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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: InduMec am 10. Juni 2022, 13:09:18

Titel: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: InduMec am 10. Juni 2022, 13:09:18
Huhu.
So sieht es aus:
Erwachsenes Kind ist Hartz-IV-Empfänger (ohne Eingliederungsvereinbarung, da 3 Jahre AU) und hat das Erbe des Vaters ausgeschlagen. Es handelt sich um etwas über 4000 €.
Jetzt erst hat das Kind festgestellt, dass das schlimm sein kann, denn es fand im Netz diese Aussagen:

"... als Hartz-4-Empfänger das Erbe ausschlagen. Das kann allerdings Konsequenzen haben. Schlagen Sie ein relevantes Vermögen aus, kann Ihnen sozialwidriges Verhalten vorgeworfen werden. Dies kann den Anspruch auf Hartz 4 verwirken.
Sind bei Hartz 4 wegen dem Erbe Sanktionen möglich?
Als Hartz-4-Empfänger unterliegen Sie vielen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung und dem Sozialgesetz. Sanktionen können folgen wenn:

    Das Erbe nicht rechtzeitig mitgeteilt wird (Mitwirkungspflicht)
    Das Erbe aktiv verheimlicht wird (möglicher Straftatbestand des Betrugs)
    Relevantes Erbe wird ausgeschlagen (Pflicht zur Reduzierung der Hilfsbedürftigkeit)

Was ist nun zu tun?
Still bleiben und schweigen? Oder erfährt das JC sowiso alles von Stadt oder Nachlassgericht?
Droht Sanktion oder ein anderer finanzieller Bockmist? :(

Liebe Grüße
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ginsu am 10. Juni 2022, 18:06:12
Das Erbe wird dem Finanzamt mitgeteilt und so erfahrt auch das JC davon.

Alle Fragen wird durch diesen Ratgeber (https://hartz.info/index.php?topic=8.0) beantwortet.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: hotwert am 10. Juni 2022, 18:17:25
Zitat von: Ginsu am 10. Juni 2022, 18:06:12Das Erbe wird dem Finanzamt mitgeteilt und so erfahrt auch das JC davon.

Alle Fragen wird durch diesen Ratgeber (https://hartz.info/index.php?topic=8.0) beantwortet.

Auch ein Erbe das man garnicht bekommt?
Ist sowas für das Finanzamt überhaupt relevant? Ist ja nichts zu versteuern.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:39:59
Stellt sich vor allem die Frage nach dem Grund der Erbausschlagung. Vielleicht hatte er gute Gründe? Jedenfalls würde ich keine schlafenden Hunde wecken beim JC. Außer durch Petzen dürften die das nicht erfahren. Im Grunde ist es aber auch nicht logisch, diesen Betrag zu verweigern. Oder waren da vielleicht noch Schulden?
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Juni 2022, 18:46:49
Zitat von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:39:59Außer durch Petzen dürften die das nicht erfahren.
Das muss keiner "Petzen" wie schon geschrieben, dass läuft über das Finanzamt.

Warum man bei 4000€ so ein Risiko eingehen möchte, keine Ahnung.

Grundlos ein Erbe ablehnen darf man als Hartzer nicht.

Aber hier kann man auch keine vernünftige Antwort geben.
Weil völlig Unbekannt wie die Zusammenhänge hier sind.
Ob es z. B. die wirklich zur Verfügung stehende Summe ist usw.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:56:14
Ein nicht angetretenes Erbe läuft ganz sicher nicht über ein Finanzamt. Warum sollten die sich damit befassen? Es gibt ja keinen Grund, da der Hinterbliebene alle Rechte und Pflichten aus dem Erbe ausgeschlagen hat.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ginsu am 11. Juni 2022, 19:14:32
Zitat von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:56:14Ein nicht angetretenes Erbe läuft ganz sicher nicht über ein Finanzamt.
Der  Erbfall ist eingetreten und wird gemeldet.
Ob das Erbe selbst dann angenommen oder verweigert wird ist erst der nächste Schritt.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ottokar am 11. Juni 2022, 19:21:01
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juni 2022, 18:46:49Das muss keiner "Petzen" wie schon geschrieben, dass läuft über das Finanzamt.
Das ist falsch.

