Hallo mal wieder :smile:
ich habe übermorgen einen Termin bei meiner SB, Termin kam vor 2 Wochen und dort stand das es um Bewerbercoaching ging. Da ja ab dem 01.07 das neue Gesetz ist, kann ich dort einfach sagen, dass ich so ein Coaching/Maßnahme nicht will und einfach nein sage ohne Sanktion ? Hatte letztes Jahr im Dezember bereits ein Coaching wo nichts gebracht hatte, deswegen möchte ich nicht dort meine Zeit verschwenden.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen :smile:
Im Grunde genommen, geht das!
Aber wenn das erste Coaching nichts gebracht hat (an wen oder was hats gelegen = rein rhetorisch?), wer sagt dir denn, dass das zweite Coaching niht den Erfolg bringt? Vielleicht anderer Coach, anderes Konzept, usw.?
Nur weil jetzt nicht sanktioniert wird, absagen, was einem nicht liegt oder nicht gefällt, halte ich für nicht zielführend!
Danke für die Rückmeldung, ich hatte mit der SB letzte Woche telefoniert da Sie für mich eine Stelle hatte wo ich mich bewerben solle. Da sagte Sie direkt das ich zu dem gleichen Coaching wie letztens gehen soll. Dort hatte nichts geklappt da dort keiner Lust oder Interesse hatte mir Hilfe zu geben, ich kann selber Bewerbungen schreiben. Deswegen möchte ich dort nicht noch einmal erscheinen.
Deswegen lehne ich dann ab und sage nein. EGV kann ich aber unterschreiben oder ? Nur halt lesen das nichts von Maßnahme steht ?
"Nur weil jetzt nicht sanktioniert wird, absagen, was einem nicht liegt oder nicht gefällt, halte ich für nicht zielführend!" Solche Maßnahmen sind nur für einen Zielführend. Für den Maßnahmenträger in Form von Geld auf dem Firmenkonto
Du hast jetzt eine ganz andere Verhandlungsposition und kannst dort als "Kunde" entscheiden.
Such dir einfach eine sinnvolle Umschulung/Qualifizierung/Fortbildung raus. Etwas, was dich wirklich weiterbringt. Nicht so ein Coaching Mist, der eigentlich nur der Fälschung der Arbeitslosenstatistik dient.
Im Gespräch dann das, was du dir gesucht hast, vorschlagen. Falls die SB versucht dir das Coaching anzudrehen, kannst du ihr ganz direkt sagen: Entweder sie bewilligt dir deinen Wunsch oder eine gleichwertige Alternative oder es wird keine Maßnahme geben und auf das Sanktionsmoratorium verweisen.
Und bei der EGV kannst du ihr auch vorgeben, was drinstehen soll. Durch das Sanktionsmoratorium ist es auch nicht sanktionierbar, wenn du die EGV ignorierst.
Ich würde auch eine sinnvolle Alternative heraussuchen und der Integrationsfachkraft vorstellen. Du darfst davon ausgehen, das diese sowieso abgelehnt wird.
Zitat von: ellie am 04. Juli 2022, 15:37:38Ich würde auch eine sinnvolle Alternative heraussuchen und der Integrationsfachkraft vorstellen. Du darfst davon ausgehen, das diese sowieso abgelehnt wird.
Genau, selbst schon mal gemacht. Wäre sinnvoll gewesen, wurde aber von einem Berufsverband aus der Praxis durchgeführt und nicht von einem inkompetenten "Maßnahmeträger" am finanziellen Tropf des JC.
Dennoch gilt Rege1 1: "Nur das JC weiß, was für den Arbeitslosendödel gut ist!" :ironie:
Regel 2: "Sind Entscheidungen des JC nach Regel 1 auch noch so schwachsinnig, so gelten sie trotzdem." :teuflisch:
Du hast Regel 3 Vergessen: Gilt das Sanktionsmoratorium, kann es dem Kunden vollkommen egal sein, was das JC an Zuweisungen verschickt. Es ist vollkommen unverbindlich/nicht sanktionierbar.
Zitat von: lappa am 04. Juli 2022, 15:54:27Du hast Regel 3 Vergessen
ja natürlich. Das oben sind ja auch die Regeln, wie sie vom Jobcenter vermittelt werden...
Zitat von: rioreisender am 04. Juli 2022, 15:52:30Genau, selbst schon mal gemacht.
Nicht nur du :smile:
Zitat von: lappa am 04. Juli 2022, 15:54:27Gilt das Sanktionsmoratorium, kann es dem Kunden vollkommen egal sein, was das JC an Zuweisungen verschickt.
Ich würde mich aber trotzdem kooperativ zeigen. Es gibt auch eine Zeit nach dem Moratorium ...
Auch wenn die Jobcenter Sachbearbeiter nie auf Augenhöhe mit Kunden gearbeitet haben, muß man es denen nicht gleichtun.
Zitat von: OLD-MAN am 04. Juli 2022, 14:47:47Aber wenn das erste Coaching nichts gebracht hat (an wen oder was hats gelegen = rein rhetorisch?), wer sagt dir denn, dass das zweite Coaching niht den Erfolg bringt? Vielleicht anderer Coach, anderes Konzept, usw.?
Ich hab schon zig mal so nen Müll mitgemacht, und gebracht hat es nix ausser vielleicht mal kurz nen Sklavenhändler
Ich bedanke mich bei euch, ich werde sehen wie es ablaufen tut. Sollte ich wieder dahin wo ich war, lehne ich dankend ab und sage ich möchte dies nicht, falls die SB diskutiert sage ich ganz einfach da es ab dem 01.07 das neue Gesetz gibt fertig, wo es keine Sanktion gibt bei Ablehnung und nein sagen. :smile:
Zitat von: mausilein am 04. Juli 2022, 17:21:08falls die SB diskutiert sage ich ganz einfach da es ab dem 01.07 das neue Gesetz gibt fertig, wo es keine Sanktion gibt bei Ablehnung und nein sagen. :smile:
An Deiner Stelle würde ich mich nicht auf das Sanktionsmoratorium als Ablehnungsgrund beziehen. Du sagst einfach "Danke, eine darartige Maßnahme halte ich nicht für sinnvoll." Falls die SB anfängt diskutieren zu wollen, notfalls solange wiederholen, bis die SB aufgibt. :lachen:
Ich sollte auch an so einen Bewerbungstrainings Maßnahme teilnehmen. Ich habe dem "Arbeitsvermittler" einen Brief geschrieben. Und es schriftlich begründet das ich nicht daran teilnehmen will. Vorsichtshalber habe ich mir für den Tag als ich dort hinsollte (letzte Woche Donnerstag) eine AU geholt. Allerdings habe ich das Sanktionsmoratorium nicht in dem Schreiben erwähnt. Bis jetzt habe ich noch nichts neues vom Jobcenter gehört. Mal sehen :blum:
mausilein
Zitat von: mausilein am 04. Juli 2022, 17:21:08Sollte ich wieder dahin wo ich war, lehne ich dankend ab und sage ich möchte dies nicht, falls die SB diskutiert sage ich ganz einfach da es ab dem 01.07 das neue Gesetz gibt fertig, wo es keine Sanktion gibt bei Ablehnung und nein sagen.
Da so eine Maßnahme den Kriterien* entsprechen muss du genau so
Zitat von: mausilein am 04. Juli 2022, 14:59:35das ich zu dem gleichen Coaching wie letztens gehen soll.
ist der bessere Grund denn damit zeigst du SB seine "Kompetenz".
Das Sanktionsmoratorium solltze für Sanktionen herhalten nicht für die Unfähigkeit diverser JC/SB
*Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
MfG FN
Wollte mal Rückmeldung geben, musste keine Maßnahme machen. Alles war ok dort, solle aber bis Ende des Jahres mir Gedanken machen zwecks Maßnahme :smile:
mausilein
Danke für die Rückantwort!
Hat sich da so erledigt oder hast du was unternommen?
Ein schönes WE
FN
Hatten uns normal unterhalten, dann kam die Ansprache mit der Maßnahme das ich zur gleichen wie beim letzten mal gehen solle. Dies hab ich abgelehnt und gesagt das ich gerne woanders eine mache, aber nicht bei der gleichen. Danach wurde nichts mehr gesagt dazu. War ok, hoffe das ich bis zum nächsten Termin Arbeit habe , Bewerbungen sind viele geschrieben worden. :smile:
:ok: