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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: glasi am 11. Juni 2022, 15:18:49

Titel: Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen
Beitrag von: glasi am 11. Juni 2022, 15:18:49
Hallo zusammen!

Ich wollte mir im Minijob ein paar Monate etwas dazu verdienen, um mir etwas mehr Luxus leisten zu können.

Frage:
Kann ich den Job dann problemlos dank dem Sanktionsmoratorium nach ein paar Monaten (z.B. ab September) wieder kündigen und würde dann kein Ärger (Sanktion) kriegen?
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen
Beitrag von: david_lang am 11. Juni 2022, 15:50:40
Du kannst auch jetzt den Minijob problemlos kündigen. Dann musst du das denen aber unverzüglich mitteilen. Die einzige Auswirkung wird sein, dass du mehr Leistungen erhalten wirst, da du ja dann nichts mehr hinzuverdienst.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen
Beitrag von: glasi am 11. Juni 2022, 15:59:42
Hi david_lang,

danke für die Rückantwort.

Also aktuell habe ich noch keinen Minijob, wollte mir aber einen mal seit längerem wieder suchen.

Wenn ich jetzt z.B. einen 450€ Job mache (und volle 450€ verdiene) habe ich ja so ungefähr 170€ raus nach Abzügen.
D.h. ich verringere ja meine Hilfebedürftigkeit.

Dank dem Sanktionsmoratorium kann ich dann doch problemlos nach ein paar Monaten kündigen, wenn ich keine Lust mehr habe, richtig?
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen
Beitrag von: BigMama am 11. Juni 2022, 16:03:05
Zu dieser Thematik verweise ich auf den Paragrafen 34 SGB II.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 17:26:00
glasi

Den
Zitat von: david_lang am 11. Juni 2022, 15:50:40Du kannst auch jetzt den Minijob problemlos kündigen. Dann musst du das denen aber unverzüglich mitteilen. Die einzige Auswirkung wird sein, dass du mehr Leistungen erhalten wirst, da du ja dann nichts mehr hinzuverdienst.
Schmarr`n glaubst du besser nicht!

MfG FN
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen
Beitrag von: Quinky am 14. Juni 2022, 19:16:20
Einfach kündigen geht nicht, Sanktionsmoratorium und der § 34 SGBII, Ersatzzahlung sind unterschiedliche Dinge. Sehe Dir den § 34 SGBII an und Du verstehst warum.
WENN Du einen Job annehmen willst, den Du relativ kurzfristig wieder loswerden kannst, so gehe einen befristeten Minijob ein (auch ein Minijob kann wie jeder Job befristet sein). Am Ende der Befristung endet der Job automatisch ohne Kündigung. Eine weitere Befristung ist möglich, wenn der AG mitspielt. Erst eine 3. Befristung wäre nicht mehr möglich, das wäre dann unbefristet wieder mit Kündigung bei Beendigung.
Ich kann mir vorstellen, das ein AG das durchaus mitmacht, er hat ja ebenfalls die Möglichkeit, die schnell loszuwerden ohne Probleme.
Durch die automatische Beendigung bei Befristung gibt es keine Schwierigkeiten mit dem Jobcenter

Gruß
Ernie