Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht wi ich anfangen soll. Nur bitte keine blöden Kommentare, jeder macht Fehler.
Das Problem ist das ich eine EGV unterschrieben habe, für einen 1,50€ Job, den ich antreten soll. Die SB hat mich so unter druck gesetzt das zu unterschreiben, dass ich es getan habe. Da ich seit gut 11 jahren mittlerweile mit starken Drogenproblemen zu kämpfen habe, inklusive Angststörung, und anderen physischen Problemen, und derzeit in einer sehr miesen Verfassung bin. Habe ich die Maßnahme auch nicht angetreten. Ich wollte zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen, nur durch die oben genannten Probleme, ging nichts mehr, und konnte nicht mal mehr das Haus verlassen. Dann hab dann auch alles hingeschmissen. Mittlerweile 4 Termine verpasst, Vorläufige Zahleinstellung.
Meine Frage ist was kann ich jetzt tun? Möchte unbedingt jetzt gegen meine Sucht aktiv vorgehen. Nur wie kann ich dem jobcenter klar machen, dass ich derzeit, wegen den genannten Gründen nicht zum 1,50€ Job gehen kann? Und stattdessen mich um eine Resozialisierung zu kümmern?
Danke
Ich würde beim Gericht einen Betreuer beantragen der sich um den Schreibkram und Behördenzeug kümmert. Der ist auch nur befristet und macht die ganze Arbeit.
Kostet tut der nix und Vorschriften kann der dir auch nicht machen.
Dann zum Arzt und das Problem beschreiben. Evtl auch mal stationären Entzug machen.
Drogensucht ist ja eine anerkannte Krankheit.
Solange du stationär Entzug machen würdest muss das Jobcenter erstmal zahlen.
Zitat von: hotwert am 21. Juni 2022, 05:34:38Ich würde beim Gericht einen Betreuer beantragen der sich um den Schreibkram und Behördenzeug kümmert. Der ist auch nur befristet und macht die ganze Arbeit.
Kostet tut der nix und Vorschriften kann der dir auch nicht machen.
Das ist falsch. Erstens kostet ein "Betreuer" (was für ein Euphemismus) Geld, zweitens kommt der Einsatz eines "Betreuers" einer Entmündigung des Betroffenen gleich. Der "Betreuer" bekommt eine Fallpauschale pro Betreutem. D.h. er bekommt gleich viel Geld, egal wieviel Arbeit er leistet. Wieviel wird er dann wohl für den "Betreuten" tun? Sicher nicht wie behauptet "die ganze Arbeit".
:lachen:
julzz95
Zitat von: julzz95 am 21. Juni 2022, 03:05:18Meine Frage ist was kann ich jetzt tun?
Mit Schwerpunkt auf was?
Falls es um JC Angelegenheiten geht? um es zu sagen wie es eine Moderatorin richtig geschrieben hat.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder abtippen.
MfG FN
Zitat von: rioreisender am 22. Juni 2022, 15:34:46Zitat von: hotwert am 21. Juni 2022, 05:34:38Ich würde beim Gericht einen Betreuer beantragen der sich um den Schreibkram und Behördenzeug kümmert. Der ist auch nur befristet und macht die ganze Arbeit.
Kostet tut der nix und Vorschriften kann der dir auch nicht machen.
Das ist falsch. Erstens kostet ein "Betreuer" (was für ein Euphemismus) Geld, zweitens kommt der Einsatz eines "Betreuers" einer Entmündigung des Betroffenen gleich. Der "Betreuer" bekommt eine Fallpauschale pro Betreutem. D.h. er bekommt gleich viel Geld, egal wieviel Arbeit er leistet. Wieviel wird er dann wohl für den "Betreuten" tun? Sicher nicht wie behauptet "die ganze Arbeit".
:lachen:
Ein Betreuer kostet jemanden der mittellos ist keinen Cent, den bezahlt das Gericht. Wer vermögend ist zahlt selbst. Da der TE Hartz 4 bekommt gehe ich davon aus das er mittellos ist.
Der Betreuer in Tarifklasse B bekommt für einen mittellosen der nicht in einem Heim untergebracht ist die ersten 3 Monate 258€ monatlich, 4-6. Monat 211€ monatlich, 7-12. Monat 188€ monatlich, 13-24. Monat 151€ monatlich und ab den 25. Monat nur noch 130€.
