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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Emaliya am 07. Juli 2022, 10:58:43

Titel: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 07. Juli 2022, 10:58:43
Hallo,

irgendwie steht unser anstehender Umzug unter keinen guten Stern  :heul:
Wir haben die Übernehme der Kosten eines Umzugsunternehmens beantragt weil wir niemanden haben der uns beim Umzug helfen würde.
Mein Mann ist der einzige der schwere Sachen tragen kann, ich bin da nicht sonderlich die große Hilfe. Deswegen wäre für uns ein Umzugsunternehmen die beste Lösung da wir sonst beide das nie und nimmer an einem Tag schaffen werden.
Gesagt getan und heute stellen wir fest das das Jobcenter und 350€ überwiesen hat, ein Fix Betrag wie mein Mann auf Telefonische Nachfrage erfahren hat, denn einen Brief diesbezüglich mit ihrer Entscheidung haben wir nicht bekommen.
Jedenfalls sagte man meinem Mann am Telefon auch das ein Umzugsunternehmen nur bezahlt werden würde wenn einer im Rollstuhl sitzen würde, stimmt das?
Ich habe gerade ehrlich keine Ahnung wie wir das hinbekommen sollen. Gibt es irgendeinen Trick 17 das Jobcenter doch noch dazu zu bewegen ein Umzugsunternehmen zu bewilligen oder können wir jetzt einfach gucken wie wir das zu zweit hinbekommen?

Ich hoffe auf Hilfe.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Flip am 07. Juli 2022, 14:15:27
Ich antworte mal mit Auszügen aus der Kommentarliteratur, die es am besten erklären:

ZitatDer Leistungsberechtigte ist grds. gehalten, die Kosten eines Umzugs im Wege der Selbsthilfe zu minimieren, dh er hat den Umzug grds. selbst zu organisieren und durchzuführen (ggf. Deckelung auf die Höhe der Kosten eines selbst organisierten Umzugs mittels Schätzung nach § 202 SGG iVm § 287 ZPO; zur Schätzung BSG 3.12.2015 – B 4 AS 47/14 R, NJW 2016, 1982), es sei denn, wichtige Gründe stehen dem entgehen, zB Alter, Betreuung von kleinen Kindern, Art und Schwere einer Behinderung oder medizinische (krankheitsbedingte) Gründe (BSG 6.5.2010 – B 14 AS 7/09 R, BSGE 106, 135, BeckRS 2010, 72281 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37 Rn. 19; LSG LSA 23.3.2010 – L 5 AS 23/09 B ER, BeckRS 2011, 66004; LSG Bln-Bbg 16.12.2011 – L 34 AS 1801/11 B ER, BeckRS 2012, 65145).
(Eicher/Luik/Harich/Luik, 5. Aufl. 2021, SGB II § 22 Rn. 281)

ZitatSofern keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, sind sie gehalten, einen Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen. Dann gehören zu den notwendigen Kosten insbesondere die Aufwendungen für ein erforderliches Transportfahrzeug (in der Regel ein Mietfahrzeug oder ggf. die Benzinkosten für Fahrzeuge von mithelfenden Bekannten), die Anmietung von Umzugskartons, Besorgung von Verpackungsmaterial, Entsorgungskosten für Sperrmüll und die unter Bekannten und Freunden üblichen Aufwendungen für Erfrischungen und Imbiss (SG Dresden 15.8.2005 – S. 23 AS 692/05 ER). Können Leistungsberechtigte einen Umzug aus körperlichen oder sonstigen in ihrer Person liegenden Gründen nicht selbst bewältigen, kommt die Übernahme der Aufwendungen für ein gewerbliches Umzugsunternehmen in Betracht. In einem solchen Fall wird der Träger verlangen können, dass vom Leistungsberechtigten mehrere Kostenvoranschläge eingeholt und vorgelegt werden.
(Gagel/Lauterbach, 84. EL Dezember 2021, SGB II § 22 Rn. 124)

Welche der genannten Gründe trifft auf euch zu?
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 07. Juli 2022, 15:06:07
Hallo,

wir haben eine 5 Jährige Tochter, haben dies auch beim Antrag angegeben. Aber das einzige was es dazu heute am Telefon hieß war "Für sie gibt es keine 50€ weil sie ja noch zu klein zum helfen ist"
Also denke ich mal das sie mit ihren 5 Jahren nicht mehr zu einem kleinen Kind zählt, oder?

