Huhu.
So siehts aus: Da 3 Jahre AU (also keine Eingliederungsvereinbarung) gab es ein Gespräch. Die Person vom JC zwang mich(!) eines der 2 Angebote auszuwählen.
1. Eine Maßnahme, wo eine nette Dame sich um mich kümmert, welche sich mit mir an einem Ort meiner Wahl trifft (zB. Park, zu Hause) und mir hilft (vermutlich auch nur beim Rentenantrag...)
2. Ich kümmere mich um einen EU-Rentenantrag.
Ich entschied mich für 2.
Problem: Ich hatte schon einmal aus freien Stücken einen EU-Rentenantrag gestellt und wurde abglehnt, da ich noch 6 Stunden arbeiten könnte blabla... was aber nicht wahr ist - wirklich nicht. Aber das Thema ist zu lang...
Ich bin krank aufgrund Ärztepfusch und da ich nicht "krank wurde" sondern "verletzt wurde" habe ich keine Standard-Krankheit(en) mit Standard-Symptomen. Das ist sehr blöd... Denn so wurde ich mittlerweile von dutzenden Ärzten hin- und hergeschubst und hab nach über 200 Terminen keine ordentlichen Diagnosen/Befunde.
Nun habe ich Angst, dass beim erneuten EU-Rentenantrag wieder eine beauftrage (immer interne - im selben Gebäude sitzende) Gutachter*in irgend einen Schnulli ausstellt.
Das befürchtete Szenario: Vielleicht(!) irgendwann renne ich doch zum Anwalt... der veranlasst auch Gutachter und am Ende schaut ein Richter sich alles an und sagt:
Also, Herr/Frau Sowiso, es gibt etliche Gutachter die sagen Sie können 6h arbeiten, und ein Gutachten Ihres Anwalts, das besagt, sie können nicht mehr arbeiten."
Wie wird der Richter da wohl entscheiden????
Daher meine Fragen:
1. Darf mich das JC in diesem Fall zwingen einen EU-Rentenantrag zu stellen?
2. Falls ja, was kann bei Weigerung passieren? Sanktion oder anderer finanz. Lötzinn? Ich will ja liebend gern einen EU-Antrag stellen, aber aus dem 1. Antrag habe ich gelernt und daher will ich das 2. mal "zur rechten Zeit" machen, nicht jedoch jetzt.
3. Ich kenne mich damit garnicht aus, aber sollte ich nach 3 Jahren AU nicht erstmal sowas wie Sozialgeld erhalten, war da nicht was mit SGB 12? Damit wäre ich doch beim JC raus und sie sowie ich haben dann keine Probleme mehr...
4. Oder irre ich mich und ein Gutachten gilt immer nur für den aktuellen EU-Renten-Antrag? Und auf ältere darf keiner mehr gucken/wert geben?
Um in das SGB 12 zu kommen, muss feststehen, dass du voll Erwerbsgemindert bist und das geht nur über einen Rentenantrag.
Das Jobcenter kann zumindest bei der Altersrente den Antrag selber stellen, wenn man es selber nicht macht.
Ich weiß nicht, ob § 12a SGB 2 auch bei einer EM Rente angewandt werden kann.
Werde dir erst einmal klar, über was wir hier reden werden ....
EMR = Erwerbsminderungsrente oder
EUR = Erwerbsunfähigkeitrente
....und was erhoffst du dir von diesem Wechsel?
1. ja kann es
2. das JC stellt den Antrag für dich bzw. es gibt eine Sanktion
3. nach so langer Zeit wundert es mich schon, dass du vom JC nicht zum soz. Amt geschickt wurdest
evtl. liegt das aber am Gutachten der RV wegen der mind. 6 Stunden Arbeitsfähigkeit
4. wenn sich die Lage geändert hat sollte ein neues Gutachten gemacht werden
gegen das könnte man dann auch vor gehen wenn es wirklich so daneben ist wie du schreibst
So lange du AU bist. kann es auch keine Maßnahme vom JC geben, AU ist AU.
Huhu.
Danke für eure Antworten.
Einige Fragen hab ich aber noch :(
@ jordon
Ich glaube da verwechselst du was. Wenn ich einen EU-Rentenantrag stelle, geht es um Rente von der Rentenstelle und nicht um Sozialgeld vom Sozialamt. Wenn ich mich irre bitte schreibt mir...
@ OLD-MAN
Ich glaube mit einem EU-Rentenantrag hast du dich noch nie befasst, oder? Denn es ist doch der selbe Antrag :) Ob Erwerbsminderung oder -unfähigkeit, das weiß doch ich als Antragsteller nicht vorher... Habe doch keine Glaskugel. Entscheiden tut das die Rentenstelle...
Du fragst, was ich mir von diesem Wechsel erhoffe? Warum ich? Wie kommst du auf mich? Ich glaube du hast den 1. Beitrag nicht ganz gelesen. Die Überschrift sagt doch schon alles.
Aber um deine Frage irgendwie zu beantworten: Ich erhoffe mir garnichts. Ich stellte ja schon einmal aus freien Stücken einen solchen Antrag. Der wurde abgelehnt wie schon beschrieben. ich sagte dort auch, was die sich denken, denn bereichern kann ich mich nicht, da meine Rente unterhalb Hartz IV wäre und ich dieses dazu beantragen müsste. Das sagte ich dort und fügte an "Daher werde ich nun nie wieder diesen Antrag stellen, denn mir ist egal woher die vierhundertnochwas+Miete kommen, ich wollte es im Guten versuchen, dass das Geld von der richtigen Stelle kommt."
Doch nun vergingen Jahre um Jahre und das JC zwingt mich nun zu einem Renten-Antrag.
Die Hauptfrage ist daher:
Kann mich das Jobcenter dazu zwingen???
Das wäre ja in meinen Augen das gleiche, als wenn ich mich zwingt einen Kaufvertrag für ein Auto zu unterschreiben.
Nennt man das nicht Bevormundung?
Ist so eine Bevormundung erlaubt?
@ Kopfbahnhof
Danke für deine Antworten. Ich habe da noch einige Fragen^^
zu 1) Gibt es dafür einen § irgendwo der das belegt? Und kann es das auch während ich AU bin?
zu 2) Wie meinst du das? Ich soll doch den Antrag stellen. Du meinst, ich kann das also umdrehen und die machen das für mich? Das wäre toll. Wie stell ich das an?
Vor wenigen Tagen habe ich gelesen, dass ein Großteil der Sanktionen für mind. ein Jahr abgeschafft wurden. Trifft das hier dann auch zu?
zu 3) Das wird es sein. Stimmt. Danke für den Hinweis. :)
zu 4) Die Lage hat sich 3 Jahre NICHT verändert. Sollte ich das der Dame vielleicht nochmal stecken?
Danke auch für den Hinweis mit der Maßnahme.
Ist das generell so, ja? Also dass es/man während AU keine Maßnahme gibt/annehmen muss? Gibt es da einen § dafür?(Falls er dir spontan einfällt.)
Liebe Grüße und DICKES Danke an alle! :sehrgut:
Du musst den Antrag stellen, da es sich um eine vorrangige Leistung handelt. Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Wirkst du bei der DRV nicht mit, kann eine Anrechnung trotzdem erfolgen, bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen.
1. ja kann es auch während du AU bist
2. Antwort 5
4. wird ihr wohl leider völlig egal sein
du kannst evtl. aber vor Antragsstellung mal bei der RV Nachfragen ob ein Antrag hier überhaupt Sinn
macht 3 Jahre ist ja nun noch nicht so lange her
Zitat von: InduMec am 14. Juni 2022, 12:16:21Ist das generell so, ja?
Ja klar so lange du AU bist auf jeden Fall, oder kennst du einen AG der seine Leute trotz AU Arbeiten lässt?
Wenn doch würde er sich Strafbar machen, hier dann das JC.
Ich kenne das auch selbst Antrag auf EM Rente gestellt, wurde 2x Abgelehnt inkl 1x Widerspruch
Vom JC kam deswegen dann aber nichts mehr, keine Aufforderung.
(bin aber auch nicht AU)
Zitat von: Yavanna am 14. Juni 2022, 15:16:51Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich.
Die erneute Beantragung der EMR konnte ich ablehnen, da ich vorher (auch so ca. 3 Jahre) schon einen gestellt hatte, der abgelehnt wurde, allerdings weil ich die versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllte und sich daran nichts geändert hatte in der Zwischenzeit. Die Untersuchung bei der RV hatte ich "erfolgreich" absolviert. Daher denke ich schon, dass du einen neuen Antrag bei der RV stellen solltest - könnte ja diesmal Erfolg haben.
LG
Stimmt schon
Hält sich nur nicht jedes Jobcenter an den korrekten Ablauf
Zitat von: PetraL am 14. Juni 2022, 15:50:18Das stimmt nicht so ganz:
Es geht hier um EM Rente da kann ein JC nicht einfach ungefragt, einen Antrag stellen.
@Kopfbahnhof:
Also, das mit dem "kann nicht" sehe ich leider inzwischen nicht mehr so - zumindest mein JC "kann" grundsätzlich ALLES was es will und tut das auch. Egal, ob "erlaubt" oder nicht ... :sad:
Danke für die Antworten :)
Eines verstehe ich nicht: Yavanna schreibt:
"Du musst den Antrag stellen, da es sich um eine vorrangige Leistung handelt. Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Wirkst du bei der DRV nicht mit, kann eine Anrechnung trotzdem erfolgen, bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen."