Solange der Erbe keinen zu versteuernden Geldzufluss hat, findet sich über das ausgeschlagene Erbe nichts in der persönlichen Akte des Finanzamtes, somit kann auch das JC bei einem Datenabgleich nichts darüber erfahren.
Und auch wenn das JC hiervon erfährt, kommt nicht gleichzeitig ein Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten in Frage, dazu muss das JC nachweisen, dass der Erbe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. D.h. in dem Fall nichts anderes, als das er das Erbe mit Absicht ausgeschlagen haben muss unter dem Vorsatz, damit dieses seinen ALG II Anspruch nicht mindert. Genau das muss das JC hierbei nachweisen.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: jens123 am 11. Juni 2022, 20:02:53
Zitat von: jens123 am 11. Juni 2022, 20:02:53
Zitat von: Ginsu am 11. Juni 2022, 19:14:32
Zitat von: jens123 am 10. Juni 2022, 18:56:14Ein nicht angetretenes Erbe läuft ganz sicher nicht über ein Finanzamt.
Der  Erbfall ist eingetreten und wird gemeldet.
Ob das Erbe selbst dann angenommen oder verweigert wird ist erst der nächste Schritt.
Das sind Missverständnisse. Ein "Erbfall" landet, wenn überhaupt, erstmal beim am Sterbeort zuständigen Nachlassgericht. Ob eine Nachlassakte überhaupt angelegt wird, hängt von den Gegebenheiten ab. Wenn nichts zu klären ist, fällt auch das weg. Dem JC gegenüber würde das nur über unregelmäßige Geldflüsse (Konto) offensichtlich.

Aber die Erzählung der Fragestellerin bleibt tatsächlich etwas vage...
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Maunzi am 12. Juni 2022, 07:53:46
Bei rund 4k Erbe wäre es sowieso fraglich ob davon was übrig bleibt nach Beerdigungskosten usw.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 13. Juni 2022, 18:41:48
Zitat von: Ottokar am 11. Juni 2022, 19:21:01Solange der Erbe keinen zu versteuernden Geldzufluss hat, findet sich über das ausgeschlagene Erbe nichts in der persönlichen Akte des Finanzamtes, somit kann auch das JC bei einem Datenabgleich nichts darüber erfahren.

Vorstufe: Niemals einen Erbschein beantragen wenn man nicht vorher genau weiß was das Erbe umfasst.
Punkt 2: Bei einem Anschreiben vom Nachlassgericht niemals erwähnen das man vom Ableben des Erblassers irgend etwas wusste. (6 Wochen Frist Erbausschlagung)

Das alles zusätzliche Kosten verursacht (Erbschein beantragen und entsprechende Auskünfte abzugeben) und auch die Erbausschlagung kostet.
Bei der Erbausschlagung ist zudem zu beachten das alle nachranigen Personen des 1. Erben diese ebenfalls ausschlagen müssen.
Gilt für alle Personen wie eigene Kinder UND deren Kinder.
Oder das Erbe annehmen von jemanden in der Reihe.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: jens123 am 13. Juni 2022, 19:14:46
Zitat von: Maunzi am 12. Juni 2022, 07:53:46Bei rund 4k Erbe wäre es sowieso fraglich ob davon was übrig bleibt nach Beerdigungskosten usw.
Ja, die Frage ob "netto oder brutto" kann hier nicht beurteilt werden. Wenn der genannte Betrag kein real verfügbarer End-/Restbetrag ist, würde ich sehr genau nachrechnen. Hier wird die Recherche allerdings schwer, wenn man zu den Unterlagen des Verstorbenen keine Zugang hat, weil es z. B. keinen Kontakt gab.

Die 6 Wochen Frist zur Erbausschlagung können dann durchaus knapp sein. Banken machen i. d. R. alles dicht, Auskünfte bekommt man erst nach Monaten; oft läuft die Miete weiter (böse Falle) und welche Schulden noch so eintrudeln, kann man als Erbe auch nie wissen. Im Zweifel, Finger weg und ausschlagen. Das Jobcenter übernimmt die Schulden nicht.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Maunzi am 14. Juni 2022, 07:23:39
Die Fristen sind ziemlich egal, da das Erbe laut TE ja ausgeschlagen wurde. Fraglich ist einfach, ob es überhaupt etwas zu holen gab und ob somit überhaupt sozialwidrig gehandelt wurde.

Im Falle der Überschuldung eines Erbes gäbe es aber auch die Möglichkeit eine Nachlassinsolvenz zu beantragen um da rauszukommen.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: InduMec am 14. Juni 2022, 11:41:08
Huhu.

Erstmal vielen Dank für die vielen (verschiedenen) Antworten.

Zitat von: Ginsu am 10. Juni 2022, 18:06:12Das Erbe wird dem Finanzamt mitgeteilt und so erfahrt auch das JC davon.

Was meinst du mit "Das Erbe"? Meinst du den generellen Nachlass, dass davon schon das Finanzamt weiß bevor jemand erbt? Oder meinst du die Erbung eines Erbberechtigten? Denn wie gesagt, geerbt hat niemand! Es wurde ausgeschlagen! Du denkst also das Nachlassgericht schreibt dem Finanzamt, dass das erbberechtigte Kind 0,00 € geerbt hat? Das kann ich irgendwie nicht glauben...


Also es war so: Nach dem Brief von der Stadt hat das Kind/Erbe dort angerufen und der wollte nichts übers Erbe verraten zum Thema Konto murmelte er nach langen Rumgerede eine "Drei" raus, was wohl 3.000 bedeuten sollte, da er immer wieder meinte, es waäre nach Bestattungskosten in etwa "Plus Minus Null".

Beim Nachlassgericht musste das Kind/Erbe der Dame alles aus der Nase ziehen. Von allein kam da nichts. Dort meinte man etwas über 4.000 wohl weil da noch was aufs Konto kam oder Zahlungen zurückkamen oder so.

Abgelehnt hat das Kind/Erbe aus dem Gründen:
a) Vater war ein Säufer und Mutter-Schläger, das Kind/Erbe will ergo überhaupt nichts von ihm. Niemals.
b) Für das Kind/Erbe ist das alles Neuland. Es hat keine Rechte studiert. Und es hat nach Empfang des Briefes nur 3 (!) Tage Zeit bekommen, die Beerdigung zu veranlassen (nachdem sich die Stadt 6 Monate Zeit für den Brief nahm) (in meinen Augen ein absoluter korrupter Drecksstaat).
c) Bei "Plus Minus Null" hat man schon Bammel, dass man trotzdem noch Probleme kriegt. Warum sollte man also bei "Plus Minus Null" das erbe mit all dem verbundenen Stress & Papierkram annehmen?
d) Das Kind/Erbe ist krank und hat genug mit sich selbst zu tun, wie Arztbesuche, Telefoniererei, Medikamente, Pflege, ständiger Papierkram für irgendwas JC, Rente, Krankenk.)
e) Unabhängig, ob so etwas überhaupt eintreten kann: Angst davor, dass nach Annahme des Erbes später sich aber vllt. doch noch Als Beispiel Inkasso Moskau mit irgendwelchen Schulden des Vaters meldet.

Ich hoffe, dass die 4 Gründe des Kindes/Erbes ausreichen, damit für das JC die Ausschlagung nicht "grob" aussieht.

Keine Ahnung, ob das ein kleiner Vorteil ist: In der Niederschrift des Nachlassgerichtes wurde nichts vom Umfang des Nachlasses erwähnt. Es steht also NICHT drin: "Das erbberechtigte Kind wurde über den Kontostand blabla informiert." Hilft das? Oder ist das genau so üblich? Ich meine, hätte das Kind/Erbe der Dame das mit dem Kontostand nicht explizit aus der Nase gezogen, dann hätte sie geschwiegen. Ihrer 1. Frage war ja schon "Sie wollen das Erbe also ausschlagen?"