Mir bereitet das ehrlichgesagt Bauchschmerzen, da ich nicht denke das wir das an einem Tag schaffen werden. Hin und zurück sind ca. 140 Km, 3-4 mal wird es bestimmt werden, ein und ausladen wird einiges an Zeit fressen und dann noch eine Tochter die bespaßt werden will weil das alles so langweilig ist. 
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: am 07. Juli 2022, 15:09:40
Und Ihr kennt Niemanden? Keinen Menschen der irgendwie helfen kann?
Keine Eltern oder Schwiegereltern die auf das Kind aufpassen?
Lebt ihr völlig isoliert? Eltern aus dem Kindergarten? Irgendjemand kennt man doch immer.

Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 07. Juli 2022, 15:16:10
Hallo,

wir sind vollkommen auf uns alleine gestellt.
Zu den Eltern herrscht kein Kontakt mehr, davon ab hatten die eh nie die Lust auf unsere Tochter aufzupassen, weil ist ja Arbeit. Die sitzen lieber den ganzen Tag vor dem Fernseher.
Freunde die wir mal hatten sind vor Jahren weggezogen und damit brach der Kontakt ab.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 16:19:56
Wo ist denn das Kind sonst? Kindergarten? Damit wenigstens ein Teil des Tages abgedeckt ist.

Aus Erfahrung kann ich sagen, an einem Tag zu zweit, das schafft man kaum. Das tragen muss noch eingerechnet werden, man ist ja von Haus aus kein Möbelräumer.
Ich habe mal einen Aushang gemacht, für WaMa tragen und noch irgendwas: "Suche ... für den Tag zwei Stunden ... und für 50€ ...", da gab es ebay für mich noch nicht, es hat sich tatsächlich ein junger Mann gemeldet.  :smile: 

Habt ihr grdstzl. nur einen Tag, oder ist das euer persönl. Vorsatz?
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 07. Juli 2022, 16:45:34
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 16:19:56Wo ist denn das Kind sonst? Kindergarten?
Sie ist seit Anfang des Jahre durchgehend zuhause.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 16:19:56Habt ihr grdstzl. nur einen Tag, oder ist das euer persönl. Vorsatz?
Das ist lediglich das war meinen Mann am Telefon gesagt wurde. 250€ für einen Tag Transporter sowie noch mal 50€ für jeden von uns. Bei 250 bleibt einem ja fast schon nichts anderes als das alles an einem Tag zu bewältigen.
Planen wir drei Tage ein würden wir bei Sixt schon fast 400€ bezahlen. Ich weiß sie sind nicht gerade die billigsten aber dort könnten wir den Wagen wenigstens bei uns in der Nähe abgeben ohne noch mal ca. 70 Km für die Abgabe zu fahren.

Wenn's gar keine andere Lösung gibt, dann müssen wir wohl gucken wo wir Helfer her bekommen, Theoretisch müsste das JC dafür dann ja auch noch mal nach zahlen oder? Ich denke die 350 werden vollkommen für Transporter und Sprit drauf gehen.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 17:11:38
Es gibt Transporter die man online mieten kann und an bestimmten Stellplätzen wieder hinstellen kann, vielleicht wäre sowas bei euch möglich? Bei uns hat das gut geklappt.

Wie das mit Geld für Helfer ist, kann ich nicht sagen, theoretisch so und praktisch so.

Bei mir eine andere Geschichte, aber ich selbst bin beim genehmigten Umzug vom JC betrogen worden und habe keinen Cent bekommen. Die haben es hingezogen und sich dann rausgewunden. Deshalb würde ich mit nichts rechnen.  :nea:   
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 08. Juli 2022, 07:56:11
Zitat von: Emaliya am 07. Juli 2022, 16:45:34Wenn's gar keine andere Lösung gibt, dann müssen wir wohl gucken wo wir Helfer her bekommen

Guten Morgen, bin ja selbst ganz neu hier, habe aber beim Stöbern einen Thread gefunden, der Dir vielleicht hilft: In "Fragen und Antworten zu anderen Problemen" v. 21.05.'22 "Umzugshelfer finden".
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 16:42:01
Zitat von: Emaliya am 07. Juli 2022, 16:45:34Das ist lediglich das war meinen Mann am Telefon gesagt wurde
Auf solche Aussagen kann man Sch.....n, traue niemals einer Aussagen vom JC über das Telefon.

Wenn ihr genug Gründe nennen könnt, dass eine Firma notwendig ist muss das JC diese u.U. auch Bezahlen.
Der Hinweis Freunde/Bekannte dafür einzuspannen. ist JC Standard.
Würde ich schon aus Versicherungsrechtlichen Gründen nicht machen.

Also gibt es keine, Transporter Mieten geht auch nicht immer, dazu braucht es Führerschein und evtl. Fahrpraxis.

Dazu kann ein Mann allein, den Umzug auch ganz sicher nicht Durchführen.

Umzugshelfer suchen ist auch nicht die beste Idee, gab schon genug die dann am Umzugstag ohne da standen.

Wichtig ist aber, warum der Umzug notwendig ist, davon hängt es wesentlich ab, was das JC Übernehmen muss.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 08. Juli 2022, 18:01:26
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 17:11:38Es gibt Transporter die man online mieten kann und an bestimmten Stellplätzen wieder hinstellen kann

Davon haben wir aber leider nur Sixt hier und bei denen ist Günstig ein Fremdwort.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2022, 17:11:38Deshalb würde ich mit nichts rechnen.  :nea:

Ist beim Jobcenter oft das Beste was man machen kann.

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 16:42:01Auf solche Aussagen kann man Sch.....n, traue niemals einer Aussagen vom JC über das Telefon.

Nur blöd wenn man nichts schriftliches bekommt, Geld kam am Mittwoch, ein Schreiben gab es bis heute nicht. Nur eben das Telefonat wo es auch hieß das ein Umzugsunternehmen nur gezahlt wird wenn man im Rollstuhl sitzt, Behindert ist oder zu alt dafür ist, was ich als Aussage auch etwas komisch finde.

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 16:42:01Wenn ihr genug Gründe nennen könnt, dass eine Firma notwendig ist muss das JC diese u.U. auch Bezahlen.

Naja wir haben unsere Tochter die wir nirgendwo "abschieben" können und alleine lassen kann man sie auch nicht weswegen ich nicht wirklich helfen kann. Ergo müsste mein Mann es alleine machen. Aber das haben wir auch in unserem Antrag geschrieben, was scheinbar aber vollkommen ignoriert wurde. Genauso wie die Tatsache das wir niemanden zu Helfen haben.

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 16:42:01Also gibt es keine, Transporter Mieten geht auch nicht immer, dazu braucht es Führerschein und evtl. Fahrpraxis.

Führerschein hat mein Mann, Fahrpraxis ist eher so etwas da er seit gut und gerne 5 Jahre nicht mehr gefahren ist. Wäre das eigentlich auch ein Argument?


Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 16:42:01Wichtig ist aber, warum der Umzug notwendig ist, davon hängt es wesentlich ab, was das JC Übernehmen muss.

Der Umzug wurde vom Jobcenter genehmigt weil mein Mann dort besser Chancen auf einen Job hat, hier gibt es bei 10 Bewerbungen vielleicht eine Rückmeldung, meist aber Absage und dort hatte er trotz der Entfernung schon mehrere Vorstellungsgespräche aber denen war das wegen der aktuellen Entfernung zu riskant ihn einzustellen. Das haben wir beim Jobcenter auch vorgetragen und der Umzug wurde genehmigt. 

Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 18:57:12
Zitat von: Emaliya am 08. Juli 2022, 18:01:26Nur blöd wenn man nichts schriftliches bekommt
Bei Antrag auf Umzugskostenübernahme, muss es auch einen Bescheid vom JC geben.

Zitat von: Emaliya am 08. Juli 2022, 18:01:26weil mein Mann dort besser Chancen auf einen Job hat
Dann ist der Umzug wohl eher dem privaten Bereich zuzuordnen.

Deutlich besser wäre gewesen, Job Annehmen und damit ist der Umzug mehr als Notwendig.

Aber so könnt ihr eigentlich froh sein, dass es überhaupt was vom JC dazu gibt.
Da werden die eher keine Kosten für eine Umzugs Firma Übernehmen.

