Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Christian007 am 15. Juni 2022, 16:05:22

Titel: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Christian007 am 15. Juni 2022, 16:05:22
Ja, der Titel sagt es bereits, es ist mal wieder so weit. Das Jobcenter macht was es will.


Kurze version:

Ich habe zum 01.03.2022 versucht eine Arbeit aufzunehmen. Dies scheiterte aufgrund einer Sanktion des Jobcenters die GENAU zu dem Zeitpunkt kam wo ich sie am wenigsten gebrauchen konnte.

Da ich für März bzw. im April noch Gehalt bekommen habe, habe ich den WBA für die Leistungen erst zum 01.05.2022 ausgefüllt damit das JC nicht ankommt und irgendwas anrechnet oder behauptet ich wäre nicht Leistungsberechtigt.
Dann ging es wieder los. Jobcenter will Dokumente, (Kündigung, Gehaltsabrechnung, Kontoauszüge, usw.) Natürlich alles VOR der Bewilligung.
Die habe ich natürlich eingesendet. Keine Reaktion.

Als es Zeitlich mit der Miete langsam knapp wurde, ging ich zum Sozialgericht um die gesamten Dokumente noch mal an das JC zu senden.
Wieder keine Reaktion für Wochen.
Ich also wieder zum Sozialgericht und noch mal auf die Lage aufmerksam gemacht.
Dann kam eine Antwort vom Jobcenter.
"Aufforderung zur Mitwirkung" hieß es. Ich solle NOCH mehr Unterlagen einreichen. Habe ich auch getan. Aufgrund der Dringlichkeit auch per Sozialgericht.

Inzwischen war ich mit einer Monatsmiete im Rückstand. Die Zweite stand vor der Tür.

Dann der Hammer:
Das Sozialgericht lehnte meinen Eilantrag ab!
Angeblich wegen fehlendem Rechtsschutz Bedürfnis. Nur weil ich BEVOR ich Leistungen beantragt hatte ein Gehalt von ca. 1600€ bekommen hatte, von dem inzwischen NICHTS mehr übrig war.

Ich hatte übrigens noch immer keine Leistungen bekommen.

Dann kam wieder ein Schreiben vom Jobcenter.
Wieder "Aufforderung zur Mitwirkung."

Dort wurde gesagt ich beziehe Leistungen, obwohl dies nicht der Fall war, und das wieder Dokumente benötigt wurden.
Ich also schon wieder zum Sozialgericht und nen neuen Eilantrag aufgesetzt. Inzwischen war ich seit 2 Monaten jede Woche dort.
Heute, nach 1.5 Wochen Stille, wieder ein Schreiben vom JC im Briefkasten mit folgendem:

Aufforderung zur Mitwirkung.

Diesmal wollen sie einen ausgefüllten WBA, die Kündigung meines AG, sowie die Gehaltsabrechung von April 2022.

ALL DIES HABEN SIE BEREITS BEKOMMEN! VOR WOCHEN!

Ebenso fordern sie auf ein mal die gesamten Kontoauszüge vom 01.01.2022 bis jetzt! (Dürfen die überhaupt 6 Monate fordern? War 3 nicht das Maximum?)

Und die Heiz- und Nebenkostenabrechung von 2020. (Die muss ich von meiner Vermieterin erbitten, aber das geht natürlich nicht solange ich keine Miete zahle!)



Die Frage ist jetzt:

Was kann ich dagegen tun? Ich sitze hier mit zwei ausstehenden Monatsmieten, stehe kurz vor der Fristlosen wohnungskündigung. (Jobcenter UND Sozialgericht wissen das!) und lebe von der Hand in den Mund weil ich nahezu kein Geld mehr habe und ja auch nichts bekomme. (Aktuell lebe ich von 200€ Taschengeld die mein Opa mir geschickt hat und die das JC natürlich Prompt als "DAUERHAFT EINGEHEND" Deklariert hat und nun wissen will ob ich das jetzt immer bekomme. NEIN TUE ICH NICHT!)

Sanktionsfrei wäre natürlich ne Option, aber ich seh nicht ein das Sanktionsfrei meine Miete bezahlt die mir vom Staat her per Gesetz zusteht. (Außerdem habe ich Mietschulden so das eine Rückzahlung bei nachträglicher Gewährung durch das JC unmöglich ist.)

Alle meine Bemühungen, meine Mitwirkung die ich geleistet habe, ebenso wie meine Hinweise auf die Angespannte Situation UND meine drohende Obdachlosigkeit sowie meine Bitten das ich zumindest eine Vorabewilligung bekomme haben nichts gebracht.
Und ganz ehrlich, so langsam fühle ich mich MEHR als verarscht und bin drauf und dran zu sagen. "Keine Leistungen, keine Mitwirkung. Ich habe genug getan, jetzt tut IHR erst mal was für MICH." und das ganze einem Anwalt zu übergeben.
Wo auch wieder unnötigerweise Kosten und aufwand entstehen.


Ich bin also für jedwede Hilfe und Unterstützung dankbar. Denn ich bin gerade echt am Ende. Ich kann kaum noch schlafen, habe Angstzustände und wenn ich zum Psychater gehe will ich gar nicht wissen was der an psychischen Leiden bei mir findet.



