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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Papiertiger am 12. Juni 2022, 20:45:52

Titel: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Papiertiger am 12. Juni 2022, 20:45:52
Liebes Forum,

ich habe Erstausstattung (Herd, Waschmaschine, Kühlschrank, Duschvorhang) beantragt.

Resultat:
• Kühlschrank und Waschmaschine wurden bewilligt.
• Mein Herd wurde auf einen Minibackofen geschrumpft, obwohl ich dem JC ein Gerichtsurteil zugeschickt hatte, wo drin steht, dass das nicht rechtens ist. Deshalb werde ich jetzt in den Widerspruch gehen müssen.
• Duschvorhang wurde vorab aus dem Antrag abgetrennt und abgelehnt. Widerspruch ebenfalls abgelehnt. Damit geht der Duschvorhang jetzt ins Klageverfahren.

Meine Frage wäre jetzt:

Kann ich jetzt schon losziehen und Herd + Duschvorhang kaufen? Oder versaue ich mir meinen Leistungsanspruch, wenn ich Anschaffungen bereits während dem Widerspruchs- bzw. Klageverfahren tätige?

Viele Grüße aus Sachsen-Anhalt

Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: MagnaCharta am 12. Juni 2022, 21:03:20
Was hast du denn genau als Herd beantragt gehabt?

Normal ist es häufig umgekehrt: man bekommt eine Herdplatte genehmigt, aber keinen Backofen.
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Papiertiger am 13. Juni 2022, 16:14:11
Einen normalen Herd halt. Mit Backröhre und 4 Herdplatten.

Mein Minibackofen soll oben drauf zwar noch 2 Kochplatten haben. Aber ich brauch halt eben doch einen richtigen Herd.

Der bewilligte Geldbetrag ist übrigens immernoch nicht da. Mal schaun, ob er morgen noch kommt. Wäre nicht das erste Mal, dass ich isolierte LEistungsklage erheben muss.
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: MagnaCharta am 13. Juni 2022, 16:32:09
Womit wurde denn die Ablehnung des normalen Herds begründet?
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. Juni 2022, 16:47:45
Zitat von: Papiertiger am 12. Juni 2022, 20:45:52Damit geht der Duschvorhang jetzt ins Klageverfahren.
Ja sicher doch :grins:
Möchtest du die nicht gleich noch um eine Sofadecke Erweitern? (mit Begründung Energie sparen)

Zitat von: Papiertiger am 12. Juni 2022, 20:45:52wurde auf einen Minibackofen geschrumpft
Von welcher Summe reden wir hier, man kann stattdessen auch einen gebrauchten Herd kaufen.
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Papiertiger am 13. Juni 2022, 17:16:24
Zitat von: MagnaCharta am 13. Juni 2022, 16:32:09Womit wurde denn die Ablehnung des normalen Herds begründet?
Naja, angeblich gibt es für Singles keinen richtigen Herd, sondern nur einen Minbackofen. Genau diese Praxis wird aber in dem Urteil (dass ich auf ein paar Umwegen aus dem Webserver von Herrn Thomé gezogen habe) für unzulässig eklärt.

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. Juni 2022, 16:47:45[...]
Zitat von: Papiertiger am 12. Juni 2022, 20:45:52wurde auf einen Minibackofen geschrumpft
Von welcher Summe reden wir hier, man kann stattdessen auch einen gebrauchten Herd kaufen.
Naja, im Endeffekt bleiben mir für den Herd nur ca. 50 €. Kühlschrank und Waschmaschine sind ein paar Euro teurer ausgefallen als vorgesehen, was einerseits an der Inflationslage liegt, andererseits aber auch daran, dass ich mich weigere, die unterste Energieeffizienklasse zu kaufen.

Aber die Frage, um die es mir eigentlich geht, wäre, ob ich in dieser Konstellation ein Selbsthilferecht habe, d. h. dass ich die Sachen anderweitig (z. B. aus den 200 € Coronabonus, die demnächst kommen) vorfinanziere und dann das Geld vom Amt zurückfordere. Oder laufe ich bei so einem Vorgehen Gefahr, dass mir vorgehalten wird, dass ich keinen Bedarf mehr hätte?
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: MagnaCharta am 13. Juni 2022, 17:44:47
Wieviel Geld hast du denn für den Kühlschrank bekommen, und vor allem welche Energieverbrauchsklasse hat der? Oder hast du Kühlschrank mit Gefrierfach?

Stell doch mal einfach am Besten anonymisiert rein:

a) deinen Antrag und
b) deinen Bewilligungsbescheid.
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Papiertiger am 13. Juni 2022, 20:51:52
Das hier hab ich geschrieben:

ZitatKundennummer: 815X081523
BG-Nummer: 00815//0815666

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beantrage hiermit die Übernahme der Kosten für die folgenden Gegenstände als Erstausstattung:
 
• 1 Unterbauherd mit Kochplatten
• 1 Kühl-/Gefrierkombination
• 1 Waschmaschine
• 1 Duschvorhang, Breite: 240 cm

Mit freundlichen Grüßen
Papiertiger Sozialleistungsempfänger

Und das hier kam zurück:

ZitatBewilligung von einmaligen Leistungen
Sehr geehrter Herr Sozialleistungsempfänger,

Ihrem Antrag vom [schon länger her] auf Leistungen für die Beschaffung
- einer Erstausstattung der Wohnung
wird vollständig, und zwar in Höhe von 495,00 Euro entsprochen.

