Guten Tag, folgender Fall: Ein Schüler, volljährig, bezieht aufstockend zum Kindergeld ALGII.
Bisher wurde ihm vom Kindergeld 30 Euro Versicherungspauschale vergütet, die vom Kindergeld abgezogen worden sind und die zum Regelsatz hinzu bekommen sind, also Regelsatz + 30 Euro.
Nun hat der Schüler einen geringfügigen Minijob begonnen, der ihm etwa 50 Euro /Monat einbringen wird.
Der neue Bescheid vom ALGII zeigt nun auf, dass die 30 Euro Versicherungspauschale nicht mehr vergütet werden. Dh der Schüler hat sie nicht mehr zusätzlich wie zuvor, als sein einziges Einkommen aus Kindergeld bestand. Sondern sie sind angeblich in den 100 Euro Freibetrag für Erwerbseinkommen enthalten. Somit bleiben ihm vom Minijobverdienst eigentlich nur noch 20 Euro statt 50 Euro, weil ihm die 30 Euro/Monat , die er zuvor vergütet bekommen hat, nun fehlen.
Ist das vom Jobcenter so richtig berechnet?
Was ist wenn der volljährige Schüler eine private Unfallversicherung hat, die Jahresbeitrag ca. 70 Euro (umgerechnet also 6 Euro/Monat) kostet?
Kann diese geltend gemacht werden?
vielen Dank im Voraus
Zitat von: Heinrich am 03. Juli 2022, 19:08:38Sondern sie sind angeblich in den 100 Euro Freibetrag für Erwerbseinkommen enthalten.
Das ist leider so richtig! VP ist in den 100,- € Freibetrag bereits enthalten!
Zitat von: Heinrich am 03. Juli 2022, 19:08:38Kann diese geltend gemacht werden?
Nein!
ZitatSondern sie sind angeblich in den 100 Euro Freibetrag für Erwerbseinkommen enthalten.
Korrekt. Wurde dir in einem anderen Forum ja auch schon so beantwortet.
ZitatWas ist wenn der volljährige Schüler eine private Unfallversicherung hat, die Jahresbeitrag ca. 70 Euro (umgerechnet also 6 Euro/Monat) kostet?
Dafür gibt es ja die Versicherungspauschale bzw. die 100 Euro Grundfreibetrag.