Naja, falls was mit dem JC kommt, werde ich das hier posten.
Bisher - so ist meine Meinung - kann das JC von keinem Amt eine Info bekommen, warum auch?

Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ottokar am 14. Juni 2022, 12:58:31
Richtig ist:
Als Erbe ist man verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall das Finanzamt über die angetretene Erbschaft (formlos) zu informieren, damit dieses hinsichtlich der Erbschaftssteuer tätig werden kann.
Tritt man das Erbe nicht an, weil man es ausgeschlagen hat, besteht auch keine Informationspflicht.
Abgesehen davon muss u.a. auch das Nachlassgericht den Sterbefall dem Finanzamt melden und in dem Zusammenhang auch, wer das Erbe erhalten hat und wie hoch dieses ist. Auch Banken müssen bei Guthaben ab 5.000 Euro den Sterbefall dem Finanzamt melden.
Der Erbe wird dann vom Finanzamt aufgefordert, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.

Das Finanzamt erfährt somit nicht, dass du Erbe warst, die Erbschaft jedoch ausgeschlagen hast, denn diese Information hat das Finanzamt nicht.
Abgesehen davon darf das JC beim Finanzamt gar keine Daten abfragen.
Es gibt zwei rechtliche Grundlagen für finanzbezogene Datenabfragen durch das JC beim Bundeszentralamt für Steuern:
1. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II, hierdurch erfährt das JC von Freistellungsaufträgen bei Banken für Kapitalerträge und damit von der Höhe der Kapitalerträge (Zinsen) und auch der Höhe des Kapitals (Vermögen).
2. § 93 Abs. 8 Nr. 1a AO (sog. Kontenabruf (https://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf)), hierdurch erfährt das JC, bei welchen Banken eine Person Konten hat und/oder hatte (Kontoinhaber mit Name, Geb.-Datum und Adresse), und wer darüber hinaus für das jeweilige Konto verfügungsberechtigt ist/war (Name, Geb.-Datum, Adresse). Mehr dazu hier (https://hartz.info/index.php?topic=2111.0).
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: 111929 am 14. Juni 2022, 14:46:37
Also, relevant für Hartz 4 wird das Erbe  über das der/die ErbIn dann frei verfügen kann. Also wenn das Erbe gepfändet wird etc. kann darüber nicht verfügt werden. Das Erbe auszuschlagen, kann zur Folge haben das Hartz 4 dann nur noch auf Darlehensbasis bewilligt wird-also Leistungsreduzierung. Das Erbe wird auf Hartz 4/Grusi angerechnet wie ein einmaliges Einkommen. Bei 4000 Euro wohl für ein halbes Jahr. Wenn dann noch was bleibt wird es  zum Schonvermögen. Kommt die richtig dicke Kohle fällt Hartz 4 natürlich aus bis das Erbe verbraucht ist-aber Vorsicht!-nicht zu verschwenderisch sein: sonst gibt es bei erneuten Gang zum JC Hartz 4 nur noch als Darlehen.

