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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Higanbana am 17. Juni 2022, 13:15:34

Titel: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Higanbana am 17. Juni 2022, 13:15:34
Hallöchen zusammen,
Mein Freund und ich wohnen seit Februar zusammen, ich hatte zuerst die normale Bedarfsgemeinschaft angemeldet da wir nichts von einer Probe wussten, wir konnten es jedoch noch auf Probe ändern lassen.
Jedoch will der JobCenter Typ, noch immer die ganzen Daten von mein Freund haben + Kontoauszüge, darf er das jetzt schon verlangen oder erst in einem Jahr?
+ Mir werden 200€ Wohngeld abgezogen da mein Freund angeblich die Hälfte der Miete mit zahlen muss (Miete 400€),ist das auch rechtens? Ich hatte gelesen das die Probezeit kein Einfluss auf den HartzIV Bezug haben darf..

MfG :)
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Spritzenhalter am 17. Juni 2022, 13:30:46
Ihr wohnt zusammen als Einstehensgemeinschaft in einer Wohnung. Die Bezeichnung "Freund" lässt das Jobcenter daher vermuten das ihr ein Paar seid und füreinander einsteht. Wenn nicht, ist es entsprechend darzulegen.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Yavanna am 17. Juni 2022, 16:56:30
Auch wenn ihr nicht als BG geführt werdet, muss jeder die Hälfte der Kosten der Unterkunft tragen. Das Jobcenter zahlt dir nicht die ganze Wohnung, wenn noch eine weitere Person dort wohnt.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2022, 17:10:09
Higanbana

Zitat von: Higanbana am 17. Juni 2022, 13:15:34Jedoch will der JobCenter Typ, noch immer die ganzen Daten von mein Freund haben + Kontoauszüge, darf er das jetzt schon verlangen oder erst in einem Jahr?
Nein das darf er nicht und in einem Jahr auch nicht.
Und du darfst auf keinen Fall irgendetwas von Ihm bekannt geben oder einreichen denn das macht man bei "Fremden" nicht.

Lies dir mal den kompletten Ratgeber und evtl. weiterführende Links durch.> Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32)
Zitat§ 7 Abs. 3a SGB II ersetzt die Feststellung einer VuE nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II nicht, sondern beinhaltet lediglich eine Beweislastumkehr, wann der Leistungsträger eine VuE vermuten kann und der Leistungsempfänger sie widerlegen muss.
Einfach ausgedrückt muss das JC im ersten Jahr beweisen das Ihr füreinander einsteht (Unterlagen von Ihm s. oben) und danach müsst Ihr widerlegen das Ihr eine VuE seid.

MfG FN
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: BigMama am 18. Juni 2022, 19:49:35
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2022, 17:10:09Und du darfst auf keinen Fall irgendetwas von Ihm bekannt geben oder einreichen denn das macht man bei "Fremden" nicht.
Also bitte. Es ist kein Fremder sondern ihr Freund, wie sie selbst schreibt. Den Usern sollten hier keine unwahren Worte in den Mund gelegt werden. 
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juni 2022, 13:30:49
Zitat von: BigMama am 18. Juni 2022, 19:49:35Also bitte. Es ist kein Fremder sondern ihr Freund, wie sie selbst schreibt. Den Usern sollten hier keine unwahren Worte in den Mund gelegt werden. 
Deswegen habe ich ja die " " gesetzt.

Bei einer WG ist der Mitbewohner ja meistens auch kein Fremder trotzdem wird empfohlen ihn nicht als Freund sondern als Herr o. Frau zu bezeichnen auch wenn sie "in die Kiste" hüpfen.
Und das Fremder ist ja nur der Vergleich für das einreichen Daten Dritter und das darf man für seinen Freund auch nicht, bzw erst als Vertreter der BG.
Würde sie es also machen wäre die halbe BG schon zementiert.

Immer zu schreiben was man sonst schreibt wird langweilig und User die wie im Eingangstext formulieren werden das sicher verstehen,
oder nachfragen was gemeint ist.

