Hallo liebe Leute.
Habe heute vom Vermieter einen Brief erhalten.. Das die Gaspreise steigen. Die Nebenkosten von 70 auf 105 angehoben sind.. Jetzt das Problem ich zahle 420 Miete, das ist das was auch hier erlaubt ist.. Habe einen mini Job 450 Euro.. Wenn ich jetzt einen Antrag auf Übernahme stelle kann ich mir sicher sein das dieser abgelehnt wird? Da ich über dem cap nun bin vom Amt mit 455 Euro? Oder soll ich lieber keine schlafenden Hunde wecken wegen 35 Euro.. Keine Lust das sie mir dann als zu teuer eingestuft wird, und ausziehen muss
Lg
Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 17:12:45Da ich über dem cap nun bin vom Amt mit 455 Euro?
???
Klar stellt man einen Antrag auf Übernahme der gestiegenen Kosten.
Der Verbrauch ist ja meistens fast gleich, nur die Preise eben nicht.
Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 17:12:45sie mir dann als zu teuer eingestuft wird, und ausziehen muss
Dürfte wohl nicht passieren, denn damit sind bald alle Mieten zu hoch, was die KdU angeht.
Also Schreiben vom VM ans JC und Abwarten, wenn Ablehnung dann Widerspruch dagegen.
Erst einmal: Die Miete wurde NICHT erhöht, sondern die Heizkostenabschläge!
Deshalb, einreichen!
Zitat von: OLD-MAN am 24. Juni 2022, 17:27:30Die Miete wurde NICHT erhöht, sondern die Heizkostenabschläge!
Was allerdings völlig egal ist, beides muss dem JC mitgeteilt werden.
Mir wurde auch die Kaltmiete erhöht, die nächste kommt mit der BK Abrechnung mit Sicherheit auch noch.
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juni 2022, 17:26:22Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 17:12:45Da ich über dem cap nun bin vom Amt mit 455 Euro?
???
Damit meinte ich das bei mir in der Region die Miete maximal 420 kosten darf was sie tut, und mit der Erhöhung der Nebenkosten bin ich weit drüber. LG deswegen hatte ich Panik, daß sie mir dann nachher noch mit nicht mehr angemessen kommen oder so.
Aber danke, ich werde denn denn Antrag einfach einreichen.
Lg
Einen Brief erhalten mit der Bitte um freiwillige erhöhte Zahlung, oder eine reguläre Betriebskostenabrechnung? Das erste ist eine Bitte der man nicht folgen muss, kann man aber. Beim zweiten ist es eben offiziell und muss dem JC vorgelegt werden ansonsten fordern die es von selbst, man kann ja ein Guthaben in Höhe von 0,23€ haben.
a) Jobcenter bezahlt
b) Sie ziehen um in eine günstigere und nächstes Jahr dann wieder in eine günstigere um...usw.usw.
c) Sie bezahlen die Differenz selbst
Klar wird das Jobcenter Druck ausüben und ggf. zum Umzug zwingen, ich will nicht wissen auf auf uns noch alles zukommt.
Es bleibt spannend. Heute kam in der Zeitung, dass die Gaspreise sich um 300% erhöhen könnten bis Ende des Jahres (worst case?). Die Politik muss irgendwann regulierend eingreifen, wer geht schon arbeiten nur um die Gasrechnung zu bezahlen?
Zitat von: geraldxx am 24. Juni 2022, 18:15:30Es bleibt spannend. Heute kam in der Zeitung, dass die Gaspreise sich um 300% erhöhen könnten bis Ende des Jahres (worst case?). Die Politik muss irgendwann regulierend eingreifen, wer geht schon arbeiten nur um die Gasrechnung zu bezahlen?
Wie ich schon sagte, 100 Beiträge zurück: Es wird das Jahr der Geldgeschenke sein, dieses System wird ansonsten nicht lange überleben. Keine Angst!!
Zitat von: Spritzenhalter am 24. Juni 2022, 18:12:12und ggf. zum Umzug zwingen
Blöd nur, dass ALLE mit hohen Nebenkosten konfrontiert sind.
