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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32

Titel: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32
Grüsse euch
Habe in letzter Zeit (siehe Beiträge) viel Kram hinter mir. :nea:
Als mein Vater (vor 20 Jahren) gestorben ist, hinterliess er mir eine kleines Erbe (vierstellig), welches ich mir bis dato nicht habe auszahlen lassen. (Meine Mutter verwaltet es).
Da ich meine derzeitige Wohn/Lebenssituation als sehr sehr belastend für mein Kind und mich empfinde, wäre dies nun der richtige Zeitpunkt mir das Geld auszahlen zu lassen und woanders zu leben.
Wäre dies möglich? Wenn das Geld aufgebraucht wäre, könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
ALG2 beantragen? Muss ich mein derzeitiges JC in meinem evtl. Plan einweihen?
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: justine1992 am 02. Juli 2022, 13:22:47
Du kannst mit Deinem Vermögen machen, was Du möchtest. Wenn Du Dir das jetzt auszahlen lässt, ist es eine Vermögensumwandlung.
Das Geld kannst Du ausgeben, oder es anders wieder anlegen.
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Ratlos am 02. Juli 2022, 13:26:00
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32Wenn das Geld aufgebraucht wäre, könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
Ist das kein Einkommen? TE scheint ja derzeit in Bezug zu sein.
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32Wenn das Geld aufgebraucht wäre,
könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
ALG2 beantragen?
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: justine1992 am 02. Juli 2022, 13:27:31
Naja, das Erbe entstand vor 20 Jahren. Da ist es doch wohl logisch, dass es als Vermögen angegeben wurde. Außerdem schreibt TE nichts von verschwiegenem Vermögen bzw. Sozialleistungsbetrug. Nee, Einkommen kann es nach 20 Jahren im Eigentum nicht sein.
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42
Ja, bin im Bezug von ALG2.
Das Erbe war vor 24 Jahren. Damals nicht in Bezug!
ALG2 bekomme ich erst seit 4 Jahren. Darf das überhaupt angerechnet werden wenn ich es bekomme? Gibt es da nicht einen Freibetrag irgendwie?
Mein Rechtsberater hat mal gesagt, ich soll es nicht anrühren bis meine Mutter mal tot ist und ich dann noch mehr bekomme...aber wer weiß wann dass sein wird und ob ich dann überhaupt noch was bekomme oder das JC  :weisnich:  :wand: 
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Ratlos am 02. Juli 2022, 14:07:18
Zitat von: justine1992 am 02. Juli 2022, 13:27:31Einkommen kann es nach 20 Jahren im Eigentum nicht sein.
Ups die 20 Jahre habe ich überlesen. SORRY
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2022, 14:22:52
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42Darf das überhaupt angerechnet werden wenn ich es bekomme?
Wenn du es noch gar nicht hast, hast du es vermutlich auch nicht als "Vermögen" angegeben (wäre ja auch irgendwie widersinnig) oder doch?

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42Gibt es da nicht einen Freibetrag irgendwie?
Auf Vermögen auf jeden Fall, auf "Einkommen" nur halt die auf Erwerbseinkommen bzw. ggf. die 30 Euro "Versicherungspauschale" und es gilt das "Zufluss-Prinzip".

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42Mein Rechtsberater hat mal gesagt, ich soll es nicht anrühren bis meine Mutter mal tot ist und ich dann noch mehr bekomme
Das ergibt für mich jetzt so erstmal keinen Sinn?

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42ob ich dann überhaupt noch was bekomme oder alles die Geier vom JC
Tja ... äh ... nach meinen bisherigen Erfahrungen der letzten ca. 8 Jahre würde ich eher auf letzteres tippen ... :sad:

Entscheidend ist da wirklich die Frage
Zitat von: justine1992 am 02. Juli 2022, 13:27:31Da ist es doch wohl logisch, dass es als Vermögen angegeben wurde.
ob du das damals beim Erstantrag gemacht hast oder nicht. Wenn ja, gilt der Freibetrag für sog. "Schonvermögen".
Schau doch mal z.B. hier dazu: https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/vermoegen/#was_ist_vermogen
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: justine1992 am 02. Juli 2022, 15:53:24
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2022, 14:22:52Wenn du es noch gar nicht hast, hast du es vermutlich auch nicht als "Vermögen" angegeben (wäre ja auch irgendwie widersinnig) oder doch?
Nach der Logik wäre Bankguthaben, "welches ich mir bis dato nicht habe auszahlen lassen", auch nicht anzugeben.

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42und ob ich dann überhaupt noch was bekomme oder alles die Geier vom JC
Du meinst, ob Du dann weniger staatliche Unterstützung brauchst?
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2022, 17:09:33
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 14:00:42ALG2 bekomme ich erst seit 4 Jahren.
Dann wurde es womöglich auch nicht als Vermögen im Antrag Erwähnt?

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32wäre dies nun der richtige Zeitpunkt mir das Geld auszahlen zu lassen
Eher nicht, weil das meiste vom JC Einkassiert werden dürfte.

Wenn die Mutter es schon über 20 Jahre verwaltet, gibt es doch auch keine Nachweise, wann was an dich weiter gegeben wurde, also von daher? (nur Bares ist wahres)

Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: PetraL am 02. Juli 2022, 18:14:44
Zitat von: justine1992 am 02. Juli 2022, 15:53:24Nach der Logik wäre Bankguthaben, "welches ich mir bis dato nicht habe auszahlen lassen", auch nicht anzugeben.
Nein. Auf dein eigenes Bankguthaben kannst du jederzeit (kommt auf die Anlageform an) zugreifen. Auf von Dritten "verwaltetes" Geld (auch da kommt es natürlich auf die Anlageform an) aber ohne diesen Dritten nicht oder jedenfalls nicht so ohne weiteres.
Siehe:
Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32(Meine Mutter verwaltet es).

Deshalb ist und bleibt die entscheidende Frage: Wurde es beim Erstantrag (vor 4 Jahren) als Vermögen angegeben oder nicht?
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2022, 18:43:08
Zitat von: PetraL am 02. Juli 2022, 18:14:44ls Vermögen angegeben oder nicht?
Wenn nicht, soll es die Mutter doch einfach weiter Verwalten :grins:
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2022, 19:56:56
Sanson6

Zitat von: Sanson6 am 02. Juli 2022, 12:00:32Wäre dies möglich? Wenn das Geld aufgebraucht wäre, könnte dann ich wieder (sofern keine Arbeitsaufnahme)
ALG2 beantragen? Muss ich mein derzeitiges JC in meinem evtl. Plan einweihen?
Tatsächlich muss geklärt sein ob das Kapital beim JC angegeben wurde um die Frage zu beantworten.
Dann:
Du schreibst aber so das man (ich) meinen könnte das du auf das ALG 2 verzichten willst (oder so ähnlich) und nach Verbrauch wieder ALG 2 beantragen möchtest.

Klär das doch mal auf!
mal schauen was dann für Antworten kommen denn dann blickt man besser durch.

MfG FN
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Sanson6 am 03. Juli 2022, 15:05:05
Ich fange noch einmal von vorne an
Vater vor 24 Jahren gestorben. Meine Schweter und ich haben von ihm bissel Geld geerbt.
Die Mutte hat meine Schwester ausbezahlt damals. Mich nicht, da ich gut sutiert war!
Jetzt könnte ich es gut gebrauchen. Würde dann im neuen Jahr kein kein ALG2 mehr beantragen.
FRÄGT dass JC nach, warum man nicht mehr von ALG2 leben muss???????

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2022, 19:56:56Du schreibst aber so das man (ich) meinen könnte das du auf das ALG 2 verzichten willst (oder so ähnlich) und nach Verbrauch wieder ALG 2 beantragen möchtest.


Genau so
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Juli 2022, 15:11:55
Wenn du Antworten möchtest, solltest du die Fragen Beantworten.

Abmeldung vom JC ist jederzeit möglich, dass muss nicht Begründet werden.

Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Sanson6 am 03. Juli 2022, 15:13:23
Abmeldung? D. h. ich geh da (rein fiktiv) morgen hin und melde mich ab- einfach so...
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Juli 2022, 18:19:39
Sanson6

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juli 2022, 15:11:55Abmeldung vom JC ist jederzeit möglich, dass muss nicht Begründet werden.
Zitat von: Sanson6 am 03. Juli 2022, 15:13:23Abmeldung? D. h. ich geh da (rein fiktiv) morgen hin und melde mich ab- einfach so...
Ganz so einfach ist es nicht. Zumindest bei Erbangelegenheiten.
Hier stellt sich die Frage ist das nach der Zeit überhaupt noch eine. Da habe ich keine Ahnung davon ist ja nicht gerade üblich dieses Vorgehen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
Zitat(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
und wenn es als Erbe betrachtet wird würdest du genau das machen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2022, 19:56:56Tatsächlich muss geklärt sein ob das Kapital beim JC angegeben wurde um die Frage zu beantworten.
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Juli 2022, 15:11:55Wenn du Antworten möchtest, solltest du die Fragen Beantworten.

MfG FN
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Sanson6 am 05. Juli 2022, 18:53:28
 Ein Anwalt mal vor Jahren zu mir gesagt hat, dass ich eh keinen Anspruch mehr darauf hätte und ich zu dem Zeitpunkt der Erbschaft nicht im Bezug war. Stimmt das oder unten das? Wenn ja, was würde passieren wenn es verjährt- würde ich dann gar nix mehr bekommen? Wer dann, meine Mutter ??

Anspruch auf Herausgabe der Erbschaft gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB)   30 Jahre, §§ 2026, 197 (1) Nr. 2 BGB
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2022, 20:38:52
Zitat von: Sanson6 am 05. Juli 2022, 18:53:28Ein Anwalt mal vor Jahren zu mir gesagt hat, dass ich eh keinen Anspruch mehr darauf hätte
Kann ich mir nicht vorstellen.
Oder ist das der Gleiche, der dir geraten hat, das Erbe erst anzurühren, wenn auch deine Mutter tot wäre, damit du "dann mehr bekommst"?
Kann es sein, das damit das sog. "Pflichtteil" gemeint ist, das du jetzt einfordern könntest, sonst aber den vollen Erbteil erhalten würdest?

Zitat von: Sanson6 am 05. Juli 2022, 18:53:28ich zu dem Zeitpunkt der Erbschaft nicht im Bezug war.
Wenn du das Erbe offiziell angenommen hast, war es dein Vermögen bei Beginn des Bezugs, auch wenn es nicht in deinem Besitz war und deshalb nicht sofort verwertbar war. Da gelten die Grenzen des Schonvermögens.
Dann ist ja auch die Frage, wann dein Erstantrag war bzw. ob du diesen neuen "vereinfachten" Antrag (wg. Corona) gestellt hattest. Da ist das Schonvermögen ja sehr viel höher.

Da du die Frage (ob angegeben oder nicht) aber offensichtlich nicht beantworten willst, kann ich wohl davon ausgehen, dass du dieses Vermögen nicht angegeben hast bei Erstantrag-Stellung.
Das könnte dich u.U. in Probleme bringen - keine Ahnung, das können aber bestimmt andere hier beantworten
Zitat von: Sanson6 am 05. Juli 2022, 18:53:28Anspruch auf Herausgabe der Erbschaft gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB)   30 Jahre, §§ 2026, 197 (1) Nr. 2 BGB
unter https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-alleinerbe-i-herausgabeanspruch-gegen-den-erbschaftsbesitzer-2018-bgb_idesk_PI17574_HI8504892.html ist etwas deutlicher ausgeführt, was so ein "Erbschaftsbesitzer" denn überhaupt ist. Keine Ahnung, ob deine Mutter auch tatsächlich rechtlich gesehen darunter fällt, auch wenn sie ja dein Erbe (bzw. dein Erbteil?) in Besitz hat.

Zitat von: Sanson6 am 05. Juli 2022, 18:53:28Wenn ja, was würde passieren wenn es verjährt- würde ich dann gar nix mehr bekommen? Wer dann, meine Mutter ??
Kann durchaus sein, aber das kommt darauf an, wer überhaupt wie erbberechtigt zum Zeitpunkt des Erbfalls war (Pflichtteilsklausel? Wieviele/welche Miterben? Nacherben?), ob denen das dann zufällt, oder "dem Staat" oder...  ????
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der sich mit Erbschaftsrecht auskennt? - habe mich damit bisher noch nicht wirklich intensiv beschäftigt ...
Ich würde aber mal denken, dass du schon einige Infos mehr liefern müsstest, damit dir jemand auch nur halbwegs fundiert antworten kann.
Alles Gute und LG
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: 180 am 05. Juli 2022, 20:58:33
4000€ sind jetzt nicht extrem viel.
Wenn deine Mutter dir das einfach bar auf die Kralle gibt und du dafür die nächsten Jahre mehr frisches Obst und Gemüse kaufst (oder was auch immer vom Regelsatz nicht möglich ist), wäre das Geld gut investiert und das JC wird nie davon erfahren.  :ok:

Vielleicht noch ein neuer Fernseher/Waschmaschien/.... und schon sind die 4000€ auch weg.
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Schnuffel01 am 06. Juli 2022, 00:54:52
Die Mutter kauft die Gegenstände und schenkt sie dir. Vielleicht eine neues E-Bike oder ein modisches Lastenfahrrad.
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: Sanson6 am 08. Juli 2022, 17:31:17
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 20:38:52Kann es sein, das damit das sog. "Pflichtteil" gemeint ist, das du jetzt einfordern könntest, sonst aber den vollen Erbteil erhalten würdest?
Genau dass meine ich. Und da ich darüber (noch) nicht verfüge, warum soll ich den JC von "ungelegten Eiern" erzählen?
Titel: Aw: Erbe annehmen als letzte Notlösung?
Beitrag von: PetraL am 08. Juli 2022, 19:03:54
Zitat von: Sanson6 am 08. Juli 2022, 17:31:17
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 20:38:52Kann es sein, das damit das sog. "Pflichtteil" gemeint ist, das du jetzt einfordern könntest, sonst aber den vollen Erbteil erhalten würdest?
Genau dass meine ich. Und da ich darüber (noch) nicht verfüge, warum soll ich den JC von "ungelegten Eiern" erzählen?
Ahso, ja, jetzt verstehe ich auch das mit dem "sowieso keinen Anspruch mehr" und besser "warten bis Mutter tot".
"Der Anspruch auf einen Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren. Dazu muss Pflichtteilsberechtigte jedoch vom Erbfall und seiner Enterbung bzw. von einem zu geringen Erbe wissen. Ohne diese Kenntnis kann sich die Verjährung auf 30 Jahre verlängern."
Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-verjaehrung-das-muessen-sie-beachten.html

Und jetzt ist natürlich auch klar, warum du das nicht als "Vermögen" angegeben hast - ist halt fraglich, ob du überhaupt noch Anspruch hast. Vermögen kann es demnach zum jetztigen Zeitpunkt nicht sein.

Ich denke, da brauchst du einen Anwalt, der in Erbrecht fit ist. Vielleicht erledigt der ja auch für dich die Formalität des Beratungsscheins, sonst müsstest du das halt vorher selbst machen.
Oder vielleicht findet sich ja auch hier eine hilfsbereite Seele, die da Bescheid weiss?

Wenn du dann ggf. dein Pflichtteil ausgezahlt bekommst, ist das Einkommen und wird entsprechend beim JC angerechnet.
Wenn du jetzt allerdings vor der Auszahlung den ALGII-Bezug beendest, dann von dem Geld lebst (wird ja nicht ewig reichen) und dann - bei Erreichen/Unterschreitung des Schonvermögens (sinnvollerweise nicht erst warten bis das ganze Geld weg ist und du völlig mittellos da stehst) - erneut ALGII beantragst/beantragen musst, weil du bis dahin noch keinen Job gefunden hast, sollte das Ganze auch keine rechtlichen Konsequenzen haben. Würdest du deinen ALG-Bezug nicht beenden, würde dir dieses Einkommen ja entsprechend angerechnet und dein ALG-Anspruch für min. 6 Monate (keine Ahnung, das wissen hier aber bestimmt einige) erlöschen.
Eine (erneute) Hilfsbedürftigkeit würdest du ja nicht fahrlässig oder mutwillig herbeiführen.
Tut mir leid, wenn ich dir da nicht wirklich weiterhelfen kann.

Dazu kann dir doch aber bestimmt jemand hier etwas sagen, vielleicht @Ottokar oder @Flip oder @Ratlos oder ... ???

Alles Gute für Euch Beide!