MfG FN
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. Juni 2022, 13:43:16
Wir wissen rein garnichts über die Umstände welche das JC eine BG vermuten lässt. Es wurden keine ausreichenden Angaben gemacht um den Sachverhalt zu beurteilen. Wir wissen auch nicht was dem JC gegeüber hierzu bereits mitgeteilt wurde. Gehen wir davon aus, dass beide aus einem Topf wirtschaften, sich sinanziell gegenseitig unterstützen und über Finanzen des anderen verfügen und dem ganzen ohne Untermietvertragsverhältnis die Krone aufsetzt wird. So drängt sich schon der Verdacht einer BG  vom ersten Tag auf. In diesem Fall ist es zwangsläufig das Unterlagen eingereicht werden müssen oder aber es muss gegen diesen Verdacht entsprechend vorgegangen werden.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Higanbana am 01. November 2022, 13:13:18
Hallöchen nochmals zusammen,
Mein Freund und ich leben jetzt schon seit fast 1 Jahr auf Probe zusammen und wollen gerne in einer größeren Wohnung ziehen.
Finanziell und wirtschaftlich gehen wir getrennte Wege und wollen auch nicht füreinander einstehen!
Jedoch hat das Jobcenter die ganzen Daten von meinem Freund, da sie mir kein Geld überwiesen hatten, bis ich denen die Kopien seiner Karten geschickt hatte (Perso, Sparkasse und Krankenkasse), das der Sachbearbeiter das von mir gar nicht hätte verlangen dürfen, wusste ich leider erst zu spät  :sad:

Da wir keine BG sind/ geschweige sein wollen, wollten wir als WG zusammen ziehen, da wir alles getrennt machen.. Außer unter einem Dach leben und im gleichen Bett schlafen.

Jetzt meine Frage: Kann uns das Jobcenter trz zur einer BG verdonnern, egal ob wir eine WG sein wollen?
Zb wenn das Probe Jahr vorbei ist oder wenn wir zusammen ziehen.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Birgit63 am 01. November 2022, 13:27:32
Warum wollt ihr in eine größere Wohnung ziehen? Könnt ihr euch die leisten? Wenn es keine Gründe gibt, dann wird das JC auch keine höhere Miete zahlen. Dass dein Freund natürlich die Hälfte der Miete zahlen muss, ist ja wohl klar.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: TripleH am 01. November 2022, 14:22:12
ZitatKann uns das Jobcenter trz zur einer BG verdonnern, egal ob wir eine WG sein wollen?

Auf das Wollen kommt es nicht an. Wer will schon mehr Geld ausgeben als nötig? Wenn es danach ginge...

Ein gemeinsamer Umzug ist ein Indiz für eine BG. Dass du über seine Unterlagen verfügst und sie abgeben konntest, ein weiteres. Die Dauer des Zusammenlebens ebenfalls. Trennung von Tisch und Bett gibt es auch nicht. Ich glaube nicht, dass du mit einem einfachen "wir sind eine WG" da groß Erfolg haben wirst.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Higanbana am 02. November 2022, 00:03:24
Ich verfüge nicht über seine Unterlagen!!!
Er hat mir die Karten nur für diesen Anlass,damit mir das Jobcenter weiter Geld gibt, ausgehändigt! Können und wollen sind auch 2 unterschiedliche paar Schuhe..

Das einzige Indiz ist, das wir jetzt fast ein Jahr zusammen leben.

Kann man als Paar so überhaupt gar nicht zusammen leben ohne das man eine blöde BG ist? Man muss doch irgendwas machen können oder nicht?  :sad:
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: TripleH am 02. November 2022, 01:12:47
ZitatKann man als Paar so überhaupt gar nicht zusammen leben 

Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Ehe, was bedeutet, dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als Eheleute.

ZitatIch verfüge nicht über seine Unterlagen!!!

Aber natürlich hast du das, sonst hättest du sie nicht abgeben können. In dem Moment, wo er sie dir gegeben hat, aus welchem Grund auch immer.

ZitatDas einzige Indiz ist, das wir jetzt fast ein Jahr zusammen leben.

Und der beabsichtigte gemeinsame Umzug, das gemeinsame Bett, die gemeinsame Freizeitgestaltung, die Präsentation als Paar nach außen, die Abgabe seiner Unterlagen durch dich...




Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: tsumo am 02. November 2022, 04:12:08
ihr pennt zusammen wollt aber kein paar sein? ist doch betrug oder nicht? sein verdienst müsste halt angerechnet werden.. aber ihr macht das schon
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Birgit63 am 02. November 2022, 06:48:45
Das eine will man, das andere muss man. Wenn ihr keine BG sein wollt, dann sollte dein Freund wieder ausziehen. Dann bekommst du die vollen Mietkosten und sein Verdienst wird nicht angerechnet. Allerdings hat dein Freund dann auch höhere Kosten. Miete, Nebenkosten, etc.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. November 2022, 15:02:16
tsumo

Zitat von: tsumo am 02. November 2022, 04:12:08ihr pennt zusammen wollt aber kein paar sein? ist doch betrug oder nicht?
Nein
seit wann ist es denn Betrug wenn man zusammen in die Kiste steigt
und es ist kein Hinweis das man für den Bettgefährten*innen*diverses einstehen oder Verantwortung übernehmen will/soll/muss.

Higanbana
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2022, 17:10:09Lies dir mal den kompletten Ratgeber und evtl. weiterführende Links durch.> Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB
und nicht gelesen?
Zitat von: Higanbana am 02. November 2022, 00:03:24Er hat mir die Karten nur für diesen Anlass,damit mir das Jobcenter weiter Geld gibt, ausgehändigt!
Zu was für einem Datum genau?

MfG FN
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: tsumo am 03. November 2022, 04:03:51
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. November 2022, 15:02:16tsumo

Zitat von: tsumo am 02. November 2022, 04:12:08ihr pennt zusammen wollt aber kein paar sein? ist doch betrug oder nicht?
Nein
seit wann ist es denn Betrug wenn man zusammen in die Kiste steigt
und es ist kein Hinweis das man für den Bettgefährten*innen*diverses einstehen oder Verantwortung übernehmen will/soll/muss.

Higanbana
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2022, 17:10:09Lies dir mal den kompletten Ratgeber und evtl. weiterführende Links durch.> Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB
und nicht gelesen?
Zitat von: Higanbana am 02. November 2022, 00:03:24Er hat mir die Karten nur für diesen Anlass,damit mir das Jobcenter weiter Geld gibt, ausgehändigt!
Zu was für einem Datum genau?

MfG FN

ehm sry aber wer seit einem jahr zusammen lebt und zusammen pennt dann ist das halt ne beziehung. das kannst keinem jc arbeiter und richter erzählen
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Grotesque am 03. November 2022, 09:11:33
Zitat von: tsumo am 03. November 2022, 04:03:51ehm sry aber wer seit einem jahr zusammen lebt und zusammen pennt dann ist das halt ne beziehung. das kannst keinem jc arbeiter und richter erzählen

Dennoch ist ein gemeinsames Wirtschaften eine Vorraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft, das wird nur gern von JC und auch von Gerichten übersehen (oder ignoriert). Es ist nur schwer das glaubhaft darzulegen, wenn der Partner z.b. mietfrei dort wohnt
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Birgit63 am 03. November 2022, 09:54:21
Mietfrei darf der Partner dort sowieso nicht wohnen. Er muss sowieso die Hälfte der Miete bezahlen. Das JC wird nicht den Mietanteil für den Partner übernehmen.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Grotesque am 03. November 2022, 10:26:42
Zitat von: Birgit63 am 03. November 2022, 09:54:21Mietfrei darf der Partner dort sowieso nicht wohnen. Er muss sowieso die Hälfte der Miete bezahlen. Das JC wird nicht den Mietanteil für den Partner übernehmen.

Das stimmt, aber da das jetzt schon mehrmals geschrieben wurde, hab ich es nicht auch nochmal erwähnt. Sollte mittlerweile klar sein.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. November 2022, 14:01:24
Solange vom TE die Frage/n nicht beantwortet werden ist es eh mühselig weiter zu antworten. Vllt war es ja gestern Mitternacht zu spät dafür.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Higanbana am 04. November 2022, 12:47:53
Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung wäre eine Lösung, oder nicht?