Zitat von: Emaliya am 08. Juli 2022, 18:01:26Umzug wurde vom Jobcenter genehmigt
Einen Umzug kann das JC eh nicht Ablehnen, weil man wohnen darf wo man möchte.
Muss man aber eben dann auch selber dafür aufkommen.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 09. Juli 2022, 12:07:18
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 18:57:12Bei Antrag auf Umzugskostenübernahme, muss es auch einen Bescheid vom JC geben.

Dann sag das mal unserem JC. Bis heute nichts. Es sei denn sie waren so dämlich und haben es an die neue Adresse geschickt.

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 18:57:12Deutlich besser wäre gewesen, Job Annehmen und damit ist der Umzug mehr als Notwendig.

Mein Mann hat es versucht, aber was soll man machen wenn es denen dann doch zu unsicher ist, bezüglich dessen das wir bis zum Vertragsbeging keine Wohnung gefunden haben und sich der Arbeitsbeginn deswegen verschieben könnte. 

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 18:57:12Einen Umzug kann das JC eh nicht Ablehnen, weil man wohnen darf wo man möchte.

Das ist schon klar, aber ich ging nicht davon aus das wenn sie ihn Genehmigen es dann trotzdem noch Unterschiedliche Vorgehensweisen gibt. Dachte eher genehmigt ist genehmigt aber naja.

Schauen wir mal wie wir es angehen, immerhin haben wir ja noch die 400€, die wir zwar eigentlich für die Renovierung nutzen wollten, aber dann gehen die lieber für den Umzug drauf als das ich meinen Mann noch im Krankenhaus besuchen darf.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Andre am 10. Juli 2022, 14:02:13
Hallo als ich Umziehen muste hat das Jobcenter sich geweigert mir zu helfen.

Ich Schlage dir vor das Jobcenter Anzuschreiben bzw einen Antrag zu stellen auf Umzugskosten Hilfe begründe es so das Keiner aus deiner Familie und niemand aus deinem Bekannten kreis und auch keine Nachbarn dir Helfen Wollen das nur Allein dein Mann Den Umzug machen kann.

Schreib dazu das Umzugshelfer und ein Fahrer nicht in Betracht kommen weil es keine Garantie dafür gibt das sie auch am Umzugstag erscheinen und ihr dan sonst alleine da steht und der Umzug aussfält.

Schreibe denen das du 3 Kostenvoranschlag mit erlaubnis der Jobkomm einholen möchtest und den Günstigsten nimmst und das das Jobcenter die kosten übernehmen soll.

So hat es auch damal bei mir geklapt.

Die müssen die Umzugskosten übernehmen.

Im Notfall fals die sich immer noch weigern schlage denen vor das du die Günstige Firma nimmst die Jobkomm die Kosten übernimmt und das Jobcenter dan Monatlich 40 euro von deinem Monatlichen Geld einbehält bis die Umzugs kosten beglichen sind.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 15:16:33
Zitat von: Andre am 10. Juli 2022, 14:02:13Die müssen die Umzugskosten übernehmen.
Also das sehe ich ganz anders, sie müssen hier nichts.

Da der Umzug hier, wohl eine rein private Entscheidung ist.
Jeder andere muss auch sehen wie er das hin bekommt, ohne JC.

Das JC hat hier ja sogar schon 350€ gezahlt.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 15:16:33Das JC hat hier ja sogar schon 350€ gezahlt.
Naja, aber so wirklich korrekt ist das mMn nicht abgelaufen.

Da müsste man mal wissen wie der Antrag gestellt wurde und was er beinhaltet also anonymisiert zum lesen bekommen
und
da das JC keinen Bescheid erlassen hat und der/die TE angelogen
Zitat von: Emaliya am 08. Juli 2022, 18:01:26Nur eben das Telefonat wo es auch hieß das ein Umzugsunternehmen nur gezahlt wird wenn man im Rollstuhl sitzt, Behindert ist oder zu alt dafür ist, was ich als Aussage auch etwas komisch finde.
wurde.

Da hilft eigtl. nur noch dem JC "die Pistole" auf die Brust zu setzen also mit Klage drohen oder den Vorgesetzten oder das KRM mit einzubinden. Denn ohne Bescheid klagen ist auch nicht so leicht und ob das SG in diesem speziellen Fall überhaupt (angemessen) reagiert.

Ich selber bin dann erst mal raus aus dem Thema da ich nächste Woche verplant bin also kann ich da nicht weiterhelfen...

Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatUmzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten
Wenn der Umzug erforderlich ist, z.B. weil die Wohnung vom Vermieter gekündigt wurde, wegen Mängel nicht mehr bewohnbar ist, oder Aufgrund einer Mitteilung über unangemessene Unterkunftskosten erfolgt, muss der Leistungsträger die Übernahme dieser Kosten i.d.R. bewilligen.
Bis auf die Kaution (Darlehen) muss alles als einmalige Beihilfe übernommen werden, dazu gehören:

- Renovierungskosten, wenn sie lt. Mietvertrag vereinbart und geschuldet sind,
- Maklergebühr, wenn ansonsten eine angemessene Wohnung nicht angemietet werden kann,
- Transportkosten, i.d.R. aber nur in der Höhe, wie sie bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes entstehen würden,
- Kosten für private Helfer, wenn man keine findet, die uneigennützig und unentgeltlich helfen.
Selbsthilfe geht herbei vor, d.h. der Hilfebedürftige hat die Kosten so gering wie möglich zu halten. Kann und darf man jedoch Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen Umzug nicht selbst machen (gegebenenfalls ärztl. Attest) und hat man keine private Hilfe zur Verfügung, muss der Leistungsträger ein Umzugsunternehmen bezahlen - allerdings auch hier nur die Kosten für einen Umzug innerhalb desselben Ortes.
Will man nicht nur die Wohnung sondern gleich den Ort wechseln, muss man id.R. die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.

Wenn der Umzug nicht erforderlich ist, kann der Leistungsträger seine Zustimmung zum Umzug und damit auch die Kostenübernahme verweigern.

Die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II ist unabhängig von der Zustimmung zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II.
Beide Ansprüche werden im SGB II vollkommen unabhängig gehandhabt. D.h. z.B. auch wenn die Zustimmung zur Übernahme der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht erfolgt, weil diese unangemessen sind, besteht unabhängig davon die Pflicht zur Kostenübernahme der Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II, wenn der Träger den Umzug veranlasst hat.

MfG FN
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 17:54:17
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30Wenn der Umzug erforderlich ist
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30Wenn der Umzug nicht erforderlich ist
Was hier der Knackpunkt sein dürfte.
Laut @TE lag dieser rein in ihrer Entscheidung, es gab evtl. keinen besonderen Grund.
(bessere Jobchancen allein reicht nicht als Begründung)

Darum wundert es mich ja, warum hier das JC einfach mal so 350€ gezahlt haben soll.
 
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 10. Juli 2022, 19:45:53
@Andre: Danke, das hat uns Mut gemacht noch mal ein Schreiben aufzusetzen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Juli 2022, 17:34:30Da müsste man mal wissen wie der Antrag gestellt wurde und was er beinhaltet also anonymisiert zum lesen bekommen

Kein Problem, das hier ist unser Antrag:

(https://s20.directupload.net/images/220710/temp/q9gcctiq.jpg) (https://www.directupload.net/file/d/6606/q9gcctiq_jpg.htm)

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 17:54:17Laut @TE lag dieser rein in ihrer Entscheidung, es gab evtl. keinen besonderen Grund.
(bessere Jobchancen allein reicht nicht als Begründung)

Genehmigt wurde der Umzug weil mein Mann bessere Anbindung an den Arbeitsmarkt hat, seine Schwester dort lebt welche auf unsere Tochter aufpassen würde, wenn es nötig wäre, und ich dadurch Flexibler bin einen geeigneten Therapie Platz wegen meiner Sozialphobie zu finden.
Wegen diesen Punkten wurde uns der Umzug als Notwendigkeit anerkannt.

Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Birgit63 am 11. Juli 2022, 07:48:36
Du hast eine Schwester. Die kann doch auf eure Tochter aufpassen. Vielleicht hat sie ja auch einen Partner oder Freunde, die euch behilflich sein können.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Emaliya am 11. Juli 2022, 11:00:37
Zitat von: Birgit63 am 11. Juli 2022, 07:48:36Du hast eine Schwester. Die kann doch auf eure Tochter aufpassen. Vielleicht hat sie ja auch einen Partner oder Freunde, die euch behilflich sein können.

Genau genommen ist es die Schwester meines Mannes, aber das ist ja recht irrelevant.  :smile:
Fakt ist das diese nicht helfen kann weil sie im Urlaub ist und diesem auch nicht abbrechen wird nur weil wir umziehen, was ich auch vollkommen verstehen kann.

Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Birgit63 am 11. Juli 2022, 11:08:36
Ich habe hier den Eindruck, dass du dir gar nicht helfen lassen willst. Du möchtest einfach, dass dir das JC ein Umzugsunternehmen bezahlt.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. Juli 2022, 17:07:28
Zitat von: Emaliya am 10. Juli 2022, 19:45:53wurde uns der Umzug als Notwendigkeit anerkannt.
Genehmigung für den Umzug und Notwendigkeit ist aber etwas verschiedenes, nicht das hier etwas falsch Verstanden wurde.
Notwendig ist er z.B. durch Arbeitsaufnahme weit weg oder Eigenbedarfskündigung durch den VM usw. usw.

Eure Begründungen dürften die JC relativ oft zu hören bekommen.
Ob die in eurem Fall Ausreichend sind, muss das JC Entscheiden.

Ich sehe hier bisher nur private Gründe und da muss jeder ohne JC, auch selbst dafür Aufkommen.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2022, 17:17:12
Emaliya

Zitat von: Emaliya am 10. Juli 2022, 19:45:53Wegen diesen Punkten wurde uns der Umzug als Notwendigkeit anerkannt.
Dann fehlt leider immer noch der schriftliche Bescheid?

In dem Fall würde ich mal mit dem SG und einem zuständigen Rechtspfleger Kontakt aufnehmen und ihn um Unterstützung bitten und ob eine Klage sinnvoll ist. Ein guter Rechtspfleger leitet alles in die Wege was auch notwendig wäre da es zum Umzug ja nicht mehr lange ist.

Alternativ und oder zusätzlich evtl auch mal schauen was der Chef vom JC unternimmt wenn er darauf hingewiesen wird das ohne Bescheid einfach so vom SB gehandelt wurde wie er eben gehandelt hat.

Ich selber würde alles was mir in den Sinn kommt unternehmen um das geregelt zu bekommen.

MfG FN
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: talokatel823 am 14. Juli 2022, 09:54:39
Zitat von: Birgit63 am 11. Juli 2022, 11:08:36Ich habe hier den Eindruck, dass du dir gar nicht helfen lassen willst. Du möchtest einfach, dass dir das JC ein Umzugsunternehmen bezahlt.
Es gibt nunmal Menschen, die keine Hilfe von Freunden oder Verwandten bekommen, selbst, wenn sie welche haben.
Ich bin auch schon auf 580 Euro Umzugsfirma mit Helfern sitzengeblieben, weil das JC mir einfach nicht glauben wollte, dass ich zu dem Zeitpunkt weder Familie noch Freunde hatte und selbst keine schweren Sachen tragen kann.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Juli 2022, 17:50:00
Zitat von: talokatel823 am 14. Juli 2022, 09:54:39dass ich zu dem Zeitpunkt weder Familie noch Freunde hatte und selbst keine schweren Sachen tragen kann.
Allerdings muss das JC, allein deswegen, auch noch lange keine Umzugskosten Übernehmen.
Titel: Aw: Frage bezüglich Umzugsbeihilfe
Beitrag von: PetraL am 14. Juli 2022, 21:22:31
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. Juli 2022, 17:50:00
Zitat von: talokatel823 am 14. Juli 2022, 09:54:39dass ich zu dem Zeitpunkt weder Familie noch Freunde hatte und selbst keine schweren Sachen tragen kann.
Allerdings muss das JC, allein deswegen, auch noch lange keine Umzugskosten Übernehmen.
Mag ja sein - aber, wer soll die Kosten denn dann übernehmen? Der/die Leistungsempfänger mit ihren (teilweise) sowieso schon viel zu niedrigen Leistungen? Vom Regelsatz ansparen, wie es so schön heißt???  :scratch:  :weisnich:
Die wenigsten Menschen ziehen ja aus Spaß und Freude am Umziehen um, sondern weil sie müssen bzw. weil sich gezwungen sehen (auch wenn ihnen objektiv gesehen niemand tatsächlich die Pistole auf die Brust gesetzt hat, aber so richtig "freiwillig" ist das - zumindest bei Hilfebedürftigen - wohl eher selten) ...