Das klingt ja alles super. Also mache ich nichts, auch wenn der Verwaltungsakt kommt mache ich nichts, Sanktionen gibt es laut Medien ja nicht mehr, und dann stellt das JC für mich den Antrag, ich brauch also keinen Finger krümmen und wirke ich bei der DRV nicht mit (tu ich auch nicht) werde ich zur Belohnung zum Sozialamt verwiesen, erhalte dort das gleiche Geld und habe nie mehr Stress mit dem JC.
Das klingt nach dem Paradies. Also mache ich NICHTS, richtig?
Nun schreibt aber PetraL:
"Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich."
Es ging doch aber um den EM-Rente-Antrag und nicht Sozial-Hilfe-Antrag. Oder bezieht sich deine Ausage auf den letzten Teil vonm Yavanna? ("bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen")
Zitat von: InduMec am 14. Juni 2022, 12:16:21Kann mich das Jobcenter dazu zwingen???
Das wäre ja in meinen Augen das gleiche, als wenn ich mich zwingt einen Kaufvertrag für ein Auto zu unterschreiben.
Nennt man das nicht Bevormundung?
Ist so eine Bevormundung erlaubt?
Schon mal vom bedingungslosen Grundeinkommen gehört? Wenn nicht - gibt es in Deutschland nicht. Wer Hartz4 beantragt, muss Bedingungen erfüllen. Da gehört halt auch die "Bevormundung" dazu.
Du brauchst dir keine Sorgen machen, denn du wirst eh keine EMR bekommen und zwar aus 2 Gründen nicht:
1) Du hast selbst nach deinen "200" Arztterminen keine Diagnose, also wird die DRV den Rentenantrag wie beim letzten mal, einfach ablehnen. Denn es ist eine Grundbedingung, dass man wenigstens einen Beweis erbringen kann, dass man tatsächlich nicht arbeitsfähig ist.
Sonst könnte ja jeder, der keinen Bock auf Arbeit hat, einfach mal EMR beantragen.
2) Um die EMR zu erhalten, musst du in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da du ja aber schon mindestens 3 Jahre Hartz4 bist, hat sich das somit erledigt.
Sollte also ein Wunder geschehen und die DRV stellt fest, dass du nur noch arbeitsfähig für 3-6 Stunden bist, dann bekommst du Sozialhilfe und darfst mit Hartz4 aufstocken und solltest du weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig sein, dann erhältst du dein gewünschtes Sozialgeld, in dem du nämlich 100% Sozialhilfe bekommst
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:50bekommst du Sozialhilfe und darfst mit Hartz4 aufstocken
Sollte die Sozialhilfe nicht genauso hoch sein wie ALGII da gleiche Regelbedarfe? Wieso dann "aufstocken"? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
So hat man mir das erklärt, als ich vor ein paar Jahren selbst mal EMR beantragen wollte, was ich dann aber doch nicht gemacht habe.
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:502) Um die EMR zu erhalten, musst du in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da du ja aber schon mindestens 3 Jahre Hartz4 bist, hat sich das somit erledigt.
Wenn du die Voraussetzungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfüllt hast, ist das ausreichend. (Jedenfalls dann, wenn du danach nicht bspw. in einem Minijob tätig warst, für den du SV-Frei warst...)
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:50Sollte also ein Wunder geschehen und die DRV stellt fest, dass du nur noch arbeitsfähig für 3-6 Stunden bist, dann bekommst du Sozialhilfe und darfst mit Hartz4 aufstocken und solltest du weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig sein, dann erhältst du dein gewünschtes Sozialgeld, in dem du nämlich 100% Sozialhilfe bekommst
In diesem Fall bist du teilerwerbsgemindert und beziehst eine halbe EM-Rente. Reicht diese nicht, stockst du mit Alg II auf, musst dich dafür aber im Rahmen von 3 bis 6 Std./tgl. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Zitat von: InduMec am 16. Juni 2022, 12:45:30ich brauch also keinen Finger krümmen und wirke ich bei der DRV nicht
Doch bei der RV hast du eine Mitwirkungspflicht.
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:50hat sich das somit erledigt.
Dürfte falsch sein darum auch mein Tipp in Antwort 6 Punkt 4
Es gibt auch andere Regeln, wo man durchaus einen Anspruch auf EM Rente haben kann.
Zitat von: InduMec am 16. Juni 2022, 12:45:30Eines verstehe ich nicht: Yavanna schreibt:
"Du musst den Antrag stellen, da es sich um eine vorrangige Leistung handelt. Dazu kann das Jobcenter dich per Verwaltungsakt auffordern. Kommst du dem nicht nach, stellt das JC den Antrag für dich.
Wirkst du bei der DRV nicht mit, kann eine Anrechnung trotzdem erfolgen, bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen."
Das klingt ja alles super. Also mache ich nichts
Das Geschriebene ist ja auch nicht richtig. Das JC kann den Antrag für dich stellen, korrekt. Das steht in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II:
Zitat(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen.
Wird dann der Antrag wegen fehlender Mitwirkung versagt, weil du nichts gemacht hast, passiert folgendes:
ZitatWird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist.
Du bekommst also kein ALG 2 mehr, es wird (wahrscheinlich) ganz versagt, bis du deinen Mitwirkungspflichten bei der Rentenversicherung nachgekommen bist.
Also nix mit "das Sozialamt zahlt und strahlt".
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:501) Du hast selbst nach deinen "200" Arztterminen keine Diagnose, also wird die DRV den Rentenantrag wie beim letzten mal, einfach ablehnen. Denn es ist eine Grundbedingung, dass man wenigstens einen Beweis erbringen kann, dass man tatsächlich nicht arbeitsfähig ist.
Falsch.
Zunächst mal hat Erwerbsminderungsrente absolut nichts mit Arbeitsfähigkeit zu tun, sondern mit Erwerbsfähigkeit. Und den Umfang dersleben stellt die DRV von gesetzeswegen selbst fest und zwar mittels von ihr beauftragten Gutachtern, zu denen ein Antragsteller dann vorgeladen wird.
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:502) Um die EMR zu erhalten, musst du in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da du ja aber schon mindestens 3 Jahre Hartz4 bist, hat sich das somit erledigt.
Auch falsch.
Der Bezug von ALG II wird als Anrechnungszeit berücksichtigt, zählt also nicht in die Frist.
Zitat von: Feddi am 16. Juni 2022, 13:22:50Sollte also ein Wunder geschehen und die DRV stellt fest, dass du nur noch arbeitsfähig für 3-6 Stunden bist, dann bekommst du Sozialhilfe und darfst mit Hartz4 aufstocken und solltest du weniger wie 3 Stunden arbeitsfähig sein, dann erhältst du dein gewünschtes Sozialgeld, in dem du nämlich 100% Sozialhilfe bekommst
Auch wieder falsch.
Du schmeißt hier Grundsicherungssysteme aus zwei verschiedenen Gesetzen wild durcheinander.
Sozialgeld gibt es nach § 19 SGB II, dieses bekommen nur nichterwerbsfähige Personen, die mit mind. einem ALG II Berechtigten in einer BG leben.
Sozialhilfe (SGB XII) bekommt, wer zwar voll erwerbsgemindert ist, aber (noch) nicht auf Dauer. Andernfalls gäbe es Grundsicherung wegen voller dauerhafter Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII).
Zitat von: PetraL am 16. Juni 2022, 14:42:21Sollte die Sozialhilfe nicht genauso hoch sein wie ALGII da gleiche Regelbedarfe?
Ist sie
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2022, 01:31:30Zitat2) Um die EMR zu erhalten, musst du in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da du ja aber schon mindestens 3 Jahre Hartz4 bist, hat sich das somit erledigt.
Auch falsch.
Der Bezug von ALG II wird als Anrechnungszeit berücksichtigt, zählt also nicht in die Frist.
Die Berücksichtigung oder auch nicht war auch mein Problem, weshalb ich keine EMR bekommen habe.
Huhu,
lieben Dank euch allen für die vielen Tipps.
So richtig schlau werde ich dennoch nicht daraus. Es ist alles so verwirrend. :(
Noch ist erstmal nichts passiert - weil ich abwarte. Keine Ahnung, ob das falsch ist.
Zitat von: Flip am 16. Juni 2022, 17:41:09...Das JC kann den Antrag für dich stellen, korrekt. Das steht in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II:
Zitat(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen.
So nützlich ist der Tipp nichtk, denn was danach im Gesetz steht, lässt es nur zum einseitigen Vorteil des JC strahlen, nämlich teilw. oder volle Sanktion.
Sind die nicht aber für ein Jahr ausgesetzt (laut Medien) ???
Angenommen, die Dame vom JC meldet sich bald bei mir und sagt "Sie haben ja noch immer keinen Antrag auf EMR gestellt!" Was soll ich sagen? Dass ich die Aufforderung schriftlich hätte?
So oder so, werde ich den ja wohl stellen müssen, nur um die Dame zu beruhigen, denn EMR bekomme ich nicht, weil keine Diagnosen und seit letzten EMR-Antrag hat sich NICHTS geändert.
Alles nur Schikane, um kranke Menschen in die Verzweiflung und zu Schlimmeren zu treiben...
Alg2 ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Welche Arbeit suchst du als jahrelang Erkrankte denn?
Wo ist die Schikane, wenn gesagt wird "da ist nix mehr mit Arbeitssuche, lass prüfen, ob dir Rente oder Sozialhilfe zusteht."?
Oder anders: wo ist dein Problem mit der Beantragung von Rente?
Im Übrigen hat das alles nichts mit Sanktionen zu tun.
Zitat von: Flip am 10. Juli 2022, 14:22:46Oder anders: wo ist dein Problem mit der Beantragung von Rente?
Hast du das schonmal gemacht, @Flip?
Ist schon mit einem gewissen Aufwand verbunden ... :sad:
Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00Alles nur Schikane, um kranke Menschen in die Verzweiflung und zu Schlimmeren zu treiben...
Ein Aufwand, der für viele kranke Menschen nur schwer zu bewältigen ist
Zitat von: Flip am 10. Juli 2022, 14:22:46Alg2 ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Nicht nur. Du bist doch rechtlich sehr bewandert, also weißt du doch, dass es eine Menge Personen gibt, die unter ALGII fallen, ohne überhaupt (noch oder schon) erwerbsfähig zu sein und die auch entsprechend garantiert NICHT arbeitssuchend sind!
Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00So oder so, werde ich den ja wohl stellen müssen, nur um die Dame zu beruhigen, denn EMR bekomme ich nicht, weil keine Diagnosen und seit letzten EMR-Antrag hat sich NICHTS geändert.
Ich konnte die erneute Antragsstellung genau mit dieser Begründung ablehnen. Soll ich mal suchen, wie ich das da formuliert hatte und dir hier einstellen?
P.S.: @InduMec
Allerdings wurde mein Antrag damals nur wegen fehlender Versicherungszeiten abgelehnt, war also ein anderer Ablehnungsgrund.
P.P.S.: Das hier hatte ich ganz übersehen:
Zitat von: InduMec am 16. Juni 2022, 12:45:30Nun schreibt aber PetraL:
"Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich."
Es ging doch aber um den EM-Rente-Antrag und nicht Sozial-Hilfe-Antrag. Oder bezieht sich deine Ausage auf den letzten Teil vonm Yavanna? ("bzw. du wirst ans Sozialamt verwiesen")
Der Medizinische Dienst (Amtsarzt vom Gesundheitsamt) hatte im Auftrag des Jobcenters die volle dauerhafte Erwerbsminderung festgestellt.
Daraufhin bekam ich 2 Aufforderungen vom Jobcenter:
1. Erwerbsminderungsrente zu beantragen (hatte ich bereits ca. 3 Jahre vorher gemacht, war abgelehnt worden)
2. Bei dem zuständigen Sozialamt Sozialhilfe zu beantragen
Wobei das JC schon parallel (bevor ich überhaupt die entsprechende Aufforderung erhielt) ohne mein Wissen formlos den Antrag für mich beim Sozialamt gestellt hatte, wie ich im Nachhinein vom Sozialamt erfuhr.
Das war die Antwort auf "Das JC kann das machen, wenn du nicht mitwirkst". Wie gesagt: Ich habe erst sehr viel später vom Sozialamt erfahren, dass das JC bereits für mich den Antrag gestellt hatte! (Eine Unverschämtheit, wie ich finde, und bestimmt nicht legal - aber "what shells" :zwinker: )
P.P.P.S.:
Wer weiß, vielleicht hat das JC ja auch schon längst hinter meinem Rücken erneut EMR für mich beantragt und ich bekomme demnächst nochmal Post deswegen von der DRV (die brauchen ja immer noch ein "bisschen" länger als das JC) ??? ... :blum:
Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00Sind die nicht aber für ein Jahr ausgesetzt
Das hat nichts mit dem Antrag auf EM Rente zu tun.
Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00denn EMR bekomme ich nicht
Wenn es ganz sicher ist, kannst du vorab bei der RV schon mal Nachfragen ob es überhaupt Sinn macht, einen erneuten Antrag zu stellen.
Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00Dass ich die Aufforderung schriftlich hätte?
Auf jeden Fall, auf mündliches Gelaber würde ich nichts geben.
Denn da müsste sie auch eine Begründung dazu mit liefern warum.
Könnte durchaus sein, sie hat keine, darum hier der Versuch im Gespräch.
@ FlipHuhu Flip, ich will ja nicht böse sein, aber du solltest die Beiträge lesen, bevor du etwas schreibst.
Um deine ersten 3 Fragen auf einem Mal zu beantworten: Die Rente wird immer abgelehnt!!!
Und DAS ist ja die Schikane. Ich stehe zwischen 2 trotteligen Ämtern, die den Sch... eigentlich ohne mich auskaspern könnten. Mir ist es nämlich EGAL ab das Geld von Amt "Rente" oder Amt "JC" kommt. Denn ich bekomme so oder so das GLEICHE Geld. Und BEIDES kommt vom Staat. Also alles nur Schikane. Es sollte ein Mausklick genügen, um mich von Amt zu Amt zu verschieben. Aber bis die Ämter solche Technik haben, haben Autos Flügel.
Die Schikane besteht auch darin, dass ich ja krank und krankgeschrieben bin. Und das aus gutem Grund. Bei dem alten Rentenantrag habe ich viele viele Monate gebraucht. Versicherungsverlauf... Beschäftigungsverhältnisse..., Mauerfall, usw.., da muss der Keller umgegraben werden.
Zudem werden "eigene Worte" verlangt, bei denen ich damals versucht habe einen Tagesablauf zu schildern. Unter extremen Schmerzen (Stufe 10, siehe Wiki bei Trigeminusneuralgie) (trotz Schmerzmittel v. Schmerztherapie - stärkeres Zeug als Opiate) und ständig kullernden Tränen und laufender Nase versucht man zu schildern, warum ich nach einem Zahnarztunfall unter Problemen und Schmerzen leide, die meinen Alltag dermaßen beeinflussen... und nichts davon bekommt man schriftlich. Man muss sowiso zu 10 bis 20 Ärzten, bis man behandelt wird. (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus). Man muss aufpassen was man sagt...
Bei dem Antrag habe ich dutzende Male angerufen und auf Knien um weitere 14 Tage Frist gebeten...
Mache mal nur mit simplen Kopfschmerzen eine Steuererklärung, dann kannst du ansatzweise verstehen, warum sowas für kranke Menschen schwierig ist. Und JA, mittlerweile war ich bei Caritas: Die helfen nur - und das vielleicht, je nachdem ob sie viel zu tun haben - ausnahmsweise beim Widerspruchsverfahren. Ich war bei Malteser, die helfen nicht. Ich war bei VdK, laut JC helfen die mir. Das war eine Lüge. Die helfen auch nur im Widerspruchsverfahren, wollen aber, dass du kostenpfl. Mitglied wirst. Zwischendurch etliche Arzttermine, private Probleme(hab ja auch noch ein Leben) und da ich Single bin hab ich nicht das Vergnügen mich abends an einen gedeckten Tisch zu setzen. Stattdessen kommt es sehr oft vor, dass ich erst 22 Uhr meine erste Mahlzeit zur mir nehmen kann...
Und Anträge hat man ja nicht nur den, manchmal sitze ich mit etlichen anderen Papierkram am Tisch. JC-Anträge, Krankenkassenzeugs zwecks Zuzahlungen, oder homöopathischer Kram, Termine usw...
Ich hoffe du verstehst nun, warum mich das so mitnimmt. Ich möchte in meinem ganzen Leben nie wieder so einen Antrag machen.
@ PetraLDanke, du hast es verstanden :)
Da hast du es auch irgendwie gut gehabt... ich werde sie wohl, wenn sie sich bei mir meldet, zwecks Sozialamt mal ansprechen... Danke für die Tipps.
@ KopfbahnhofZitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 15:06:11Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00Sind die nicht aber für ein Jahr ausgesetzt
Das hat nichts mit dem Antrag auf EM Rente zu tun.
Naja doch. Es geht doch hier um das JC, wenn ich nicht spute und dem Willen der Sb*in folge, dann gibt es doch vermutlich Sanktion. Oder nicht? Oder hab ich dich falsch verstanden^^ :)
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 15:06:11Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00denn EMR bekomme ich nicht
Wenn es ganz sicher ist, kannst du vorab bei der RV schon mal Nachfragen ob es überhaupt Sinn macht, einen erneuten Antrag zu stellen.
Ja, das habe ich gemacht. Ich glaube du oder jemand anderes hatten mir schon dazu geraten. Doch es hieß nur "Das kann und darf ich nicht entscheiden. Machen Sie erstmal den Antrag und dann sehen wir..." oder so ähnlich :/
Ich wurde in dem Moment das Gefühl nicht los, dass die nur Datenkraken sind und erstmal gierig grabschen wollen und die Ablehnung für die nur ein Mausklick ist...
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 15:06:11Zitat von: InduMec am 10. Juli 2022, 14:14:00Dass ich die Aufforderung schriftlich hätte?
Auf jeden Fall, auf mündliches Gelaber würde ich nichts geben.
Denn da müsste sie auch eine Begründung dazu mit liefern warum.
Ja, danke. Das ermutigt mich etwas. :)
Ansonsten bisher noch nichts Neues.... ich melde mich.
Danke für alles!! :clever:
Zitat von: InduMec am 26. Juli 2022, 20:04:10@ PetraL
Danke, du hast es verstanden :)
Da hast du es auch irgendwie gut gehabt... ich werde sie wohl, wenn sie sich bei mir meldet, zwecks Sozialamt mal ansprechen... Danke für die Tipps.