Uii das muss Ende April / Anfang Mai gewesen sein. Nachdem ich via E-Mail die "Kopien" der Karten verschickt hatte, kam nach ca 1-2 Tagen das Geld ..das war ca der 10.5 wo dann das Geld auf mein Konto drauf war.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Higanbana am 04. November 2022, 14:20:23
Und für alle die diskutieren, ob mein Freund Miete oder keine Miete zahlt: Er zahlt die Hälfte der Miete!
Was für mich, so auch für mein Freund und das JC selbstverständlich ist.

Und nebenbei geht es eigentlich gar nicht ob er die Miete zahlt!
Meine Fragen waren/sind ganz anders, oder hab ich mich so falsch ausgedrückt/erklärt?

Und nur weil wir fast ein Jahr zsm wohnen und in
die Kiste hüpfen, heißt es noch immer nicht das wir füreinander (Wirtschaftlich) sorgen wollen!
Wie schon @Grotesque oben geschrieben hat.
Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: TripleH am 04. November 2022, 14:55:50
Also eine deiner Fragen war

ZitatMir werden 200€ Wohngeld abgezogen da mein Freund angeblich die Hälfte der Miete mit zahlen muss (Miete 400€),ist das auch rechtens

Und jetzt ist das plötzlich selbstverständlich? Komisch.

ZitatUnd nur weil wir fast ein Jahr zsm wohnen und in
die Kiste hüpfen, heißt es noch immer nicht das wir füreinander (Wirtschaftlich) sorgen wollen!

Wer will schon mehr Geld ausgeben, als notwendig? Das "Problem" ist aber nunmal, dass ihr auch keine herkömmliche WG seid und dass Paare ohne Trauschein nicht besser gestellt werden dürfen als Eheleute.

Nach einem Jahr darf das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft vermuten und ihr müsstet es halt widerlegen. Gelingt euch das nicht und man berechnet euch als Bedarfsgemeinschaft, dann steht euch der Rechtsweg offen und das Gericht wird anhand seiner Maßstäbe prüfen, wie es um eure Bindung bestellt ist.

Titel: Aw: Bedarfsgemeinschaft auf Probe & Wohngeld
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. November 2022, 15:18:43
Higanbana

Zitat von: Higanbana am 04. November 2022, 12:47:53Uii das muss Ende April / Anfang Mai gewesen sein. Nachdem ich via E-Mail die "Kopien" der Karten verschickt hatte, kam nach ca 1-2 Tagen das Geld ..das war ca der 10.5 wo dann das Geld auf mein Konto drauf war.
Da war dann deine Eröffnung und die Antworten sauber zu spät.
Hast du Antwort drei gelesen und auch die VuE Ratgeber dann müsstest du erkannt haben das es ab Abgabe der Kopien extrem schwierig werden wird aus der VuE Nummer raus zu kommen.
Und hoffentlich hast du im Hauptantrag nicht noch etwas falsch ausgefüllt.

Sobald dich das JC anschreibt wegen der VuE bist du in der Beweispflicht das keine VuE besteht. Das geht manchmal, dauert und kann locker auch bis zum SG gehen.
Zitat von: Higanbana am 04. November 2022, 12:47:53Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung wäre eine Lösung, oder nicht?
Die sollte von Anfang an existieren denn mit einem "Fremden" der in der gleichen Unterkunft wohnt muss man sich ja rechtlich absichern um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. So etwas wird auch beim Gericht nachgefragt. Jetzt fehlt nur noch das Ihr eine gemeinsame Versicherung habt oder der eine den anderen begünstigt und dann ist alles vergeblich. Auszug oder Kündigung würde die logische Schlussfolgerung sein, also spätestens wenn das JC deine Leistungen einstellt weil der "Partner" zu viel verdient oder zu reich ist.


Und jetzt mal reichlich Lesestoff auch im Anhang!
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt) (http://hartz.info/index.php?topic=9703.0)
Widerspruch wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft (http://hartz.info/index.php?topic=9801.msg86289#msg86289)
Unterstützungsvermutung VuE und HG  (http://hartz.info/index.php?topic=4590.msg39917#msg39917)
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG (http://hartz.info/index.php?topic=46684.msg429453#msg429453)
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE (http://hartz.info/index.php?topic=36238.0)

Ein schönes WE
FN

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