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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:17:20

Titel: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:17:20
Hi Leute,
ich hatte letzten Freitag bei einem Unternehmen einen Probearbeitstag vermittelt durch den Maßnahmenträger und das verlief okay, so das ich demnächst dort Anfangen kann.
Jetzt hätte ich einie Fragen an euch
-- Vertrag soll am kommenden Freitag den 1.07. unterzeichnet werden
-- Arbeitsbeginn: Mo den 04.07.22
-- Stelle ist Vollzeit
-- erster Lohn ab 15. August 2022
1. Frage: bekomme ich für den Monat Juli noch die volle ALG 2, da ja im Juni                                                                                                                                         absolut keine Einnahmen sind?
2. Frage: wie sieht es mit dem Einstiegsgeld aus?
3. Frage: was ist, wenn ich in den ersten Tagen den Job kündige? Sperre etc
4. Frage: wie ist es, wenn ich während des Jobs einen andere Stelle bekomme ?
5. Frage: Was ist wenn ich bis Freitag also dem Tag der Vertragsunterzeichnung mich doch anders entscheide und den Job nicht annehme ? Welche Konsequenzen hätte das evtl. für mich durch den Maßnahmenträger (Jobcouch/Jobcenter) ?
--> 2. Faktoren die mich noch nicht entgültig dazu entschlossen haben den Job evtl. zuzusagen sind
      1.) es ist nicht das was ich gelernt habe
      2.) 2 Schicht --> bei der Frühschicht müsste ich die 1.Bahn nehmen und bei der Spätschicht darf ich die letzte Bahn von der Arbeit nicht verpassen
      3.) ZAF Lohn gerade mal 11,-€

Ja es sind einige Fragen auf die ich bisher noch keine Antworten gefunden habe und hoffe das ihr mir bei meiner Entscheidung helfen könnt

Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: geraldxx am 26. Juni 2022, 15:32:05
So wie sich das liest wurdest du in Zeitarbeit "vermittelt" und der Träger bekommt von JC eine dicke Provision für dich. Die werden also alles daran setzen, dass du dort ein paar Monate beschäftigt bist (ich meine die Provision wird höher je länger du in Arbeit bist).

1. Normalerweise schon, da Zuflussprinzip gilt

2. Keine Ahnung was das ist

3. Selbst kündigen würde ich nicht aber da es eine ZAF ist, reicht normalerweise eine Krankmeldung für mindestens 2 Wochen, dann solltest du raus sein

4. Siehe Punkt drei. Du steckst da schon zu tief drin allerdings gilt ja demnächst das Sanktionsmoratorium und du solltest eigentlich keine Sperre bekommen.

Aber: Wie gesagt, der Träger wird alles dafür tun dich dorthin zu "vermitteln".

Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:47:52
Zitat von: geraldxx am 26. Juni 2022, 15:32:05........

Aber: Wie gesagt, der Träger wird alles dafür tun dich dorthin zu "vermitteln".



Erstmal danke für deine Antworten.
Ich sehe das genauso wie du auch, das mich der Träger unbedingt dahin vermitteln will.
Je länger ich über den Job nachdenke desto mehr Zweifel hab ich ob ich am Freitag den Vertrag unterschreiben soll, zudem sehen die Bewertungen bei Kununu alles andere als rosig aus, gerade mal 1,5 Sterne für den Arbeitgeber. (abwertung auch weil man nach 23h kurzfristig Überstunden machen muss und da ist die letzte Bahn weg.

FRAGE: Was kann mir beim Maßnahmenträger passieren, wenn ich diesen nicht annehme ich meine jetzt könnte das Jobcenter mir irgendwas kürzen?

Nachtrag:  Wenn am kommenden Freitag das Sanktionsmoratorium kommt, hätte ich also mit keinerlei Konsequenzen zu rechen, auch nicht wenn ich die Maßnahme vorzeig abbreche? Richtig
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: geraldxx am 26. Juni 2022, 15:57:23
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:47:52Nachtrag:  Wenn am kommenden Freitag das Sanktionsmoratorium kommt, hätte ich also mit keinerlei Konsequenzen zu rechen, auch nicht wenn ich die Maßnahme vorzeig abbreche? Richtig

