Hallo,
habe heute den Bewillungsbescheid für Juli erhalten, darin wird auch die Rentensteigerung bei mir-und meinem Mann gleich mitberechnet und natürlich abgezogen-( mein Mann hat 47,62 € mehr als genehmigt), aber diese Rentenerhöhung erhalte ich ja erst am 29.07.2022, gleichzeitig mit der Grundsicherung für August.Darf man die erhöhte Rente schon im Juli berechnen obwohl ich diese erst am letzten Arbeitstag im Juli bekomme?
Es ist schon komisch wir haben noch keinen Rentenbescheid über die Erhöhung bekommen, die Kreisverwaltung Alzey hat diese schon.
Zitat von: szaros 25 am 27. Juni 2022, 11:21:07Darf man die erhöhte Rente
Ja!
Rentenzahlung erfolgen immer rückwirkend, während ALG II immer vorauswirkend bezahlt werden.
Jetzt, Ende Juni erhältst du ALG II für den Monat Juli, während Ende Juli dann die reguläre Rentenzahlung für den Monat Juli folgt! ...(wie übrigens auch Löhne und Gehälter)
Danke für deine schnelle Antwort, ich war der Meinung das immer das Zuflussprinzip gilt.Da ich die Rente ja erst Ende Juli erhalte müsste die Erhöhung ja erst im August gelten, oder irre ich mich?
Es zählt der Monat des Zuflusses. Rente kommt Ende Juli und wird deshalb im Juli angerechne.