Frohes Erben !
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Hary am 14. Juni 2022, 14:50:07
Ich persönlich würde sagen es war die richtige Entscheidung das Erbe auszuschlagen. Bei einem Betrag von 4.000 Euro erscheint es auf den ersten Blick eine hohe Summe zu sein, aber die Verpflichtungen die man am Ende mitbekommen kann zum Geld können ein vielfaches höher sein.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: 111929 am 14. Juni 2022, 16:04:29
Wie gesagt, das Erbe wird nur relevant für Hartz 4 wenns tatsächlich, abzüglich aller Kosten,  zur Verfügung steht-eben genau wie bei  Einkommen. In dem Sinne wäre eine Erbausschlagung, wenn die Abwicklungskosten absehbar höher wären als das Erbe,, ohne Folgen für den Hartz 4 Bezug.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Maunzi am 14. Juni 2022, 17:50:32
Wobei man ausserhalb des Bezuges zwar nicht verschwenderisch sein darf, jedoch nicht gezwungen ist auf selbem Niveau weiterzuleben.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: 111929 am 15. Juni 2022, 13:14:12
Richtig, also die Wohnung gut ausstatten oder eine bessere finden , gutbürgerlicher Lebensstansdard etc. alles ok....Schulden bedienen...
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: InduMec am 15. Juni 2022, 13:24:16
Ich danke euch allen für die Antworten. Ich glaube das Kind/Erbe hat alles richtig gemacht, vor allem wegen dem Stress der gekommen wäre mit Beerdigung und Jobcenter blabla.. vor allem wenn man sowas liest: "Wer die Bestattung bestellt, muss sie auch bezahlen" Quelle: https://www.erbrecht-dav.de/wer-die-bestattung-bestellt-muss-sie-auch-bezahlen/

Zitat von: Ottokar am 14. Juni 2022, 12:58:31Es gibt zwei rechtliche Grundlagen für finanzbezogene Datenabfragen durch das JC beim Bundeszentralamt für Steuern:
1. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II, hierdurch erfährt das JC von Freistellungsaufträgen bei Banken für Kapitalerträge und damit von der Höhe der Kapitalerträge (Zinsen) und auch der Höhe des Kapitals (Vermögen).
2. § 93 Abs. 8 Nr. 1a AO (sog. Kontenabruf (https://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf)), hierdurch erfährt das JC, bei welchen Banken eine Person Konten hat und/oder hatte (Kontoinhaber mit Name, Geb.-Datum und Adresse), und wer darüber hinaus für das jeweilige Konto verfügungsberechtigt ist/war (Name, Geb.-Datum, Adresse). Mehr dazu hier (https://hartz.info/index.php?topic=2111.0).

Ottokar, lieben Dank für deine Infos. Eine Frage hab ich noch :) Du schreibst zwar in welchen Fällen das Jobcenter da bei diesen Stellen nachfragt. Weißt du auch WANN das geschieht? Ich bin nämlich immernoch daran interessiert herauszufinden, OB das JC überhaupt von dem ausgeschlagenen Erbe erfahren kann/wird. Ich denke wenn das Finanzamt von einer Erbschaft erfährt, dann weiß es womöglich auch das JC. ABER das Erbe wurde ja ausgeschlagen, also weiß auch das Finanzamt nix. -.. Denk ich zumindest...
Ich sehe das so: Das Kind/Erbe hat nach Ausschlagung die absolute Ruhe. Nicht und niemand wird sich jemals wegen irgendwas melden. Richtig?

Grüßchen :)
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ottokar am 15. Juni 2022, 14:50:28
Zitat von: InduMec am 15. Juni 2022, 13:24:16Weißt du auch WANN das geschieht?
Das steht im Gesetz.
Die Datenabfrage nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II erfolgt regelmäßig automatisch.
Die Datenabfrage nach § 93 Abs. 8 Nr. 1a AO setzt ein berechtigtes Interesse voraus, d.h. entweder verweigert der Antragsteller/Leistungsbezieher die Mitwirkung, oder das JC hat den begründeten Verdacht, dass der Antragsteller/Leistungsbezieher Einkommen und/oder Vermögen verschweigt. Ein "wir gucken mal, was wir so finden" geht da nicht.