Ich glaube das kann dir niemand garantieren, da so ein Verhalten auch als "sozialwidrig" ausgelegt werden kann.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: justine1992 am 26. Juni 2022, 16:06:21
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:47:52Wenn am kommenden Freitag das Sanktionsmoratorium kommt, hätte ich also mit keinerlei Konsequenzen zu rechen, auch nicht wenn ich die Maßnahme vorzeig abbreche? Richtig
Was steht dazu im Maßnahmevertrag?
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Natine74 am 26. Juni 2022, 16:27:35
Zitat von: justine1992 am 26. Juni 2022, 16:06:21
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:47:52Wenn am kommenden Freitag das Sanktionsmoratorium kommt, hätte ich also mit keinerlei Konsequenzen zu rechen, auch nicht wenn ich die Maßnahme vorzeig abbreche? Richtig
Was steht dazu im Maßnahmevertrag?

Hi
in dem Maßnahmevertrag vom Jobcenter steht das ich mit 30%iger Kürzung zu rechnen hätte.
In dem Vertrag von der Maßnahme habe ich auf die schnelle nichts gefunden.

Wie sieht es aus, wenn ich am Freitag den 1.7. die Maßnahme abbreche, würde ich immer noch mit der 30% rechnen müssen?
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Ellen_Alien am 26. Juni 2022, 17:45:11
Zu 1.
Juli ja, sicherheitshalber falls es zur Unterzeichnung kommt, erst danach mitteilen, dass du den Juli noch sicher bekommst. Für den halben August würde ich vorsorglich ein Darlehen beantragen, die Leistung für Juli wird möglicherweise nicht bis Mitte August reichen..
Bei uns stellen die jedesmal die Leistungen sofort ein, wenn es heißt, Arbeitsaufnahme. Ja, das ist rechtswidrig, aber was willst du dann erstmal machen? Kannst es dir per eA erstreiten, aber auch das dauert 1-2 Wochen, und 2 Wochen lang arbeiten gehen ohne auch nur einen Cent zu haben, ist nicht soo super..
Zu 2.
Das ist in jedem Zuständigkeitsbereich anders. Versuch mal dazu über Google vielleicht zu finden, wie das bei euch ist.
Bei uns muss man den Antrag vor Arbeitsaufnahme stellen und Bedingung ist u.a. die Vorlage des AV.
Also schön wie bei allem, was mit Alg2 zu tun hat, als mündiger Mensch erstmal um Erlaubnis fragen und sich komplett nackig machen müssen.
Ich hatte es übrigens beantragt, obwohl ich es erst aus o.g. Gründen nicht wollte. Mir ging es aber finanziell so schlecht, dass ich das Geld hätte gut gebrauchen können. Daher über meinen Schatten gesprungen und doch den Antrag gestellt. Ich hatte mir selbst initiativ was gesucht, ohne deren tolle Vermittlungsangebote. Naja, wurde abgelehnt, weil ich ohne vorher um Erlaubnis zu fragen, den Vertrag unterzeichnet hatte.  Sollen sie ihr Einstiegsgeld doch behalten.
3.
Auf keinen Fall selbst kündigen, wenn dann kündigen lassen.
4.
optimal, im schlimmsten Fall hast du nur deinem AG gegenüber eine Kündigungsfrist einzuhalten.
5.
schwierig, wenn JC davon erfährt und keine Unzumutbarkeiten vorliegen, die dich von der Unterzeichnung abhalten.
Davon Kenntnis erhalten werden sie wohl, wenn es über Maßnahmeträger läuft.
Ich persönlich würde es wohl trotzdem erstmal machen.
Meiner Erfahrung nach bewirbt es sich aus der Berufstätigkeit heraus immer einfacher auf einen besseren Job und innerhalb der Probezeit gekündigt zu werden hast du ja noch als Notfall-Option, Siehe Antwort 3. @geraldxx




Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: geraldxx am 26. Juni 2022, 17:50:10
Noch was: Als Frau ist es doch relativ einfach sowas zu blocken. Im Gespräch könnte man fragen wie die Firma mit schwangeren Mitarbeitern umgeht und welche Angebote es da so gibt. Bei Nachfragen, warum du sowas fragst, kann man ja erwähnen, dass man gerne Kinder in Zukunft hätte.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Natine74 am 26. Juni 2022, 18:09:16
@Ellen_Alien
Danke dir für deine sehr ausführlichen Antworten.
Du hast in sehr vielen Punkten recht, besonders der Punkt das du es machen würdest.
Natürlich ist es besser sich aus dem Job herauszu bewerben.
Ich hab mich (momentan) entschlossen es nicht zu machen
Gründe:
-2 Schicht (Bei der Frühschicht die sehr früh beginnt darf die 1.Bahn morgen nicht ausfallen zudem auch noch umsteigen: Bei der Spätschicht darf ich hier auch die letzten Bahnen nicht verpassen)  Arbeitsstelle ist knapp 25km entfernt
-Samstagsarbeit also 6 Tage die Woche und der eine Tag wären Überstunden
-3 Es ist nicht der Beruf den ich eigentlich gelernt habe
-4 Bezahlung knappe 1300€ netto (Es geht mir nicht unbedigt um die Bezahlung sondern das der Job in der Form nichts für mich ist. )

Ne ich werde morgen meinem Jobcouch sagen, das ich den Job nicht annehmen werde. Glaube die werden so richtig verärgert sein das denen die Vermitterprovison flöten geht, aber egal ich muss in dem Job halbwegs glücklich werden und nicht die

Zudem werde ich am kommenden Freitag beim Jobcenter anrufen und denen sagen das ich die Maßnahme abbrechen werde

Edit: In der Woche bewerbe ich mich 15-20 Stellen unabhängig vom Jobcouch und irgendwie interressiert ihm meine Eigenbemühungen gar nicht. Was ich auch noch leider festgestellt habe, das die Jobangebote auf der Seite der "Bundesagentur für Arbeit" ihn NULL interessiert nur ein müdes lächeln kommt rüber

Euch allen noch einen schönen Abend und bleibt Gesund
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: geraldxx am 26. Juni 2022, 18:44:12
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 18:09:16Ne ich werde morgen meinem Jobcouch sagen, das ich den Job nicht annehmen werde. Glaube die werden so richtig verärgert sein das denen die Vermitterprovison flöten geht, aber egal ich muss in dem Job halbwegs glücklich werden und nicht die

Zudem werde ich am kommenden Freitag beim Jobcenter anrufen und denen sagen das ich die Maßnahme abbrechen werde

Bericht bitte was da raus kommt (ob Sanktion oder nicht).
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: BigMama am 26. Juni 2022, 20:30:45
Zitat von: geraldxx am 26. Juni 2022, 15:32:05So wie sich das liest wurdest du in Zeitarbeit "vermittelt" und der Träger bekommt von JC eine dicke Provision für dich. Die werden also alles daran setzen, dass du dort ein paar Monate beschäftigt bist (ich meine die Provision wird höher je länger du in Arbeit bist).
Diese pauschalierte Aussage ist falsch!
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 18:09:16Glaube die werden so richtig verärgert sein das denen die Vermitterprovison flöten geht, aber egal ich muss in dem Job halbwegs glücklich werden und nicht die
Es gibt nur nicht in allen Maßnahmen eine Prämie. Das ist keine pauschalierte Leistung.
quote author=Natine74 link=msg=1542164 date=1656249440]2. Frage: wie sieht es mit dem Einstiegsgeld aus?[/quote]
Einstiegsgeld hat eine Anreizfunktion und muss vor Unterschrift eine Arbeitsvertrags beantragt werden. Es dient dazu die ersten Monate nach einer Arbeitsaufnahme zu unterstützen, wenn das Gehalt nur knapp über den bisherigen Leistungen liegt. Es kann bis zu 12 Monate lang ausgezahlt werden. Die Beschäftigung muss dazu geeignet sein, die Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu überwinden. Hierz ist ein Prognose durch den AV zu erstellen.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: justine1992 am 26. Juni 2022, 21:27:35
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 18:09:16Ich hab mich (momentan) entschlossen es nicht zu machen
Gründe:
-2 Schicht (Bei der Frühschicht die sehr früh beginnt darf die 1.Bahn morgen nicht ausfallen zudem auch noch umsteigen: Bei der Spätschicht darf ich hier auch die letzten Bahnen nicht verpassen)  Arbeitsstelle ist knapp 25km entfernt
-Samstagsarbeit also 6 Tage die Woche und der eine Tag wären Überstunden
-3 Es ist nicht der Beruf den ich eigentlich gelernt habe
-4 Bezahlung knappe 1300€ netto (Es geht mir nicht unbedigt um die Bezahlung sondern das der Job in der Form nichts für mich ist. )
Ich (persönlich) halte das für keine gute Idee. Und für keine ausreichenden Gründe.
Im Arbeitsvertrag wird der Einsatzort nicht festgehalten sein. Das mit der Verbindung kannst Du der ZAF sagen, dass Du nicht bereit bist, dieses Risiko einzugehen, dass Du IMMER einen Zug Puffer brauchst, immer, ausnahmslos. Dass Du das Risiko, zu spät zu kommen oder vor der Firma zu übernachten, nicht auf Dich nehmen wirst.
Bezahlung als Argument, aber in Klammern, dass es nicht um die Bezahlung geht? Du darfst Dir jederzeit einen besser bezahlten Job "nehmen". Wie lange noch bist Du lieber erwerbslos als "unter Wert" zu arbeiten? Wie sonst willst Du aus der Arbeitslosigkeit raus kommen?
Wenn es Dich interessiert, kannst Du Dich ja mal darüber informieren, ob es Möglichkeiten gibt, dass das JC das "entgangene Einkommen" von Dir einfordert.

