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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33

Titel: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33
Guten Morgen,

ich war bis Mittwoch den 15. Juni in einer Maßname,nun ist diese vorbei und ich soll in die Nächste und bis die Nächste beginnt in eine nochmals Andere. Da ich schon beim Unterschreiben dieser EGV (meine erste) etwas getäuscht wurde traue ich meine Fallmanagerin nicht mehr so ganz.
Wie es zustande kam: Ich war zum ersten mal bei meiner Fallmanagerin und diese legte mir eine EGV vor die Nase und bat mich zu Unterschreiben,ich wollte Bedenktzeit und habe gesagt ich lese es mir daheim in Ruhe durch und Unterschreibe dann oder eben nicht.
Sie meinte mein Geld wird gekürzt falls ich nicht sofort unterschreibe,also habe ich das getan.
Ich war nun knapp 2 Monate in der Maßnahme und diese endete am Mittwoch.
Nun bekam ich eine Email,dass ich bis "Move3" anfängt zu einer anderen Maßnahme "Starseminar 2022" soll und sobald entschieden wird wann "Move3" beginnt,soll ich daran Teilnehmen.
Ich habe erstmal abgelehnt an diesem "Starseminar 2022" teilzunehmen und habe nun angst,etwas falsch gemacht zu haben.
In der EGV steht ja nur was von Move und dann sowas wie erstmal Move2. Nun würde ich gerne wissen,ob das von meiner Seite rechtens war und ob ich evtl. auch an der Maßnahme "Move3" die in ein paar Wochen beginnt teilnehmen muss.
Ich war in der Maßnahme total fehl am Platz,wir haben Aufgaben bekommen (Hauptsächlich Powerpoint, Word),diese habe ich je nach Umfang in 10-30 Minuten absolviert und die anderen brauchten dafür 2 Stunden+,also hatte ich jeden tag von 9.30 bis 12.30 nichts zu tun und auch die Dozenten wussten nicht was sie mit mir machen sollen,also durfte ich machen was ich will (Musik hören am Handy).
Ich Lade die EGV geschwärzt hoch,die letzen Seiten Lade ich nicht hoch,da steht ja nur das Standard Zeugs,falls doch notwendig gebt bescheid.

Grüße




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Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 11:04:38
Warten Sie noch 2 Wochen auf das Sanktionsmoratorium und lehnen dankend diese Maßnahmen ab.

Da Sie zur Unterschrift unter Androhung einer Zahlungseinstellung genötigt wurden erfüllt dies einen Straftatbestand. Können Sie Zeugen benennen?

Legen Sie formal gegen die EGV Widerspruch ein und benennen Gründe dafür. Hier die fehlende Bedenkzeit und Androhung einer Zahlungseinstellung bei nicht sofortiger Unterzeichnung.

Sollte diese Maßnahme am 01.07.2022 beginnen kann sie dank Sanktionsmoratorium sanktionsfrei dankend abgelehnt werden.

Lassen Sie sich nicht auf dem Kopf tanzen.




Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:05:22
Das grundsätzliche Problem ist immer, dass die Maßnahmen unabhängig von einer EGV sind. D.h., du kannst jederzeit eine Zuweisung für eine Maßnahme bekommen, die nicht in deiner EGV enthalten ist.

Zu der EGV, die du hier eingestellt hast: Ist das jetzt die erste oder zweite, die du in deinem Text beschreibst? Wenn es die zweite ist, dann liegt die schon fast 6 Wochen ohne Unterschrift bei dir zu Hause und das ist gefährlich.

Hast du für die Maßnahme "Starseminar 2022" eine eigene Zuweisung bekommen oder wurde dir das nur mündlich mitgeteilt?

Wenn nur mündlich, dann brauchst darauf nicht reagieren.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: rioreisender am 17. Juni 2022, 11:12:19
Was ist denn in Modul 1 "aufbauende Tagestruktur"?  :lachen:

Meines Erachtens ist die EGV bereits deshalb rechtswidrig, weil sie "bis auf weiteres" geschlossen wurde.

Sollte die Behauptung "sofort unterschreiben, sonst sofort Kürzung" von der SB wirklich so gefallen sein, könnte das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann wäre zu überlegen, wie man juristisch damit umgeht und ggf. "Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen" stellt.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:20:12
Zitat von: rioreisender am 17. Juni 2022, 11:12:19Meines Erachtens ist die EGV bereits deshalb rechtswidrig, weil sie "bis auf weiteres" geschlossen wurde.

Das ist völlig in Ordnung, da jede EGV spätestens nach 6 Monaten neu bewertet werden muss. Also ist die Angabe "bis auf Weiteres" eh nur 6 Monate gültig.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: rioreisender am 17. Juni 2022, 11:22:11
Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:20:12Also ist die Angabe "bis auf Weiteres" eh nur 6 Monate gültig.

Zwischen "bis auf weiteres" und "gilt längstens 6 Monate" sehe ich einen Unterschied. Ist aber eine Nebenbetrachtung.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:29:25
Das steht heutzutage so auf fast jeder EGV drauf.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16
Hallo,danke für die Zahlreichen Antworten ich bin überwältigt und hatte nicht mit einer so schnellen Antwort gerechnet,ich versuche alles nach der Reihe zu beantworten.

@Spritzenhalter Ich war bei dem Termin alleine,ergo habe ich keinen der das Ganze bezeugen könnte,werde von nun an immer mit einem Zeugen zu den Terminen erscheinen.
Die Maßnahme von der EGV hatte bereits im Mai begonnen und das Modul 2 ist fertig,nun soll es weiter mit Modul 3 gehen,dafür habe ich keine neue EGV oder Zuweisung bekommen.

@Feddi Es ist die erste und Einzige EGV,eine zweite habe ich nicht bekommen,nur eine Email,dass ich eben ab Montag zum "Startseminat 2022" soll und sobald "Move 3" beginnt dahin soll.
An der Maßnahme "Move2" habe ich von Anfang Mai bis Mittwoch teilgenommen,nun wird auf den Start von "Move3" gewartet und ich soll solange an einer nochmals Anderen Maßnahme Teilnehmen,wurde mir per Email mitgeteilt.

@rioreisender Meinst du ich könnte jetzt nach einem Monat immernoch dagegen was unternehmen? Leider gibt es keine Zeugen dafür und ich denke man würde der Fallmanagerin eher glauben schenken bei Aussage gegen Aussage...

Ich habe nun nach erstellen von diesem Betrag noch eine Email bekommen,wo ich nochmals aufgefordert wurde an der Maßnahme "Startseminat 2022" ab Montag teilzunehmen,ansonsten gibt es einen Termin zum Gespräch.

Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: rioreisender am 17. Juni 2022, 11:54:41
Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16@Spritzenhalter Ich war bei dem Termin alleine,ergo habe ich keinen der das Ganze bezeugen könnte,werde von nun an immer mit einem Zeugen zu den Terminen erscheinen.

Bitte sprich zukünftig und vor allem gegenüber dem JC nicht von "Zeugen", sondern von "Beistand". Einen solchen Beistand stets mitzunehmen, steht Dir rechtlich zu gem §13 SGB X. Zeugen hingegen können vom SB abgelehnt werden.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16@rioreisender Meinst du ich könnte jetzt nach einem Monat immernoch dagegen was unternehmen? Leider gibt es keine Zeugen dafür und ich denke man würde der Fallmanagerin eher glauben schenken bei Aussage gegen Aussage...

Du hast nach Bekanntwerden der Tat drei Monate Zeit, um "Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen" zu stellen. Sachverhalt sachlich ggü. der Staatsanwaltschaft schildern, Du könntest zur Untermauerung der Richtigkeit Deiner Aussagen diese bereits bei Strafantragstellung eidesstattlich versichern oder zumindest eine solche Eidesstattliche Versicherung anbieten. Keine Unterstellungen wie "das war Nötigung" oder ähnliches, sonst kann das Ganze nach hinten losgehen.

Vermutlich wird man das "Ermittlungsverfahren" eröffnen und sofort wieder einstellen, insbesondere da kein öffentliches Interesse vorliegt. Wenn allerdings Du die SB genötigt hättest, sähe das natürlich anders aus...
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 17. Juni 2022, 12:01:13
@rioreisender Vielen dank für den Tipp mit dem Beistand. Kann dieser Beistand auch ein Familienangehöriger sein oder gilt man da als voreingenommen?
Ich denke die Anzeige wird halt absolut nichts bringen und eingestellt werden und ehe ich mich da beim ganzen JC unbeliebt mache,versuche ich mit Eurer hilfe mich da rauszukriegen...

Grüße
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: rioreisender am 17. Juni 2022, 12:08:03
Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 12:01:13@rioreisender Vielen dank für den Tipp mit dem Beistand. Kann dieser Beistand auch ein Familienangehöriger sein oder gilt man da als voreingenommen?

Die Regeln für Beistand findest Du hier (ab Absatz 4): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Gegen einen Familienagehörigen als Beistand spricht de jure nichts, allerdings halte ich es wie von Dir schon vermutet für besser, eine familienfremde Person als Beistand mitzunehmen. Das kann übrigens auch jedesmal jemand anderes sein.

Für äußerst sinnvoll halte ich, wenn der Beistand im Termin die wichtigen Dinge mitschreibt, dann ein geeignetes (Ergebnis-)Protokoll des Verlaufs des Termins anfertigt und Dir nach dem Termin aushändigt.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34
Ich würde sachlich den Vorgang wiedergeben ohne juristische Anschuldigungen wie "Nötigung, Androhung, Erpressung" zu erwähnen und mögliche Feststellung von Straftatbeständen der Staatsanwaltschaft überlassen.

