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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Steve-O am 27. Juni 2022, 10:22:45

Titel: Was eintragen unter Punkt 2. beim WBA?
Beitrag von: Steve-O am 27. Juni 2022, 10:22:45
Hallo ihr Lieben.

Ich muss einen WBA ausfüllen und direkt bei Punkt 2. bin ich mir nicht sicher was ich hinschreiben soll?! (Siehe Anhang!)

Ich wohne in einer WG seit einigen Jahren mit einer Weiblichen Person, mit der ich weder gemeinsam Wirtschafte noch sonstiges. (Keine Gemeinsamen Konten etc.)


Was hat das mit dem "UNTERKUNFT (insgesamt):" auf sich?

Muss ich da jetzt eine 0, eine 1 oder eine 2 eintragen?

Ist mein Raum in dem ich lebe meine Unterkunft oder die gesamte Wohnung? Das ist ziemlich Verwirrend.

Ist eine VE nötig?

Liebe Grüße Steve-O

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Was eintragen unter Punkt 2. beim WBA?
Beitrag von: hotwert am 27. Juni 2022, 15:52:57
Wenn es nur nur ein WBA ist und sich bei dir seit Jahren nichts geändert hat dann schreib doch einfach "keine Änderung" und nichts weiter.

So nen WBA füll ich in unter einer Minute aus, überall einfach keine Änderung schreiben und auf der letzten Seite die Unterschrift, reicht.
Titel: Aw: Was eintragen unter Punkt 2. beim WBA?
Beitrag von: Schnuffel01 am 27. Juni 2022, 17:21:24
Oder auch: wie vorliegend § 65 SGB 1
Titel: Aw: Was eintragen unter Punkt 2. beim WBA?
Beitrag von: Spritzenhalter am 27. Juni 2022, 18:23:06
Eine 0 da eigene BG ohne weitere Personen
Titel: Aw: Was eintragen unter Punkt 2. beim WBA?
Beitrag von: JensM1 am 29. Juni 2022, 10:43:01
0 ist mindestens 1 zu wenig. Bei echter WG "1" (um Missverständnisse zu vermeiden dahinter noch "ich"). In einer WG hast du du deine eigene Unterkunft, deshalb insgesamt "1". Früher lautete die Frage mal "Wie viele Personen wohnen zusätzlich in ihrer Unterkunft o. ä. (da wäre 0 korrekt), aber das wurde ersichtlich geändert.

Einfach überall unverändert eintragen kann, aber muss nicht klappen.