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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ralfb0410 am 07. Juli 2022, 10:37:50

Titel: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: ralfb0410 am 07. Juli 2022, 10:37:50
Hi zusammen, ich möchte meine Arbeit kündigen, da bei uns das Arbeitsklima immer unerträglicher geworden ist und das nicht mehr arbeiten sondern gegenseitiges Zerfleischen ist.

Wenn ich kündige bekomme ich dann eine Sperre von der AfA und müsste ja dann ALG 2 beantragen. Wo bei ich denke, dass ich bei 1100 netto eh zum ALG 1 aufstockend ALG 2 bekommen würde.

Meine Frage ist: Gilt dieses Sanktionsmoratorium auch für solche Fälle wie mir?

In der Vergangenheit habe ich gelesen, dass bei Selbstkündigung das ALG 2 zurückbezahlt werden muss. Wenn ja für welchen Zeitraum muss man das zurückzahlen?
Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: am 07. Juli 2022, 11:01:05
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/34.html

Dies bedeutet, dass du Leistungen nach dem SGB II zwar erhalten würdest um deinen Lebensunterhalt zu sichern, jedoch jeder einzelne Bewilligungszeitraum zurückgefordert wird.
Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: ralfb0410 am 07. Juli 2022, 11:04:02
Also im Prinzip müsste ich für immer ALG 2 zurückzahlen wenn ich das richtig verstanden habe? Oder gibt es da Fristen?

Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: glasi am 07. Juli 2022, 11:29:37
Wie Nö schon richtig geschrieben hat, können hier Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten geltend gemacht werden.

Du könntest, wäre die sichere Variante, zu einem Hausarzt gehen und dir Krankmeldungen holen.
Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: Ottokar am 07. Juli 2022, 11:39:27
Diese Frage kann man so nicht beantworten.
Es gibt Gründe für eine Kündigung, die anerkannt werden. Dazu gehören z.B.
- gesundheitliche Gründe (physisch oder psychisch krank machende Überlastung, körperliche Einschränkungen die eine weitere Ausübung der Tätigkeit unzumutbar machen),
- Verlust des Vertrauensverhältnisses zum Chef (aus tatsächlichen Gründen),
- Verlangen unsittlicher/rechtswidriger Handlungen (z.B. unbezahlte Überstunden, Ausspionieren von Kollegen, Forderung privater Gefälligkeiten),
- Mobbing durch den Chef oder Kollegen,
- verweigerte, unzulässig gekürzte oder immer wieder verzögerte Lohnzahlungen,
- Pflege eines Angehörigen,
- Umzug wegen Heirat oder Kindererziehung,
uvm.
Ob hier ein oder mehrere solcher Gründe vorliegen, kann man anhand deiner Ausführungen nicht erkennen.
Ein subjektives Missempfinden des Betriebsklimas gehört jedenfalls nicht dazu.
Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 13:21:16
Ich habe selbst schon einen Job gekündigt, weil es - einfach ausgedrückt - nicht mehr möglich war, ordentlich dort meine Arbeit zu verrichten, ohne gesundheitlich (weiteren) Schaden zu nehmen.
Ich habe es wahrheitsgemäß und ausführlich ggü. dem Amt ausgeführt, und diese Ausführungen wurden anerkannt.
Einen Versuch ist es wert.  :yes: 
Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: am 07. Juli 2022, 13:43:16
Zitat von: ralfb0410 am 07. Juli 2022, 11:04:02Also im Prinzip müsste ich für immer ALG 2 zurückzahlen wenn ich das richtig verstanden habe? Oder gibt es da Fristen?
Solange das JC das Verfahren korrekt und ohne Formfehler durchzieht? Ja!!

Aber wie Ottokar schon schrieb, es gibt genug Gründe, das AV auf ärztliches Anraten zu beenden.
Dann musst du jedoch einen Arzt mit einbeziehen.

Titel: Aw: Arbeit beenden Sanktion?
Beitrag von: Ottokar am 08. Juli 2022, 15:51:39
Zitat von: Nö am 07. Juli 2022, 13:43:16Dann musst du jedoch einen Arzt mit einbeziehen.
Nur wenn es sich um gesundheitliche Gründe handelt.