Ohne Zeugen sehe ich kaum eine Aussicht auf Erfolg. Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.

Möglichkeiten wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nicht unbedacht bleiben.


Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: rioreisender am 17. Juni 2022, 12:20:25
Zitat von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.

Möglichkeiten wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte nicht unbedacht bleiben.

Eine heimliche Sprachaufzeichnung würde ich als Beweismittel in einem solchen Fall keinesfalls anführen, das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach hinten losgehen.

Gegen die Erstellung eines worauf auch immer basierenden :cool:  wortgenauen Gedächtnisprotokolls  :cool:  :grins: spricht aber nichts...

Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein gangbarer Weg. Zumindest ist der Vorfall dann in der Personalakte der SB.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: BigMama am 17. Juni 2022, 12:47:11
Zitat von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.
Hier gibt es keine Tipps für unerlaubte Handlungen! Du kannst User damit in arge Schwierigkeiten bringen.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:54:16
Zitat von: BigMama am 17. Juni 2022, 12:47:11
Zitat von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 12:09:34Da unter bestimmten Voraussetzungen die heimliche Sprachaufzeichnung als Beweismittel zugelassen werden kann, insb. bei schweren Vergehen, sollte abgewogen werden beim nächsten Besuch eine solche Beweissicherung vorzunehmen.
Hier gibt es keine Tipps für unerlaubte Handlungen! Du kannst User damit in arge Schwierigkeiten bringen.

Beweissicherung zur Strafverfolgung ist keine unerlaubte Handlung. Im gewissen Rahmen ein geeignetes Mittel was vom Gericht zu würdigen ist.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: BigMama am 17. Juni 2022, 12:59:28
Das Aufzeichnen eines Gesprächs im Jobcenter ohne die Zustimmung des Mitarbeiters ist eine strafbare Handlung.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2022, 13:13:18
Fink567

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33Nun bekam ich eine Email,dass ich bis "Move3" anfängt zu einer anderen Maßnahme "Starseminar 2022" soll und sobald entschieden wird wann "Move3" beginnt,soll ich daran Teilnehmen.
Eine E-Mail ist kein Verwaltungsakt und daher auch nicht bindend.
Tipp: Umgehend die Löschung der E-Mail Adresse beim JC beantragen und wenn die Telefonnummer auch bekannt ist auch diese.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33Ich war in der Maßnahme total fehl am Platz,wir haben Aufgaben bekommen (Hauptsächlich Powerpoint, Word),diese habe ich je nach Umfang in 10-30 Minuten absolviert und die anderen brauchten dafür 2 Stunden+,also hatte ich jeden tag von 9.30 bis 12.30 nichts zu tun und auch die Dozenten wussten nicht was sie mit mir machen sollen,also durfte ich machen was ich will (Musik hören am Handy).
Also eine typische (für dich) sinnlose Maßnahme.
Hast du von Berufs wegen mit Computer zu tun. Wenn ja dann braucht es bestimmt keine Vermittlung von Grundkenntnissen.

und wenn für dein Berufsziel keine Computerkenntnisse benötigt werden dann brauchst du erst recht nicht so einen "Lehrgang".

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Die Maßnahme von der EGV hatte bereits im Mai begonnen und das Modul 2 ist fertig,nun soll es weiter mit Modul 3 gehen,dafür habe ich keine neue EGV oder Zuweisung bekommen.
Für jede Maßnahme braucht es eine Zuweisung und die muss zwingend folgende Punkte erfüllen:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16An der Maßnahme "Move2" habe ich von Anfang Mai bis Mittwoch teilgenommen,nun wird auf den Start von "Move3" gewartet und ich soll solange an einer nochmals Anderen Maßnahme Teilnehmen,wurde mir per Email mitgeteilt.
Ein NOGO entweder man macht eine Maßnahme fertig und beginnt eine Neue aber nicht so wie SB das gerne hätte.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Ich habe nun nach erstellen von diesem Betrag noch eine Email bekommen,wo ich nochmals aufgefordert wurde an der Maßnahme "Startseminat 2022" ab Montag teilzunehmen,ansonsten gibt es einen Termin zum Gespräch.
Dann warte die schriftliche Einladung dazu ab. Da du keine rechtsverbindliche Zuweisung hast, zumindest gehe ich davon aus das die E-Mail nicht rechtskonform ist, hast du auch nichts zu befürchten.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 12:01:13Ich denke die Anzeige wird halt absolut nichts bringen und eingestellt werden und ehe ich mich da beim ganzen JC unbeliebt mache,versuche ich mit Eurer hilfe mich da rauszukriegen...
Da denkst du richtig. Selbst mit Beistand dürfte eine Klage nicht wirklich Erfolg haben allerdings für Beschwerden oder Widersprüche ist ein Beistand unentbehrlich um Fehlverhalten "bezeugen" zu können.

