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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: guimic am 22. Juni 2022, 14:55:24

Titel: Mieterhöhung ab 01.09.2022-WANN melden?
Beitrag von: guimic am 22. Juni 2022, 14:55:24
Hallo,
wir beziehen als Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 bis zum 31.08.2022. Mitte Juli müssen wir wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Heute kam eine Mieterhöhung der Vermieters ins Haus geflattert. Hier hat sich ,,nur" die Nettomiete erhöht, nicht die Betriebskosten etc. Die neue Nettomiete und somit die Gesamtmiete ist unterhalb der Obergrenze für Mieten in Hamburg , also würde vom Jobcenter wohl gezahlt werden. Die neue Miete gilt ab dem 01.09.2022.
Meine Frage ist: WANN sollte ich dem Jobcenter diese Mieterhöhung mitteilen? Jetzt schon, obwohl ich noch gar kein Weiterbewilligungsantrag gestellt habe? Oder erst beim Antrag auf Weiterbewilligung (Mitte Juli). Ich bin mir wirklich nicht sicher WANN ich das melden soll, in meinem Fall.  Ich würde mich freuen, wenn ihr mir hier Hilfe oder Rat geben könnt. Vielen Dank und viele Grüße.
Titel: Aw: Mieterhöhung ab 01.09.2022-WANN melden?
Beitrag von: Sheherazade am 22. Juni 2022, 15:06:29
Jetzt macht es keinen Sinn, denn das Jobcenter weiß ja gar nicht, dass ihr einen Weiterbewilligungsantrag stellen werdet. Eine Kopie des Schreibens dem WBA beifügen und nicht vergessen, die Änderung im Antrag einzutragen.
Titel: Aw: Mieterhöhung ab 01.09.2022-WANN melden?
Beitrag von: guimic am 22. Juni 2022, 15:27:07
Hallo, vielen Dank! Ich dachte nur, daß man irgendwie verpflichtet ist sofort nach Erhalt dieses Schreiben mit der Mieterhöhung an das Jobcenter zu schicken. Aber es ist so: aktuell kann das Jobcenter nicht wissen, daß ich Mitte Juli einen WBA stellen muß. Dann schicke ich es auch erst bei der WBA-Antragsstellung. Danke nochmal!