Nabend,
bei meinem Regelsatz wurden 10% gestrichen. Es gab keinen Anhörungsbescheid, keinen Änderungsbescheid. Ich weiß es lediglich daher das mir $40Euro diesen Monat weniger überwiesen wurde.
Alle Termine und andere Aufforderungen habe ich wahrgenommen und erfüllt.
Wie kann ich dort nun weiter vorgehen? Wie setze ich am besten ein Schreiben auf, damit ich gegen etwas Widerspruch einlegen kann was ich ja nicht weiß wie lange und wieso das so passiert ist.
Lg
erst mal anrufen und nachfragen was wirklich los ist
fordere schriftlich den beschiedenen betrag, sonst gericht
eine andere sprache verstehen die nicht
Gab es vielleicht mal ein Darlehen oder eine Überzahlung, die jetzt einbehalten wird?
Zitat von: Flip am 04. Juli 2022, 23:18:30Gab es vielleicht mal ein Darlehen oder eine Überzahlung, die jetzt einbehalten wird?
Nein gar nichts. Das letzte Darlehen war vor 10 Jahren und das ist schon lang abbezahlt.
Werden von deinen Leistungen Absetzungen geleistet?
Sprich, Zahlungen an Vermieter, Energieversorger o.ä?
Zitat von: Nö am 05. Juli 2022, 07:08:16Werden von deinen Leistungen Absetzungen geleistet?
Sprich, Zahlungen an Vermieter, Energieversorger o.ä?
Ne auch nicht. Also man muss dazu sagen ich nie Probleme mit dem JC. Wenn irgendwas nicht gepasst hat dann bekam ich Briefe und dann konnte ich mich dazu äußern. Das JC ist aber umgezogen und bei meinem letzten telefonische Gespräch wurde ich von meiner Beraterin gefragt ob es denn funktioniert hätte mit der Einladung zum Gespräch, da sie von anderen wohl die Rückmeldung bekommen hätte das Briefe nicht ankommen. Gab bei mir zumindest damit keine Probleme
Auch bei deinen Unterkunftskosten hat sich nichts geändert?
Oder Änderungen in eventuellen Einkommenstatbeständen?
Ansonsten bleibt dir nur die Möglichkeit, Kontakt zum JC aufzunehmen und den Grund für die geminderte Überweisung zu erfragen.
Widerspruch ist in diesem Fall nicht möglich ohne Bescheid.
Zitat von: Basshkopf am 04. Juli 2022, 22:18:48erst mal anrufen und nachfragen was wirklich los ist
Lieber schriftlich. Telefonisch ist immer so'ne Sache ... :weisnich:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:26:44Lieber schriftlich. Telefonisch ist immer so'ne Sache ... :weisnich:
Das soll jeder für sich entscheiden.
Bevor ich 3 Wochen mit Postweg und Scannen verplämpere, rufe ich eben an.
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:26:44Zitat von: Basshkopf am 04. Juli 2022, 22:18:48erst mal anrufen und nachfragen was wirklich los ist
Lieber schriftlich. Telefonisch ist immer so'ne Sache ... :weisnich:
Ich wurde gerade auf meine schriftliche Anfrage angerufen und mir wurde gesagt das ich anscheinend am 11.05.2022 einen Termin nicht wahrgenommen habe. Was aber nicht sein kann, da zu dieser Zeit der Umzug des JC in ein anderes Gebäude stattgefunden hat und mir an der Anmeldung gesagt wurde das meine Beraterin gar nicht im Haus ist. Auf meine Aussage das ich weder eine Anhörung, noch einen Bescheid erhalten kam nur die Aussage " kann nicht sein, ich hab es ja vorliegen" auf meine Bitte mir diese nochmal zukommen zulassen bekam ich nur ein " Bringt ja anscheinend nichts, wenn sie ihre Post nicht erhalten".
Also werde ich nun einen Widerspruch schreiben und dann, wenn es nichts bringt, das ganze weiter ans Gericht geben :wand:
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 15:19:15Also werde ich nun einen Widerspruch schreiben und dann, wenn es nichts bringt, das ganze weiter ans Gericht geben :wand:
Wogegen?
Du hast keinen Bescheid, dem du widersprechen kannst?
Es ist schon kurios, dass du weder Anhörung noch Sanktionsbescheid erhalten hast.
Vielleicht mal persönlich vor Ort klären?
Zitat von: Nö am 05. Juli 2022, 15:18:54Das soll jeder für sich entscheiden.
Bevor ich 3 Wochen mit Postweg und Scannen verplämpere, rufe ich eben an.
Naja, ich meinte eigentlich auch nicht die Deutsche Post-Schnecke, die zudem auch noch kostet und vielleicht nie ankommt.
Email oder dieses Online-Dingens von den Jobcentern geht ratz-fatz :zwinker:
Und bei Email hast du 1. sofort den Nachweis, dass und wann und was und an wen du geschrieben hast und bekommst 2. innerhalb Sekunden (maximal wenigen Minuten) eine elektronische Empfangsbestätigung vom Jobcenter.
Sicherer und schneller geht es doch eigentlich nicht?
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 15:19:15Auf meine Aussage das ich weder eine Anhörung, noch einen Bescheid erhalten kam nur die Aussage "kann nicht sein, ich hab es ja vorliegen"
Eine schlichte Frechheit. Antworte doch genauso mit "Das kann nicht sein, ich habe nichts vorliegen." Denn das Jobcenter ist in der Pflicht nachzuweisen, dass seine Post Dich erreicht hat. Das wird ihm nicht gelingen, wenn es Anhörung und/oder Bescheid mit normaler Post verschickt hat.
Zitat von: Nö am 05. Juli 2022, 15:32:33Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 15:19:15Also werde ich nun einen Widerspruch schreiben und dann, wenn es nichts bringt, das ganze weiter ans Gericht geben :wand:
Wogegen?
Du hast keinen Bescheid, dem du widersprechen kannst?
Es ist schon kurios, dass du weder Anhörung noch Sanktionsbescheid erhalten hast.
Vielleicht mal persönlich vor Ort klären?
Persönlich geht nicht da man in unserem Jobcenter nur eingelassen wird wenn man einen Termin hat. Schriftlich vom Berater. Kontrolliert jemand an der Tür. Liegt immer noch an Corona.
Und es gibt ja anscheinend einen Bescheid, hat sie ja gesagt das SIE den vorliegen hat, also kann ich ja gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 16:19:03Persönlich geht nicht da man in unserem Jobcenter nur eingelassen wird wenn man einen Termin hat. Schriftlich vom Berater. Kontrolliert jemand an der Tür. Liegt immer noch an Corona.
Und es gibt ja anscheinend einen Bescheid, hat sie ja gesagt das SIE den vorliegen hat, also kann ich ja gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Okay, aber dieser Bescheid ist dir nicht bekannt gegeben worden.
Du kennst weder Datum noch Inhalt des Bescheides.
Meinen Beitrag in #13 hast Du aber gelesen? Ein Bescheid, der Dich nicht erreichte, ist regelmäßig nichtig.
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 16:19:03Persönlich geht nicht da man in unserem Jobcenter nur eingelassen wird wenn man einen Termin hat. Schriftlich vom Berater. Kontrolliert jemand an der Tür.
Sag dem "jemand an der Tür", dass Du dringend persönlich mit der Teamleitung sprechen musst. Erwähne "Fristsache" und "Widerspruch" Um was es genau geht, geht den jemand an der Tür nichts an (Datenschutz).
Die können sonst was am Telefon labern, Fakt ist du hast keinen Bescheid.
Also kannst du auch keinen Widerspruch dazu schreiben.
Von dem Termin hattest du auch keinerlei Kenntnis, ebenso von der plötzlichen Kürzung vom RS.
War es so wie du schreibst, solltest du mit dem Bescheid zum SG und auf sofortige Zahlung, ohne der Kürzung drängen.
Außer das JC sieht seinen Fehler kurzfristig noch ein.
Wobei die Ansage vom JC, am Telefon mehr als Dreist gewesen ist.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Juli 2022, 17:09:33Wobei die Ansage vom JC, am Telefon mehr als Dreist gewesen ist.
Naja, eher Standard. Zumindest auch bei meinem JC ...
Zitat von: rioreisender am 05. Juli 2022, 15:37:25Eine schlichte Frechheit. Antworte doch genauso mit "Das kann nicht sein, ich habe nichts vorliegen."
Der ist genial! :sehrgut: :lachen:
Zitat von: Soulmate2411 am 05. Juli 2022, 15:19:15Auf meine Aussage das ich weder eine Anhörung, noch einen Bescheid erhalten kam nur die Aussage " kann nicht sein, ich hab es ja vorliegen" auf meine Bitte mir diese nochmal zukommen zulassen bekam ich nur ein " Bringt ja anscheinend nichts, wenn sie ihre Post nicht erhalten".
https://www.beispielklagen.de/klage004.html