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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: koenigecki am 02. Juli 2022, 14:58:21

Titel: Kostenvoranschläge
Beitrag von: koenigecki am 02. Juli 2022, 14:58:21
Laut Wasserversorger sollen neben der Wasseruhr einige cm Leitung durch uns erneuert werden (Korrosion). Diese Aussage erfolgte mündlich, als die Wasseruhr turnusmäßig gewechselt wurde. Schriftlich gibt es darüber nichts, da rechts der Wasseruhr alles mein Problem und nicht die des Wasserversorgers ist.

Würde diese kleine Arbeit gerne von einer Fachfirma beheben lassen. Es ist allgemein bekannt, dass GWS und andere Gewerke Personalmangel haben sowie dass viele dieser Firmen keine Kleinaufträge mehr annehmen, nicht zu einer Angeboterstellung (womöglich noch kostenfrei) hierher kommen. Dies alles dem JC vorgetragen, führte dazu, dass sie trotzdem einen Kostenvoranschlag fordern.

Wie behelft Ihr Euch in dieser Situation. Bin ja sicher nicht der einzige Haushalt mit diesem Problem.



Titel: Aw: Kostenvoranschläge
Beitrag von: justine1992 am 02. Juli 2022, 16:04:11
Zitat von: koenigecki am 02. Juli 2022, 14:58:21sollen neben der Wasseruhr einige cm Leitung durch uns erneuert werden
Du erwartest, dass das JC Dir glaubt, das jemand, dessen Qualifikation und womöglich auch Namen Du nicht kennst (ein Mensch, nicht der Wasserversorger!), gesagt haben soll, sie sollen Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen, weil was erneuert werden soll (warum eigentlich? Gift, Wasserschaden, Rost?).
Titel: Aw: Kostenvoranschläge
Beitrag von: jens123 am 02. Juli 2022, 18:40:06
Du könntest es mal bei www.my-hammer.de versuchen. Angebot beschreiben/einstellen und gleich darauf hinweisen, dass Kostenvoranschlag benötigt wird (um Freunde der Schwarzarbeit auszusortieren).
Titel: Aw: Kostenvoranschläge
Beitrag von: koenigecki am 03. Juli 2022, 12:54:14
Ja, es war nicht der/ein Wasserversorger persönlich (hierbei handelt es sich um eine juristische Person, Versorgungsverband) sondern einer seiner Mitarbeiter (sind alles gelernte Installateure!!). Er hat mich auf den Mangel hingewiesen. Dies wurde mir auch schriftlich von der Kommunalaufsicht (andere Geschichte) bestätigt. "Sowohl dies als auch die im Rahmen des Wechsels erfolgte Beratung zu Ihrer Hausinstallation zeigen mir, dass ..." - Bitte keine Exegese anstellen.
Wie bereits eingangs erklärt, es handelt sich um eine Korrosionsproblematik, welche zu einem Wasserschaden führen kann.
Danke justine, dass Du mir die Möglichkeit zur erneuten Darlegung bietest.

Dem JC habe ich ein Foto mit dem Antrag beigegeben. Wenn die so erfahren wären, einen Kostenvoranschlag beurteilen zu können, dann könnten sie sicher auch die angemessenen Kosten aufgrund eines Schadenbildes erkennen. Ist wohl zu viel verlangt, selbst vom Fachpersonal des JC, dass sie sich in sämtlichen Gewerken auskennen.

Toll, dass man hier so schön abschweifen muss.

Meine Frage war allgemein gehalten und mit einem konkreten Beispiel unterlegt.

Tatsächlich geht es mir darum, wie kann eine notwendige Reparatur veranlasst werden (trotz des Fachkräftemangels), diese nicht immer ins Leere läuft, wegen der Forderungen des JC nach Kostenvoranschlägen, schriftlich und häufig im Plural, wenn die Handwerker kaum ihrer Arbeit hinterher kommen und sich außerstandes sehen, Besichtigungstermine und Kostenvoranschläge auch für Bagatellgeschichten zu liefern.

Den Vorschlag my-hammer habe ich schon mehrfach, auch deutlich vor Corona-Zeiten versucht, da gab es keine Antworten, Nachfragen und auch keine Angebote.

Im Winter war ein elektrischer Schalter in meiner Heizung defekt. Ich schlug dem JC vor: Kauf eines gebrauchten, überholten und mit 2-jähriger Garantie versehenen Ersatzteiles und den kostenlosen Einbau - Gesamtkosten 140€. Nachweis durch entsprechende Anzeige, Erstattung dann nach dem Kauf mit der gewerblichen Rechnung. Alternativ Junkers/Bosch liefert das Teil 400€ und baut es ein 150€. Das JC bestand nach zwei Monaten auf einen Kostenvoranschlag. Kommt das JC eigentlich für die Kosten eines von ihnen geforderten Kostenvoranschlages auf. Hier bei Junkers wären das 150€ gewesen. Zusätzlich wohlgemerkt. Habe dann die günstige Version gewählt, trotz der Forderung des JC nach Kostenvoranschlägen.

Also, wie geht Ihr mit nicht erfüllbaren Forderungen nach Kostenvoranschlägen für Kleingkeitsreparaturen um? Hat diese Forderung des JC System - so dass die ALG2-Bezieher resignieren? In wieweit sind nicht erfüllbare Forderungen durch das JC überhaupt zulässig? Gibt es eine Rechtsprechung zu diesem Thema?

Danke
 

Titel: Aw: Kostenvoranschläge
Beitrag von: Ratlos am 03. Juli 2022, 13:04:24
Zu Kostenvoranschlägen siehe § 632 BGB,
Die Kosten können bis zu 10 % des Wertes der Reparatur liegen. Meistens aber sind sie billiger.