Moin.
Tochter (17) lebt z.Zt in einem betreuten Wohnheim und geht noch zur Schule.
Sie möchte raus aus dem Heim in eine eigene Wohnung.
Jugendamt und Eltern sind einverstanden.
Eltern können Kind nicht unterstützen.
Jetzt könnte das Jobcenter helfen.
Sie soll beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Aber wie geht man auf das Jobcenter zu?
Es gibt ja noch keine Wohnung
Moin.
Ich würde sagen, hier muss erst die Wohnung angemietet sein, danach kann ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden. Sollte dieser m.E. nicht innerhalb von 4 Wochen beschieden sein, kann m.E. einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragt werden.
Ich würde ja mal sagen, dass das Jugendamt da mit Hilfen nach dem SGB VIII zuständig ist. Als Minderjährige kann sie ja noch nichtmal einen Mietvertrag abschließen.