Nun ja, ich habe mit der Fibromyalgie ja auch eine chronische Schmerzerkrankung (auch Gesichtsschmerzen gehören dazu), die nicht "sichtbar" oder "messbar" ist und gerne verharmlost wird. (Dazu noch degeneratives LWS-Syndrom und Polyarthrose als "Dreingabe" :zwinker: ) Für Nicht-Schmerzpatienten lässt sich nur schwer nachvollziehen, wie stark das ganze Leben, jeder Handgriff, jede Anstrengung, jedes bisschen Konzentration dadurch beeinträchtigt wird. Das kann man ihnen aber nicht übel nehmen. Wer den K(r)ampf mit Jobcenter plus Sozialamt plus sonstigen Behörden gar nicht kennt, kann auch das gar nicht nachvollziehen und denkt "Boa, ey, haben die das gut: kriegen Miete und Heizung und alles gezahlt und dann noch 449 Euro im Monat on Top - so viel hätte ich auch gerne als Taschengeld für mich alleine zur freien Verfügung"...
Was wirklich Sache ist, lässt sich von außen meistens gar nicht beurteilen.
Ja, die Ablehnung ist für "die" tatsächlich einfach nur ein Mausklick bei einer Nummer. Auch das sind eben "Außenstehende". Allerdings dürfen Sachbearbeiter im Vorfeld selten etwas über die Erfolgsaussichten eines Antrags sagen, solange dieser Antrag und sämtliche dafür notwendigen Unterlagen noch gar nicht vorliegen.
Und das ist ja eigentlich auch ganz gut so.
Zu dem "gut gehabt": Nunja, ich weiß nicht, ob ich es erwähnt hatte, aber dafür habe ich für meinen GdB 50 mit MZ G etwa 6 Jahre gebraucht, bis er endlich anerkannt wurde (und bekomme den Mehrbedarf trotzdem noch nicht bewilligt - lol) und das mit dem Sozialamt ist bei mir (nach ca. 10 Monaten) auch immer noch nicht über die Bühne...
Solange dich das JC nicht schriftlich "zur Mitwirkung" auffordert, denke ich auch, dass du - wie @KopfBahnhof schreibt - erstmal nichts weiter tun brauchst. Mach dir (möglichst) nicht mehr Stress als unbedingt nötig, schone dich und versuche dich zu entspannen und zu Kräften zu kommen. Und halte uns hier auf dem Laufenden, ich bin in Gedanken bei dir - alles Liebe und Gute :bye:
Zitat von: InduMec am 26. Juli 2022, 20:04:10Huhu Flip
Kann nicht Antworten, da derzeit hier gesperrt.
Zitat von: InduMec am 26. Juli 2022, 20:04:10dann gibt es doch vermutlich Sanktion. Oder nicht?
Nein, so wie die Lage bei dir derzeit ist kann es keine geben.
Zitat von: InduMec am 26. Juli 2022, 20:04:10Machen Sie erstmal den Antrag und dann sehen wir.
Gut dann muss wohl ein neuer her, wenn es soweit ist, nicht jetzt schon.
Erst wenn du vom JC eine schriftliche Aufforderung bekommst, erneut einen Antrag auf EM Rente zu stellen. da sollte man etwas tun.
Selbst wenn man sich weigern würde einen zu stellen, weil völlig klar ist es gibt keine EM Rente, kann es keine Sanktion geben.
Notfalls stellt das JC dann den Antrag für dich bei der RV.
Erst wenn du mit der RV jegliche Zusammenarbeit Verweigerst, dann kann es eine Sanktion geben oder eher noch die Einstellung aller Leistungen durch das JC.
Aber dort sind wir hier noch lange nicht.
Huhu ihr Lieben, :bye:
im Grunde ist nichts Wichtiges passiert, wer aber dennoch mal lesen mag^^ der darf sich das gern antun: :coffee:
Ich hatte neulich wieder einen Termin beim JC. Das Erstaunliche aber war nun, dass die SB über die gesamte Dauer des Termins keine Beantragung der EMR mehr verlangte. Seeehr eigenartig ...
Stattdessen sollte sie genaueres wissen. Ich erzählte halt von meinen Problemen und weinte auch heftig dabei - finde ich normal, wenn man "ALLES" erzählen muss und somit alles wieder hochkommt und man dadurch merkt was für ein b... Leben man noch hat.
Aber ich sagte auch, dass sie mich 2 mal belog. Und zwar sagte sie damals, dass der VdK mir beim EMR-Antrag hilft. Falsch. Der Vdk hilft erst ab dem Widerspruchsverfahren und man muss Mitglied werden für 8€/Monat.
Ich war auch bei den Maltesern, die helfen nicht dabei und bei der Caritas. Letztere meinten, dass die das mal machten, nun aber nur mal so nebenbei wenn sie nicht viel zu tun haben, aber eben auch nur ab Wiederspruch - aber immerhin gratis. Aber man meinte, dass auch gewöhnliche Rechtschutzversicherungen(RS) das tun. Ich rief also bei meiner RS an und siehe da, das machen die auch ab Wiederspruch. Natürlich habe ich dann mit der Selbstbeteiligung vllt. später mal Pech. Kann ja sein ich will doch noch meine Zahnärztin verklagen, dann gehen 150€ drauf. Sie jedenfalls plapperte gleich weiter "Ich hab gesagt die helfen bla bla"
Beim letzten Termin stellte sie mich ja zur Wahl, entweder EMR-Antrag oder "eine Frau vom JC trifft sich ab und zu mit mir und redet und hilft hier und da, kann im Park sein oder daheim...." - Durch EURE Hilfe erfuhr ich ja, dass dies eine Maßnahme ist und diese während AU verboten ist. Das war sozusagen die 2. Lüge. Ich knallte ihr das auch an den Kopf "Sie wissen doch, dass Maßnahmen während AU verboten sind." Da war sie dann aber still.
Ende vom Lied: Sie schlug mir 3 Sachen vor wo ich hingehen kann und betonte, dass das freiwillig ist.
1. Sozialpsychologischer Dienst im Bürgeramt - hier kann ich EIN Gesapräch führen.
Ich fragte wobei mir das helfen soll. Sie zuckte mit den Schultern und meinte, dass ich das dann ja sehen werde.
2. Ein e.V., den ich hier nicht nennen mag wegen Datenschutz. Irgendwas mit Besser Leben e.v. oder sowas halt. Da soll man mir sicher paar Tipps geben können.
3. ich habs vergessen, sorry, aber war auch sowas wie ein e.V.
Ich entschied mich für 1. und sie meinte, dass ich da einen Termin brauche und anrufen soll. Natürlich habe ich dem JC gegenüber kein Telefon (niemals^^) und sie rief kurzerhand für mich an.
Fix und fertig von der Tränenwischerei und der verstopften Nase und mit den immer schlimmer werdenen Schmerzen (Kaum- und Wangenmuskulatur spannt zusätzlich an) ging ich dann da raus. Im Grunde fühlte ich mich wie vom Bus überfahren, an die Beine gepackt und ausgeschüttelt und zwanzig mal geohrfeigt. Vor einer Weile las ich mal in den Medien, dass die JC daran arbeiten wollen, freundlicher für den Bürger zu sein, soviel dazu. Noch nie in meinen Leben war ich so fertig, dass ich anschließend folgendes tun musste:
Ich wollte sofort zu meiner Psycho-Therapeutin oder zu meiner lieben Hausärztin, um davon zu berichten, mich auszuheulen, Beistand zu suchen und zu fragen welches der 3 Angebote ich wahrnehmen soll.
Ich konnte kaum Auto fahren, fuhr dann nach einer Weile aber zu einer Psycho-Therpeutin. Leider hatte die aber Urlaub, ich vergaß das, aber da war eine Kollegin, die dann einfach mit mir eine Stunde redete, völlig ohne Chipkarte und so. Sie erzähle mir von ähnlichen Problem usw. Ich fühlte mich danach jedenfalls wieder besser. Sie riet mir Nr. 1 wahrzunehmen, da sie die Frau dort auch kannte und sie nett sein soll.
Dort war ich dann und ich plapperte im Grunde wieder meine ganze Geschichte runter und fragte mich aber noch immer was mir dieser Sozialpsychiatrische Dienst(SPD) nützt. Interessanterweise fragte aber SIE am Ende, wie es weitergeht und was meine SB vom JC meinte wie es weitergeht. Ich sagte " Ich soll hier zu dem Termin kommen und mehr hat sie nicht gesagt. Ich vermute mal, dass ich nach einem Monat wieder per Brief eine Einladung zu einem Termin bei ihr bekomme." Tja und das wars, wir verabschiedeten uns.
Das waren also 2 Tage mit höllischen Stress, Schmerzen, Sinnlos-Gedanken und mehrfachen verbreiten meiner privaten Situation. Wozu das alles? Ich weiß es nicht. Vielleicht fühlt sich das JC nun besser? :wand:
Oder wird der "SPD" mein Gesprochenes dem JC stecken?
Liebe Grüße
InduMec
Zitat von: InduMec am 26. August 2022, 13:51:43Vielleicht fühlt sich das JC nun besser? :wand:
Na, zumindest die SB dort - Hat sie doch wieder ein toll produktives Beratungsgespräch geführt: Sie konnte 3 Lösungsmöglichkeiten anbieten und LE hat Rotz und Wasser geheult. Das ist doch mal wieder echt super gelaufen für ihre Statistik! (Ironie off) :wand:
Zitat von: InduMec am 26. August 2022, 13:51:43Oder wird der "SPD" mein Gesprochenes dem JC stecken?
Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen - die unterliegen doch ganz bestimmt der gesetzlichen Schweigepflicht? :scratch: :weisnich:
Zitat von: InduMec am 26. August 2022, 13:51:43Ich konnte kaum Auto fahren, fuhr dann nach einer Weile aber zu einer Psycho-Therpeutin. Leider hatte die aber Urlaub, ich vergaß das, aber da war eine Kollegin, die dann einfach mit mir eine Stunde redete, völlig ohne Chipkarte und so. Sie erzähle mir von ähnlichen Problem usw. Ich fühlte mich danach jedenfalls wieder besser. Sie riet mir Nr. 1 wahrzunehmen, da sie die Frau dort auch kannte und sie nett sein soll.
In so einem Zustand Auto fahren ist aber ganz schön riskant - vielleicht das nächste Mal doch lieber den Bus nehmen?
2. Finde ich super von dieser Psychotherapeutin :ok:
Ich hoffe, es geht dir ganz schnell wieder besser. :empathy:
Und ich denke auch ganz ehrlich, dass es dir mit EMR und ggf. Sozialhilfe (oder wie du da "aufstocken" kannst) um einiges besser gehen könnte. Hauptsache, weg von diesem "Verein Jobcenter". Dafür drücke ich dir auf alle Fälle die Daumen (und die dicken Zehen gleich auch noch mit :zwinker: ).
Zitat von: PetraL am 14. Juni 2022, 15:50:18Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich.
LG
weclhes Bundesland ist das?
Du bist weiterhin Dauerhaft AU?
Dann sollte dich die SB schon mal in Ruhe lassen.
Möglicherweise kannst du das auch so Hinbekommen, über Psychiater evtl. ,dass der dir ein Attest gibt.
Du dermaßen Panik vor solchen Terminen hast, dass du erst mal nicht mehr Eingeladen werden kannst.
Dir es schlicht nicht möglich ist, ein JC überhaupt zu Betreten.
Zitat von: InduMec am 26. August 2022, 13:51:43eine Frau vom JC trifft sich ab und zu mit mir und redet und hilft hier und da, kann im Park sein oder daheim
Korrekt solchen Stuss muss man nicht mitmachen, schon gar nicht bei dir.
Dafür gibt es ausgebildete Leute, wie hier deine Therapeutin.
Kommt wieder ein Termin, kannst du dich hier ja wieder melden.
Zitat von: SuuSanne am 26. August 2022, 16:43:05Zitat von: PetraL am 14. Juni 2022, 15:50:18Das stimmt nicht so ganz: Bei mir hat das JC den Antrag auf Sozialhilfe schon direkt beim Sozialamt formlos gestellt, bevor der entsprechende Brief überhaupt bei mir ankam, also wohl schon parallel mit dem Brief an mich.
LG
weclhes Bundesland ist das?
NRW, Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
@ Kopfbahnhof
Ja, ich bin immer AU. Ca. 3 Jahre schon und weiterhin... mich heilt ja keiner^^ Im Gegenteil, es wird ja alles schlimmer. Schmerzen wie auch die Psyche.
Psychiater war ich mal, aber das war nicht hilfreich. War halt nur ein 10min-Gespräch. Habe aber nun von meiner Schmerztherapeutin eine neue Überweisung erhalten, weil sie meint, dass der mir vllt. Befunde ausstellt, die mir bei der EMR helfen könnten. Ich bezweifel aber, dass mir in meinem Leben jemals ein Arzt einen Befund ausstellt, der mir entweder etwas nützt oder aussagt, was ich habe. Wenn man vom Arzt verletzt wurde schweigen alle. Sprichwort: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." (Obwohl sie das DOCH tun^^)
Eine Sache noch, es gibt ja die Option, dass das JC den EMR-Antrag stellt. Das ist aber nur ein Scherz vom Gesetzgeber (anders kann ich das nicht beschreiben, es ist die einzig treffende Formulierung für einen netten Zug eines geisteskranken Politikers), denn es ist nur ein Antrag für den Antrag! Das heißt: Nachdem das JC den Antrag gestellt hat, bekommt der Patient die leeren Formulare (lach) und das wars. Ergo nichts anderes, als wenn man selbst den Antrag stellt. Nur, dass man nun in der Pflicht ist diesen laut "Paragraph weiß kein Mensch" auszufüllen und abzusenden.
Also dann, ich melde mich nach dem nächsten JC-Termin.
Euch auch alles Gute! :)
PS:
Wer kennt ein gutes Forum für Krankheiten, Arztkram usw, also sowas wie hier nur eben für Kranke. Antworten bitte per PN, da das ja hier das falsche Forum dafür ist. Danke :) Ich möchte nämlich unbedingt wissen, wie ich erhaltene Diagnosen auf Papier bekomme. Beispiel: Eine Schwester beim HNO stellt Hyperakusis und Tinnitus fest. Das wars. Und nun? Wie erhalte ich da ein Stück Papier, geschweige denn einen Befund für mich, meine Hausärztin und für den EMR-Antrag? Diese Frage nervt mich schon seit über 1 Jahr und man muss leider vorsichtig sein, wenn man Ärzte danach fragt. Gibts dafür vllt. Gesetze? Früher dachte ich, dass wenn man überwiesen wird, der Überweisende immer einen Befund erhält. Das ist aber leider nur in ca. 25% der Fälle so.
Zitat von: InduMec am 29. August 2022, 15:15:29Wie erhalte ich da ein Stück Papier, geschweige denn einen Befund für mich
Eigentlich gar nicht, wenn ein Antrag auf EM Rente gestellt wird, sammelt die RV diese alle ein.
Dazu braucht sie dann von dir eine Schweigepflichtentbindung, von welchen Ärzten ist dir frei gestellt.
Aber je mehr Befunde umso besser die Chance auf eine EM Rente. (voll oder teilw.)
Zitat von: InduMec am 29. August 2022, 15:15:29Im Gegenteil, es wird ja alles schlimmer. Schmerzen wie auch die Psyche.
Dann ist es evtl. besser du stellst noch mal einen Antrag auf EM Rente.
Zitat von: InduMec am 29. August 2022, 15:15:29Ja, ich bin immer AU. Ca. 3 Jahre schon und weiterhin...
Möglich das JC schickt dich irgendwann mal zum Sozialamt.
Wenn du in deren Augen nicht mehr Arbeitsfähig bist.
Zitat von: InduMec am 29. August 2022, 15:15:29Wer kennt ein gutes Forum für Krankheiten, Arztkram usw
Da gibt es eine ganze Menge, habe mal 2 Beispiele hier die evtl. was für dich sein könnten.
https://www.chaos-linie.de
https://forum.paradisi.de/
Zitat von: Ottokar am 19. Juni 2022, 01:31:30Sozialhilfe (SGB XII) bekommt, wer zwar voll erwerbsgemindert ist, aber (noch) nicht auf Dauer. Andernfalls gäbe es Grundsicherung wegen voller dauerhafter Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII).
Wie oft gibt es eine (neu)Prüfung in SGB XII Kapitel 4 auf die volle dauerhafte Erwerbsminderung?
Immer dann, wenn die DRV einen entsprechenden Antrag bzw. Auftrag erhält.
Oder ist gemeint, wie oft die DRV eine volle Erwerbsminderung befristet feststellt, bevor sie dauerhaft festgestellt wird? Dann wäre die Antwort: mit dem 3. Verlängerungsantrag wird die volle Erwerbsminderung dauerhaft festgestellt.
Vor ca. 4 Wochen kam ein neuer Brief für eine weitere Schikane-Einladung.
Leider :lol: hatte ich da einen Hausarzttermin. Ich habe also das JC ordnungsgemäß und mit Nachweis (FAX) informiert.
Zudem habe ich meinen Frust über den Sinn und Sinnlichkeit dieser Treffen für beide Parteien abgelassen und um Weiterleitung an Vorgesetzte gebeten.
Nun habe ich vier Fragen^^
1) War das doof meinen Frust abzulassen?
2) Ist ein simpler Hausarzttermin ein Hinderungsgrund für einen solchen JC-Termin? Ich frage nur, weil bisher (4 Wo) kein weiteres Schreiben kam... habe nun ein wenig Bammel, auch wegen Punkt 1). Im Schreiben habe ich aber nur "Arzttermin" geschrieben, nicht "Hausarzt".
3) Demnächst muss ich einen neuen Folgeantrag machen. Kann dieser auch abgelehnt werden? ZB. mit Begründung, dass ich nicht vermittelbar bin... und lande so auf der Straße!!?!?! Dass vllt. deshalb keine Antwort kommt, nach dem Motto "Den sind wir eh demnächst los." Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken.
4) Wenn Sie immer sowas sagt wie "na warten wir mal den nächsten Bluttest ab"... frage ich mich, ob ich ihr gegenüber überhaupt verpflichtet bin mitzuteilen, was beim Bluttest raus usw... Weiß da jemand was genaues? Oder kann ich auch plump sagen: "Alle Infos bekommen Sie bei meinen Ärzten, ich blick da nicht durch, da ich kein Arzt bin." (Bei meiner Hausärztin habe ich bereits erwähnt, dass NICHTS ohne meine Einwilligung rausgeht, dass hat sie auch im System für die Schwestern hinterlegt^^)
Freue mich über jede Antwort.
