Hallo,
ich brauche mal euren Rat:
derzeit muss ich meinen Antrag auf H4 verlängern und in diesem Zusammenhang Kontoauszüge vorlegen. Auf meinen Girokonto hatte ich vor ein paar Tagen einen Geldeingang, der als Geschenk gedacht war und insbesondere für eine dringend fällige PKW-Reparatur verwendet werden soll.
Dieser Geldbetrag könnte meinen Lebensunterhalt für die beiden kommenden Monate decken, weshalb ich mich nun frage, ob mir die Unterhaltszahlungen für diese Monate von dem Jobcenter verweigert werden und ich den Monatsbetrag vom Juli zurückzahlen muss, weil es sich ja um Einkommen handelt.
Da ich davon ausgehe, dass dem so ist, überlege ich, den Geldbetrag sofort wieder zurückzugeben. Was wäre hier besser: der Geber ruft die Überweisung zurück oder ich als Empfänger mache die Rücküberweisung?
Danke für eure Ideen,
Jo
Sobald das Geld auf Deinem Konto erscheint, gilt es als Einkommen.
Mit sehr viel Glück kann der Überweiser die Überweisung noch stornieren. Dazu sollte er SOFORT bei seiner Bank anrufen.
Man kann eine Überweisung nicht stornieren, soweit ich weiß.
Du kannst nur zurücküberweisen.
"Zwekcgebundenes Geldgeschenk"
1.
Es gibt eine Liste, die als "Zweckgebundene Einnahmen" anerkannt werden. Eine vorauseilende Reparaturüberweisung gehört nicht dazu!
Daher ist dieses Geld tatsächlich als Einnahme zu bewerten!
2.
Der/die Schenker*in hätte besser die Reparaturrechnung zahlen sollen, anstatt zu überweisen.
Danke für die ernüchternden Antworten... der Schenker hatte es gut gemeint und wollte mich überraschen; nun habe ich deswegen wohl nur Scherereien :sad:
Mal angenommen, ich würde mich nun abmelden vom Jobcenter - würde dann auch noch rückwirkend dieses Einkommen berücksichtigt, so dass ich obendrein die Beträge der zurückliegenden Monate rücküberweisen muss??
Ich bin ratlos und deprimiert...
Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 14:17:15würde dann auch noch rückwirkend dieses Einkommen berücksichtigt, so dass ich obendrein die Beträge der zurückliegenden Monate rücküberweisen muss??
Definitiv, ja,
ab Monat des Zahlungseingangs Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 14:17:15Ich bin ratlos und deprimiert...
Sehr verständlich ... :empathy:
P.S.: Besser wäre es, wenn du mit dem Schenkenden vereinbarst, dass es eben keine Schenkung sondern ein Darlehen für die Autoreparatur ist und du es zurück zahlst (per Überweisung oder bar mit Quittung, unbedingt mit entsprechendem Verwendungszweck!). Das musst du dann allerdings auch machen und vor allem einen entsprechenden "Darlehensvertrag" mit demjenigen abschließen und diesen beim JC einreichen.
Zurück überweisen. Der Absender hat im Onlinebanking den falschen Empfänger ausgewählt. Wäre eine mögliche Erklärung. Fehler können passieren und das JC muss das Gegenteil beweisen. Aber blöden Papierkrieg wirst du sicher zu erwarten haben.
Zitat von: Der Friese am 01. Juli 2022, 14:26:15Zurück überweisen. Der Absender hat im Onlinebanking den falschen Empfänger ausgewählt. Wäre eine mögliche Erklärung. Fehler können passieren und das JC muss das Gegenteil beweisen. Aber blöden Papierkrieg wirst du sicher zu erwarten haben.
Problem ist, dass auf dem Kontoauszug in der Regel nicht die Bankverbindung des Überweisenden ersichtlich ist. Und der Anscheinsbeweis spricht leider für das JC. Dennoch ist zurücküberweisen wohl der beste Weg, falls die Überweisung nicht mehr zurückgezogen werden kann.
Zitat von: Ellen_Alien am 01. Juli 2022, 13:39:49Man kann eine Überweisung nicht stornieren
Solange die Überweisung nicht ausgeführt ist, kann man sie zurückziehen. Ich habe oben nicht präzise genug formuliert.
Ihr habt Recht, seit dem SEPA-Verfahren geht eine Rückbuchung wohl nicht mehr.
Das Geld ist ja schon auf meinen Konto (mich hätte fast der Schlag getroffen, weil ich so überrascht war).
Es ist schon traurig, dass solche Vorgänge vom JC wohl erstmal zulasten des Hilfsbedürftigen ausgelegt werden. Dabei ist das Geld definitiv zweckgebunden für die Auto-Reparatur und dient somit meinen Bemühungen um Arbeitsaufnahme.
Naja, mal sehen, wie sich das für mich weiter entwickelt. Euch allen vielen Dank für die tolle Unterstützung hier! :sehrgut:
Zurückbuchen mit Verwendungszweck "Fehlüberweisung, falscher Empfänger" und sich das Geld in bar geben / schicken lassen.
@johe,
ich kann deinen Frust zwar auch nachvollziehen, aber ....
Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 16:10:06Dabei ist das Geld definitiv zweckgebunden
...ist es nur in deinem Verständnis. Siehe meinen Beitrag #3, Pkt. 1.
Für das JC sind diese Einnahmen eine Minderung der Bedürftigkeit, deshalb werden Sie auf die Leistungen angerechnet.
Jede finanzielle Transaktion wäre sonst "zweckgebunden", denn der eine braucht ne neue Waschmaschine, die andere nen neuen Herd, der Dritte einen Kühlschrank, usw.usf.
Deshalb wäre es deutlich einfacher, sich die benötigten "zweckgebundenen" Dinge schenken zu lassen. Warum immer erst Geld überweisen und dann .....kaufen / reparieren lassen?
Zitat von: OLD-MAN am 01. Juli 2022, 16:59:51Deshalb wäre es deutlich einfacher, sich die benötigten "zweckgebundenen" Dinge schenken zu lassen. Warum immer erst Geld überweisen und dann .....kaufen / reparieren lassen?
Das
oder halt das:
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2022, 14:19:03Besser wäre es, wenn du mit dem Schenkenden vereinbarst, dass es eben keine Schenkung sondern ein Darlehen für die Autoreparatur ist und du es zurück zahlst (per Überweisung oder bar mit Quittung, unbedingt mit entsprechendem Verwendungszweck!). Das musst du dann allerdings auch machen und vor allem einen entsprechenden "Darlehensvertrag" mit demjenigen abschließen und diesen beim JC einreichen.
P.S.: Das Problem ist halt immer, dass wir nicht denken wie ein Jobcenter, sondern sog. "gesunden Menschenverstand" sowie Moral, Anstand und Gerechtigkeitssinn besitzen. Deshalb kommt unserein "Blöd und Naiv" gar nicht auf solche Ideen ... :zwinker:
Einfach sofort zurück überweisen, jetzt sofort und dann Vermerk falscher Empfänger und dann sollte es passen. Lass es dir in bar geben.
Zitat von: Cridi am 01. Juli 2022, 17:27:53Einfach sofort zurück überweisen, jetzt sofort und dann Vermerk falscher Empfänger und dann sollte es passen. Lass es dir in bar geben.
Tja, auch Bargeld zählt ...
Und das zurück überweisen könnte 1. auch irgendwie "verdächtig" wirken und wird 2. vom JC erstmal gar nicht anerkannt. Der "Zufluss" war in dem und dem Monat und zählt in dem Monat als Einnahme und Punkt.
Haben die bei uns sogar mit einer falschen BAföG-Zahlung so gemacht, die definitiv per Bescheid zurückgezahlt werden musste und auch wurde ...
Zitat von: rioreisender am 01. Juli 2022, 14:45:41Problem ist, dass auf dem Kontoauszug in der Regel nicht die Bankverbindung des Überweisenden ersichtlich ist.
Das kommt sowieso noch hinzu. Die Ausrede mit dem falschen Empfänger ist da eher nicht sehr glaubwürdig ...
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2022, 14:19:03.S.: Besser wäre es, wenn du mit dem Schenkenden vereinbarst, dass es eben keine Schenkung sondern ein Darlehen für die Autoreparatur ist und du es zurück zahlst (per Überweisung oder bar mit Quittung, unbedingt mit entsprechendem Verwendungszweck!).
Ist meines Erachtens der beste Rat und nicht nachweisbar.
Aber Vertragsdatum bitte vor Zahlungseingan :ok: g
Zitat von: PetraL am 01. Juli 2022, 17:32:40Zitat von: Cridi am 01. Juli 2022, 17:27:53Einfach sofort zurück überweisen, jetzt sofort und dann Vermerk falscher Empfänger und dann sollte es passen. Lass es dir in bar geben.
Tja, auch Bargeld zählt ...
Und das zurück überweisen könnte 1. auch irgendwie "verdächtig" wirken und wird 2. vom JC erstmal gar nicht anerkannt. Der "Zufluss" war in dem und dem Monat und zählt in dem Monat als Einnahme und Punkt.
Haben die bei uns sogar mit einer falschen BAföG-Zahlung so gemacht, die definitiv per Bescheid zurückgezahlt werden musste und auch wurde ...
Zitat von: rioreisender am 01. Juli 2022, 14:45:41Problem ist, dass auf dem Kontoauszug in der Regel nicht die Bankverbindung des Überweisenden ersichtlich ist.
Das kommt sowieso noch hinzu. Die Ausrede mit dem falschen Empfänger ist da eher nicht sehr glaubwürdig ...
Wer meldet denn bitte schön Bargeld dem Jobcenter.. wer so sorry dumm ist, der hat's aber dann auch nicht anders verdient :D
Und was soll daran verdächtig sein, du überweist es ja sofort zurück, also noch am gleichen Tag, das macht's ja erst richtig, weil man dann sagen kann, war für jemand anders bestimmt.
Zitat von: Cridi am 01. Juli 2022, 19:31:10Und was soll daran verdächtig sein, du überweist es ja sofort zurück, also noch am gleichen Tag, das macht's ja erst richtig, weil man dann sagen kann, war für jemand anders bestimmt.
Am gleichen Tag wird wohl schlecht gehen, siehe:
Zitat von: johe am 01. Juli 2022, 12:00:48hatte ich vor ein paar Tagen einen Geldeingang, der als Geschenk gedacht war
Ich kann auch nur das anführen als Beispiel, was mir selber schon passiert ist mit dem Jobcenter ...
Und tatsächlich bist du per Gesetz eigentlich verpflichtet, auch Bareinnahmen zu melden - da kann man durchaus "in Teufel's Küche" kommen, wenn man es nicht tut und einem das JC - wie auch immer - auf die Schliche kommt ...
Sogar als ich zum Erstantrag vor ein paar Jahren im JC war sagte mir der SB "Wenn sie Geld bekommen, lassen sie es sich in Bar geben, sonst müssen wir ihnen das anrechnen" Der Typ war eig. recht in Ordnung.
Aber laut Gesetz ist es natürlich Ilegal, und wir wollen hier ja keinen verleiten.
Als ich die ersten 6 Monate die Miete nur Bar gezahl habe und stückchenweise (Also mal 50€, mal 30€ usw....)
hat auch jeder gesagt das aktzeptieren die nie beim JC. Bin gerade erst eingezogen und bekam noch ALG I, und hatte das mit dem Geld nicht so recht geregelt...
Hab dann nachträglich auf einen karierten Block alles aufgeschrieben, immer mal mit nen anderen Kugelschreiber damit es echt aussieht, das wurde nämlich nie wirklich dokumentiert. Das ganze hat der Vermieter unterschrieben und das JC hat es nicht anerkannt.
Der Richter aber schon.
Und genauso stell ich mir das bei der Überweisung vor, so ne Fehlüberweisung kann ja mal passieren wenn man in der App auf einen falschen Namen kommt. Ich würde sagen spätestens vor Gericht bekommt man recht.
Wichtig wäre in dem Fall das der Überweiser das schriftlich bestätigt.
Aber wir wollen hier nicht zum Betrug animieren, besser wäre wenn derjenige einfach die Werkstattrechnung zahlt, ich denke das wäre legal.
Danke an alle für die guten Tipps. Sie haben dazu beigetragen, dass der WBA durch ist. :ok: