Guten Morgengruß
Durch die Betreuung meines Kindes und immer wiederkehrenden psychosomatischen gesundheitlichen Problemen, gehe ich meiner Arbeit im Büro seit Jahren nicht mehr nach.
Irgendwie hat das JC (auf Druck hin) mich im Februar in eine Weiterbildung gesteckt.
Ich musste mein Kind (7) stundenlang (in der Ferienzeit und bei Krankheit) unbeaufsichtig daheim lassen, als ich in die Maßnahme ging.
Mein Fokus war somit nur darauf gerichtet, wie es dem Kind geht und dadurch ist Aufnahmefähigkeit beim lernen gleich = 0 gewesen.
Durch die Weiterbildung hat sich meine Sachbearbeiterin geändert und die neue hat mich vor 1 Woche eingeladen.
Nach 2 Minuten, als ich Ihr das oben geschriebene mitteilte, sagte Sie :
Ich solle froh sein das das JC mir diese teure Maßnahme bezahlt und Sie müsse alle Ihre Fortbildungen aus eigener Tasche zahlen. Und das in einem herablassenden Ton!
Danach warf Sie mich :schock: s und behauptete noch, ich hätte Sie angeschrien.
Ich bin empoert über den Vorfall und fühle mich sehr angegriffen und diskriminiert.
Ich hatte eine Email an das JC geschrieben und den Vorfall geschildert und bat um eine neue SB.
Gestern kam nur eine 2. Einladung bei der gleich SB.
Ich werde unter keinen Umständen zu dieser Person noch einmal gehen.
:help:
Wer weiß Rat ? Was kann ich tun?
Einen Beistand mitnehmen.
Anwalt?
Der kostet bestimmt, aber lieber paar Euro zahlen, als mit Nervenzusammenbruch enden...
Danke schon mal für die Antwort
Zitat von: Sanson6 am 19. Juni 2022, 13:04:58Anwalt?
Der kostet bestimmt, aber lieber paar Euro zahlen, als mit Nervenzusammenbruch enden...
Danke schon mal für die Antwort
Hi, Beistand kann jede x beliebige Person sein,auch jemand aus der Familie. Besser wäre aber immer jemand, der nicht aus der Familie kommt.
Dieser geht mit dir ins Gespräch und protokolliert am besten das ganze Gespräch auf einem Blatt.
Das wusste ich bis neulich auch nicht,aber ich würde nie wieder ohne dahin.
Die Regeln für den Beistand: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
grüße
:sehrgut:
ich lese davon grad im Internet
Lieben DANK
AU würde das nur hinauszoegern oder?
Sanson6
Zitat von: Sanson6 am 19. Juni 2022, 13:15:49ich lese davon grad im Internet
Mit Beistand wird alles anders laufen dass darfst du glauben!
Und der Beistand darf nicht einmal abgewiesen werden.
Sollte das versucht werden sage das der/m SB
und wenn sie nicht will verlangst du den Teamleiter oder Chef dazu zu holen
und wenn das auch nicht fruchtet gehst du einfach.
Könntest du auch ohne das Vorgesetzte dazu geholt werden.
Informationen zum Beistand: Nie ohne Beistand zur Hartz IV Behörde ! (http://hartz.info/index.php?topic=45989.0)
evtl auch den weiterführenden Link am Ende anklicken.
MfG FN
Man könnte einen zweiten Versuch wagen, natürlich nur mit Beistand. Schau mal, ob es in deiner Nähe eine Sozialberatung o. ä gibt, die bieten das manchmal an. Ansonsten bliebe nur AU oder nicht erscheinen (Sanktion?).
Die AU löst zwar keine Probleme, aber in der Notlage, in der sich Betroffene manchmal befinden kann sie gute Dienste leisten: Sie wirkt sofort, das JC guckt in die Röhre und ist völlig machtlos.
Zitat von: jens123 am 19. Juni 2022, 19:46:43ie wirkt sofort, das JC guckt in die Röhre und ist völlig machtlos.
Nein, ist es nicht. Bei der einmaligen Einreichung einer AUB zu einem Termin mag dies helfen. Jedoch hat das JC bei erneuter Einreichung einer AUB zur nächsten Einladung auch die Möglichkeit der Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall oder alternativ der Vorlage einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt. Von "machtlos" ist hier keine Rede.
Ich möchte ja hingehen, nur eben nicht zu dieser SB. Ich hatte 3 verschiedene humane SB in den letzten Jahren.
Diese wollte mich fertig machen und es kamen Sätzen wie:
Wollen Sie nicht dass ihr Kind stolz an Ihnen hinaufschaut oder
Ich wäre undankbar für die Maßnahme , die über 5000 € kostet.
Mir gehts hundeelend seitdem, bin total eingeschüchtert.
Dass sind persönliche Angriffe oder nicht. Ein Brief an JCs über den Vorfall wurde bis heute nicht beantwortet :no:
Zitat von: Sanson6 am 20. Juni 2022, 17:32:56Mir gehts hundeelend seitdem, bin total eingeschüchtert.
Das finde ich ganz schrecklich.
Zitat von: Sanson6 am 20. Juni 2022, 17:32:56Dass sind persönliche Angriffe oder nicht.
Das kommt nur auf Dich an. Mich würde sie damit gar nicht berühren. Vielleicht hätte ich eher Mitleid mit ihr. Wegen so armseliger Versuche, sich selbst hoch zu reden.
Kannst Du Dir das nächste Mal im Supermarkt vorstellen, wie die Frau neben Dir zu Dir sagt, Du seist scheiße? Und ob/wie Dich das berührt? Wahrscheinlich gar nicht. Denn ihre Meinung ist weniger wert als der Pups eines Unterwasserflohs.
Was mich an Deiner Stelle ärgern würde: Sie WILL, dass Du Dich blöd fühlst. Und jetzt hat sie ihr Ziel erreicht. DAS will doch niemand, oder :-)))))))
Du bist viel stärker und viel besser als die ahnt!
:sehrgut: Ja aus dieser Sicht habe ich es bisher noch nicht betrachtet. Der Brief ist jetzt raus, wie kann ich die Situation noch retten beim Termin? :wand:
Nimm dir auf jeden Fall eine Beistand mit, der aufmerksam zuhört.
Gibt es denn etwas was du gerne beruflich machen möchtest?
Oder ist deine Gesamtsituation so belastend, dass du aktuell gar nicht in der Lage bist irgendeine Tätigkeit mit wenigen Stunden in der Woche auszuüben? Sollte dies der Fall sein, kannst du mit deinem Arzt sprechen und dieser kann dir ein Attest ausstellen, dass du aktuell stark unter Druck stehst und erst nach Stabilisierung dieser Situation wieder in der Lage bist, deinen Fokus auf den Arbeitsmarkt zu richten.
Du könntest auch versuchen eine geringfügige Beschäftigung mit wenigen Stunden in der Woche zu finden.
Ein 7 Jähriges Kind unbeaufsichtigt, alleine zu Hause, während man in einer Maßnahme sitzt. Hui. Glück für Dich, dass das gut ging. Du hättest ein riesen Problem, wenn das Jugendamt Wind davon bekommt, bzw (Gottbewahre) irgendwas passiert!! Natürlich kommt es dabei auch auf das Kind an, wie weit es schon mit "allein-sein" umgehen kann, aber wir reden ja hier nicht von Einkaufen gehen oder eine Nachbarin besuchen.
Folge dem Rat der anderen. Nimm einen Beistand mit.
Jobcenter oder Jugendamt im Nacken!
Was habe ich für eine Alternative? :heul:
Solange Dein Kind (7) in der Schule ist, wirst Du an der Maßnahme teilnehmen müssen. Aber wenn es an Schultagen krank ist, würde ich eine ärztliche Bescheinigung besorgen, diese beim JB einreichen und zu Hause bleiben. In den Ferien würde ich auch zu Hause bleiben, es sei denn die Maßnahme findet im Nachbargebäude statt und dauert nicht länger als 2 Stunden pro Tag.
Die SBs können schon fies sein-da muss Mensch, ambesten mit Beistand durch. Lasse dich nicht einschüchtern. Maßnahmen müssen sinnvoll sein und im Einvernehmen beschlossen werden: wenn nicht, dann Widerspruch einreichen und bis vor das SG gehen (hier in Frankfurt/Main urteilt das SG, dass nur Maßnahmen sinnvoll seien die einvernehmlich verabredet wurden und nicht gegen deinen Willen.). Wehr dich: auch wenn es schwer fällt.
Man kann an einer Maßnahme in den Ferien nur teilnehmen, wenn man eine Ferienbetreuung hat. Wenn das Kind krank ist, dann lässt man sich eine Kindkrank-AU vom Kinderarzt ausstellen. Die reicht man beim Maßnahmeträger ein und gut ist es. Natürlich kann man ein 7 Jahre altes Kind keinen ganzen Tag alleine lassen. Das nennt man Verletzung der Aufsichtspflicht. Allerdings darf ein 7-jähriges Kind schonmal 2 Stunden alleine bleiben.
Sanson6
Zitat von: Sanson6 am 20. Juni 2022, 21:03:45Jobcenter oder Jugendamt im Nacken!
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
Zitat- Kinderbetreuung, Kinder ab 3 Jahren:
Auch ein Kind ab 3 Jahren kann wegen Betreuung desselben ein Grund sein, eine Maßnahme zur Eingliederung oder einen Job folgenlos verweigern. Dies ist der Fall, wenn während der job- oder maßnahmebedingten Abwesenheit des Elternteiles die Betreuung des Kindes durch Dritte oder den anderen Elternteil nicht gewährleistet ist, oder Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten des Kindes (z.B. Hyperaktivität) nicht möglich ist.
Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.11.
MfG FN
Raffinierter geht´s kaum...
Maßnahmeträger und JC haben vereinbart, dass wenn ich nicht zur Maßnahme kommen kann, die Maßnahme zu mir kommt!
Wollen jetzt meine Wohnung mit PC und Bildschirme ausstatten. :wand: Aufm Küchtisch oder was? Und wie kann ich mich da konzentrieren wenn mein Kind 5 Stunden um mich "rumtanzt" ??
Mit allen Tricks arbeiten die :no:
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 10:43:39Raffinierter geht´s kaum...
Maßnahmeträger und JC haben vereinbart, dass wenn ich nicht zur Maßnahme kommen kann, die Maßnahme zu mir kommt!
Wollen jetzt meine Wohnung mit PC und Bildschirme ausstatten. :wand: Aufm Küchtisch oder was? Und wie kann ich mich da konzentrieren wenn mein Kind 5 Stunden um mich "rumtanzt" ??
Mit allen Tricks arbeiten die :no:
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 10:43:39Raffinierter geht´s kaum...
Maßnahmeträger und JC haben vereinbart, dass wenn ich nicht zur Maßnahme kommen kann, die Maßnahme zu mir kommt!
Wollen jetzt meine Wohnung mit PC und Bildschirme ausstatten. :wand: Aufm Küchtisch oder was? Und wie kann ich mich da konzentrieren wenn mein Kind 5 Stunden um mich "rumtanzt" ??
Mit allen Tricks arbeiten die :no:
Gibt's da was schriftliches?
mündlich und per email
Vetraglich nicht!
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 10:49:17mündlich und per email
Vetraglich nicht!
Haus- und Betretungsverbot erteilen wenn die vor der Tür stehen oder der Plan zum Hausfriedensbruch konkretisiert und ausgeführt werden soll.
Erstmal Ruhe bewahren.
Zitat von: Birgit63 am 21. Juni 2022, 14:45:05Das nennt man Verletzung der Aufsichtspflicht
Habe telefonischen Kontakt zum Jugendamt aufgenommen und die Sache geschildert. SB dort meinte, ja wenn das Kind reif ist kann man es ruhig mal 5-6 Stunden alleine lassen...
Habe ja ganz verschlafen :sleep: das JC und JA nur eine Behörde ist, zu Wohle Ihrer selbst!
Wenn ich nur einen gescheiteten Arzt finden würde, der mich mal unterstützt und krankschreibt- selbst die arbeiten anscheind mit den Behörden zusammen!!??
Was ist das für eine Weiterbildung? Das JC will in Deine Wohnung um Dir einen PC zu bringen? Das ist seltsam, aber den PC kannst Du auch privat nutzen, den Internetzugang bezahlt das JC auch oder nicht?
Geht es bei der Weiterbildung darum, um festzustellen, ob Du arbeitsfähig bist oder nicht? Denn wenn dem JC bekannt ist, dass Du psychische Probleme hast, wird Deine Arbeitsfähigkeit getestet und Du evtl. In die Sozialhilfe aussortiert und dann bist Du das JC los.
author=Lina link=msg=1542126 date=1656234521]JC bekannt ist, dass Du psychische Probleme hast,[/quote]
das ist sehr wohl bekannt, wird aber ignoriert!
Es ist eine Weiterbildung im Office Bereich mit IHK Abschluß- macht ja auch Spaß nur nicht zu solchen Bedingungen. Mein Fokus ist auf mein Kind gerichtet und dann auf die Arbeit- JC will es ungekehrt
Internetzugang bezahle ich!
@Sanson6
Das klingt aber gut, und Spaß macht es Dir auch.
Dir fehlt offensichtlich eine gute Betreuung für Dein Kind, dass Problem müßte doch zu lösen sein und Dein Kind würde auch davon profitieren. In der Weiterbildung bist Du doch nicht den ganzen Tag. Sei doch froh, dass Du diese Weiterbildung machen darfst und unter Leute kommst.
@Sanson6
Ich finde auch, dass sich diese Fortbildungs-Maßnahme gar nicht schlecht anhört.
Aber ich persönlich hätte auch nichts gegen eine PC-Ausstattung zuhause auf JC-Kosten :zwinker:
Ich habe schon mit Kind (auch kleiner) im Home-Office gearbeitet - das geht schon (je kleiner die Kinder sind, desto besser, finde ich), aber außer Haus hat frau ganz ohne Zweifel mehr Ruhe um sich auf die Arbeit/Ausbildung zu konzentrieren. Finde ich persönlich jedenfalls.
Über das JC habe ich auch an 2 Maßnahmen + einem 1-Euro-Ding teilgenommen (letzteres war allerdings speziell für alleinerziehende Mütter). Die von @SingleDad und @Birgit63 genannten Vorschläge sind gut umsetzbar und funktionieren wirklich, denn dazu gibt es auch entsprechende rechtliche Regelungen.
Ich selber konnte sogar meine Tochter (war da aber dann nicht mehr so klein) tageweise mitbringen, wenn ich keine Betreuung hatte - vielleicht geht das auch bei dir, wenn die dir sogar schon "Home-Office" anbieten?
Ich kann gut verstehen und nachvollziehen, dass du durch deine gesundheitlichen Probleme eingeschränkt bist. Aber solche Maßnahmen können wirklich Spaß machen, da gebe ich @Lina völlig recht. Sie können dich auch persönlich stärken und voran bringen und helfen, deine gesundheitlichen Probleme zu bessern. (Und nein, ich bekomme keine Belohnung für Maßnahme-Werbung sondern spreche aus eigener Erfahrung) Und so dann insgesamt deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und für einen Ausstieg aus dem Hartz4-Loch erhöhen! Nimm dein Recht auf Kinderbetreuung wahr in Zukunft, dann sollte es tatsächlich besser laufen.
Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir alles Gute dafür. LG.
Ich sehe es auch wie Lina.