Ich (!) würde die Stelle annehmen (bzw. hätte diesen Einsatz schon vorher im Gespräch abgeblockt, aber das musst Du jetzt selbst ausbaden). Und dann den Einsatz ablehnen (sind separate Unterschriften). und natürlich vorher sagen, dass ich diesen Einsatz nicht werde antreten können.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: glasi am 26. Juni 2022, 23:11:30
Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 18:09:16Ne ich werde morgen meinem Jobcouch sagen, das ich den Job nicht annehmen werde.
Gute Einstellung!

Ich als Langzeitarbeitsloser ohne Ausbildung würde so einen Job für lächerliche 1300 Euro netto auch nicht annehmen.
Dank der Vollzeitstelle kommen nämlich neue Fixkosten dazu und dank der Inflation hast du davon nicht wirklich einen Mehrwert.

Wenn dir Geld fehlt, suche dir einen kleinen Minijob.
So kannst du dir etwas mehr leisten und musst dich nicht für 40 Std. pro Woche verarschen lassen!
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: geraldxx am 27. Juni 2022, 06:04:00
Zitat von: BigMama am 26. Juni 2022, 20:30:45Es gibt nur nicht in allen Maßnahmen eine Prämie. Das ist keine pauschalierte Leistung.

Wenn ein Träger etwas abgreifen kann wird er es auch tun. Das JC macht da gerne mit, denn die Rechnung ist ziemlich einfach: Wenn der Träger eine Person in Arbeit vermittelt spart das JC folgendes:

1. 450€ Hartz4 + 600€ Warmmiete + Krankenkassenbeiträge + Verwaltungsaufwand

2. Das sind pro Monat 1050€ + KK + VW == ca. 1500€

3. Üblich sind 1000€ (oder mittlerweile mehr) Vermittlungsprovision und nach 3, 6 oder 12 Monaten eine große Provision

4. Nach 2 Monaten sind die 1000€ also wieder eingespart und nach 6 Monaten 6000€... man kann sich also die Dimensionen recht einfach ausrechnen.

Ich kannte mal einen "Vermittler" für das JC. Hat sich ein Büro angemietet, PC mit Drucker und DSL Anschluss. Das ist alles was man braucht. Und der wurde recht schnell ziemlich wohlhabend, auf Kosten von solche Leuten wie Natine74, die sich in billige Fabrikjobs für 1300 Netto vermitteln lassen, natürlich über ZAF. Dieses (Schneeball)System lebt von Leuten, die sich ausbeuten lassen.

Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: BigMama am 27. Juni 2022, 08:57:39
@geraldxx

Du verwechselst hier einen Maßnahmenträger mit einem privaten Arbeitsvermittler und vermischt beides. Das sind ganz unterschiedliche Grundlagen.
Kannst du mir bitte die Grundlage für deine Äußerung nennen, dass nach 3, 6 oder 12 Monaten eine große Provision folgt?

Du hast so viele falsche Äußerungen in deinem Beitrag, dass es echt müßig ist alle im Detail zu erläutern und richtigzustellen.

Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: OLD-MAN am 27. Juni 2022, 08:58:57
Nadine, es ist schon erstaunlich, wie sich deine Einstellung zum neuen Job innerhalb weniger Stunden von .....

Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 15:17:20das verlief okay, so das ich demnächst dort Anfangen kann.

....zu dieser Aussage ändert .....

Zitat von: Natine74 am 26. Juni 2022, 18:09:16Ne ich werde morgen meinem Jobcouch sagen, das ich den Job nicht annehmen werde.

Jobcouch = Jobcoach

Aber wenn man hier teils keine motivierenden Antworten erhält, ist mir das eigentlich klar. Einen Teil deiner Fragen hättest du auch im Vorstellungsgespräch, oder spätenstens am kommenden Freitag noch klären können. Fragen, wie z.B.

• Arbeitsschluss in der Spätschicht, wegen der letzten Heimfahrt mit dem ÖPNV, bzw. was das
  Unternehmen garantieren kann, wenn durch Mehrarbeit diese Heimfahrt verpasst wird.

• 11,- € Stundenlohn. Du weist schon, dass der Mindestlohn ab 01.10. auf 12,- € angehoben wird?

Das ständige Gegenrechnen zu den Leistung aus ALG II ist nicht zielführend, denn jede/r der arbeitet und aufstockt, hat min. 100,- € bis so ca. 300,- € mehr, als nur von ALG II zu leben. (Ironie an) Was sind schon 100,- bis 300,- €? Dafür den ganzen Monat buckeln? Nee, danke! (Ironie aus).

Mal ganz abgesehen von der positiven Teilhabe am Arbeitsleben, Kontakt zu anderen Menschen, geregelten Tagesablauf und auch der Freude, wieder gebraucht zu werden!

Aber das sind Eigenschaften, die hier nicht gerne gehört werden. "Es lebe die Hängematte"!
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: geraldxx am 27. Juni 2022, 12:26:03
Zitat von: BigMama am 27. Juni 2022, 08:57:39@geraldxx

Du verwechselst hier einen Maßnahmenträger mit einem privaten Arbeitsvermittler und vermischt beides. Das sind ganz unterschiedliche Grundlagen.
Kannst du mir bitte die Grundlage für deine Äußerung nennen, dass nach 3, 6 oder 12 Monaten eine große Provision folgt?

Du hast so viele falsche Äußerungen in deinem Beitrag, dass es echt müßig ist alle im Detail zu erläutern und richtigzustellen.

Weil das so üblich ist in diesem Bereich. Die Provisionen sind an die Dauer der Beschäftigung gebunden sonst könnte jeder seinen Kumpel vermitteln, welcher dann nach 2 Wochen kündigt und dasselbe Spiel von vorne bei einer anderen Firma, nur um die Provision abzugreifen.

Warum sollte ein Maßnahmeträger nicht auch Arbeitsvermittler sein? Für den Träger wie auch das JC ist es nur von Vorteil wenn beides aus einer Hand kommt.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: BigMama am 27. Juni 2022, 13:17:53
Die beiden Themen die du hier verwechselst sind in ihren Regelungen umfachreicher als du dir offenbar vorstellen kannst.

Da gibt es nicht einfach ne Provision auf Zuruf für einen Maßnahmenträger. Das kommt auf die Inhalte an, die vom JC ausgeschrieben wurden. In diese Maßnahmen wird zugewiesen.
Und bei der Teilnahme an einer Maßnahme die über AVGS MAT gefördert wird, ist es davon abhängig ob eine Vermittlungsprämie enthalten ist.
Und dann gibt es noch den AVGS MPAV (früher Vermittlungsgutschein). Dieser sichert eine  Vergütung für einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler zu.
Du siehst also, dass du gar nicht alle notwendigen Informationen hast, um das beurteilen zu können.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Yasha am 27. Juni 2022, 13:26:41
Zitat von: geraldxx am 27. Juni 2022, 12:26:03Warum sollte ein Maßnahmeträger nicht auch Arbeitsvermittler sein? Für den Träger wie auch das JC ist es nur von Vorteil wenn beides aus einer Hand kommt.