Somit wird auch keiner eine Wohnung finden, die dem JC dann evtl. passt.
Das wird dann wohl nicht so richtig klappen, mit den Zwangsumzügen wenn die Wohnung bisher Angemessen war.
es ist ehr eine aufforderung, es zu zahlen.. ich hoffe man kann es erkennen, leider cam defekt
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 19:30:43es ist ehr eine aufforderung, es zu zahlen.. ich hoffe man kann es erkennen, leider cam defekt
Keinerlei Verpflichtung zu erhöhten Zahlung. Alles freiwillig. Den Mehrbetrag sollten Sie sich unter das Kopfkissen legen anstatt zinslose Kredite an Dritte zu vergeben.
Betriebskostenvorauszahlungen sind doch kein zinsloser Kredit an Dritte.
Damit werden die unterjährig anfallenden Kosten bezahlt, die der Mieter eben verursacht.
Die Gasanbieter beispielsweise verlangen ja monatliche Abschläge, ebenso Strom- und Wasseranbieter und Handwerker stellen auch innerhalb des Jahres ihre Rechnungen.
Und wenn der Gasanbieter nun die Preise anhebt und ggf. auch die Abschläge erhöht, muss halt der Vermieter die Differenz tragen.
Bei großen Konzernen dürfte das kein Problem sein, die Oma die ihre Einliegerwohnung vermietet, damit sie über die Runden kommt, dürfte finanziell überfordert sein, wenn sie die Erhöhungen bis zur nächsten Abrechnung vorstrecken muss und dann darauf hoffen muss, dass ihr Mieter genug Geld unterm Kopfkissen gespart hat.
Wenn ein Mieter seinen Vermieter belehrt, dass er keinerlei Verpflichtung bzgl. der Erhöhung der Vorauszahlungen hat, wird dieser prüfen, ob er die Kaltmiete erhöhen kann.
Der Vermieter hat dann nach 3 Monaten höhere Einnahmen, kann davon zunächst seine Rechnungen begleichen und am Ende des Abrechnungszeitraumes bekommt er sein Geld dann vom Mieter in Form der Nachzahlung zurück.
Der Mieter zahlt dann halt dauerhaft eine höhere Miete.
Ich rate dringend dazu, solche Situationen mit etwas Fingerspitzengefühl zu behandeln und tatsächlich mit dem JC besprechen, ob das Ansinnen des Vermieters nicht sinnvoll ist und man dem nachgeben sollte, auch wenn es keine gesetzl. Grundlage dafür gibt.
Zitat von: Schmidtchen am 25. Juni 2022, 08:52:07Betriebskostenvorauszahlungen sind doch kein zinsloser Kredit an Dritte.
Damit werden die unterjährig anfallenden Kosten bezahlt, die der Mieter eben verursacht.
Die Gasanbieter beispielsweise verlangen ja monatliche Abschläge, ebenso Strom- und Wasseranbieter und Handwerker stellen auch innerhalb des Jahres ihre Rechnungen.
Und wenn der Gasanbieter nun die Preise anhebt und ggf. auch die Abschläge erhöht, muss halt der Vermieter die Differenz tragen.
Bei großen Konzernen dürfte das kein Problem sein, die Oma die ihre Einliegerwohnung vermietet, damit sie über die Runden kommt, dürfte finanziell überfordert sein, wenn sie die Erhöhungen bis zur nächsten Abrechnung vorstrecken muss und dann darauf hoffen muss, dass ihr Mieter genug Geld unterm Kopfkissen gespart hat.
Wenn ein Mieter seinen Vermieter belehrt, dass er keinerlei Verpflichtung bzgl. der Erhöhung der Vorauszahlungen hat, wird dieser prüfen, ob er die Kaltmiete erhöhen kann.
Der Vermieter hat dann nach 3 Monaten höhere Einnahmen, kann davon zunächst seine Rechnungen begleichen und am Ende des Abrechnungszeitraumes bekommt er sein Geld dann vom Mieter in Form der Nachzahlung zurück.
Der Mieter zahlt dann halt dauerhaft eine höhere Miete.