Weder über eine Datenabfrage nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II, noch nach § 93 Abs. 8 Nr. 1a AO, kann das JC erfahren, dass der Antragsteller/Leistungsbezieher Erbe wurde und eine Erbschaft ausgeschlagen hat, da derartige Daten vom BZSt nicht erfasst werden und somit auch nicht übermittelt werden könnten.
Das kann das JC nur durch den Antragsteller/Leistungsbezieher selbst erfahren, oder durch (schwatzhafte, missgünstige etc.) Dritte, die dem JC dies ("Ey, ich weis was!") mitteilen.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 15. Juni 2022, 17:49:09
Zitat von: Ottokar am 14. Juni 2022, 12:58:31Richtig ist:
Als Erbe ist man verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall das Finanzamt über die angetretene Erbschaft (formlos) zu informieren, damit dieses hinsichtlich der Erbschaftssteuer tätig werden kann.
Also was im Gesetz steht und was Realität ist sind zwei paar Schuhe.
Ich als Erbe im Jahre 2018 habe sicherlich nicht das Finanzamt informiert.
Das tun die Nachlassgerichte wenn man mit einem Erbschein dort auftaucht sowieso. Unabhängig der Höhe des Erbes.
Informiert habe ich selbst nur das JC, sonst niemanden muss ich dazu sagen.
Und damit schließt sich der Kreis. Ich musste kein FA informieren um einen Erbschaftssteuerbescheid zu bekommen.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: jens123 am 15. Juni 2022, 18:42:56
Weil hier immer wieder mit dem Finanzamt argumentiert wurde: Das FA erfährt nur vom Todesfall selbst (Person X verstorben) und von Erben. Wer das Erbe ausschlägt ist logischerweise kein Erbe und diese Person juckt auch das Finanzamt nicht, weil kein Rechtsgrund für irgendetwas vorliegt und bei dem Erbausschlagenden garnichts zu holen ist. Wenn ihr es dem JC nicht meldet und es sonst niemand an die große Glocke hängt, wird es im Sande verlaufen. Das JC hat keinen Ansatzpunkt aufs gerade Wohl an solche Informationen zu kommen.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 15. Juni 2022, 18:59:19
Zitat von: jens123 am 15. Juni 2022, 18:42:56Weil hier immer wieder mit dem Finanzamt argumentiert wurde: Das FA erfährt nur vom Todesfall selbst (Person X verstorben) und von Erben. Wer das Erbe ausschlägt ist logischerweise kein Erbe und diese Person juckt auch das Finanzamt nicht, weil kein Rechtsgrund für irgendetwas vorliegt und bei dem Erbausschlagenden garnichts zu holen ist. Wenn ihr es dem JC nicht meldet und es sonst niemand an die große Glocke hängt, wird es im Sande verlaufen. Das JC hat keinen Ansatzpunkt aufs gerade Wohl an solche Informationen zu kommen.

Vergiss aber bitte nicht nach erfolgreichem Erbe den nachfolgenden Zahlungsverkehr  :smile:
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: InduMec am 16. Juni 2022, 10:31:58
Zitat von: Kein Bittsteller am 15. Juni 2022, 18:59:19Vergiss aber bitte nicht nach erfolgreichem Erbe den nachfolgenden Zahlungsverkehr  :smile:

Ja gut, aber hier erbt ja keiner.

Ich danke euch allen für die Infos :)

Grüße :)

PS: zu Beitrag #13 möchte ich noch zufügen:
f) da Vater noch ein halbes Jahr in einer Wohnung lebte und dann ins Pflegeheim kam, würde es noch eine Nebenkostenabrechnung der Wohnungsgesellschaft geben.
g) gleiches gilt für den Energieversorger mit Strom & Gas.
h) Wer erbt muss auch die Steuererklärung des Vaters machen, da er gute Bergbaurente bekam.

Sorgen gab es also genug, das Erbe auszuschlagen.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Maunzi am 16. Juni 2022, 14:12:27
Sowas sollte man für den unwahrscheinlichen Fall, dass einer petzen geht beim JC immer nachweislich aufbewahren, also die Infos, dass da noch Kosten auf einen zukommen hätten können. Dann ist man eigentlich sicher.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: hotwert am 19. Juni 2022, 05:49:19
Und was passiert wenn jemand anderes Jobcenter petzt? Die haben ja dann nur eine mündliche Aussage.

Können sie sich dann selbst die Daten beim Nachlassgericht, oder oben der Stelle die das verwaltet holen, inkl Höhe des Erbes, usw?

Wie gesagt, dass Finanzamt weiß ja nichts von einem Erbe das man nicht angetreten hat, und bei jeder anderen Stelle müsste das JC aktiv nachfragen. Ich frag mich ob die das dürfen, und ob die Stelle überhaupt Auskunft erteilen darf?
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2022, 09:43:14
Zitat von: hotwert am 19. Juni 2022, 05:49:19Können sie sich dann selbst die Daten beim Nachlassgericht, oder oben der Stelle die das verwaltet holen, inkl Höhe des Erbes, usw?
Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Sollte das JC fragen, würde ich hier wahrheitsgemäß antworten:
Das Kind/Erbe, welches Zugriff auf das Vermögen und deshalb das Vermögensverzeichnis errichtet hat, hat gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, dass das Erbe von ca. 4.000€ gerade mal so die bekannten Verbindlichkeiten des Erbes deckt.
Nachdem dieses Kind/Erbe erklärte, dass noch weitergehende Verbindlichkeiten des Erblassers in unbekannter Höhe bestehen, wurde das Erbe ausgeschlagen, um zu verhindern, dass man für die Schulden des Erblassers aufkommen muss.

Diese Aussage
Zitat von: InduMec am 14. Juni 2022, 11:41:08Beim Nachlassgericht musste das Kind/Erbe der Dame alles aus der Nase ziehen. Von allein kam da nichts. Dort meinte man etwas über 4.000 wohl weil da noch was aufs Konto kam oder Zahlungen zurückkamen oder so.
muss das Nachlassgericht in den Akten haben und auf eine Kopie davon hast du Anspruch, diese wäre also gegebenenfalls als Beweis gegenüber dem JC vorlegbar.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Flip am 19. Juni 2022, 12:32:48
ZitatNein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Steht hier:

ZitatJeder Empfänger von ALG II ist nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verpflichtet, (spätestens) nach einer eventuellen Erbschaftsannahme die Erbschaft anzuzeigen. Außerdem kann die Bundesagentur Einsicht in die Akten des Nachlassgerichts nehmen (was voraussetzt, dass die Bundesagentur von dem Tod des Erblassers erfahren hat). 

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-alles-zum-thema-erben-alg-ii

aber anders?
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2022, 16:55:14
Dann frag doch dort mal nach der rechtlichen Grundlage dieser Akteneinsicht.
Während bei Privatpersonen ein berechtigtes Interesse ausreicht, sind Behörden an Gesetze zur Erhebung von Daten gebunden.
Ich kenne keine Rechtsgrundlage, wonach das JC Daten des Erblassers (eines unbeteiligten Dritten) beim Nachlassgericht erheben darf, weil ein Leistungsbezieher sein Erbe ausgeschlagen hat (und die Auskunft darüber verweigert).
Stattdessen greift hier das Vorrangprinzip, wonach Daten über den Leistungsbezieher zuerst bei diesem zu erheben sind. Und da der Erbe auch nach einer Erbausschlagung als Beteiligter ein Recht auf Akteneinsicht beim Nachlassgericht hat, wird und muss sich das JC an diesen wenden.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Flip am 19. Juni 2022, 18:20:27
ZitatDann frag doch dort mal nach der rechtlichen Grundlage dieser Akteneinsicht.

Ach, ich dachte "gegen-hartz.de" und das Forum hier gehören irgendwie zusammen, weil das Forum dort verlinkt ist...

Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2022, 18:29:12
Das Forum ist das private Projekt eines Mitarbeiters der rightsearch gmbh, zu welcher gegen-hartz.de gehört.
Ich selbst habe keine Verbindungen zur rightsearch gmbh und bin nicht für die inhaltliche Korrektheit der dortigen Artikel verantwortlich.
Wenn du also dazu Fragen hast, musst du dich dorthin wenden.
Titel: Aw: War das Erbe auszuschlagen ein Fehler?
Beitrag von: Flip am 19. Juni 2022, 18:47:55
Danke.