Zitat von: InduMec am 28. November 2022, 14:29:03und um Weiterleitung an Vorgesetzte gebeten.
Wenn dann musst du dich an die wenden SB wird das evtl. gar nicht machen.
Zitat von: InduMec am 28. November 2022, 14:29:03Ist ein simpler Hausarzttermin ein Hinderungsgrund
Eher nicht, da jederzeit eine Terminverschiebung möglich sein sollte.
Zitat von: InduMec am 28. November 2022, 14:29:03Kann dieser auch abgelehnt werden?
So lange nicht klar ist wie es mit der RV weiter geht, ist das JC weiterhin Zuständig, also nein.
Zitat von: InduMec am 28. November 2022, 14:29:03sowas sagt wie "na warten wir mal den nächsten Bluttest ab".
Die SB im JC will den sehen?
Zitat von: InduMec am 28. November 2022, 14:29:03Alle Infos bekommen Sie bei meinen Ärzten
Ist Blödsinn, da die SB solche Daten rein gar nichts angehen.
Darüber musst du mit ihr Absolut nicht sprechen.
Ich danke für die Antworten.
Das komische ist ja, dass sie NUR darüber mit mir spricht. Deshalb wollte ich ja meinen Frust ablassen. Es waren die demütigensten Gespräche in meinem Leben, wie gesagt, ich musste danach sofort zur Psychotherapeutin, so geheult habe ich.
Wegen dem Arzttermin: Dürfen die mich fragen, was das für ein Arzttermin das war?
Aber mal ehrlich, muss ich das als Otto-Normal-Verbraucher wissen, dass ein Hausarzttermin kein Hinderungsgrund ist? Ich dachte nur ich habe da einen Termin, der steht schon seit fast 1 Monat fest und mit meiner Hausärztin will ich es mir auch sowiso nicht verscherzen. Bei einer Verschiebung hätte ich auch wieder eine Lücke in der AU, wäre also per Gesetz wieder vermittelbar... Und meine Medikamente brauch ich auch sofort und nicht erst bei einem verschobenen Termin. Aber gut, das interessiert dich sicherlich nicht :) Sorry für den Ausbruch meiner Worte. Das müsste ich denen dann wohl schreiben wenn sie mir irgendwie komisch kommen.
Also du meinst, wenn wieder ein Termin ist, sag ich zu meiner Gesundheit kein Wort. Aber vermutlich muss ich dann zu einem Naz... äh Amtsarzt, und was der wieder feststellt oder besser gesagt nicht feststellt, möchte ich garnicht erst wissen... :(
Es wäre also besser, meinen Frust bei der/dem Vorgesstzten direkt abzulassen. Hmm, da muss man dann die SB wohl nach dem Namen fragen, nehme ich an. Aber da schon fast 5 Wochen rum sind, vermute ich, dass sie es weitergeleitet hat und nun "irgendwas im Busch" ist. Da kommt bestimmt eine riesen Klatsche auf mich zu :(
Ich melde mich, sobald da wieder ein Briefchen kommt. Ohne euren "Beistand" würde ich das wohl nicht aushalten. :ok: DANKE AN ALLE! :sehrgut:
Liebe Grüße :bye:
Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:01:55Dürfen die mich fragen, was das für ein Arzttermin das war?
Dürfen können die das schon, aber Antworten musst du darauf auf keinen Fall, max. mit es ist rein Privat.
Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:01:55hätte ich auch wieder eine Lücke in der AU
Du bist weiterhin AU geschrieben und um da keine Fristen zu verpassen, geht eine Terminverschiebung natürlich dann auch nicht. (dachte es ist so ein allgemeiner Termin gewesen)
Muss vom JC auch so Akzeptiert werden, aber bisher kam ja nichts von dort, also haben sie es evtl. auch.
Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:01:55Da kommt bestimmt eine riesen Klatsche auf mich zu :(
Was soll da kommen, du bist dauerhaft AU also machen diese Einladungen kaum Sinn, jedenfalls nicht in so kurzen Abständen.
Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:01:55sag ich zu meiner Gesundheit kein Wort.
Grob kann man das tun muss es aber nicht, auf jeden fall keine Einzelheiten welche Krankheit usw.
Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:01:55Aber vermutlich muss ich dann zu einem Naz... äh Amtsarzt
Wenn die RV zuständig ist und der Antrag dort noch läuft, dann nicht.
Dazu kann dich dann auch kein JC zum Amtsarzt zwingen.
Huhu ihr Lieben.
Nun ist es wieder soweit. Mein "Ausheulebrief" an das JC hat also lang gewirkt. Aber leider nicht ewig :(
Nochmal kurz zusammengefasst, falls jemand lesen mag:
4 Jahre AU wegen Unfall mit Spritze beim Zahnarzt. Seitdem dutzende (permanente!!) Beschwerden, die Schlimmsten: enorme Schmerzen linke Gesichtshälfte, pfeifender Tinnitus, klickernder Tinnitus mit spürbaren Bewegegungen des Trommelfells (ist eklig, 600.000 pro am Tag), Nervenschmerzen bis in die linke Hand und linken Fuß, Schwindel, Depression, und viele weitere...
Das JC ludt mich monatalich ein und zwang mich zur EM-Rente oder Maßnahmen o. Ähnliches...
Das war paar mal so, wo ich danach ziemlich fertig bin, da ich einerseits alles von vorne erzählen muss, was nicht gut ist und andererseits zu etwas gezwungen werde was ich nicht tun möchte. Vor allem der EM-Rentenantrag hat keinen Sinn, es wurde abgelehnt und seitdem gab es keine neuen nenennsterten Befunde die irgend etwas an der Sache ändern könnten.
Laut JC muss ich aber vermittelbar sein, um die Bürgeralmosen zu bekommen. Die wollen mich loswerden, Rente will mich nicht, ich stehe dazwischen und bisher war es bei jedem Termin so, dass ich fertiggemacht wurde, so sehr, dass ich (dabei und) danach für 30min draußen vor der Tür geheult&gezittert hab. Siehe alte Beiträge. Dann schrieb ich mal was hin, wie sehr mich das belastet und hatte seitdem Ruhe.
Der Brief nun ist wieder eine Standard-Einladung, aber beginnend mit "Ich bin Ihre neue Fallmanagerin..."
Meine Fragen nun an euch :flag: , in der Hoffnung, dass jemand etwas weiß oder gar selbst erlebt hat:
1) Muss ich der nene Bearbeiterin wieder alles von vorne erzählen? (In den 4 Jahren ist viel passiert, der Unfall beim Zahnarzt und dann mittlerweile ca. 250 Arzttermine.)
2) Darf ich darum bitten, dass sie sich das aus den alten Aufzeichnungen durchliest mit meiner Anmerkung, dass sich seitdem nichts geändert hat. Oder darf ich vllt. sogar darauf bestehen?
3) Sie verlangt im Brief alle ärztlichen Unterlagen. Ist das ein Witz? Muss ich wirklich alles mitbringen? Hab gefühlt 500 Dokumente (etwa 5cm dicker Stapel an Befunden) und momentan starke Probleme mit Tintenpatronen für meinen Drucker, da sie ständig nicht erkannt werden, hatte für 78€ bestellt, alles Mist.... nur Stress... Mein Plan ist, mit nichts da aufzukreuzen. Kann mir dadurch was passieren?
4) Gibt es so etwas wie eine Seelsorge bzw. psychiatrischen Dienst vom Jobcenter selbst, der mir direkt nach der Sitzung, also direkt an der Tür behilflich sein kann? Oder gar dabei sein kann? Und kann ich danach verlangen?
5) Oder sollte ich mit meiner Therapeutin Kontakt aufnehmen und fragen ob die mir bei beistehen kann? Oder machen Psychotherapeuten sowas nicht?
Man man. 4 Jahre AU unter Schmerzen, nun muss mein Bruder, meine Mutter und ich wegen Abriss umziehen und vor kurzem starb mein Vater und vor paar Tagen mein allerbester Kumpel mit nur 44 Jahren und ich dachte gestern erst: Jetzt fehlt nur noch das Jobcenter... Bumm kam Post.
Ich habe wirklich große Angst vor dem Termin, also nicht dass sie mir Geld wegnehmen oder so, die Sorge besteht zwar auch, also Angst vor Papierkrieg und so, aber vielmehr, also riesengroße Angst habe ich davor, dass ich es nicht mehr verkrafte zum hundertsten Male einem Fremden Menschen all meine Probleme zu erzählen die in den 4 Jahren passiert sind. Das ist für mich nicht aushaltbar... und geht schon jetzt bei jedem einzelnen Gedanken ganz tief in die Magengrube - Ich glaube das liegt am Adrenalin, das schmerzt wenn es zu doll und zu schnell rauskommt, so irgendwie hat es mal meine Ärztin erzählt, fühlt sich an, als wenn man seinen Magen verliert udn er irgendwie runterfällt... :sad: Schade, dass man sowas als Außenstehender "gesunder" Mensch sicher kaum verstehen wird. Daher Kurzinfos: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" - kein Arzt gibt mir etwas schriftliches was der andere Arzt bei mir verpfuscht hat. Mittlerweile 12 falsche Befunde...mit richtig echten Verwechslungen wie im Horrorfilm wo zB. Unter- mit Oberkiefer oder Zahn 38 mit 28 und auch in der selben Einrichtung links mit rechts verwechselt wurde und man sich noch pampig kommen lassen muss wenn man um Korrektur bittet... Überall heißt es "Wir nehmen keine Neupatienten"... Lange Autofahrten auf eigene Kosten... Medikamente... Ärzte die wenn sie nicht weiterwissen sagen und schreiben "Das liegt bei Ihnen an der Psyche"... Probleme in Familie entstehen... Dumme Gedanken über den Sinn des Lebens... usw... :teuflisch:
Ich freue mich auf jeden Tipp/Hinweis. :help:
Liebe Grüße :)
Ich kann leider nicht voraussagen, ob meine Hinweise etwas für Dich bringen werden, weil es große Unterschiede zwischen JC-Sachbearbeitern, Ärzten, Psychiatern und Gutachtern gibt. Was bei mir funktionierte, muss noch lange nicht bei Deinen Bezugspersonen funktionieren.