Ich rate dringend dazu, solche Situationen mit etwas Fingerspitzengefühl zu behandeln und tatsächlich mit dem JC besprechen, ob das Ansinnen des Vermieters nicht sinnvoll ist und man dem nachgeben sollte, auch wenn es keine gesetzl. Grundlage dafür gibt.
Das ist keine Betriebskostenabrechnung! Es ist eine "Bitte" mehr zu zahlen.
Lesen und/oder Verstehen ist jetzt nicht so Deins, nicht wahr, @Spritzenhalter?
@Schmidtchen schrieb von Betriebskostenvorauszahlungen und nicht von einer Betriebskostenabrechnung.
Jeder Mieter zahlt Nebenkosten im voraus und anhand dieser wird später die jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt. Der Vermieter hat übrigens durchaus auch die Pflicht, die Nebenkosten so zu gestalten, dass der Mieter nicht eine viel zu hohe Nachzahlung leisten muss.
Natürlich sieht das bei uns noch mal anders aus, da das Jobcenter in angemessenem Rahmen diese Kosten übernehmen muss. Aber der Vermieter hat seine Kosten, wie auch von @Schmidtchen bereits erwähnt, im Vorfeld zu bezahlen.
In der aktuellen Lage, in der wir uns nun einmal befinden, ist es meiner Meinung nach hochgradig asozial, seinen Vermieter bis zu 12 Monate in Vorkasse treten lassen zu wollen, der dann monatlich weniger Nebenkosten von seinem Mieter überwiesen bekommt als die tatsächlichen Kosten gerade sind.
Und da greift eben wunderbar das von @Schmidtchen genannte Beispiel der privaten Vermieter.
Ich selbst habe einen privaten Vermieter und bei dem sieht es finanziell, wie ich weiß, gar nicht rosig aus. Für ihn ist meine monatliche Mietzahlung eine lebenswichtige Einnahmequelle. Dem tun 30, 40, 50, 60 Euro oder so monatlich weniger auf dem Konto zu haben wirklich sehr weh.
Stell Dir mal vor, Du wärst privater Vermieter, würdest selbst durch die Vermietung monatlich gerade mal so auf Deinen nötigen Lebensunterhalt kommen und dann sperrt sich der Mieter trotz der aktuellen Situation seine Nebenkosten so anzupassen, wie es nötig wäre.
Du müsstest dann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung höhere Kosten begleichen und für diese in Vorkasse treten, würdest das Geld erst zur nächsten Betriebskostenabrechnung zurück bekommen und hättest damit jeweils weniger Geld zum Leben übrig als vorher eh schon.
Da wärst Du sicherlich nicht so cool damit, wenn das Dein Mieter so handhaben würde. Nur weil man eine Wohnung oder ein Haus besitzt, welches man vermietet, ist man nicht automatisch reich oder wenigstens finanziell sorgenfrei.
Aber was erwarte ich eigentlich von jemandem wie Dir? Deine Beiträge hier sind fast ausnahmslos nur zum Kopf schütteln und zeichnen ein sehr schlechtes Bild von Dir.
Und gerade als Empfänger von ALG II hat man doch keinen Nachteil davon, wenn man der Erhöhung der Nebenkosten zustimmt. Das reicht man mit sämtlichen nötigen Nachweisen und der entsprechenden Begründung beim Jobcenter ein und gut ist.
Und wenn man dann mal selbst etwas vom Vermieter möchte, zu dem er vielleicht auch nicht zu 100% verpflichtet ist, und der macht das nicht oder nur mit sehr viel Aufwand und Ärger, dann schreien solche Menschen wie Du vermutlich auch gleich Zeter und Mordio.
Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 12:29:53Lesen und/oder Verstehen ist jetzt nicht so Deins, nicht wahr, @Spritzenhalter?
@Schmidtchen schrieb von Betriebskostenvorauszahlungen und nicht von einer Betriebskostenabrechnung.
Jeder Mieter zahlt Nebenkosten im voraus und anhand dieser wird später die jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt. Der Vermieter hat übrigens durchaus auch die Pflicht, die Nebenkosten so zu gestalten, dass der Mieter nicht eine viel zu hohe Nachzahlung leisten muss.
Natürlich sieht das bei uns noch mal anders aus, da das Jobcenter in angemessenem Rahmen diese Kosten übernehmen muss. Aber der Vermieter hat seine Kosten, wie auch von @Schmidtchen bereits erwähnt, im Vorfeld zu bezahlen.
In der aktuellen Lage, in der wir uns nun einmal befinden, ist es meiner Meinung nach hochgradig asozial, seinen Vermieter bis zu 12 Monate in Vorkasse treten lassen zu wollen, der dann monatlich weniger Nebenkosten von seinem Mieter überwiesen bekommt als die tatsächlichen Kosten gerade sind.
Und da greift eben wunderbar das von @Schmidtchen genannte Beispiel der privaten Vermieter.
Ich selbst habe einen privaten Vermieter und bei dem sieht es finanziell, wie ich weiß, gar nicht rosig aus. Für ihn ist meine monatliche Mietzahlung eine lebenswichtige Einnahmequelle. Dem tun 30, 40, 50, 60 Euro oder so monatlich weniger auf dem Konto zu haben wirklich sehr weh.
Stell Dir mal vor, Du wärst privater Vermieter, würdest selbst durch die Vermietung monatlich gerade mal so auf Deinen nötigen Lebensunterhalt kommen und dann sperrt sich der Mieter trotz der aktuellen Situation seine Nebenkosten so anzupassen, wie es nötig wäre.
Du müsstest dann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung höhere Kosten begleichen und für diese in Vorkasse treten, würdest das Geld erst zur nächsten Betriebskostenabrechnung zurück bekommen und hättest damit jeweils weniger Geld zum Leben übrig als vorher eh schon.
Da wärst Du sicherlich nicht so cool damit, wenn das Dein Mieter so handhaben würde. Nur weil man eine Wohnung oder ein Haus besitzt, welches man vermietet, ist man nicht automatisch reich oder wenigstens finanziell sorgenfrei.
Aber was erwarte ich eigentlich von jemandem wie Dir? Deine Beiträge hier sind fast ausnahmslos nur zum Kopf schütteln und zeichnen ein sehr schlechtes Bild von Dir.
Und gerade als Empfänger von ALG II hat man doch keinen Nachteil davon, wenn man der Erhöhung der Nebenkosten zustimmt. Das reicht man mit sämtlichen nötigen Nachweisen und der entsprechenden Begründung beim Jobcenter ein und gut ist.
Und wenn man dann mal selbst etwas vom Vermieter möchte, zu dem er vielleicht auch nicht zu 100% verpflichtet ist, und der macht das nicht oder nur mit sehr viel Aufwand und Ärger, dann schreien solche Menschen wie Du vermutlich auch gleich Zeter und Mordio.
Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung begründet eine vorherige und ordentliche Betriebskostenabrechnung. Die Scheint es nicht zu geben. Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren. Es ist und bleibt eine Bitte die man sorglos und folgenlos ignorieren kann.
Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂
Der Vermieter hat das Recht die Nebenkosten an den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
Die monatlichen Abschlagszahlungen sollen verhindern, dass der VM in Vorlage treten muss und andererseits eine hohe Nachzahlung für den Mieter vermeiden.
Die Zulässigkeit der unterjährigen Erhöhung ergibt sich aus dem Urteil des BGH von 2011 und sollte ein zwölftel umfassen auch wenn § 560 BGB von einer Anpassung nach Abrechnung spricht.
In dem Fall hier hat der VM die Erhöhung sogar vorgerechnet.
Du kannst dir natürlich die Belege zur Prüfung zeigen lassen, aber das halte ich für unnötig.
Es ist ein Erhöhungsverlangen auf Grund nachweisbar extrem gestiegener Preise und damit keine Bitte.
Eine einzige Möglichkeit zur Ablehnung der Erhöhung durch den Mieter wäre, wenn der Mietvertrag eine unterjährige Anpassung ausschließt. - s. § 560 BGB
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren.