Der Wert des Pauschalbetrags orientiert sich an den einzelnen zu bewilligenden Einrichtungsgegenständen für eine Grundausstattung und stellt grundsätzlich die maximal mögliche Hilfe dar, Mit der pauschal gewährten Unterstütztung sind keine weiteren Hilfen zur Erstausstattung möglich.

Im Rahmen der Pauschalierung werden entsprechend Ihres Antrages folgende Möbel beziehungsweise Einrichtungsgegenstände berücksichtigt: ein Minibackofen mit Kochplatten, ein Kühlschrank bis 4 Personen sowie eine Waschmaschine.
Für einen 1-Personen-Haushalt wird laut dem Leistungskatalog der Stadt Neustadt bei Bielefeld lediglich ein Minibackofen mit Kochplatten gewährt.

Sie werden verpflichtet die zweckentsprechende VErwendung der bewilligten Leistungen durch Vorlage entsprechende Belege oder BEscheinigungen bis zum [demnächst] nachzuweisen. Durch die Vorlage von BElegen oder Bescheinigungen soll die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Leistungen sichergestellt werden (§ 32 Absatz 2 Nummer 4 Zehntes Sozialgesetzbuch - SGB X). Der Vollständigkeit halber weise ich Sie darauf hin, dass bei Nichtvorlage der entsprechenden Nachweise die Bewilligung entsprechend § 47 Absatz 2 SGB X widerrufen werden kann.

Hinweis:

Grundsätzlich wird eine Erstausstattung für die Whonung/Haushaltsgeräte lediglich beim Bezug von erstem eigenem Wohnraum gewährt. Mit den gewährten Gegenständen ist sorgsam umzugehen und bei einem Umzug zwingend mitzunehmen. Kosten für Ersatz- und Neubeschaffungen sind im Regelbedarf (§ 20 SGB II) enthalten - durch Sie sind entsprechende Ansparungen vorzunehmen. EIne nochmalige Gewährung scheidet auch im Hinblick auf die Interessen der Solidargemeinschaft aus.

Meine Entscheidung beruht auf § 24 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II.

Die bewilligten Leistungen werden an die angegebene Überweisungsanschrift ausgezahlt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

[...]

Mit freundlichen Grüßen

Jobcenter Neustadt (Bielefeld)

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam.

Von den 495,00 € sind bereits 439,88 € für Kühlschrank und Waschmaschine verplant. Damit bleiben für den Herd noch 55,12 € übrig.

Mir geht es aber eigentlich um etwas anderes: Nämlich darum, ob es ganz grundsätzlich (also nicht in meinem EInzelfall, sondern grundsätzlich) das Selbsthilferecht gibt oder eben nicht.
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Juni 2022, 17:13:57
Papiertiger

Zitat von: Papiertiger am 13. Juni 2022, 20:51:52Mir geht es aber eigentlich um etwas anderes: Nämlich darum, ob es ganz grundsätzlich (also nicht in meinem EInzelfall, sondern grundsätzlich) das Selbsthilferecht gibt oder eben nicht.
Sollte kein Problem sein, außer vllt. bei deinem JC. (s. Anhang)
Weil dass:
ZitatGrundsätzlich wird eine Erstausstattung für die Whonung/Haushaltsgeräte lediglich beim Bezug von erstem eigenem Wohnraum gewährt
auch nicht richtig ist.
Grundsätzlich und erste Whg  :wand:

Zusätzlich ist das zu wenig an Kapital wenn man von der angehängten Liste ausgeht. Da kommt man mit Herd Kühlschrank und WAMA schon gut über 700.-
Abgesehen davon das es das nur einmal gibt sollte es neuwertig sein ebenso energiesparend und passen. Ein Minibackofen passt aber nicht wenn es ein Unterbauherd sein soll.
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
z.B.:
Zitat- Urteil vom 20.08.2009, Az. B 14 AS 45/08 R:
Die Erstausstattung soll dem Hilfebedürftigen ermöglichen, eine Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erlangen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Selbsthilferecht bei abgelehnter Erstausstattung?
Beitrag von: Ratlos am 31. Juli 2022, 16:59:53
Zitat von: Papiertiger am 13. Juni 2022, 17:16:24(z. B. aus den 200 € Coronabonus, die demnächst kommen) vorfinanziere und dann das Geld vom Amt zurückfordere. Oder laufe ich bei so einem Vorgehen Gefahr, dass mir vorgehalten wird, dass ich keinen Bedarf mehr hätte?
Ja, das kann dir ganz schnell passieren weil der Bedarf dann ja gedeckt ist.
Im Anderen Thread von dir steht es doch - siehe Antwort 21:
".Es werden nur die Gegenstände bewilligt, die Sie im Laufe der Jahre nicht bereits selbst angeschafft haben."

Ich habe zwar nicht alles durchgelesen aber... was ist mit 1 Bett und Schlafzeug? Kopfkissen, Zudecke, Bettwäsche usw.
Wo kann ich das mit dem "Selbsthilferecht" mal nachlesen?