Hallo zusammen,
mal eine etwas speziellere Frage, die aber vermutlich viele interessieren dürfte:
Im Nachbarforum ist die Rede davon, dass zumindest in NRW der Bezug von ALG II unschädlich gewesen sei für die Antragstellung auf Corona-Soforthilfe II, welche man ab Ende März 2020 beantragen konnte.
Weiß jemand zuverlässig, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wurde?