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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Chris80 am 07. Juli 2022, 22:44:09

Titel: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: Chris80 am 07. Juli 2022, 22:44:09
Schönen guten Tag,
Mein Name ist Christian.

Bin seit einigen Monaten in einer AGH Maßnahme. Fahre von Montag bis Donnerstag am Tag 15 km (Hin und Rückweg) mit meinem Auto zur AGH.
Bekomme aber nur das Geld für die günstigste Busfahrkarte erstattet (vorher 39Euro), mit dem 9 Euro Ticket zur Zeit also die 9 Euro.

Ist das so die Regel oder kann ich da etwas tun? 

Würde ich mit dem Bus fahren, wäre ich ca. 40-45 Minuten (einfacher Weg) unterwegs....

Vielen lieben Dank schonmal im voraus.
LG

Titel: Aw: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: Maunzi am 07. Juli 2022, 23:06:57
Schätze dein SB hat entschieden, dass man dir den Weg mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zumuten kann...?

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-fahrtkosten-kilometerpauschale/

Dürfte hier auch anwendbar sein, insbesondere das ganz unten lesen.
Titel: Aw: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: Chris80 am 07. Juli 2022, 23:14:01
Vielen Dank,
Also scheint die Praktik wohl rechtens zu sein.

Titel: Aw: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: 180 am 08. Juli 2022, 06:47:56
Es gilt seit dem 01.07. das Sanktionsmoratorium.
Es kann keine Sanktionen mehr geben, wenn du die AGH abbrichst.

Macht dir die AGH Spaß und die möchtest sie weitermachen?

Sonst könntest du einfach zum JC oder zum Maßnahmeanbieter (je nach dem wer dir die Fahrtkosten auszahlt) gehen und ganz direkt sagen: "Entweder ich bekomme die Fahrtkosten für Juni nachgezahlt und weiterhin die vollen Fahrtkosten wie vorher erstattet, oder breche die Maßnahme ab. Sie haben bis nächste Woche Freitag Zeit zu entscheiden und ggf. das Geld zu zahlen."
Da der MT vermutlich sehr gut an dir verdient und das JC auch beim Abbruch weiterzahlen würde, kann man sie während des Sanktionsmoratoriums knallhart vor die Wahl stellen.


Titel: Aw: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: a_good_heart am 08. Juli 2022, 07:20:53
Bei einer AGH (früher 1-Euro Job) gibt es eigentlich gar keine Fahrtkosten erstattet, da diese von der so genannten 'Mehraufwandentschädigung' bezahlt werden müssen...  :scratch:   
Titel: Aw: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: Maunzi am 08. Juli 2022, 07:28:43
Gibts dazu irgendwo was zum Nachlesen?
Titel: Aw: Fahrgeld für "1Eurojob"
Beitrag von: a_good_heart am 08. Juli 2022, 07:55:55
Zitat von: Maunzi am 08. Juli 2022, 07:28:43Gibts dazu irgendwo was zum Nachlesen?

2.3.3 Mehraufwandsentschädigung § 16d Abs. 7 SGB II

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014267.pdf