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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: szaros 25 am 27. Juni 2022, 11:21:07

Titel: Ab wann darf angerechnet werden?
Beitrag von: szaros 25 am 27. Juni 2022, 11:21:07
Hallo,

habe heute den Bewillungsbescheid für Juli erhalten, darin wird auch die Rentensteigerung bei mir-und meinem Mann gleich mitberechnet und natürlich abgezogen-( mein Mann hat 47,62 € mehr als genehmigt), aber diese Rentenerhöhung erhalte ich ja erst am 29.07.2022, gleichzeitig mit der Grundsicherung für August.Darf man die erhöhte Rente schon im Juli berechnen obwohl ich  diese erst am letzten Arbeitstag im Juli  bekomme?
Es ist schon komisch wir haben noch keinen Rentenbescheid über die Erhöhung bekommen, die Kreisverwaltung Alzey hat diese schon.
Titel: Aw: Ab wann darf angerechnet werden?
Beitrag von: OLD-MAN am 27. Juni 2022, 12:33:01
Zitat von: szaros 25 am 27. Juni 2022, 11:21:07Darf man die erhöhte Rente

Ja!

Rentenzahlung erfolgen immer rückwirkend, während ALG II immer vorauswirkend bezahlt werden.

Jetzt, Ende Juni erhältst du ALG II für den Monat Juli, während Ende Juli dann die reguläre Rentenzahlung für den Monat Juli folgt! ...(wie übrigens auch Löhne und Gehälter)
Titel: Aw: Ab wann darf angerechnet werden?
Beitrag von: szaros 25 am 27. Juni 2022, 12:42:23
Danke für deine schnelle Antwort, ich war der Meinung das immer das Zuflussprinzip gilt.Da ich die Rente ja erst Ende Juli erhalte müsste die Erhöhung ja erst im August gelten, oder irre ich mich?
Titel: Aw: Ab wann darf angerechnet werden?
Beitrag von: Else Kling am 27. Juni 2022, 13:27:48
Es zählt der Monat des Zuflusses. Rente kommt Ende  Juli und wird deshalb im Juli angerechne.