Und genau das sagt schon sehr viel über Dich aus.
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂
Nein. Nur stimmt es halt, was er sagt.
Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 13:58:31Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren.
Und genau das sagt schon sehr viel über Dich aus.
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂
Nein. Nur stimmt es halt, was er sagt.
Ein einseitiges Verlangen die Betriebskostenvorauszahlung anzupassen ist unwirksam und kann erst einseitig erfolgen wenn eine Betriebskostenabrechnung vorliegt, also für zukünftige Abschläge, hier ab 2023.
Aus § 560 Abs. 1 BGB ergibt sich die Grundlage für den Vermieter eines einseitigen Erhöhungsverlangen.
§ 560 Abs. 4 BGB - Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
ZitatNein. Nur stimmt es halt, was er sagt.
Was Du sagst vielmehr - Ich hoffe es nichts ernstes mit deinen Doppelaccounts, aber vielleicht brauchst du es einfach um dich selbst zu bestätigen.
ZitatIn dem Fall hier hat der VM die Erhöhung sogar vorgerechnet.
Was hat er? Aufgelistet alt/neu das wars. Wo sind die die durchschnittlichen Verbräuche des Mieters aufgelistet?
Du langweilst mich. Ab sofort bekommst Du bei mir einen Platz direkt neben der zweiten ausnahmslos unerträglichen Person in diesem Forum.
Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 14:37:53Du langweilst mich. Ab sofort bekommst Du bei mir einen Platz direkt neben der zweiten ausnahmslos unerträglichen Person in diesem Forum.
Der Admin wird das überprüfen, keine Angst!
Zitat von: Bücherwurm1896 am 25. Juni 2022, 13:58:31Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Das der Vermieter mehr bezahlen muss ist vorerst nicht das Problem des Mieters, würde mich Null interessieren.
Und genau das sagt schon sehr viel über Dich aus.
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 12:59:09Ja, du und dein Schmiddi... Doppelaccount? 😂
Nein. Nur stimmt es halt, was er sagt.
Crazy ist eine Sie. :zwinker:
Zitat von: masta29 am 24. Juni 2022, 19:30:43es ist ehr eine aufforderung, es zu zahlen.
Ja ist es genau genommen auch Freiwillig.
Aber egal wie man reagiert, zahlen muss man früher oder später auf jeden fall.
Du solltest erst einmal beim JC einen Antrag auf Übernahme stellen.
Meiner Meinung nach darf der nicht Abgelehnt werden BK Abrechnung ja oder nein.
Wenn doch, erst mal mit den VM darüber reden.
Solltest du einen Job finden und bei der nächsten BK Abrechnung selbst zahlen müssen, hätte das JC dann deutlich zu wenig für die KdU gezahlt.
Mittlerweile soll es ja sogar so weit kommen, dass Energieanbieter schon laufende Verträge Anpassen können.
Egal ob Preisbindung und Laufzeit oder nicht.
Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 14:24:19Was Du sagst vielmehr - Ich hoffe es nichts ernstes mit deinen Doppelaccounts, aber vielleicht brauchst du es einfach um dich selbst zu bestätigen.
Hast du eigentlich eine Vorstellung davon, wie frustriert du rüberkommst? Warum rätst du Leuten hier ernsthaft, ihr Geld lieber unters Kopfkissen zu legen, statt der Bitte des Vermieters nachzukommen?
Ich finde dieses Forum unglaublich wichtig, weil viele hier Menschen unterstützen, die sonst echt nicht weiter wissen und hier wertvolle Tipps erhalten.
Aber du hilfst niemanden mit Ratschlägen, die nur den Sinn haben, dem Vermieter zu schaden. Kannst du dir vorstellen, dass es auch Mieter gibt, die sich mit ihren Vermietern gut verstehen, wo man sich unterstützt und nicht versucht sich das Leben gegenseitig möglichst schwer zu machen?
Ansonsten verbitte ich mir deine albernen Anspielungen bzgl. des Doppelaccounts.