Bedenke, dass dein Kind älter wird und du irgendwann wieder arbeiten musst und dass dann noch für viele Jahre. Und da ist es schon wichtig, wenn man bei der Jobsuche etwas in die Waagschale werfen kann, und ein IHK Abschluss fällt da schon ins Gewicht.
Wo siehst du dich in 20 Jahren: In einem schicken Büro als Fachkraft mit eigenem PKW vor der Tür oder als Aushilfskraft, bei der es nie reicht und die sich immer noch vom JC gängeln lassen muss?
Man hat deine Bedenken bzgl. des unbeaufsichtigten Kindes auch ernst genommen und ermöglicht dir die online Teilnahme.
Ich denke, dass du nach 3 "humanen" Sachbearbeiterinnen endlich eine bekommen hast, die es wirklich gut mit dir meint.
Vielleicht solltest du mal versuchen deine Sicht der Dinge etwas zu ändern?
Ich habe meine IHK Fortbildung damals tatsächlich selbst zahlen müssen und 5000 Euro sind da schon realistisch, also ich würde da unbedingt zugreifen, die finanzielle Lage unseres Landes bessert sich so schnell nicht, und ob man dir noch mal so eine Chance gibt, wenn es dir passt, weißt du auch nicht.
Ich finde es prima, dass dein Kind an erster Stelle kommt, aber es ist 7 und es ist Zeit, dass du dich um dich kümmerst und deine eigene Zukunft nicht aus den Augen verlierst.
Auch wenn du es gerade nicht hören willst, aber es ist nicht verkehrt dem Kind ein Vorbild zu sein und dein Kind kennt es bestimmt von seinen Schulkameraden, dass deren Mütter auch berufstätig sind, das ist heute die Regel, nicht mehr die Ausnahme.
Du kannst doch während der Fortbildung bestimmt Kinderbetreuungskosten geltend machen?
Dann nimm das in Anspruch und schau mal, welche Betreuungsangebote es gibt, so dass es deiner Tochter an nichts fehlt oder du fragst die Eltern ihrer Freundinnen, ob sie sie während der Fortbildungszeiten mitbetreuen und du deren Kinder dann mal am Wochenende beaufsichtigst.
So hat es bei uns eigentlich immer ganz gut geklappt.
So kämst du auch mal raus und unter Gleichaltrige. Das macht bestimmt mehr Spaß, als alleine am Küchentisch zu hocken.
Ansonsten: Wer etwas möchte, findet Wege. Wer etwas nicht möchte, findet Gründe.
Einer jungen Frau zu raten, die PC-Bringer nicht reinzulassen und sich mit allen Mitteln vor einer sinnvollen Maßnahme zu drücken finde ich echt verantwortungslos.
Die Sachbearbeiterin ist engagiert und gibt sich Mühe, vielleicht findet sie nicht ganz die richtigen Worte und wird deshalb als übergriffig, vielleicht auch als unsympathisch wahrgenommen, aber gut, jeder Jeck ist anders.
Es sollte aber kein Grund sein, seine Zukunft aufs Spiel zu setzen.
Danke für die vielen tollen Antworten...
Ich würde ganz gerne wieder zum Anfang meiner Frage kommen:
Wie kann ich der SB dass klarmachen das sie sieht dass ich ja etwas tue, aber auch gleichtzeitig mir die Hände gebunden sind und sie auf meine Situation Rücksicht nehmen könnte und eher mal bei der Suche nach einer geeigneten (nicht HUNZ und KUNZ) Betreuung mal helfen könnte, statts gegen mich zu schießen!
FRAGE: b]IST das JC dazu verpflichtet, mir bei der Suche nach einer Betreuung zu helfen?[/b]
Auch was Beruf und Betreuung in Einklang betrifft.
SB verlangt bestimmt, dass ich nach der Maßnahme 100 Bewerbungen schreibe ohne Rücksicht auch meine persönliche Situation.
:wand: Warum muss ich auch ausgerechnet an so Eine geraten- am liebsten würde ich mir ne Putzstelle suchen und den JC leb wohl sagen! Besser als dieser ewige Psychomist mit dem JC :teuflisch:
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 13:08:52Wie kann ich der SB dass klarmachen das sie sieht dass ich ja etwas tue, aber auch gleichtzeitig mir die Hände gebunden sind
Warum muss ich auch ausgerechnet an so Eine geraten..
DU bist für Psychomist empfänglich und bist - offensichtlich -ganz im Sinne der SB -bestens manipulierbar, damit die SB dadurch für das JC Kosten einsparen kann und sich dadurch ins beste Karrierelicht rücken kann, auf Deine Kosten. Die damit verbundene Zermürbungstaktik ist gewollt, damit Du ggf. bald noch weniger Kosten verursachst oder gar nicht dazu kommst, Dich mal selbst über Deine Rechte zu informieren und die einzufordern. Zum Beispiel diese, anhand eines Jobcenter Merkblattes, was die Übernahme von Kinderbetreuungskosten angeht. Zum Beispiel:
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Traunstein/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Anmerkung: Jedes JC hat da ggf. leichte Abweichungen. Jedoch beeinhalten -davon unabhängig -alle Standard Maßnahmen der Jobcenter immer einen Passus -zur Vorabinformation für den Träger -über die separate Kostenübernahme der Kinderbetreuung durch die Jobcenter-für die Zeit der Teilnahme. Manche Träger haben konzeptionell sogar die Pflicht, die Kinderbetreuung während der Maßnahme selbst zu gewährleisten. Wahrscheinlich mischt sich da der Träger nicht ein,wenn da eine schlechte Lösung für Dich -aber dadurch auch eine weitere günstige für den Träger getroffen wird. Denn ein gestellter PC vom Träger beeinhaltet mehrheitlich für Dich die Haftungsübernahme bei Beschädigung oder unsachgemäßer Anwendung. Ist sowieso nur bei genehmigter Erlaubnis als hybride Durchführung der Maßnahme zulässig.
Und benötigt dazu trotzdem Deine vorherige freiwillige Zustimmung!!!
Zudem muss der Träger die Kosten für das Internet inkl. Datenvolumen übernehmen, bei ALG II Maßnahmen auf jeden Fall. Ist oder war Dir das eigentlich bislang klar? Hat Dich der Träger überhaupt bislang über Deine Rechte, analog 13 -22 DSGVO schriftlich aufgeklärt?
Du hast Dich hier bisher gewaltig veräppeln lassen, nach meiner Meinung.
An Deiner Stelle würde ich hier -mit dem Wissen -eine gewaltige Rolle rückwärts machen, solange -bis die SB die Kinderbetreuung managt und bezahlt. Und dir das schriftlich bestätigt. Dazu kannst du Dir überlegen, ob die Maßnahme überhaupt regulär noch was taugt. Und ob die überhaupt die ist, als was die Dir verkauft wird. Woran ich ernstliche Zweifel habe.
Weil es im Moment eine Unzahl von Billig Standard Maßnahmen für Alleinerziehende, Mütter gibt. Weil die überwiegende Anzahl der JC im Moment die Geschäftpolitik betreibt, vorangig Mütter aktivieren zu sollen.
Obwohl Mütter in Deutschland eindeutig generell schlechtere Chancen im Berufsleben haben, als das bei Kinderlosen der Fall ist. Stichwort: Motherhood Penalty
Informiere Dich im Internet dazu. Da findest Du genügend Argumente dazu, um den Spieß umzudrehen und die SB in die Enge zu treiben.
Und wenn das nicht reicht.. Dann halte der doch mal einen Artikel aus dem neuesten Magazin der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes aus Nürnberg vor die Nase:
Auszug;
"Es gibt sogar einen Begriff für mutterschaftsbedingte Lohneinbußen und somit Einbußen in der Vermögensbildung: Motherhood Wage Penalty. Die Politik ist gefragt. Wir fordern, dass für Eltern weitere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die sie brauchen, um gut und gern zu arbeiten. Wir brauchen ein gesellschaftliches Umdenken. Die Mütter selbst dürfen sich bei einem Wiedereinstieg auch nicht mehr mit niedriger qualifizierten Stellen und somit weniger Lohn zu zufriedengeben. Weniger Lohn heißt auch weniger Möglichkeiten für Vermögensbildung"
Quelle: VBBA Magazin Ausgabe Nr. 2/2022 , Seite 24
https://www.vbba.de/service/magazin/
Diverse Auszüge/Argumente aus deren Magazinen haben bei mir schon erfolgreich Meldetermine abgewehrt. Zum Beispiel.
Lass Dich nicht für Dumm verkaufen. Fordere Deine Rechte ein. Und prüfe alles sorgsam, bevor Du jetzt noch irgendwas unterschreibst!!
Mir stellt sich die Frage, warum es in der Grundschule keine Betreuung für das Kind nachmittags gibt. Fast jede Grundschule hat doch eine Betreuung. Was spricht dagegen während der Betreuung diese zu nutzen und sich dann weiterzubilden.
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 10:43:39Raffinierter geht´s kaum...
Maßnahmeträger und JC haben vereinbart, dass wenn ich nicht zur Maßnahme kommen kann, die Maßnahme zu mir kommt!
Wollen jetzt meine Wohnung mit PC und Bildschirme ausstatten. :wand: Aufm Küchtisch oder was? Und wie kann ich mich da konzentrieren wenn mein Kind 5 Stunden um mich "rumtanzt" ??
Mit allen Tricks arbeiten die :no:
Du schreibst, das wäre telefonisch und per Email gewesen. Kannst du wenigstens die Email (ohne persönliche Daten) hier mal reinkopieren?
Ich fasse mal zusammen:
Die stellen Hardware (PC, Bildschirm, Eingabegräte) und offenbar auch Software (Betriebssystem, Programme) zur Verfügung. Das wollen sie in deine Wohnung bringen und dort alles aufbauen. So ist das gemeint - ja?
Internet-Zugang ist nicht nötig - oder wird vorausgesetzt, oder bezahlen sie auch?
Einen ordentlichen Arbeitsplatz halten sie für unnötig - oder wird vorausgesetzt, oder bezahlen sie ebenfalls?
Bei aller Liebe, aber da stellen sich mir viele Fragen ...
Was Schriftliches vom JC würde ich zu gerne mal lesen.
Zitat von: Yasha am 26. Juni 2022, 14:20:26Und wenn das nicht reicht.. Dann halte der doch mal einen Artikel aus dem neuesten Magazin der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes aus Nürnberg vor die Nase
Und das soll genau was bewirken? :lol:
Deine Tochter ist 7 Jahre alt und kein Baby mehr. Sie geht vormittags in die Schule. Am Nachmittag hat sie Hausaufgaben zu erledigen. Was spricht dagegen von zu Hause aus eine Weiterbildung zu absolvieren? Ein 7-jähriges Kind kann sich auch zu Hause allein beschäftigen. Bei einem 7-jährigen Kind ist es dir zuzumuten, arbeiten zu gehen. Ich habe das Gefühl, dass du nicht wegen deiner Psyche nicht arbeiten willst oder kannst, sondern wegen deinem Kind. Dass man dir die Weiterbildung von zu Hause aus anbietet, ist ein Glücksfall. Während Corona haben viele Familien (mit beiden Elternteilen oder auch alleinerziehend) im Homeoffice arbeiten und die Kinder nebenbei betreuen müssen, weil die Einrichtungen geschlossen hatten. Das ging auch alles. Man muss nur wollen. Eine Weiterbildung mit IHK-Abschluss ist schließlich keine Sinnlos-Maßnahme.
Zitat von: Sanson6 am 26. Juni 2022, 13:08:52FRAGE: b]IST das JC dazu verpflichtet, mir bei der Suche nach einer Betreuung zu helfen?[/b]
Auch was Beruf und Betreuung in Einklang betrifft.
Ich hab da was gefunden von @Ottokar, ich zitiere:
"Das Jobcenter ist dabei in der Pflicht, eine geeignete Betreuungsmöglichkeit zu finden (§ 16a Nr. 1 SGB II)."
Quelle: https://hartz.info/index.php?topic=4908.msg43263#msg43263
Lies dort mal nach, vielleicht hilft dir das irgendwie weiter? War mir damals nicht bekannt - vielleicht ist das ja aber auch nicht mehr aktuell inzwischen, da müsstest du evtl. selber mal googeln. LG.
Zitat von: PetraL am 28. Juni 2022, 17:40:49vielleicht ist das ja aber auch nicht mehr aktuell inzwischen, da müsstest du evtl. selber mal googeln. LG.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
ist aktuell!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 16:17:05Zitat von: PetraL am 28. Juni 2022, 17:40:49vielleicht ist das ja aber auch nicht mehr aktuell inzwischen, da müsstest du evtl. selber mal googeln. LG.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html
ist aktuell!
MfG FN
Hab da jetzt selber mal nachgelesen: In der Praxis dürften damit aber Geldleistungen für die Kinderbetreuung gemeint sein, nicht die Kinderbetreuung selber oder die Suche nach einer solchen? :weisnich:
PetraL
Zitat von: PetraL am 29. Juni 2022, 16:20:36In der Praxis dürften damit aber Geldleistungen für die Kinderbetreuung gemeint sein, nicht die Kinderbetreuung selber oder die Suche nach einer solchen?
M.M.n. eh klar da das JC sicher nicht nach Betreuern oder Plätzen sucht.
UND
Es steht auch "Können erbracht werden".
Sollen wäre etwas anderes gewesen.
Aber wenn das JC das nicht finanzieren will kann man ja begründet ablehnen.
MfG FN
Aktueller Stand, für die die es interessiert:
Mache ab nächster Woche Telearbeit von daheim. Wenn Kind krank ist, betreue ich es und laß mir eine AU geben.
Wenn es keine Schule hat und ich keine Betreuung habe, lasse ich mir dies auch ärztlich attestieren.
ALLEINE lass ich es nicht mehr 7 Stunden!
War derweil mit Begleitung erneut beim JC. SB hatte sich etwas gezügelt in Ihrem Verhalten.
Entschuldigung für letztes Verhalten kam dennoch nicht.
Symphatisch ist Sie mir nicht und sie behart weiterhin auf Ihrem Standpunkt das das JC nicht bei der Suche eines Betreuungplatzes hilft oder die Kosten übernimmt.
Recht schönen Dank für eure Beiträge und eine gute Zeit :ok:
Danke für die Rückmeldung!
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 11:37:18War derweil mit Begleitung erneut beim JC. SB hatte sich etwas gezügelt in Ihrem Verhalten.
:sehrgut: Das wird jedesmal besser
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 11:37:18Aktueller Stand, für die die es interessiert:
Mache ab nächster Woche Telearbeit von daheim. Wenn Kind krank ist, betreue ich es und laß mir eine AU geben.
Wenn es keine Schule hat und ich keine Betreuung habe, lasse ich mir dies auch ärztlich attestieren.
ALLEINE lass ich es nicht mehr 7 Stunden!
War derweil mit Begleitung erneut beim JC. SB hatte sich etwas gezügelt in Ihrem Verhalten.
Entschuldigung für letztes Verhalten kam dennoch nicht.
Symphatisch ist Sie mir nicht und sie behart weiterhin auf Ihrem Standpunkt das das JC nicht bei der Suche eines Betreuungplatzes hilft oder die Kosten übernimmt.
Recht schönen Dank für eure Beiträge und eine gute Zeit :ok:
Hört sich doch alles schonmal ein Stück besser an, finde ich :sehrgut:
Alles Gute auch dir bzw. euch! :bye: