schreiben der Mitwirkung reagierne und nochmals um Termin bitten oder ma besten gleich bei der Kreisverwaltung übergeordnete Stelle
Klar kannst du weiterhin das Gegenteil von dem tun, was das JC von dir fordert. Du wirst aber nicht auf Gegenliebe stoßen. Immer dran denken: Wie man in den Wald schreit, so kommt es wieder heraus.
Wenn du also dem JC möglichst viele Steine in den Weg legen willst, damit dein Antrag nicht zügig bearbeitet werden kann, dann darfst du dich allerdings nicht wundern, dass sie dich ebenfalls auf das Abstellgleis schieben, falls du mal was von denen brauchst.
Solche Spielchen enden so:
Zitat1. Für eine Erfüllung der Nachweis- bzw. Auskunftspflicht i.S.v. § 41a Abs. 3 SGB II genügt es nicht, wenn der Leistungsberechtigte lediglich anbietet, leistungserhebliche Unterlagen (z.B. Kontoauszüge) vorzuzeigen, mit der Anfertigung von Kopien aber nicht einverstanden ist. (Rn. 15 – 16)
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/215402
LSG Bayern, ja interessant
Ja ich werde nochmal bei der Kreisverwaltung anfragen warum man kein Termin bekommt bzw nicht darauf reagiert wird
Von der Beschwerdestelle der gleichzeitig auch Pressesprecher des Kreises ist keine Reaktion
Mich wundert das nicht. Siehe #21.
Rückmeldung per Mail von Leistungs SB der mich bat am Montag in die Anlaufstelle zu kommen
Am Abend Mail von der Teamleitung hat sich entschuldigt, und will mir die Leistungen auch so bewilligen. Ich würde auf jeden Fall mein Geld im Juli erhalten.Es wäre nicht grundsätzlich von den Kontoauszügen abhängig. Sie müssten diese trotzdem kurz einsehen und die Teamleitung selber würde auf Wunsch auch das übernehmen.
Es geht also doch
Die Kontoauszüge wurden heute innerhalb 1 Minute vor Ort vorgelegt. Ging ratzfatz Und wieder mit nach Hause genommen
Jetzt nur noch auf den schriftlichen Bescheid warten
Zitat von: NRWMaster am 27. Juni 2022, 10:23:47Die Kontoauszüge wurden heute innerhalb 1 Minute vor Ort vorgelegt. Ging ratzfatz Und wieder mit nach Hause genommen
Jetzt nur noch auf den schriftlichen Bescheid warten
Glückwunsch zum Sieg gegen das feindliche System.
Gut, dass der "Feind" dich ernährt :teuflisch:
Sind wir hier in einen Hartz Forum oder in einen Jobcenter Mitarbeiter Forum?
Darum geht es gar nicht, sondern um konstruktive Hilfestellung. Immer nur anti bringt dir am Ende gar nichts.
Rechte kennen und einfordern ist ok, aber er der Ton macht bekanntlich die Musik
Woher willst du wissen wie ich mich im persönlichen Gespräch verhalte ? Immer ruhig sachlich und freundlich. War auch nie anders
Ok, mein 1. Kommentar hatte sich auf das "feindliche System " von @Spritzenhalter bezogen. Nicht persönlich auf dich :flag:
Ok wie gesagt klar bin ich lästig durch viele erfolgreichen Widersprüche in den letzten Jahren
Letzendens ist das einfach nur Rechtsstaatlichkeit.
Anti/Agressive Haltung war bei mir noch nie. Immer auf juristischer Ebene
Zitat von: NRWMaster am 23. Juni 2022, 23:12:54Am Abend Mail von der Teamleitung hat sich entschuldigt, und will mir die Leistungen auch so bewilligen. Ich würde auf jeden Fall mein Geld im Juli erhalten.Es wäre nicht grundsätzlich von den Kontoauszügen abhängig. Sie müssten diese trotzdem kurz einsehen und die Teamleitung selber würde auf Wunsch auch das übernehmen.
Glückwunsch! "Dein" Jobcenter scheint also doch nicht so ganz mies zu sein - so eins würde ich mir auch wünschen. Entschuldigt hat sich bei mir noch nie jemand, dabei machen die uns (meiner Tochter und mir) das Leben schon seit Jahren fast unerträglich (auch mit negativen Folgen für meine/unsere Gesundheit)... :sad: