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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Calimera am 27. Juni 2022, 11:11:46

Titel: Wohngeld und nun Kinderzuschlag - Meldepflichtig?
Beitrag von: Calimera am 27. Juni 2022, 11:11:46
Ihr Lieben,

wie beziehen Wohngeld und ALG I, nun wurde endlich der Antrag auf Kinderzuschlag bearbeitet und positiv beschieden  :smile:

Muss ich diese Information nun an das Wohnungsamt weiterreichen? Wird das Wohngeld dann wieder gestrichen?

Danke!
Titel: Aw: Wohngeld und nun Kinderzuschlag - Meldepflichtig?
Beitrag von: Else Kling am 27. Juni 2022, 13:25:48
Kinderzuschlag  ist - genau wie Kindergeld - beim Wohngeld kein anrechenbares Einkommen. Die Höhe des Wohngeldes wird sich also nicht ändern.