Ich war seit mehr als 10 Jahren völlig erwerbsunfähig, doch alles ohne Diagnosen. Den Lebensunterhalt konnte ich von Erspartem und einer Erbschaft bestreiten, deshalb kam ich erst zum JC, als ich mittellos war und es nicht mehr anders ging.
Es dauerte aber fast 5 Jahre, bis die RV die 100%ige EM-Rente genehmigte. In den 5 Jahren war es ein Kampf, wo ich gezwungen war, Diagnosen zu sammeln. Meine Erfahrung mit der RV ist negativ. Die haben Gefälligkeits-Gutachter, welche falsche Gutachten erstellen, damit die RV keine Rente bezahlen muss.
Mein Psychiater hat keine dieser Interesssenkonflikte und schrieb mich 2 Jahre am Stück AU.
Nicht deshalb, weil er mich sympathisch fand oder Mitleid hatte, sondern weil er meinen tatsächlichen Zustand korrekt einschätzte.
Es ging auch nicht ohne Klage vor dem Sozialgericht. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bekam ich genehmigt. Alleine hätte ich keine Chance gehabt, doch die Fachanwältin für Sozialrecht schaffte es, die RV zu verklagen. Der Gefälligkeitsgutachter der RV blamierte sich im Gerichtssaal, so daß er heftig von der Richterin gerügt wurde. Er tat mir sogar leid, immerhin ist er selbst über 70 Jahre alt, hört und sieht nicht mehr gut und er hätte besser geschwiegen.
Ich möchte jetzt nicht zuviele Details schreiben, aber selbst jener Beschluss des Sozialgerichts reichte nicht, so daß ich noch einmal klagen musste. Endlich bestellte das Sozialgericht einen anderen Gutachter und der stellte fest, daß ich weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig war.
Damit endete die Zuständigkeit des JC und ich mußte einen Hauptantrag auf Sozialhilfe stellen.
Wer nun erwartet, daß das leicht ist, täuscht sich, denn das Sozialamt pfeift auf das JC und erkennt nichts an. Man muss also alles vorlegen, was das JC seit Jahren schon akzeptiert und geprüft hat.
Ein großer Stapel an Dokumenten eben und selbst das genügte dem Sozialamt nicht. Ich musste noch etliche Unterlagen nachreichen.
Sind meine Probleme jetzt verschwunden ?
Nein, denn die älteste Tochter wurde 15 und damit gilt sie als erwerbsfähig. Seit ihrem Geburtstag liegt die Zuständigkeit wieder beim JC und das JC schikaniert mich seitdem, so daß ich einen Rechtsanwalt beauftragen musste, weil ich verzweifelt und ohnmächtig war. Widersprüche, Widerspruchsverfahren und ein sachlich falscher Widerspruchsbescheid stehen im Raum, weshalb ich wieder vor dem Sozialgericht klagen muss.
Ich konnte wochenlang nicht mehr richtig schlafen, habe Schmerzen, die mich am Aufstehen hindern und ich kenne das, was Du schreibst: Mit Schmerzen läßt es sich nicht richtig denken und wenn dann noch Wut wegen den Schikanen des JC und sonstige Sorgen dazukommen, ist das kein schönes Leben.
Ich wünsche Dir Kraft.
Die Problematik mit den Ärzten und den Diagnosen kenne ich von Impf-Opfern. Trotzdem ist es Fakt, daß Du seit Jahren krankgeschrieben bist. Das kann niemand bestreiten.
Vielleicht gibt es einen Weg für Dich, vor dem Sozialamt zu klagen. Ich sehe aus meiner beschränkten Sicht keine andere Chance für Dich. Vielleicht wissen Andere mehr und teilen es Dir mit.
Ich kenne das auch, daß man immer wieder alles erzählen muss. Beim Psychotherapeuten, beim Arzt, beim Psychiater, bei den Gutachtern usw.
Irgendwann schrieb ich alles auf. Meine Symptome, mein psychischer Zustand.
Dieses Blatt benutzte ich dann bei Sachbearbeitern, der Rechtsanwältin, der RV und dem Sozialgericht.
So musste ich nicht jedesmal alles neu erzählen, sondern legte das Blatt vor, unterschrieben mit Datum.
Zitat von: InduMec am 12. August 2023, 22:05:42ist wieder eine Standard-Einladung
Durchaus möglich, die wollen nun deine Erwerbsfähigkeit prüfen?
Oder sie wollen, dass du einen Antrag auf EM Rente stellst bzw. das JC macht es einfach selbst.
Da bist du auch zur Mitwirkung bei der RV verpflichtet,
Aber so lange es offen ist, muss das JC bei dir weiter Leistungen erbringen.
Darum solltest du dir keine Sorgen machen.
Zitat von: InduMec am 12. August 2023, 22:05:42Muss ich der nene Bearbeiterin wieder alles von vorne erzählen?
Nein sie soll in der Akte nachlesen, wobei Gesundheitsfragen musst du eh nicht Beantworten.
Zitat von: InduMec am 12. August 2023, 22:05:42Muss ich wirklich alles mitbringen?
NICHTS davon geht sie irgendetwas an!
Wenn dann evtl. später deine RV, aber ganz sicher kein SB im JC!
Zitat von: InduMec am 12. August 2023, 22:05:42Und kann ich danach verlangen?
Besser nicht machen, glaub so was gibt es im JC auch gar nicht.
Zitat von: InduMec am 12. August 2023, 22:05:42Oder sollte ich mit meiner Therapeutin Kontakt aufnehmen
Kann man tun, falsch kann es eher nicht sein.
Oh Supi, mir kommen die Tränen. Ich bin soooo froh, dass ihr hier seid wenn man euch braucht. Ich danke euch von ganzem Herzen!!! :ok:
@ skept 12
Das ist fruchtbar. Vielen Dank für die Infos und die Idee mit dem Aufschreiben. Ich hatte ja eigentlich schonmal die geforderten "Eigenen Worte" für den EM-Antrag geschrieben, die werde ich nochmal aktualisieren und dann wie du immer vorlegen und gut. (hoff ich) Danke für den Tipp. Denn das ständige Neuerzählen bringt mich um... Werd direkt davor erstmal wie Kopfbahnhof schrieb fragen, ob sie das nicht in der Akte nachlesen kann.
Ich danke dir!!!
@ Kopfbahnhof
Danke für alle Infos. Das beruhigt mich etwas. Danke danke danke! Also nix mitnehmen und zu Diagnosen nichts sagen...
:help: Eine Sache noch, die nun furchtbar eilt :( :help:
Ich habe das Schreiben mal hochgeladen, siehe Anhang.
Dort ist nun als Seite 3 nicht der Übliche Wisch, wo man schreiben kann, dass man zB. wegen Arzttermin verhindert ist, sondern da ist nun ein Schreiben für einen Arzt der dort bestätigen kann, dass ich aufgrund meiner Krankheit dort nicht hin kann.
Meine Frage nun... Meine Therpautin hat schonmal eine Diagnose für irgendwas, ich glaube für den EM-Antrag gestellt, mit einer mittelschweren Depression und noch irgendwas. Sie und meine Hausärztin wissen auhc von meiner Angst vor dem JC und alles was in den Terminen vorfiel habe ich Ihnen erzählt, also auch von dem Heulen & Zittern im JC...
Kann ich da nicht mal meine Hausärztin fragen, ob sie das ausfüllt? Oder ist das eher was für die Psychotherapeutin, oder darf wiederum sie das nicht?? Wo muss ich hin?
Oder ist das mit der "krankheitsbedingten Unfähigkeit" eher so gemeint, dass man zB das Bett nicht verlassen kann oder sowas? Oder ist es wie ich denke auch wenn es durch den Termin Probleme mit der Psyche gibt?
Ich habe ja neben meiner Psychotherapie auch eine Schmerztherapie und nehme Pregabalin (und Amineurin) was dafür sorgen soll, nicht mehr an meine Schmerzen zu denken. Wenn ich dann dort durch die Mangel genommen werde, wirft es mich ja komplett zurück und ich muss wieder bei Null anfangen und brauche auch sofort im Anschluss dringend Hilfe. Man, ich verzweifel...
Aber geschrieben steht ja "...kann wegen seiner Erkrankung den Meldetermin nicht wahrnehmen." Das ist dann ja nicht gelogen, wenn mir das eine der beiden Ärztinnen ausfüllt, denn es geht dabei ja um die Psyche und dort steht "wegen seiner Erkrankung" und die habe ich ja auch, also eine psychische Erkrankung. Also meiner Meinung nach ist mein Gedanke richtig. Das "Absageschreiben" ist also keinesfalls nur für bettlägerige Menschen. Oder irre ich mich so doll?