MfG FN

Die Bewertungen von Donner und Partner sind auch nicht prickelnd und die Seite schaut aus als ob sämtliche Themen bedient werden.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 13:19:21
Zitat von: BigMama am 17. Juni 2022, 12:59:28Das Aufzeichnen eines Gesprächs im Jobcenter ohne die Zustimmung des Mitarbeiters ist eine strafbare Handlung.

Strafbare Handlungen finden täglich zum Nachteil der Leistungsempfänger in Räumen der Jobcenter statt.

Die Medaille hat immer 2 Seiten und strafbare Handlungen sind keine Einbahnstraße. Auf diversen Seiten, in der Regel von Rechtsanwälten, kann sich der TE in die Thematik einlesen.

Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42
Hallo,danke für den Rat zwecks aufzeichnen des Gesprächs,aber ich werde dies nicht machen,da es auch meiner Meinung nach durchaus nach hinten losgehen kann. Das mit der Dienstaufsichtbeschwerde lasse ich mir durch den Kopf gehen,klingt besser als der juristische Weg ohne Beweise.

@Fettnäpfchen Sorry ich bekomme das mit den Einzelzitaten nicht hin und wollte nicht alles Zitieren.
Dan Ignoriere ich die Email's weiterhin.

Ich habe keinen gelernten Beruf und habe nur erwähnt gehabt,dass ich in der Sicherheitsbranche arbeiten würde. Es waren halt absolute Grundkenntnisse am PC,die man kennt wenn man schon einmal mit einem PC zu tun hatte.

Genau so stellt es sich die SB vor. Ich soll die Zeit bis "Move3" beginnt einfach mit "Starseminar2022" überbrücken um ja keinen Tag Zuhause tz "veschwenden".

Ich kann die Email gerne Hochladen,falls gewünscht,ich kann leider nicht sagen,ob diese rechtskonform ist,dazu fehlen mir die Kenntnisse...

Ich bin auch von dem Seminar sehr unzufrieden,das sage ich nicht einfach so. Die Dozenten haben 0 Interesse einem wirklich etwas beizubringen.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 17. Juni 2022, 14:47:25
Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Die Maßnahme von der EGV hatte bereits im Mai begonnen und das Modul 2 ist fertig,nun soll es weiter mit Modul 3 gehen,dafür habe ich keine neue EGV oder Zuweisung bekommen.

Die Maßnahme "Move" besteht aus 3 Modulen und in deiner EGV steht, dass du mit Modul 2 beginnst. Daher bekommst du keine erneute Zuweisung für Move3, da dies ja der 3. Teil der Maßnahme ist. Da wirst du vermutlich nichts dagegen machen können, da du ja bereits 5 Wochen am Modul Move2 teilgenommen hast.

Aber...

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16Ich habe nun nach erstellen von diesem Betrag noch eine Email bekommen,wo ich nochmals aufgefordert wurde an der Maßnahme "Startseminat 2022" ab Montag teilzunehmen,ansonsten gibt es einen Termin zum Gespräch.

Ist dieser E-Mail eine eigene Zuweisung für die Maßnahme "Startseminar 2022" angehängt? Wenn nicht, dann brauchst du da nicht hingehen, weil eine Aufforderung per E-Mail für dich nicht verbindlich ist.

Anders sieht das allerdings aus, wenn das "Startseminar 2022" ebenfalls ein Teil dieser "Move" Maßnahme wäre, dann könnte man die E-Mail als Erinnerung bewerten.

Solltest du dir aber absolut sicher sein, dass "Startseminar 2022" eine eigene Maßnahme ist, zu der du keine extra Zuweisung erhalten hast, dann brauchst du da nicht hingehen.

Prüf das bitte aber vorher nochmal, vielleicht hast du einen Brief vom JC übersehen.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Juni 2022, 16:04:21
Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 10:49:33Sie meinte mein Geld wird gekürzt falls ich nicht sofort unterschreibe,also habe ich das getan.
Für die Zukunft, so etwas unterschreibt man nicht sofort vor Ort.
Auf die Ansage der SB würde ich antworten, das hätte ich gern schriftlich von Ihnen.


Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16würde der Fallmanagerin eher glauben schenken bei Aussage gegen Aussage...
So ist es lass es einfach dabei, damit lebst du ruhiger.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 11:43:16nur eine Email,dass ich eben ab Montag zum "Startseminat 2022" soll
Kannst du Ignorieren, über Mail läuft so was gar nicht.

Allerdings läuft Modul 2 doch 3 Monate und die Beschreibung, ein Wechsel der Module sei jederzeit möglich, klingt irgendwie nach Dauerschleife.
Modul 2 würde ja bis August gehen, oder hab ich was Übersehen?

Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 14:47:25Daher bekommst du keine erneute Zuweisung für Move3
Dazu braucht es eine neue Zuweisung, in der EGV steht klar drin, das JC "bietet an" Modul 2.
Das hat TE mit gemacht somit ist die Sache durch.
Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 14:47:25dieser E-Mail eine eigene Zuweisung für die Maßnahme "Startseminar 2022" angehängt?
So etwas läuft nicht per Mail, wenn dann ignoriert man das und lässt die Adresse beim JC auch löschen.

Schon der Müll mit der Maßnahme in der EGV war völlig falsch.
Dazu braucht es zwingend eine ordentliche Zuweisung, die kann ich hier aber nicht sehen.
Also Mail vergessen und warten ob noch was per Post kommt und dann, haben wir ja bald Juli.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2022, 16:38:43
Fink567

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42@Fettnäpfchen Sorry ich bekomme das mit den Einzelzitaten nicht hin und wollte nicht alles Zitieren.
Ist ganz simple einfach den Text markieren und unten im Feld auf ausgewählten Text klicken.
Funktioniert komischerweise nicht immer das unten dann ausgewählten Text auftaucht, dann geht es meistens wenn man mit Doppelklick das gewünschte anklickt und dann wieder auf "ausgewählten Text" klickt.
Überflüssiges kann man ja im Antwortfeld raus löschen.
so z.B.:
Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42Ich kann die Email gerne Hochladen,.....
Das beste was du machen kannst! Eigentlich bei fast allem was vom JC kommt.

Zitat von: Fink567 am 17. Juni 2022, 14:32:42Ich habe keinen gelernten Beruf und habe nur erwähnt gehabt,dass ich in der Sicherheitsbranche arbeiten würde.
ah deswegen der Schmarrn mit dem geregelten Tagesablauf. Die sehen in dir das unterste von den unteren und wollen dir "helfen" im Leben zurecht zu kommen. Also wann du aufzustehen hast, wie und was du einzukaufen hast und du mit deiner Ernährung richtig machen sollst.
Wie die Wäsche zu waschen ist usw.
ungefähr so dürfte dann eines der Module aussehen und da wird dann darauf aufgebaut also wie du dich anzuziehen hast, wie du dich bewerben sollst, wie dein Briefverkehr auszuschauen hat und alles zu glauben was dir sonst noch so aufgetischt wird

Zitat von: Kopfbahnhof am 17. Juni 2022, 16:04:21Schon der Müll mit der Maßnahme in der EGV war völlig falsch.
Dazu braucht es zwingend eine ordentliche Zuweisung, die kann ich hier aber nicht sehen.
Es kann durchaus in einer EinV geregelt werden aber dann muss sich an die Vorschriften gehalten werden.
Einfachheitshalber nochmal:Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

MfG FN
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 17. Juni 2022, 20:20:56
Guten Abend,ich war das Wetter genießen daher kann ich erst jetzt Antworten...

Ich habe die Emails Hochgeladen und entdeckt,dass bei einer Email tatsächlich ein EInladungsschreiben dabei war...
Diese soll auch von Donner & Partner sein,jedoch habe ich beim "Move 1,2,3" Seminar Flyer gschaut,da steht Bei Seminarinhalten überhaupt nichts über "Starterseminar".

Soll ich nun einfach den Brief von ihr abwarten oder muss ich da nun doch hin?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 17. Juni 2022, 20:39:40
Da das bereits am Montag beginnt und eh nur 10 Tage dauert, würde ich einfach hingehen. Da du ja eh an Move3 teilnehmen musst, macht das keinen Sinn, jetzt das große Theater wegen diesen läppischen 10 Tagen anzufangen.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 22:22:54
Bei "ich erwarte" wäre bei mir schon Schluss!

Wäre es Döner & Partner sowie die Teilnahme an einem Lehrgang für Bauchtanz, so wäre meine Antwort eine andere.

Offensichtlich werden Sie von Ihrem Betreuer gut an der kurzen Leine gehalten.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 18. Juni 2022, 12:59:35
Guten Morgen zusammen,

ein Teilnehmer der auch bei der Maßnahme mit mir war hat mir ein Link geschickt,wo steht,dass Sanktionen ausgesetzt werden,hätte dies einen Nutzen für meinen Fall?

@Feddi Es geht mir weniger ums hingehen,abgesehen davon,dass es halt nichts bringt war es nicht rechtens und ich kann aufgrund meiner damaligen Naivität nichts dagegen machen.Aber man sieht ja auch an der Email der Dame gefällt es überhaupt nicht,wenn man nicht sofort das tut was sie verlangt und wenn es eine kleine Chance gibt,dass ich da nicht hingehen muss (rechtlich),dann werde ich das nicht tun und sie soll sich weiter aufregen...

