Mal eine Frage bitte:
Ist Pflegegeld der Pflegekasse eine meldepflichtige Einnahme (wesentliche Änderung).
Ich frage weil Pflegegeld nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar ist und davon ja der/die Pfleger_in bezahlt wird..
Zitat von: Ratlos am 08. Juli 2022, 09:56:31Ist Pflegegeld der Pflegekasse eine meldepflichtige Einnahme
Nein ! Wir haben damals für unsere Kinder nur die Bescheide dem JC in Kopie zukommen lassen ... Mehr nicht, und wird auch nichts angerechnet
Zitat von: Ratlos am 08. Juli 2022, 09:56:31Mal eine Frage bitte:
Ist Pflegegeld der Pflegekasse eine meldepflichtige Einnahme (wesentliche Änderung).
Ich frage weil Pflegegeld nicht auf die Sozialhilfe anrechenbar ist und davon ja der/die Pfleger_in bezahlt wird..
die pflegekasse weiß das doch weil sie das euch überweist? oder meinst du dem JC melden?
Zitat von: tsumo am 08. Juli 2022, 11:54:19oder meinst du dem JC melden?
Uff....Wem denn wohl sonst ?
Ob man es dem Sozialamt melden muss hätte ich gern gewusst?
Frage ich nochmal und vielleicht kennt jemand sogar die Rechtsprechung dazu?
Muss man Pflegegeld das die Pflegekasse dem Sozialhilfeempfänger zahlt dem Amt als "Einkommen" melden,
obwohl es nicht anrechenbar auf den RS ist?
Das Geld bekommt ja in vollem Umfang die Pflegekraft.
Ist die Pflegekraft KEIN Angehöriger würde es bei Grundsicherung MIT Erwerbsfähigkeit angerechnet.
Aber wie sieht es aus wenn die zu Pflegende nicht mehr erwerbsfähig ist und eine Bekannte sie pflegt.?
Wie genau ist § 13 Abs. 5 SGB 11 zu interpretieren. Manches widerspricht sich.
meine bei meinem WBA antrag gelesen zu haben dass man es machen muss.
ja es ist zu melden
Zitat"Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind"
"Verhältnisse" ist ein breiterer Begriff als "Tatsachen" und erfasst alle Umstände
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