Hallo,
wenn Leute die unter 9984,00 € verdienen nicht verpflichtet sind von selbst aus eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wie sieht das dann aus, wenn sie aber auch noch Leistungen nach dem SGb II ?
Leistungen nach dem SGB II fallen ja nicht unter den Progressionsvorbehalt und sind daher steuerrechtlich keine Einnahmen im Sinne des Steuerrechts.