@Spritzenhalter In der Maßnahme habe ich auch Andere getroffen und alle bis auf einen wurden von der Frau betreut,ich denke kein Zufall. Sie hat sicherlich eine gute Quote was das anbelangt...
Gerade deswegen versuche ich einen Ausweg zu finden,ohne eine Sanktion.

Grüße

Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 18. Juni 2022, 13:30:50
Zitat von: Fink567 am 18. Juni 2022, 12:59:35Guten Morgen zusammen,

ein Teilnehmer der auch bei der Maßnahme mit mir war hat mir ein Link geschickt,wo steht,dass Sanktionen ausgesetzt werden,hätte dies einen Nutzen für meinen Fall?

@Feddi Es geht mir weniger ums hingehen,abgesehen davon,dass es halt nichts bringt war es nicht rechtens und ich kann aufgrund meiner damaligen Naivität nichts dagegen machen.Aber man sieht ja auch an der Email der Dame gefällt es überhaupt nicht,wenn man nicht sofort das tut was sie verlangt und wenn es eine kleine Chance gibt,dass ich da nicht hingehen muss (rechtlich),dann werde ich das nicht tun und sie soll sich weiter aufregen...

@Spritzenhalter In der Maßnahme habe ich auch Andere getroffen und alle bis auf einen wurden von der Frau betreut,ich denke kein Zufall. Sie hat sicherlich eine gute Quote was das anbelangt...
Gerade deswegen versuche ich einen Ausweg zu finden,ohne eine Sanktion.

Grüße



Ich schrieb bereits weiter oben:

Sanktionsmoratorium abwarten und diesen Schwachsinn sanktionsfrei beenden.

Sollte ihr Bauchtanz am 20.06 beginnen so sind 9 Tage die man evtl sanktionieren würde, hier ausgehend von 30%

Nach meiner Berechnung 13,47€ Sanktion für die 9 Tage bis zum 30.06.2022

Glauben Sie mir, diese ganzen Sachbearbeiter verfolgen nur das Ziel irgendwelche Maßnahmen mit Leuten vollzustopfen. Diese ganzen Maßnahmen werden im Vorfeld eingekauft und die Tätigkeite des SB beschränkt sich darauf diese mit Opfern zu füllen. Eine Hand wäscht die andere...





Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 18. Juni 2022, 19:35:57
Zitat von: Spritzenhalter am 18. Juni 2022, 13:30:50Sanktionsmoratorium abwarten und diesen Schwachsinn sanktionsfrei beenden.

Sollte ihr Bauchtanz am 20.06 beginnen so sind 9 Tage die man evtl sanktionieren würde, hier ausgehend von 30%


Das klingt gut. Vielleicht hat die Dame es deswegen so eilig Leute irgendwo in eine Maßnahme reinzustecken...
Es gäbe eine Maßnahme,die sinnvoll für mich ware,da im es im Anschluss eine Qualifizierung für das Überwachungbewerge (Sachkundeprüfung34a) gibt,jedoch ist das der Dame egal,lieber steckt sie mich in einen Kurs,wo ich lerne wie ich ein Bild aus dem web auf dem PC speichere...
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: BigMama am 18. Juni 2022, 19:41:04
Zitat von: Fink567 am 18. Juni 2022, 19:35:57Es gäbe eine Maßnahme,die sinnvoll für mich ware,da im es im Anschluss eine Qualifizierung für das Überwachungbewerge (Sachkundeprüfung34a) gibt
Hast du Interesse daran? Dann helfe ich dir gerne nach Möglichkeit das Ermessen der Dame auf Null zu reduzieren.  :grins:
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 18. Juni 2022, 20:44:45
Zitat von: Fink567 am 18. Juni 2022, 19:35:57Es gäbe eine Maßnahme,die sinnvoll für mich ware,da im es im Anschluss eine Qualifizierung für das Überwachungbewerge (Sachkundeprüfung34a) gibt

Hast du das früher schon mal beantragt? Und kannst du auch ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen?
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 18. Juni 2022, 21:21:17
@BigMama Liebend gern, da es ja mein Wunsch ist in diesem Bereich zu arbeiten,aber meine Fallmanagerin ist nie weiter darauf eingegangen und bot es mir nicht einmal an.

@Feddi Beantragt habe ich es nicht,wusste auch nicht das so etwas möglich ist? Ich weiß nur,dass es einem Teilnehmer bei dem move Seminar von einem Fallmanager angeboten wurde,dieser wollte wohl aber nicht.
Ich habe mehrmals erwähnt,dass ich in diesem Bereich arbeiten würde,aber darauf wurde von meiner FM nie eingegangen oder mir so etwas angeboten.
Habe ein einwandfreies Führungszeugnis.

lg
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Feddi am 18. Juni 2022, 21:43:03
Du müsstest einen Vermittlungs- oder Bildungsgutschein bei deiner SB beantragen, denn du brauchst ja erst einmal einen Vorbereitungslehrgang für die Sachkundeprüfung.

