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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 20:41:08

Titel: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 20:41:08
Hallo:
Schönen Freitag Allen
Eine Frage: Was ist mit dem Jobcenter oder Hartz4, wenn man öfter umziehen würde?
Würde das dem Anspruch auf das Geld in irgendeiner Art schaden, wenn man öfter umziehen würde von einer Stadt in die andere oder von einem Bundesland in das nächste?
Ich sage unter Eid, dass ich seit 1995 in einem Bundesland lebe und nicht umgezogen bin.
Aber mal angenommen, man würde öfter umziehen, um z.B. der Wohnungslosigkeit zu entkommen, würde das für den Bezug für Hartz4 und den Anspruch ein Problem werden? Ich weiß nicht in welcher Art und Weise, es ist einfach eine Frage aus, sagen wir mal, Angst.
Ich hoffe auf gute Antworten und Ratschläge und hoffe, dass die Frage verstanden wird, sonst nachfragen.
:smile: <<< weil es Freitag ist.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: MagnaCharta am 10. Juni 2022, 21:04:14
Das Ding ist doch: öfter einfach so umziehen ohne Unterstützung des JC kann ein Hartzi kaum schaffen. Schon alleine deswegen ist die Frage sonderbar.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: justine1992 am 10. Juni 2022, 21:27:18
unter Eid????

Zitat von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 20:41:08umziehen, um z.B. der Wohnungslosigkeit zu entkommen
Wie könnte das häufiger sein?

Was ist denn Deine Befürchtung?
ALG2-Anspruch erlischt nicht dadurch.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 21:36:57
Zitat von: justine1992 am 10. Juni 2022, 21:27:18unter Eid????

Zitat von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 20:41:08umziehen, um z.B. der Wohnungslosigkeit zu entkommen
Wie könnte das häufiger sein?

Was ist denn Deine Befürchtung?
ALG2-Anspruch erlischt nicht dadurch.
Ich habe keine zeitliche Vorstellung, sagen wir mal in 8 monaten ein mal, 1 im Jahr, 1,5 Jahren ein mal?

"ALG2-Anspruch erlischt nicht dadurch." <<< Die Frage geht in diese Richtung.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: justine1992 am 10. Juni 2022, 21:48:46
Du kannst auch jeden Monat umziehen, ohne dass Dein Anspruch erlischt. Ich verstehe die Frage noch nicht.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 22:09:19
Zitat von: justine1992 am 10. Juni 2022, 21:48:46Du kannst auch jeden Monat umziehen, ohne dass Dein Anspruch erlischt. Ich verstehe die Frage noch nicht.
Es gibt Leute mit Ängsten. Vielleicht schwer zu verstehen, wenn man nicht betroffen ist, gottseidank.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: AnonymerNutzerBi am 11. Juni 2022, 13:12:35
Wenn du in eine andere Stadt / Bundesland ziehst ist zuerst einmal die Kenntnismachung wichtig.
Der letzte Träger zahlt für den neuen Wohnort max. 6 Monate.
Bei einem Umzug ist wichtig zu wissen das die Ortsübliche Miete am neuen Wohnort zählt, wenn das alte Amt Schwierigkeiten macht einfach mal rechercieren gibt aktuelle Urteile zum Umzug.
Klar ist wenn du Hilfe beim Umzug brauchst dann ist eine Genehmigung wichtig. Ansonsten den neuen Wohnort den aktellen Mietspiegel der Stadt und deine neue Wohnung nennen.
Das Amt zahlt.
Wichtig wäre noch das du dem Amt vor Ort der neuen Wohnung auch Bescheid gibst dann können sich die Ämter besprechen.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: BigMama am 11. Juni 2022, 13:15:08
Zitat von: AnonymerNutzerBi am 11. Juni 2022, 13:12:35Der letzte Träger zahlt für den neuen Wohnort max. 6 Monate.
Wo kann ich das denn nachlesen?
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: MagnaCharta am 11. Juni 2022, 13:37:11
Zitat von: AnonymerNutzerBi am 11. Juni 2022, 13:12:35Wenn du in eine andere Stadt / Bundesland ziehst ist zuerst einmal die Kenntnismachung wichtig.
Der letzte Träger zahlt für den neuen Wohnort max. 6 Monate.

Absoluter Blödsinn! Für die Miete am neuen Wohnort ist das neue Jobcenter alleine zuständig, und nur dieses wird auch diese Mietzahlungen übernehmen.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juni 2022, 17:11:24
Zitat von: AnonymerNutzerBi am 11. Juni 2022, 13:12:35den neuen Wohnort den aktellen Mietspiegel der Stadt und deine neue Wohnung nennen.
Das Amt zahlt.
Auch das ist völliger Quatsch, es gilt nicht der Mietspiegel sondern die Richtlinien der KdU vor Ort.

Zitat von: SuuSanne am 10. Juni 2022, 22:09:19Es gibt Leute mit Ängsten
Brauchst du hier nicht offen legen.

Fakt ist du kannst Umziehen so oft du möchtest.
Jedenfalls wenn du keine Unterstützung vom JC haben willst.

Sollte es beim gleichen JC sein, darf die neue Bleibe aber nicht teurer sein.
Auch besser trotzdem die Genehmigung dazu, dafür vorher trotzdem einholen.

Andere Zuständigkeit wegen JC Wechsel, unbedingt auf die KdU vor Ort achten.
Wenn das passt, braucht es auch keine Zustimmung von einem JC.
Titel: Aw: Umzug wegen Wohnungslosigkeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 17:23:36
SuuSanne

Der Titel passt überhaupt nicht
und
da du offensichtlich prophylaktisch fragst....> Studiere den Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)

MfG FN