Ihr Lieben,
ich habe einen ALG2-Antrag gestellt. Am Montag habe ich (für den kommenden Montag) einen Termin zur "telefonischen Erstberatung" und zur Abklärung noch offener Fragen seitens des Jobcenters eingestellt bekommen.
Da ich den Antrag mit Wirksamkeit zum Juli gestellt habe, dachte ich, dass Termine erst ab Juli kommen werden. Nun bin ich Montag aufgrund eines nicht verschiebbaren Termins halbtägig verhindert.
Im Anschreiben steht: "Sollten Sie zu dem o.g. Termin nicht zur Verfügung stehen, bin ich gehalten, Ihren Antrag auf Leistungen nach dem SGB II wegen fehlender Mitwirkung zu versagen."
Nun habe ich telefonisch darum gebeten, den Termin zu verschieben. Die Telefonzentrale gebe es weiter, hieß es. Dann habe ich nochmal per Mail versucht, den Termin zu verschieben. Ebenfalls keine Reaktion.
Wie gehe ich nun vor? Es kann doch nicht sein, dass mein Antrag abgelehnt wird, wenn ich da Montag nicht parat stehe.
Zitat von: Quote am 22. Juni 2022, 17:26:27Am Montag habe ich (für den kommenden Montag) einen Termin zur "telefonischen Erstberatung"
Bei einer telefonischen "Beratung" wirst Du mit Sicherheit über den Tisch gezogen, insbesondere da die SB wissen, dass ab 01.07. das Sanktionsmoratorium greift. Teile ihnen schriftlich mit, dass Dein Telefon defekt gegangen ist und verlange, dass die Telefonnummer aus ihren Systemen gelöscht wird. Und da Dein Telefon ja defekt ist, stelle einen Antrag auf Bereitstellung eines Telefons mitsamt Mobilkarte, wenn sie Dich schon unbedingt telefonisch erreichen wollen. Habe ich auch gemacht, seitdem ist Ruhe. :-)
Der ALG-II-Antrag gilt immer rückwirkend zum 1. des jeweiligen Monats.
Die fehlende Mitwirkung können Sie jederzeit nachholen. Mit dem Anruf in der Zentrale haben Sie mitgeteilt, dass Sie verhindert sind und um einen Termin bitten. Eine Terminverschiebung begründet eine fehlende Mitwirkung nicht. Anruf und Email sollten im System für den Sachbearbeiter ersichtlich sein. Sie bekommen einen neuen Termin.
Nutzen Sie die Notfallzeiten von 8-10 Uhr um eine persönliche Vorsprache (ohne Termin) vorzunehmen.
Zitat von: rioreisender am 22. Juni 2022, 17:59:00Bei einer telefonischen "Beratung" wirst Du mit Sicherheit über den Tisch gezogen
Inwiefern? Das Moratorium gilt doch ab dem 01.07. für alle Leistungsempfänger, auch mit "alter" EGV oder? Ansonsten würde das ja ad absurdum geführt, wenn man nur "Neukunden" nicht sanktionieren dürfte. Also was soll im Telefonat schon großartig passieren?
Zustimmungen meinerseits zu, ganz gleich was, erfolgen ohnehin nur schriftlich.
ZitatDer ALG-II-Antrag gilt immer rückwirkend zum 1. des jeweiligen Monats.
Im Neuantrag kannst Du auswählen, ob der Antrag "ab sofort" gestellt wird, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ich stelle ihn deshalb zu einem späteren Zeitpunkt, weil ich bis dahin noch ALG 1 beziehe, aber der Antrag nicht sofort bearbeitet wird.
Quote
Zitat von: Quote am 22. Juni 2022, 18:15:45Also was soll im Telefonat schon großartig passieren?
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
MfG FN
Vielen Dank für eure Hilfe! Mein Termin wurde in einen Präsenztermin umgewandelt.
Darf ich noch eine Frage stellen? Im Anschreiben steht nun, ich solle alle Dokumente zum Vermögen, Miete und Einkommen mitbringen. Diese habe ich jedoch alle schon eingescannt und hochgeladen, beim Onlineantrag.
Ich habe leider keinen Drucker und meine Bank ruft gesalzene Preise für den nachträglichen Ausdruck auf. Dass das scheinbar nicht rechtens ist, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Reicht es, wenn ich dem Sachbearbeiter meine Kontoauszüge via Handy vorlege, oder muss es die Papierform sein?
Quote
Zitat von: Quote am 23. Juni 2022, 13:51:09Im Anschreiben steht nun, ich solle alle Dokumente zum Vermögen, Miete und Einkommen mitbringen. Diese habe ich jedoch alle schon eingescannt und hochgeladen, beim Onlineantrag.
Dann reicht das,
alles andere wäre eine doppelte Datenerhebung und müsste auch zusätzlich begründet sein.
https://www.datenschutz.org/datensparsamkeit/
Zitat von: Quote am 23. Juni 2022, 13:51:09Reicht es, wenn ich dem Sachbearbeiter meine Kontoauszüge via Handy vorlege, oder muss es die Papierform sein?
Es heißt zur Vorlage... was viele SB nicht interessiert und was dein JC/SB davon hält :weisnich:
MfG FN
Immerhin hat das BSG ja nun auch entschieden, dass Kontoauszüge zum einen sehr wohl gespeichert werden dürfen und das 10 Jahre lang...
Wenn nichts wichtiges zu sehen ist, wird im Normalfall nur ein Vermerk gemacht "Kontoauszüge von bis eingesehen". Wenn da aber Hinweise zu Einkommen, Vermögen etc. zu ersehen sind, dann wird wohl die Papierform verlangt werden, da die Angaben zur Leistungsprüfung erheblich sind und gespeichert werden müssen.
Laut BSG darf das Jobcenter Kontoauszüge mit Angaben zu Gutschriften für die Dauer von zehn Jahren nach Bekanntgabe der Leistungsbewilligung in Kopie zur Leistungsakte nehmen, sofern es die Möglichkeit der Schwärzung nicht leistungserheblicher Informationen über Zahlungsempfänger eingeräumt hat.
Das Jobcenter darf die Kontoauszüge aber kurzfristig für die Überprüfung speichern.
Ich würde in dem Fall die Kontoauszüge nach den Empfehlungen schwärzen und über das Online-Portal einreichen und bei Bedarf im Hinblick auf das Urteil des BSG die Löschung bzw. Entfernung der Kontoauszüge fordern.
@Primus von Quack: Die Kontoauszüge habe ich schon online eingereicht, ohne Schwärzung. Von meiner Seite aus darf jeder alles wissen, Datenschutz ist mir persönlich auch nicht wichtig. Mir geht es einzig um die Kosten und die doppelte Vorlage. Ich musste knapp 20 Seiten Unterlagen einreichen, die ich alle digitalisiert habe.
Ich gehe aber davon aus, dass es sich um ein Standardschreiben handelt, vielleicht antwortet das Jobcenter ja noch auf die Anfrage.
Zitat von: Quote am 23. Juni 2022, 17:26:58Von meiner Seite aus darf jeder alles wissen, Datenschutz ist mir persönlich auch nicht wichtig.
Könntest Du dann bitte mal folgendes hier bekanntgeben:
- Deinen vollen Realnamen (Vorname und Nachname)
- Geburtstag und Geburtsort
- Dein monatliches Einkommen
- Bist Du geimpft?
- Welche Krankheiten hattest Du als Kind?
Merkste selber, ne...