Zitat von: Schmidtchen am 25. Juni 2022, 22:59:13Zitat von: Spritzenhalter am 25. Juni 2022, 14:24:19Was Du sagst vielmehr - Ich hoffe es nichts ernstes mit deinen Doppelaccounts, aber vielleicht brauchst du es einfach um dich selbst zu bestätigen.
Hast du eigentlich eine Vorstellung davon, wie frustriert du rüberkommst? Warum rätst du Leuten hier ernsthaft, ihr Geld lieber unters Kopfkissen zu legen, statt der Bitte des Vermieters nachzukommen?
Ich finde dieses Forum unglaublich wichtig, weil viele hier Menschen unterstützen, die sonst echt nicht weiter wissen und hier wertvolle Tipps erhalten.
Aber du hilfst niemanden mit Ratschlägen, die nur den Sinn haben, dem Vermieter zu schaden. Kannst du dir vorstellen, dass es auch Mieter gibt, die sich mit ihren Vermietern gut verstehen, wo man sich unterstützt und nicht versucht sich das Leben gegenseitig möglichst schwer zu machen?
Ansonsten verbitte ich mir deine albernen Anspielungen bzgl. des Doppelaccounts.
:wand: :wand: :wand:
Lt. dem Schreiben ist das ein freiwilliges (!!!) Angebot an den Mieter, einseitig die Vorauszahlungen zu erhöhen, um später hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Wahrscheinlich gibt es Mieter, bei denen das Sinn macht.
Wer beim JC unter Vertrag ist, sollte unbedingt die Finger davon lassen. Das JC übernimmt nur die "tatsächlichen Kosten". Wer jetzt brav mehr zahlt, ohne das mit dem JC abgesprochen zu haben, wird auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Also Finger weg! In dem Zusammenhang zählt nur die jährliche Nebenkostenabrechnung und die muss abgewartet werden.
Ich schrieb bereits ab meinem ersten Beitrag, dass diese Information der freiwilligen Erhöhung nicht weiter als ein Bettelbrief ist ohne jegliche rechtliche Grundlage. Wenn möglich soll der Mieter sich das Geld unter das Kopfkissen legen und die BKA abwarten, auch das verursachte bei eigen (Schmidtchen und seinem Doppelgänger) Sodbrennen.
Unser "Schmidtchen" der nach seinen Angaben in der Hausverwaltung arbeiten soll hat anscheinend keinerlei Kenntnis der Gesetzgebung in seinem Fach. Seine "Mieter" haben mein Mitleid verdient.
Es genügt doch das Erhöhungsverlangen des VM an das JC zu schicken und um Zustimmung oder Ablehnung zu bitten. Und schon ist die Sache vorläufig erledigt.
Ich hatte diesen Fall tatsächlich bei einer Begleiteten. Der VM hat um Erhöhung gebeten, sie hat zu März erhöht und im April H4 beantragt. Wurde anstandslos vom JC bewilligt, unter Vorlage des VM Schreibens und geänderter Dauerauftrag.
Aber vielleicht war der/die SB sehr kulant. Dürfte es aber bei vorgeschriebenen Weisungen keine Unterschiede geben
Das war bei mir auch gar kein Problem. Mein Vermieter hatte ein paar Sätze dazu geschrieben, gesagt warum und um wieviel die Nebenkosten erhöht werden, das Ganze hatte ich dann beim JC eingereicht und das wurde auch schnell und anstandslos so bewilligt und seitdem auch gezahlt.
Da hat der Mieter überhaupt keinen Nachteil und sich einfach nur Sperren um des Sperren Willens... :wand:
Zitat von: Yavanna am 27. Juni 2022, 15:50:03Wurde anstandslos vom JC bewilligt
Ich denke fast die müssen es sogar, da dies alles noch recht neu ist gibt es ja auch noch keine Urteile dazu.
Wie schon geschrieben, hat man wieder einen Job bei der nächsten BK Abrechnung, hätte das JC dann deutlich zu wenig an KdU übernommen.
Auch die JC werden evtl. vorbeugend Handeln, wenn die Nachzahlungen alle kommen, dürfte es sonst eine sehr hohe Summe werden.