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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marsch am 16. Juni 2022, 16:15:22

Titel: BG trotz sog Probejahr
Beitrag von: Marsch am 16. Juni 2022, 16:15:22
Hallo,

Ich (voll erwerbstätig) und meine Partnerin ( Minijob + Alg2) werden ab September eine gemeinsame Wohnung beziehen. Nun bekommt Sie ab September keinerlei Alg2 mehr, da mein Verdienst zu hoch sei. Die Wohnung ist auch zu teuer und überschreitet die Regelsätze. Nun habe ich gelesen, (unter anderem in den Folien zum Sgb2 von Harald Thome), das es ein sogenanntes Wohnen auf Probe gibt. Auch wenn wir uns schon länger kennen, so wird es unsere erste gemeinsame Wohnung sein. Ist es dann richtig, dass das jobcenter sofort von einer BG ausgeht, oder muss hier nicht zwingend der §7 Absatz 3a greifen. Da ist eine BG erst dann richtig, wenn man mindestens ein Jahr zusammen lebt. Kinder etc haben wir nicht. Und für den Fall das keine BG vorhanden ist, muss dann nicht mindestens anteilig die Miete übernommen werden, eben für dieses eine Jahr? Lt Folie gilt dann für die Angemessenheit der Wohnung sogar die doppelte Bruttokaltmiete. Auch wenn sie sicherlich schon alles haben hänge ich die Folien diesem Text an. Eine erläuternde Antwort ihrerseits würde mich sehr freuen und weiterbringen.evtl auch Hinweise und Tipps wie man einen Widerspruch formulieren könnte, wenn es denn so zutrifft..

Mfg Marsch

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: BG trotz sog Probejahr
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Juni 2022, 16:27:19
Marsch

Zitat von: Marsch am 16. Juni 2022, 16:15:22Nun bekommt Sie ab September keinerlei Alg2 mehr, da mein Verdienst zu hoch sei.
Also weiß das JC irgendwie Bescheid sonst würde die Leistung nicht eingestellt werden.

Also was wurde dem JC mitgeteilt
und was hat das JC für einen Bescheid erlassen, diesen sollte man, anonymisiert, zu lesen bekommen.

Alles andere würde nur mt vielen Nachfragen enden und eine evtl. Hilfestellung nur hinauszögern.

MfG FN

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
Titel: Aw: BG trotz sog Probejahr
Beitrag von: Yavanna am 16. Juni 2022, 22:25:00
Es gibt kein Probejahr.
Im ersten Jahr muss das Jobcenter euch nachweisen, dass ihr eine BG seid. Danach greift die Beweislastumkehr und ihr müsst nachweisen keine zu sein.
Es gibt Paare, die geben das auch so an und werden von Anfang an als BG geführt.
Titel: Aw: BG trotz sog Probejahr
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 08:09:30
Das hat man bei mir auch versucht weil ich mit meiner Vermieterin in einer Wohnung wohne und davon 1-Zimmer an mich vermietet ist (Untermietvertrag)

Eine Stellungnahme wurde abgegeben und es kräht kein Hahn mehr dannach. Mittlerweile sind 3 Jahre um und es gibt keine weiteren Unterstellungen.

Der feine Unterschied zum TE: Wir sind keine "Partner" weil allein diese Feststellung ab dem ersten Tag eine BG daraus macht.