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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: hartzer0815 am 20. Juni 2022, 19:14:15

Titel: Erbschaft / Geld aus dem Ausland
Beitrag von: hartzer0815 am 20. Juni 2022, 19:14:15
Mein Mann ist aus dem Ausland und ein Elternteil ist neulich verstorben.

Nun sind die Erbgesetze und Steuergesetze dort wohl etwas anders...

Jedenfalls kann es sein, dass mein Mann bald ca. 10.000 Euro erhält.

ABER: Aufgrund der seltsamen Bürokratie usw. in seinem Heimatland dürfte er wohl fast alles aus dieser Summe ca. ein Jahr später versteuern müssen = von den 10.000 bleibt fast gar nichts... oder so.

Wie kann man das dann, falls dieser Fall eintritt, einem deutschen Jobcenter verklickern?


Danke
Titel: Aw: Erbschaft / Geld aus dem Ausland
Beitrag von: Kein Bittsteller am 20. Juni 2022, 19:41:30
Solange kein Geld in D eintrifft darf man die Füsse stillhalten.
Falls doch mit dem Steuergesetz des betreffenden Landes aufwarten und entsprechend dokumentieren.
Titel: Aw: Erbschaft / Geld aus dem Ausland
Beitrag von: BigMama am 20. Juni 2022, 19:50:29
Zitat von: Kein Bittsteller am 20. Juni 2022, 19:41:30Solange kein Geld in D eintrifft darf man die Füsse stillhalten.
Auch Geldeingänge auf ausländischen Konten sind anzugeben wenn darüber verfügt werden kann.
Titel: Aw: Erbschaft / Geld aus dem Ausland
Beitrag von: Gummibärchen am 21. Juni 2022, 13:04:24
Es handelt sich vermutlich um ein nicht-Eu Land, denn sämtliche EU Länder erheben bei Kindern bei einem Betrag von 10.000€ keine Erbschaftsteuer. Selbst nicht bei 100.000€ - kann man im www nachlesen welches Land wie hoch besteuert und ab welcher Summe.

Sollte dennoch Erbschaftstuer anfallen, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Betrag von 10.000€ komplett weg sein sollte, das Land wird doch wohl kaum 80% oder gar 100% Steuern verlangen...? In europäischen Ländern ist die Erbschaftsteuer übrigens mit dem Eintritt des Erbfalls fällig, also sofort - ausser bei minderjährigen Erben.

Entweder hast Du Dich bei der Summe verschrieben, oder es stimmt etwas nicht bei Deiner Schilderung. Hast Du da vlt. etwas durcheinander gebracht?


Titel: Aw: Erbschaft / Geld aus dem Ausland
Beitrag von: 111929 am 21. Juni 2022, 14:23:15
Erbschaft gilt als einmaliges Einkommen-wenn also tatsächlich Geld zur Verfügung steht: nur dann kann es angerechnet werden. Also Ruhe bewahren !