EDIT: Ach ja, ich plane gleich Morgen erneut zum Sozialgericht zu gehen und das ganze mal geradezurücken, also wären da Lösungsansätze bzw. Ideen was ich da noch vorbringen kann hilfreich. Danke schon mal.
Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Kein Bittsteller am 15. Juni 2022, 17:28:49
1. Wenn du, was wohl außer Frage stehen dürfte wiederum zum SG gehen solltest unbedingt deine Mittellosigkeit vorbringen. Inklusive Kontoauszüge sowie den Schriftverkehr mit dem JC.

2. Ist eher eine Frage. Wie hast du deiner Mitwirkungspflicht entsprochen? Per Brief, eingeworfen oder digital?
Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Christian007 am 16. Juni 2022, 08:18:22
Die Mittellosigkeit habe ich dem SG bereits drei mal nachgewiesen. Eben durch Einreichung der Kontoauszüge. Scheint aber offenbar niemanden wirklich zu interessieren das ich nichts habe.

Das ist ja das Problem. Jobcenter UND Sozialgericht wissen BEIDE das ich Mittellos bin und tuen NICHTS um dem entgegenzuwirken.


Und meine Mitwirkungspflicht habe ich aufgrund der Dringlichkeit immer Schriftlich über das SG abgewickelt, das heißt ALLE Dokumente die ich ans JC gesendet habe sind auch dort angekommen und wenn nicht, dann gibt's gleich ne Klage.



Nur mal so aus Neugier:

Kann ich eigentlich eine Art Strafzins verlangen für jeden Tag den ich unberechtigt bzw. ohne Angabe von Gründen keine Leistungen kriege?
Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Ratlos am 16. Juni 2022, 10:18:52
Stelle doch mal den Ablehnungsbeschluss des SG wegen angeblich fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses.
Auf die Schnelle und ohne weitere Kenntnis der Begründung fällt mir nur die Beschwerde nach § 176 SGG ein.
Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: PetraL am 16. Juni 2022, 12:00:16
Zitat von: Christian007 am 16. Juni 2022, 08:18:22Kann ich eigentlich eine Art Strafzins verlangen für jeden Tag den ich unberechtigt bzw. ohne Angabe von Gründen keine Leistungen kriege?
Ich habe irgendwo gelesen, dass einem 4% Zinsen zustehen und ggf. Schadenersatz wg. durch verspätete Zahlung(en) angefallene Strafzinsen und -gebühren. Muss man dann aber wahrscheinlich einklagen, denn das JC bezahlt sowas nie freiwillig ...

Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Juni 2022, 14:46:09
Christian007

Zitat von: Christian007 am 16. Juni 2022, 08:18:22Die Mittellosigkeit habe ich dem SG bereits drei mal nachgewiesen
Das verstehe ich irgendwie nicht. Normal schickt man die angeforderten Unterlagen dem JC und wenn es nicht richtig klappt stellt man einen EA.
Vllt. ist beim JC nie was angekommen was ich auch nicht verstehen würde denn soweit sollte beim SG schon gedacht werden.

Ich selber würde mit überlegen umgehend den Datenschutzbeauftragten und das KRM einzuschalten da die selben Daten immer wieder angefordert werden.
Sprich besonders schützenswerte Sozialdaten einfach verschwinden.
Ein NOGO !

MfG FN

Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357
Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Feddi am 16. Juni 2022, 15:07:34
Zitat von: Christian007 am 16. Juni 2022, 08:18:22Und meine Mitwirkungspflicht habe ich aufgrund der Dringlichkeit immer Schriftlich über das SG abgewickelt, das heißt ALLE Dokumente die ich ans JC gesendet habe sind auch dort angekommen und wenn nicht, dann gibt's gleich ne Klage.

Das kapiere ich nicht, kannst du mir das bitte erklären?

Verstehe ich das so richtig, dass wenn das JC von dir Unterlagen will, dann reichst du die bei SG und nicht beim JC ein und das SG schickt die dann weiter an das JC?

- Warum sollten die das machen?

- Bist du dir sicher, dass das so problemlos funktioniert?

- Könnte es nicht eher so sein, dass die Unterlagen noch beim SG liegen und die keine Ahnung haben, was sie damit machen sollen?

- Du hast bereits beim JC nachgefragt, ob die beim SG eingereichten Unterlagen beim JC angekommen sind?
Titel: Aw: Jobcenter verweigert Bewilligungsbescheid und Spielt auf Zeit
Beitrag von: Ratlos am 16. Juni 2022, 16:36:18
Zitat von: Christian007 am 15. Juni 2022, 16:05:22Dann der Hammer:
Das Sozialgericht lehnte meinen Eilantrag ab!
Angeblich wegen fehlendem Rechtsschutz Bedürfnis.
Nochmal: In dem Beschluss muss eine Begründung stehen und die müsste ich mal sehen.
Generell ist (mit Ausnahmen) gegen einen Beschluss die Beschwerde zulässig.
Dann entscheidet das LSG.
Auf Grund welcher Sanktion und wofür scheiterte die Arbeitsaufnahme?