Hallo,
Ich hatte Anfang des Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und das JC über die Antragsstellung informiert.
Zwischenzeitlich war ich beim Gutachter der DRV und erhielt nun eine Ablehnung. Ich weiß, das ist meistens der Fall und hier kann man Widerspruch einlegen. Habe auch vor das zu tun. Hat das von euch schon einmal jemand gemacht und kann mir sagen, wie es dann weitergeht?
Zum anderen werde ich auch einen RA dazu befragen und mir Rat einholen.
Das JC fängt jetzt aber schon wieder an Mails zu schreiben und anzurufen, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Wie soll ich hier am besten reagieren? Da ich Widerspruch einlegen möchte, läuft die Sache ja in meinen Augen noch. Möchte dem JC auch nicht sagen das abgelehnt wurde, sondern das halt noch entsprechend offen halten.
Weiß nur nicht, wie ich das am besten formulieren soll?
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 15:56:22Möchte dem JC auch nicht sagen das abgelehnt wurde, sondern das halt noch entsprechend offen halten.
Du solltest wahrheitsgemäß angeben, dass du dannunddann den Ablehnungsbescheid bekommen hast und dagegen Widerspruch einlegen wirst. Fertig.
P.S.:
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 15:56:22Zwischenzeitlich war ich beim Gutachter der DRV und erhielt nun eine Ablehnung. Ich weiß, das ist meistens der Fall und hier kann man Widerspruch einlegen. Habe auch vor das zu tun. Hat das von euch schon einmal jemand gemacht und kann mir sagen, wie es dann weitergeht?
Ich war dann wohl eine der Ausnahmen, der Amtsarzt der DRV hat bei mir die volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Mündlich meinte er dauerhaft - im Bescheid stand dann aber "befristet". Bei mir haben sie erst nach der Untersuchung festgestellt, dass ich die "versicherungstechnischen Voraussetzungen" nicht erfülle - dagegen war ein Widerspruch natürlich Unsinn, deshalb kann ich dir zu dem Verfahren bei der DRV leider gar nichts sagen.
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 15:56:22Das JC fängt jetzt aber schon wieder an Mails zu schreiben und anzurufen, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Wie soll ich hier am besten reagieren?
Schriftlich das JC auffordern, deine Mail- Adr. und Telefonnr. zu löschen. Die Bestätigung der Löschung anfordern.
Nur so viel: Das JC erfährt vermutlich eher als du davon, dass dein Antrag abgelehnt wurde. Die DRV und JC tauschen "im Hintergrund" Daten aus, wovon der Betroffene nichts mitbekommt. Alles sauber gesetzlich geregelt. Woher ich das weiß? Aus einer Akteneinsicht bei der DRV. Die diesbezügliche Entscheidung wurde dem JC nach ca. einer Woche gefaxt, ich erhielt die Nachricht erst nach etwa drei Wochen.
Ob man den Widerspruch nutzt, wird in den meisten Fällen egal sein. Die Routine des Rentenantrags ist eine Fake-Veranstaltung, das sieht man an den Massen von Ablehnungen.
@Schnuffel01
Ich weiß das man das kann. Aber dann werden die ja noch schneller damit anfangen mich ins JC persönlich einzuladen, oder nicht?
@Jens123
Gut zu wissen.
Widersprechen werde ich auf jeden Fall, ob es was bringt weiß ich natürlich nicht.
Würde nur gern wissen was dann kommt? Nochmal ein neuer Besuch bei einem Gutachter? Oder was auch immer ...?!
Weiß selbst nicht ob es was bringt vor Gericht dagegen zu klagen. Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei Paar unterschiedliche Schuhe.
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 19:05:50Aber dann werden die ja noch schneller damit anfangen mich ins JC persönlich einzuladen, oder nicht?
Ab und an kommt schon mal eine Einladung, logisch. Der folge ich natürlich. Ist
mir allemal lieber, als ständig telefonisch nach dem Stand er Dinge befragt zu werden. (So wie bei einer Freundin von mir)
Der nächste kalte Lockdownherbst kommt. Da ist man froh, sich in der JC-Amtsstube aufwärmen zu können. :ironie:
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Juli 2022, 19:12:31Der nächste kalte Lockdownherbst kommt. Da ist man froh, sich in der JC-Amtsstube aufwärmen zu können. :ironie:
Vielleicht könnte man die JC-Wartehallen in Wärmestuben umwandeln, dann hätte das JC wenigstens einen Nutzen :teuflisch:
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Juli 2022, 19:12:31als ständig telefonisch nach dem Stand er Dinge befragt zu werden. (So wie bei einer Freundin von mir)
Es zwingt dich doch niemand, an's Telefon zu gehen?
Wir gehen bei unbekannten Nummern grundsätzlich NIE dran ... :weisnich:
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 15:56:22fängt jetzt aber schon wieder an Mails zu schreiben und anzurufen
Zumindest per Telefon, würde ich nicht mit machen.
Mail ist evtl. o.k. wenn sich das in Grenzen hält.
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 15:56:22und erhielt nun eine Ablehnung.
Gibt es von der RV auch ein Gutachten dazu?
Was und wie lange du z.B. noch Arbeiten kannst?
Wer ist für die Eingliederung ins Arbeitsleben jetzt zuständig JC oder RV?
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. Juli 2022, 15:56:22sondern das halt noch entsprechend offen halten.
Da du in Widerspruch gehst, ist es auch noch offen.
Hatte ich auch mal gemacht, wurde damals Abgelehnt.
Für mich aber o.k. da Wiedereingliederung über die RV läuft, passiert zwar rein gar nichts aber das JC hat nichts mehr zu sagen.
Was Bewerbungen, Maßnahmen usw. angeht, damit komme ich gut klar.
Zitat von: PetraL am 08. Juli 2022, 15:10:06Es zwingt dich doch niemand, an's Telefon zu gehen?
Das stresst mich aber, weil ich weiß, daß Anrufe ohne Nr. nur das JC sind. Nee, das muss ich echt nicht haben. :teuflisch: Dann weise ich die Anrufe lieber gleich ab.
Zitat von: PetraL am 08. Juli 2022, 15:10:06Wir gehen bei unbekannten Nummern grundsätzlich NIE dran ... :weisnich:
Doch, ich gehe schon ran bei unbekannten Nr. Nur bei Anrufen gänzlich OHNE Nummernanzeige gehe ich nicht ran.
Zitat von: Schnuffel01 am 08. Juli 2022, 18:05:24Doch, ich gehe schon ran bei unbekannten Nr. Nur bei Anrufen gänzlich OHNE Nummernanzeige gehe ich nicht ran.
Ohne Nummernanzeige gehe ich - jetzt, nachdem meine Mutter es nicht mehr sein kann - genauso wenig ran wie bei unbekannten Nummern.
Wer wirklich etwas von mir will hinterlässt eine Nachricht, so dass ich zurückrufen kann oder ruft noch einmal an. Die unbekannten Nummern googel ich erstmal, wer da wohl dahinter steckt, bevor ich zurückrufe.
P.S.: hatte falsch geklickt :schaem:
Zitat von: Schnuffel01 am 08. Juli 2022, 18:05:24Das stresst mich aber, weil ich weiß, daß Anrufe ohne Nr. nur das JC sind.
Bei uns haben die immer nur mit irgendwelchen merkwürdigen Sammelnummern angerufen, erst nachdem ich die (letzte) Nummer kannte und wusste worum es geht, bin ich ran gegangen. Ich find Telefonklingeln jetzt nicht so sehr stressig, kann man ja auch leise stellen.
Wer mich (gut) kennt, hat meine Mobil-Nummer und ruft da an.
Hallo Schneeglöckchen, lasse dich so lange Krankschreiben bis der der Widerspruch durch ist.
Ansonsten wirst du keine Ruhe haben von dem Jobcenter.
@Schneemann
Aktuell bin ich weiterhin krankgeschrieben.
Ich möchte nun Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Habe mir folgendes aus dem Netz gesucht. Ist das so in Ordnung oder was denkt ihr?
,,Widerspruch gegen den Bescheid vom ... Aktenzeichen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ... ein und bitte um eine erneute Prüfung der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen"