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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SingleDad am 27. Juni 2022, 17:47:36

Titel: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: SingleDad am 27. Juni 2022, 17:47:36
Hi.

Mein Sohn (18), Schüler in der Oberstufe Q1 (Nach Ferien Q2) hatte heute ein Vorstellungsgespräch für einen Ferienjob und soll morgen Abend zur Nachtschicht antreten. Vertrag wird auch morgen Abend unterschrieben. Er hat in diesem Jahr noch keine Einnahmen aus Ferienjobs (oder anderem) gehabt. Daher stehen ihm ja 2.400EUR pro Kalenderjahr (längstens 4 Wochen) zu. Er wird (aller Voraussicht) 6 Wochen durcharbeiten.

Nun ist es so, dass ich am 01.07. einen Vollzeit Job antrete und wir aus dem ALG2 Bezug heraus sind. Mein Juli Gehalt wird in der ersten August Woche überwiesen.

Wie wirkt sich das jetzt aus? Müssen wir das morgen schon melden? Müssen Ferienjobs generell gemeldet werden?
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Juni 2022, 19:12:56
SingleDad

Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 17:47:36Nun ist es so, dass ich am 01.07. einen Vollzeit Job antrete und wir aus dem ALG2 Bezug heraus sind. Mein Juli Gehalt wird in der ersten August Woche überwiesen.
Dann besteht für dich noch Anspruch für 07.
Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) (http://hartz.info/index.php?topic=41.0)
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 17:47:36Daher stehen ihm ja 2.400EUR pro Kalenderjahr (längstens 4 Wochen) zu. Er wird (aller Voraussicht) 6 Wochen durcharbeiten.
Bekommt dein Sohn etwa Leistungen vom JC?
Bei dem Thema bin ich nicht so bewandert aber beim SGB 2 sind Kinder den Eltern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig.

Genaueres kann ich dir leider nicht schreiben, aber ich denke das sich noch andere User dazu melden.

MfG FN
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: SingleDad am 27. Juni 2022, 19:23:23
Er ist mit mir in der BG. Die gesamte Leistung beziehe ich. Falls ich den Job nicht antreten würde, dann wäre alles über 2.400EUR (pro Kalenderjahr) anrechenbar. Soweit habe ich mich informiert. Allerdings überschneidet sich das ganze mit meinem Job Antritt.

Für mich stellt sich hier die Frage, in wie weit ich das dem JC melden muss. Er fängt ja quasi morgen Abend an. Ich habe hierzu nirgends etwas gefunden. Wenn er (bspw) die Schule schmeißen und arbeiten gehen würde (oder eine Ausbildung startet), dann müsste ich das natürlich dem JC melden.

Aber das hier ist ein Ferienjob begrenzt auf 6 Wochen. Die Frage ist außerdem, wie lange er das durch hält. Ich vermute, dass er nach 2 Wochen Nachtschicht das Handtuch wirft  :flag: 
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Juni 2022, 20:19:47
SingleDad

Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 19:23:23Falls ich den Job nicht antreten würde, dann wäre alles über 2.400EUR (pro Kalenderjahr) anrechenbar
Das mit dem Freibetrag und der Überschreitung hatte ich grob im Kopf, dass ist so ähnlich wie wenn das Kindergeld angerechnet wird.

Was ich dazu annehme
Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 19:23:23Für mich stellt sich hier die Frage, in wie weit ich das dem JC melden muss. Er fängt ja quasi morgen Abend an. Ich habe hierzu nirgends etwas gefunden. Wenn er (bspw) die Schule schmeißen und arbeiten gehen würde (oder eine Ausbildung startet), dann müsste ich das natürlich dem JC melden.
ist dass das Zuflußprinzip zum tragen kommt.
Meldepflichtig sind alle Angelegenheiten die leistungsrelevant sind.
Wenn du ab 08 vom JC weg bist und dein Sohn erst 08 sein Geld bekommt dann wäre das aus meiner Sicht nicht leistungsrelevant.

Zitat von: SingleDad am 27. Juni 2022, 17:47:36Nun ist es so, dass ich am 01.07. einen Vollzeit Job antrete und wir aus dem ALG2 Bezug heraus sind.
Weiß das JC das schon? und wird weiter geleistet oder wurde eingestellt?

Essenszeit bis Morgen....

MfG FN
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: SingleDad am 28. Juni 2022, 06:58:51
Nein. Ich warte noch auf die Juli Leistung (Zahlung im Juni). Dann werde ich der Leistungsabteilung schreiben.
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 16:13:55
SingleDad

Zitat von: SingleDad am 28. Juni 2022, 06:58:51Nein. Ich warte noch auf die Juli Leistung (Zahlung im Juni). Dann werde ich der Leistungsabteilung schreiben.
Besser ist das!
Leider muss man das ja hinauszögern weil viele JC einfach die Leistung einstellen und dann steht man nicht nur doof und ohne Geld da sondern hat auch noch den ganzen Ärger wegen keine Kohle und die Schreiberei hat man auch noch.

Dann hoffe mal das dein Sohn es durchzieht oder besser gesagt dass sein Geld erst im August kommt! Dann kann man sich das melden sparen.

MfG FN
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: SingleDad am 30. Juni 2022, 09:55:38
Danke für Deine Wünsche.

Ich habe heute dem Jobcenter (Leistungsabteilung) folgendes mitgeteilt:

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie in Kenntnis darüber, dass ich ab dem 01.07.2022 eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle antrete.

Meine Gehaltszahlung ist immer am Anfang des Folgemonats. Sobald im August das Gehalt für den Monat Juli auf meinem Konto eingegangen ist, werde ich Ihnen eine Kopie des Kontoauszugs zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mein Sohn hat vorgestern den Vertrag unterschrieben und bereits 2 Tage Arbeit hinter sich. Laut Vertrag wird sein Gehalt immer am 15. des Folgemonats überwiesen. Daher wird am 15. Juli zunächst die 3 Tage für Juni abgerechnet. Und im August dann der Monat Juli. Besser hätte es nicht kommen können.

Es macht ihm Spaß (Paletten mit Ameise durch die Halle fahren). Seine Nachtschicht Kollegen sind nett. Er freut sich. Es ist eine wertvolle Erfahrung für ihn. Ich mach ihm keinen Druck. Bin sogar der Meinung, dass er die letzte Ferienwoche im August doch lieber chillen soll. Allerdings hat er schon feste Pläne mit seinem Brutto=Netto Gehalt  :cool:
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2022, 17:21:20
 :sehrgut:

Zitat von: SingleDad am 30. Juni 2022, 09:55:38Ich habe heute dem Jobcenter (Leistungsabteilung) folgendes mitgeteilt:
Wenn sie mehr wollen dann weißt du Bescheid?
Zum Auszug höchstens noch die Lohnabrechnung da das JC ja mit Brutto/Netto berechnet und das ist nicht auf dem Kontoauszug ersichtlich.

Ansonsten schreibst du hier weiter...

Viel Spaß und Freude im neuen Job!

MfG FN
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: SingleDad am 02. Juli 2022, 16:14:37
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2022, 17:21:20Viel Spaß und Freude im neuen Job!

MfG FN

Danke Dir!

Wow. 30.06. am Abend Email verschickt; heute Aufforderung zur Mitwirkung erhalten  :grins: Bis zum 17.07.2022 soll ich einreichen:

- Kopie des Arbeitsvertrages
- Lohnabrechnung 07/22 (nach Erhalt) sowie der Nachweis über den Zeitpunkt des ersten Lohnzuflusses nach Zahlungseingang

Also. Arbeitsvertrag geht die nichts an. Lohnabrechnung eigentlich auch nicht, außer ich schwärze alle Angaben zum Arbeitgeber und lasse die Berechnung stehen. Kontoauszug kriegen die im August mit geschwärzten Positionen, außer das Gehalt (Arbeitgeber geschwärzt).

Einwände? Soll ich mein Vorhaben (nett und sachlich) per Mail mitteilen? Oder einfach im August so machen. Und auf das Schreiben mit Frist bis zum 17.07. nicht reagieren?
Titel: Aw: Ferienjob Schüler 18 Jahre (letzter Monat ALG2 Bezug)
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2022, 19:16:03
SingleDad

Zitat von: SingleDad am 02. Juli 2022, 16:14:37Wow. 30.06. am Abend Email verschickt; heute Aufforderung zur Mitwirkung erhalten  :grins: Bis zum 17.07.2022 soll ich einreichen:
die wollen ja was von dir   :zwinker:

Zitat von: SingleDad am 02. Juli 2022, 16:14:37- Lohnabrechnung 07/22 (nach Erhalt) sowie der Nachweis über den Zeitpunkt des ersten Lohnzuflusses nach Zahlungseingang
Das reicht völlig (Brutto und Netto muss ersichtlich sein.)

Zitat von: SingleDad am 02. Juli 2022, 16:14:37Soll ich mein Vorhaben (nett und sachlich) per Mail mitteilen?
freundlich das JC darüber zu informieren dass sie den AV nicht (geht sie nichts an und DSGVO) und oben genanntes bekommen wenn du es hast.

Ein schönes WE
FN