Hallo, mein Deutsch ist schwach, also haben Sie bitte etwas Geduld. Am Freitag bekam ich Egv vom Jobcenter. Es wurde noch nicht unterschrieben, weil ich bis zum 22. Juni 2022 Zeit habe. Dies ist eine Egv zur Teilnahme an der Jobakademie. Meine Frage muss ich es unterschreiben? Ich frage, weil ich ab dem 11.07.2022 wegen der Operation meiner Mutter, die eine ältere, einsame Person ist und es niemanden gibt, der sich um sie kümmert, weil ich die einzige bin, Urlaub nehmen wollte, um nach Hause zu gehen Person in der Familie, die das kann. Wird mir das Jobcenter aufgrund dieser Egv eine solche Beurlaubung gewähren, wenn ich unterschreibe? besser nicht unterschreiben? Ich bitte um Unterstützung und Hilfe, weil es mir sehr wichtig ist. Vielen Dank und beste Grüße
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Malgorzata am 19. Juni 2022, 18:04:39Wird mir das Jobcenter aufgrund dieser Egv eine solche Beurlaubung gewähren, wenn ich unterschreibe?
Im SGB II gibt es keinen Urlaub und keine Freistellung.
Zitat von: Malgorzata am 19. Juni 2022, 18:04:39Meine Frage muss ich es unterschreiben?
Nein, das musst du nicht.
Um es kurz zu machen: diese EinV ist wegen einseitiger unanagemessener Benachteiligung sitten- und rechtswidrig.
In dieser EinV wird lediglich eine einzige Pflicht geregelt: die Teilnahme an einer Maßnahme "Jobakademie", jedoch wird keine Gegeneistung zu dieser Pflicht geregelt wie z.B. die Erstattung von Fahrtkosten, Verbrauchsmaterialien, Bewerbungskosten oder ähnliches.
Alles andere was da drin steht sind bereits gesetzlich geregelte Pflichten, die da gar nicht drin stehen dürfen.
Unabhängig davon erfüllt die hier per Vertrag geregelte Zuweisung nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Hier fehlen insbesondere die Angaben zum Eingliederungskonzept und warum die Maßnahme individuell erforderlich ist. Auch Angaben zum zeitlichen Umfang und der zeitlichen Verteilung fehlen. Eine Prüfung, ob diese Maßnahme zulässig und zumutbar ist, ist damit nicht möglich.
Völlig unabhängig von dieser EGV musst du die geplante Ortsabwesenheit (von dir Urlaub genannt) vorher beantragen. Du solltest auf keinen Fall ohne Genehmigung fahren. Erfährt das JC davon kann es die gesamten Leistungen für diesen Zeitraum zurückfordern.
Malgorzata
Zitat von: BigMama am 19. Juni 2022, 19:55:03Völlig unabhängig von dieser EGV musst du die geplante Ortsabwesenheit (von dir Urlaub genannt) vorher beantragen. Du solltest
Hier der passende Ratgeber um dich drüber einzulesen:
Ratgeber Ortsabwesenheit (http://hartz.info/index.php?topic=22.msg24#msg24)
MfG FN
Dir stehen 3 Wochen Ortsabwesenheit (Urlaub) pro Jahr zu. Natürlich darf das nicht während einer Maßnahme sein. Dein Antrag kann abgelehnt werden, muss dann aber entsprechend begründet werden. Gründe könnten sein: Eingliederung gefährdet oder gar verhindert.
In der Regel wird dem Antrag aber stattgegeben. Alles Gute für Deine Mutter und Dich.
Guten Abend, ich habe eine Frage, meine Freundin hat am 22.06.2022 EGV unterschrieben, heute kam ein Brief bei ihr, dass sie ab dem 12.09.2022 die Job Akademie startet. Drohen ihr Sanktionen, wenn sie dies nicht tut? Vielen Dank und ich warte auf Ihre Antwort
Zitat von: Swiderek78 am 06. September 2022, 19:39:49Drohen ihr Sanktionen, wenn sie dies nicht tut?
Nein, bis Juni 2023 ist durch das Sanktionsmoratorium alles (außer persönliche Termine beim JC) vollkommen unverbindlich. Einfach die Maßnahme ignorieren - gibt keinen Grund abzusagen oder sich zu melden.
Zitat von: lappa am 06. September 2022, 19:44:53gibt keinen Grund abzusagen oder sich zu melden
Wenn die Freundin verhindern will, dass man ihr die Maßnahme in 2023 erneut zuweist, sollte sie die Nichtteilnahme entsprechend begründen.
Hallo,
also,wenn jemand EGV unterschrieben hat,zum Beispiel am 23.06.2022. Es muss nicht an der Job Akademi teilnehmen und es drohen keine Sanktionen?
Vielen Dank
Zitat von: SingleDad am 20. Juni 2022, 20:03:02Dir stehen 3 Wochen Ortsabwesenheit (Urlaub) pro Jahr zu. Natürlich darf das nicht während einer Maßnahme sein.
falsch wenn eine Maßnahme z.b. 6 Monate geht, kann man selbstverständlich vom maßnahmeleiter Urlaub bekommen, aber natürlich keine 3 Wochen.
Falsch. Weder kann man Urlaub bekommen, noch hat über eine Ortsabwesenheit der Maßnahmeleiter zu befinden. Das SGB II kennt nur Ortsabwesenheit und für die Zustimmung ist allein das JC zuständig.
Frage dazu:
Kann der Verstoß gegen die vereinbarten Pflichten eh nicht sanktioniert werden? (Sanktionsmemorandum?) Selbst wenn er unterschreibt?
Das Ding heißt Sanktionsmoratorium und nicht -memorandum, das ist was Anderes.
Außer ab der 2. Meldepflichtverletzung darf keine andere Pflichtverletzung sanktioniert werden.