Für den Betreuer gibts vom Gericht verschiedene Aufgabenbereiche, wer nur Vertretung gegenüber Behörden hat kann garnicht über Vermögen oder Unterkunft entscheiden. Entmündigt ist man mit gerichtlichen bestellten Betreuer auch nicht, man bleibt weiterhin geschäftfähig. Der Betreuer ist dann sozusagen gleichberechtigt wie man selbst. Wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt wäre man nicht mehr geschäftsfähig, aber bei jemanden mit klarem Verstand gibts sowas nicht. Der Einwilligungsvorbehalt wäre dann auch nur für den Aufgabenbereich gültig, wie z.B. Vertretung gegenüber Behörden.
Wenn der Betreuer seiner Arbeit nicht nachkommt kann man sich bei Gericht beschwerden, man kann auch einen anderen Betreuer beantragen. Auserdem bekommt man sowieso nicht irgendjemanden zugewiesen, sondern trifft sich mit dem zuerst und dann kann man den auch ablehnen wenn der einem nicht passt.
In dem Fall vom TE kann man z.B. einen Betreuer beantragen der nur den Aufgabenkreis "Vertretung Gegenüber Behörden" hat, der kriegt dann direkt die Post vom Jobcenter. In dem Fall von Drogenmissbrauch wäre evtl. auch der Aufgabenbereich "Gesundheitsfürsorge" ratsam, damit derjenige mit dem Arzt oder der Einrichtung kommunizieren kann. Bei der Erstbetreuung wäre der Betreuer sicherlich auch 6 Monate befristet, dann käme es zu einer erneuten Anhörung in der man gefragt wird ob man noch die Betreuung braucht.
Ich kenn mehrere Betreuer privat und kann sicher sagen dass das was du schreibst so nicht stimmt.
hotwert
Besser hättest Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht beschreiben können. Hartz IV wurde auch als ganz tolle Reform verkauft. Schön, dass Du im Einzelfall so gute Erfahrungen mit Betreuern gemacht hast, die breite Masse sieht anders aus.
Und Dein letzter Satz lässt darauf schließen, woher der Wind weht.
Zitat von: rioreisender am 22. Juni 2022, 17:53:04hotwert
Besser hättest Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht beschreiben können. Hartz IV wurde auch als ganz tolle Reform verkauft. Schön, dass Du im Einzelfall so gute Erfahrungen mit Betreuern gemacht hast, die breite Masse sieht anders aus.
Und Dein letzter Satz lässt darauf schließen, woher der Wind weht.
Fakt ist das der Betreuer schlicht nicht mehr machen kann wie das was in seinem Aufgabenbereich steht. Und wenn der, der unter Betreuung steht einen neuen Handy oder Mietvertrag abschliest dann ist der gültig. Also nichts von wegen Entmündigt.
Ich kenne auch Betreuer die alles liegen lassen und sich um nichts so richtig kümmern, von daher versteh ich deine Meinung.
Ich bin öfters mal bei Betreuten mit mind. Plegestufe 1 um als ehrenamtlicher die 125€ Entlasstungsbetrag von der Pflegeversicherung zu kassieren, ein gut bekannter Betreuer gibt mir ab und zu mal Aufgaben wie die Leute zum Arzt fahren, oder die Bude durchsaugen, oder nen neuen Schrank aufbauen den sie gekauft haben. Muss nur aufpassen das es nicht zu viel wird, denn ehrenamtlich darf ich nur 250€ verdienen ohne dass das Jobcenter das anrechnet. Und einen festen Klienten bei dem ich jeden Monat 125€ krieg hab ich schon.
Aber worauf ich hinaus will: Ich hab mich mit den leuten unterhalten, da sind ja auch vermögende dabei die noch einigermassen Fit im Kopf sind aber sich um den Behördenkram nicht mehr kümmern können. Da hab ich schon öfters gehört das der vorherige Betreuer nie was gemacht hat, oder einmal sogar 500€ einfach vom Konto geklaut hat. Insofern hast du nicht ganz unrecht, aber es ist eben nicht die Regel.