Der Träger allein braucht dazu eine AZAV Zertifizierung und das nachfolgende Formular,meines Wissens nach:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/unterlage-auszahlung-vermittlungsverguetung_ba147332.pdf

Bislang wurden solche Formulare als F.3.1 "Auszahlung einer Vermittlungsvergütung" auf der Homepage der BA für Träger bereitgestellt. Gestaffelt zur Auszahlung in 2 Raten.

Die erste nach 6 Wochen Beschäftigung. Die 2. nach 6 Monaten. Dazu brauchte der Träger dann aber jeweils eine Beschäftigungsbestätigung des AG und eine schriftliche Einverständniserklärung des Teilnehmers.

Zitat von: BigMama am 27. Juni 2022, 13:17:53Da gibt es nicht einfach ne Provision auf Zuruf für einen Maßnahmenträger. Das kommt auf die Inhalte an, die vom JC ausgeschrieben wurden.

Die Maßnahmen müssen dazu nur konzeptionell eine Mindest Quotenvorgabe der Eingliederung bekommen, die der Träger erreichen muss. 10, 15 oder 20 Prozent sind da üblich.

Aber mehrheitlich (noch) gar nicht bei den Maßnahmen, die vorzugsweise nur vorrangig zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und vorrangig zur Löung von Problemlagen konzipiert sind. Beispielsweise fällt mir dazu die Maßnahme TrOJAA ein , vorrangig für wohnungslose U25 -bis 12 Monate. über den Regionalverband Jobcenter Saarbrücken, ab 1. Juli 2022. 

Wie auch immer, 6 Wochen Eingliederung kann schon zur Zielerreichung der Quotenvorgabe dienen, wenn die vermittelte Stelle mindestens 15 Stunden Arbeitszeit aufweist.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Schnuffel01 am 27. Juni 2022, 17:43:12
TE ist leider schon weg.

Zitat von: OLD-MAN am 27. Juni 2022, 08:58:57Mal ganz abgesehen von der positiven Teilhabe am Arbeitsleben, Kontakt zu anderen Menschen, geregelten Tagesablauf und auch der Freude, wieder gebraucht zu werden!

Und da ist es wieder, das Klischee des in den Tag lebenden zu nichts fähigen H4 Empfängers.

Kontakt zu anderen Menschen habe ich auch ohne Erwerbstätigkeit mehr als genug, Sportfreunde, Gartenfreunde, sonstige Freunde und Bekannte, Hausbewohner.

Im Arbeitsleben gibt's genug Stress, Mobbing, Zickenterror, Arbeitsüberforderung, Unterforderung, geringe oder gar keine Wertschätzung der Arbeitsleistung etc.pp.



Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: Birgit63 am 28. Juni 2022, 07:49:47
So wie du das beschreibst, soll kein Mensch mehr arbeiten gehen. Dann gebe es aber auch kein Hartz IV mehr, weil die Kassen leer wären.
Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: hotwert am 28. Juni 2022, 09:45:16
Zitat von: OLD-MAN am 27. Juni 2022, 08:58:57Mal ganz abgesehen von der positiven Teilhabe am Arbeitsleben, Kontakt zu anderen Menschen, geregelten Tagesablauf und auch der Freude, wieder gebraucht zu werden!

Aber das sind Eigenschaften, die hier nicht gerne gehört werden. "Es lebe die Hängematte"!


Auch ohne Arbeit kann man einen geregelten Tagesablauf und Freude haben.

Gibt auch genug die gehen wandern oder zelten.

Ich kenn vollzeittätige, für die ist Zelten der größte Stress, die gehen lieber arbeiten.

Meine Hängematte wiegt unter 500g und passt neben meinen Schlafsack und Zelt sowie Gaskocher gerade noch in den Trekkingrucksack.
Die häng ich gerne mal im Wald auf, damit hast du also Recht.

Da kenn ich arbeitstätige die
liegen lieber ne Woche im Krankenhaus als in die Natur zu gehen.

Nichts gegen Arbeit an sich, aber jeden Dreck der einen das Leben versaut und psychisch fertig macht sollte man wirklich nicht machen.

Titel: Aw: Fragen: von Alg2 in neuen Job
Beitrag von: justine1992 am 28. Juni 2022, 20:12:49
Zitat von: hotwert am 28. Juni 2022, 09:45:16aber jeden Dreck der einen das Leben versaut und psychisch fertig macht sollte man wirklich nicht machen.
Ich habe aber Hunger.