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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: RoboRobotnik am 08. Juli 2022, 03:07:26

Titel: Schmerzensgeld
Beitrag von: RoboRobotnik am 08. Juli 2022, 03:07:26
Hi, angenommen man würde 50.000 euro schmerzensgeld bekommen. Wie würde das System damit verfahren?
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: Kein Bittsteller am 08. Juli 2022, 08:15:44
§ 11a Absatz 2 SGB II ist hier eindeutig:

,,Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen."

Auf deutsch. Wird nicht angerechnet.
Und wenn doch ist das rechtswidrig. Dann hilft klagen mit einem Anwalt für Sozialrecht. (nach erfolglosem Widerspruch)
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: RoboRobotnik am 08. Juli 2022, 11:14:30
Ja ich mein das übersteigt aber die Grenze zum Schonvermögen.

Angenommen man hat 10.000 Schonvermögen, dann müsste man 40.000 ausgeben bis man wieder Geld bekommt?
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: Spritzenhalter am 08. Juli 2022, 11:20:48
Zitat von: RoboRobotnik am 08. Juli 2022, 11:14:30Ja ich mein das übersteigt aber die Grenze zum Schonvermögen.

Angenommen man hat 10.000 Schonvermögen, dann müsste man 40.000 ausgeben bis man wieder Geld bekommt?


Bei 10.000€ angesammelten Schonvermögen müssten Sie schon längst in Rente sein.
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: Kopfbahnhof am 08. Juli 2022, 16:25:09
Zitat von: RoboRobotnik am 08. Juli 2022, 11:14:30Angenommen
Macht hier keinerlei Sinn darauf zu Antworten.
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: Yavanna am 08. Juli 2022, 16:46:51
Schmerzensgeld ist, wie schon geschrieben wurde, nicht als Einkommen anzurechnen. Wird im Folgemonat zu Vermögen. Zur Zeit gelten bis Ende des Jahres noch die erhöhten Schonvermögen. Wie es später im Bürgergeld aussehen wird, keine Ahnung.

Sollte,warum auch immer, die alte Regel wieder greifen, muss das Vermögen zunächst bis zur Freigrenze verbraucht werden. Dabei musst du nicht auf H4 Niveau leben.
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: jens123 am 08. Juli 2022, 18:23:40
Zitat von: Yavanna am 08. Juli 2022, 16:46:51...Wird im Folgemonat zu Vermögen...
Das sollte grundlegend falsch sein. Denn es würde den Sinn des Schmerzensgeldes als Schadenersatz ja völlig aushebeln.

"So urteilte das Sozialgericht Aachen (Urteil vom 03.02.2009, Az. S 23 AS 2/08), dass ein Schmerzensgeld nicht auf Hartz 4 anrechenbar sei und dementsprechend vom Jobcenter nicht als Einkommen oder Vermögen gewertet werden dürfe.

Als Argument führten die Sozialrichter an, dass eine solche Geldleistung für Nichtvermögensschäden eben nicht der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts diene."
...
"Eine Entschädigung nach § 253 BGB habe vielmehr den Zweck, einen erlittenen immateriellen Schaden angemessen auszugleichen und dem Geschädigten eine Genugtuung für erlittenes Unrecht zu gewähren. Eine Anrechnung des Schmerzensgeldes auf Hartz 4 durch das Jobcenter würde diesen Zweck gerade vereiteln."
https://www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-hartz-4/

Falls ein JC das versucht, sollte man spätestens vor Gericht gute Karten haben.
Titel: Aw: Schmerzensgeld
Beitrag von: Yavanna am 08. Juli 2022, 19:36:27
Dann habe ich das wohl verwechselt

ZitatSolche Schadensersatzleistungen stuft das BSG in seinem aktuellen Urteil als Vermögen ein, das nur bei Überschreitung der gesetzlichen Freibeträge mindernd auf Hartz IV angerechnet werden kann (Urteil vom 9. August 2018, Az.: B 14 AS 20/17 R).