Ihr Lieben,
wie beziehen Wohngeld und ALG I, nun wurde endlich der Antrag auf Kinderzuschlag bearbeitet und positiv beschieden :smile:
Muss ich diese Information nun an das Wohnungsamt weiterreichen? Wird das Wohngeld dann wieder gestrichen?
Danke!
Kinderzuschlag ist - genau wie Kindergeld - beim Wohngeld kein anrechenbares Einkommen. Die Höhe des Wohngeldes wird sich also nicht ändern.