Und was ist wenn es klappt und ich das abschicke....? Kann das Jobcenter dann sagen "Gut, wir kommen dann eben zu Ihnen nach Hause." Kann das passieren?
Freue mich wieder riesig auf eure Infos!! Danke!! :help:
Zitat von: InduMec am 13. August 2023, 19:40:57Oder ist das mit der "krankheitsbedingten Unfähigkeit" eher so gemeint, dass man zB das Bett nicht verlassen kann oder sowas?
Ja, dass ist damit gemeint, darum steht ja auch dabei, ist dem nicht so braucht es diese Bescheinigung nicht. Dann bekommt der Arzt auch nicht die 5,36€ dafür. Ist eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung.
Nur das gilt dann als Grund, den Termin nicht wahr zu nehmen.
An deiner Stelle würde ich hin gehen, die werden eh nicht locker lassen, so lange wie das jetzt schon läuft.
Früher oder später musst du wohl da durch.
Oder du machst dir damit wirklich unnötige Probleme.
Zitat von: InduMec am 13. August 2023, 19:40:57Gut, wir kommen dann eben zu Ihnen nach Hause." Kann das passieren?
Vermutlich nicht, eher stellen sie die Leistungen dann komplett ein, wenn du für das JC nie greifbar bist.
Falls es einen Schwerbehindertenausweis gibt, den kannst du evtl. mit nehmen.
Aber den Rest nicht, steht ja dabei, wenn Vorhanden und zwingen dazu kann dich kein JC.
Nach dem Termin kannst du ja zur Wasserkunst, zum Entspannen :sehrgut: oder auch schon vorher :zwinker:
Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen... daher frage ich einfach mal:
@ InduMec
Hast du die Möglichkeit eine Person deines Vertrauens mit zu nehmen, die dir Unterstützung geben kann und ggf. auch die Wortführung für dich, also Gegenreden, übernehmen kann??
LG RF
Danke mal wieder für deine Antwort.
Ich wollte jetzt gerade um 7.00 Uhr zur Hausärztin. Also leg ich mich schnell wieder ins Bettchen, denn die Schlaf- und Beruhigungspillen wirken noch wie verrückt (wie immer zu spät) und schlafe noch paar Stündchen.
Danke, Kopfbahnhof.
Also kann ich die Woche an meiner alten Wohnung weitermachen und mich auf den Umzug vorbereiten und lass den Termin über mich ergehen. Man, hab ich Angst... Vielleicht überrede ich meine Mutter, dass sie mitkommt. Mal sehen.
Man, wenn ich euch hier nicht hätte...
:sehrgut:
Falls ich mich nicht nochmal melde, dann aber spätestens paar Tage nach dem Termin berichte ich was die Dame wollte...
Grüße und eine schööööne Woche an euch :clever: :bye:
Oh, huhu Rettungsfuzzy,
deinen Beitrag habe ich heute morgen nicht gesehen, da ich Seite 3 als Favorit im Firefox hatte.
Und ich war auhc nur mit einem Äuglein am Monitor :)
Nun, ich habe leider schon meine Mutter gefragt, aber die hat abgewunken und mit die Augen gerollt. Ist 74 und hat keine Nerven mehr für sowas. Und mein Bruder ist am Umziehen. Also leider keine Begleitung. Daher kam auch meine Frage, ob meine Therapeutin mitkommen darf, aber das ist wohl nur im Fernsehen möglich. Traurig eigentlich. Sehr traurig.
InduMec
Du kannst als BEISTAND auch jede andere x beliebige Person mitnehmen. (aber nur als Beistand betitteln nicht als Zeugen oder sonst was anderes)
Und du solltest darauf bestehen das die neue SB in der Akte nachschaut.
Und wenn in deiner Akte steht das du aufgrund deiner Erkrankung NICHT mit dem JC Kontakt aufnehmen kannst weil es sonst zu Rückfällen oder anderen gesundheitlichen gravierenden Einschnitten kommt
DANN solltest du den Termin mit Hinweis darauf hinweisen. Wenn du dann noch das Datum des Schreibens mit angeben kannst dann solltest du das machen sonst heißt es das da nichts aktenkundig ist.
Übrigens hatten wir hier schon den Fall das es so extrem für den eLB war das der ÄD tatsächlich einen Hausbesuch gemacht hat das hat allerdings einen langen und harten Kampf gebraucht.
MfG FN
Huhu Fettnäpchen :)
War heute nachmittag mal bei meiner Ärztin schauen, aber die hat Urlaub :coffee:
Bei der Vertretung (in einer anderen Stadt) kann ich das eh vergessen, also werde ich beim JC antanzen und es mit all euren Ratschlägen versuchen. Ich drucke vorher meine Eiegenen Worte aus und nehme auch meinen Brief mit. Danke Fettnäpfchen, dass du mich daran erinnerst, das ist eine gute Idee. Sonst heißt es wieder sie wissen von nix.
Sollte ich vielleicht zumindest die Diagnose mit der Depression mitnehmen oder lieber ganz und garnichts? (Im Grunde haben die eh schon alles da.). Aber ich werde sie darauf ansprechen und das ich Tabletten nehme, die das Schmerzzentrum ausschalten sollen usw... und stimmungsverstärkend sind. Ich kann also mal laut werden, aber bin kein böser Mensch. Und ich sage, dass ich komplett zurückfallen werde, wenn ich hier alles wieder erzählen muss, dann kann sie das danach vor der Tür beobachten und vermutlich dieses Mal den Rettungsdienst rufen :(
Einen Beistand werde ich wohl leider nicht finden. :sad:
Ich kann auch hier garnichts weiter schreiben, habe eben 10min Selbstgespräch gemacht und mit der Fallmanagerin geredet und dabei geheult wien verrückt, bis ich mir (laut) sagte "Was mach hier eigentlich, ich rede mit mir selbst man man man..." Bin völlig am Boden.
Ich melde mich spätestens paar tage nach dem Termin mal und gebe Rückinfo. Ansonsten meld ich mich wenn ihr noch paar Tipps. Habt. Bin ich euch allen sehr dankbar für die Infos, insbesondere in den letzteren Beiträgen, das wird mir zumindest den Weg dorthin bahnen. Danke!!! :mail: :ok:
InduMec
Zitat von: InduMec am 14. August 2023, 21:48:29Sollte ich vielleicht zumindest die Diagnose mit der Depression mitnehmen oder lieber ganz und garnichts?
Alles was schon in der Akte ist würde ich daheim lassen. Der Job der SB beinhaltet das sie ihre Kunden und zumindest ihre Situation kennen denn wie sonst sollen sie weiterhelfen.
Diagnosen wie Die Depression geht eine SB nichts an und vllt. liegt ja eine sozialmedizinische Stellungsnahme vom Ärztl. Dienst des JC, der BA oder des DRV vor. Daran MUSS sie sich auch und sowieso halten.
Man muss halt so selbstbewusst sein und der SB unter Umständen sagen ob sie deine Akte und damit deinen Fall gar nicht kennt und warum sie sich nicht vorbereitet hat. Das ist eine der Grundlagen ihres Jobs.
Zitat von: InduMec am 14. August 2023, 21:48:29nehme auch meinen Brief mit.
wenn das der Brief ist den du erwähnt hast und dass danach Ruhe vom JC war dann nimm ihn mit und versuche es ziemlich am Anfang der SB auszuhändigen und zum lesen zu bewegen.
Dann siehst du gleich wie weit Ihre "Bemühungen" gehen und dementsprechend kannst du dann mehr oder wenig freundlich weitermachen.
Zitat von: InduMec am 14. August 2023, 21:48:29und stimmungsverstärkend sind. Ich kann also mal laut werden,
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2023, 16:48:27ann siehst du gleich wie weit Ihre "Bemühungen" gehen
Vermutlich wollen die jetzt im JC auch Klarheit haben.
Was die Erwerbsfähigkeit jetzt und in Zukunft angeht.
Die AU läuft ja schon lange, so könnten sie versuchen @TE zum Sozialamt Abzuschieben?
Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 15. August 2023, 17:10:59Vermutlich wollen die jetzt im JC auch Klarheit haben.
das ist eine
Zitat von: InduMec am 12. August 2023, 22:05:42Der Brief nun ist wieder eine Standard-Einladung, aber beginnend mit "Ich bin Ihre neue Fallmanagerin..."
wenns so läuft wie es gerne mal läuft dann hat die FM keinen Plan hat nur den KooP oder eine Maßnahme im Kopf oder will sich je nach Hybris oder nicht wichtig machen.
Warum sollte es auch anders sein bloß weil Hartz 4 jetzt Bürgergeld heisst? Erkennt man auch ganz leicht an dem was ich zu dem Thema schreibe.
Ich wünsche mir, in dem Sinne InduMec, dass ich nicht recht habe! Sondern das es eher so läuft wie es die JC Mitarbeite,r auch die ehemaligen, hier gerne kundtun.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2023, 17:42:32dann hat die FM keinen Plan hat nur den KooP oder eine Maßnahme im Kopf
Weiß man nicht, aber ich Vermute die haben einen.
Auch weil der Termin, extra ausserhalb der normalen Öffnungszeiten ist.