Liebe Mitbetroffene,
Ich möchte euch informieren, dass im SGBXII Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht, Riester-Rente und Sterbegeldversicherungsbeiträge euer Einkommen aus Rentenzahlungen mindern, sofern sie sich im normalen Rahmen bewegen.
Hinzu kommt, dass bei Altersrente Eintritt eine staatlich geförderte Zusatzrente bis zu einem bestimmten Betrag nicht mehr auf GruSi angerechnet wird.
Eure Mitkampfmuddi