Beispiel hier  https://www.tuev-nord.de/de/technisches-schulungszentrum/unsere-lehrgaenge/sicherheit-und-schutz/sicherheit/vorbereitung-auf-die-sachkundepruefung-gem-34a/
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Spritzenhalter am 18. Juni 2022, 21:44:56
Zitat(Sachkundeprüfung34a)

Bereiten Sie sich anständig zuhause auf die Prüfung vor und melden sich bei der IHK zur Prüfung an. Sie brauchen kein Seminar oder sonstige Maßnahmen /Qualifizierungen vom Jobcenter.

Die Prüfung kostet ca. 170€

Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: BigMama am 18. Juni 2022, 21:52:12
Bist du mobil oder hast du zumindest einen Führerschein? Im Bewachergewerbe gibt es bundesweit einen recht guten Arbeitsmarkt. Wenn du mobil bist, hast du gute Einstellungschancen. Auch wenn du nicht mobil bist, kannst du erreichen, dass die ein Arbeitgeber eine Einstellungszusage ausstellt. Mögliche Einsatzorte für dich wären dann beispielsweise öffentliche Gebäude wie Museen oder Behörden. Alternativ ist auch Werksdienst möglich, wenn du abends an den Einsatzort und morgens wieder zurück kannst.

Du solltest dir ein paar Arbeitsgeber aus deinem Umfeld suchen und dir ansehen, wo ihr Schwerpunkt liegt und ob es offene Stellen gibt. Selbst wenn es sie nicht gibt, macht es durchaus Sinn mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. In dem Moment wo ein Arbeitgeber dich zu einem Gespräch einlädt nach deiner Bewerbung hast du auch einen gute Argumentationsgrundlage um nicht an einem Bewerbertraining teilnehmen zu müssen. Denn deine Bewerbung hatte so viel Erfolg, dass der Arbeitgeber dich kennenlernen möchte.

Mit einer Einstellungszusage, die dir im besten Fall ein bedarfsdeckendes Einkommen beschert, wenn das Jc die Kosten für einen Kurs und die Prüfung nach § 34 a übernimmt und du diese erfolgreich abschließt, ist der Ermessensspielraum deiner Arbeitsvermittlerin/Fallmanagerin sehr sehr eingeschränkt. Es bedarf dann ein paar Anstrengungen von ihr, dir diese Quali nicht zu zahlen.

Diese kann über einen Bildungsgutschein gefördert werden oder wenn es nur die Kosten für die Prüfung sind, kann es auch aus dem Vermittlungsbudget gezahlt werden. Dort sind die Möglichkeiten aber recht eingeschränkt. Der übliche Weg ist der Bildungsgutschein.

Diesen solltest du im weiteren Verfahren schriftlich beantragen und auch auf eine schriftliche Bescheidung bestehen. Aber so weit ist es noch nicht.

Ich gehe davon aus, dass du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast, die dich bisher bei deiner Stellensuche eingeschränkt haben. Familiäre Verpflichtungen, die es dir nicht erlauben abends oder am Wochenende zu arbeiten, schließe ich jetzt einfach mal aus.

Der erste Schritt ist es nun, sich umfassend über das Berufsbild und die Einsatzmöglichkeiten zu informieren, falls das noch nicht geschehen ist. Hier etwas Grundlagenwissen für die Tätigkeit: Sicherheitsmitarbeiter - Klick mich (https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=134232&such=Sicherheitsmitarbeiter%2Fin)

Als nächstes bewirbst du dich bei einigen Arbeitgebern in deiner Umgebung. Dies kann auch telefonisch erfolgen. Auf jeden Fall solltest du aktuelle Bewerbungsunterlagen in der Schublade haben, die du zu einem Vorstellungsgespräch mitnehmen kannst. Mit dem Grundlagenwissen aus dem Link kannst du dem AG auch signalisieren, dass du weißt was auf dich zukommt.

Wenn der AG nun Interesse an einer Mitarbeit von dir hat, bitte ihn um einen Einstellungszusage mit der Bedingung des Erwerbs der Unterweisung, Prüfung und auch der Waffensachkundeprüfung für das Bewachergewerbe. Die Einstellungszusage sollte enthalten, dass es sich um eine Vollzeitstelle, alternativ um eine Stelle mit so vielen Stunden handelt, dass du nicht mehr auf Leistungen des JC angewiesen bist und dass eine Einstellung umgehend nach bestandener Prüfung erfolgen soll. Ich empfehle dir den Vorbereitungskurs und nicht nur die Prüfung. Die Prüfung ist nicht so einfach, wie viele es sich vorstellen.

Mit dieser Einstellungszusage stellst du schriftlich einen Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins. Im formlosen Antragsschreiben bittest du um einen schriftlichen Bescheid und keine mündliche Entscheidung. Wenn du möchtest, kannst du auch im Schreiben schon darauf hinweisen, dass bei Ablehnung der Bescheid auf evtl. Ermessensfehler hin geprüft wird und Widerspruch dagegen eingelegt wird. Solltest du Hilfe bei der Formulierung benötigen, meld dich gerne wieder hier.

Das wäre nun mein Vorschlag für dich. Bei Fragen oder Unklarheiten, bitte melden.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Ottokar am 19. Juni 2022, 01:06:30
Zitat von: Feddi am 17. Juni 2022, 11:05:22Zu der EGV, die du hier eingestellt hast: Ist das jetzt die erste oder zweite, die du in deinem Text beschreibst? Wenn es die zweite ist, dann liegt die schon fast 6 Wochen ohne Unterschrift bei dir zu Hause und das ist gefährlich.
:wand: was bitte soll daran gefährlich sein?

Zitat von: Feddi am 18. Juni 2022, 21:43:03Du müsstest einen Vermittlungs- oder Bildungsgutschein bei deiner SB beantragen
Für einen Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO wird ein Bildungsgutschein benötigt, ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist - wie der Name schon sagt -  nur für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 19. Juni 2022, 13:06:07
Schönen Sonntag allen,

@Spritzenhalter Darüber hatte ich auch nachgedacht.Die aktuelle Schuld hat jedoch 2 Vorteile wie ich finde. 1. Man lernt mit Dozenten und kann bei Fragen direkt nachfragen und es wird wohl gleichzeitig auch auf Die Waffensackunde vorbereitet in den 2 Monaten. 2. Wird das inklusive der Prüfungen im Anschluss vom Jobcenter übernommen. Soweit mir bekannt,müsste ich bei eigener vorbereitung die Prüfung sleber bezahlen und das ist nicht mal ansatzweise drin bei meinen aktuellen Verhältnissen...

@BigMama Vielen dank für die AUsführliche Hilfe. Einen Führerschein habe ich nicht und das Geld dafür auch nicht.Ich hatte bereits 2 BEwerbungsgespräche im April diesen Jahres und bei beiden wurde die Schulung verlangt im voraus,dies war sogar deutlich teurer als die Prüfung (ich glaube 500€ in Stuttgart).Das mit der Zusage wusste ich nicht und werde das definitiv anbieten.
Nur bin ich halt nicht dumm und kann mit sicherheit sagen,dass meine FM darauf nur eingehen wird,wenn sie 100% nichts dagegen einwenden kann. Wie zuvor erwähnt,interessieren sie die eigenen Interessen und Wünsche 0. Ich denke da habe ich halt etwas pech mir ihr... Jetzt erst einmal abwarten,was mir droht...

grüße
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: Fink567 am 23. Juni 2022, 16:16:36
Huhu Leute,

kurzes Lebenszeichen von mir.Habe nun einen Termin für Dienstag bekommen,ich werde berichten und nicht alleine da auftauchen.

grüße
Titel: Aw: EGV - fortsetzung rechtens?
Beitrag von: BigMama am 24. Juni 2022, 20:16:32
Zitat von: Fink567 am 23. Juni 2022, 16:16:36,ich werde berichten und nicht alleine da auftauchen.
:ok:

Mach dir gerne im Vorfeld Notizen was du mit deiner Vermittlerin besprechen möchtest.

Steht dein Wunsch nach einem Bigu für das Bewachergewerbe, dann sprich das an. Erläutere den guten Arbeitsmarkt in diesem Bereich und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Schau dir das Berufbild und den lokalen Arbeitsmarkt gut an. Lege Stellenangebote vor, bei denen kein FS verlangt wird.
Lass dich nicht von ihr beirren oder vom Thema ablenken. Wenn sie versucht umzuswitchen und dir eine Aktivierungsmaßnahme anbieten will, frag nach, wieso sie auf deinen Wunsch nicht eingeht. Lass sie genau erklären war gegen die Ausstellung eines Bildungsgutscheins in diesem Bereich spricht.
Wenn du deine Vorstellung erläutert hast, liegt der Ball bei ihr. Sie soll dir dann ganz genau erklären wieso sie welche Entscheidung trifft. Bleib höflich aber hartnäckig. 

Schreib dir ruhig vorher was auf, beispielsweise:
- Antwort der AV: (ja oder nein)
- bei nein: Welches sind die genauen Gründe wieso nicht genau diese Qualifizierung für dich in Frage kommt.
- Wie ist die Alternative der AV? Wie glaubt sie, kommst du in Beschäftigung?
- Sollte sie irgendwelche seltsamen Ansichten vertreten soll sie dir bitte die Rechtsgrundlage hierfür nennen, damit du das nachlesen kannst. Dazu ist sie verpflichtet.

Je besser du vorbereitet bist und dein Ziel vor Augen hast, um so größer sind keine Chancen auf Aushändigung eines Bildungsgutscheins.