Ich habe meinen Vater verloren. Er bezog Rente und diese hat nicht gereicht. Hat mit Mama zusammen GruSi bekommen. kann mit bitte wer helfen was ich alles nun machen muss? bitte.. ich weiß nicht mehr weiter ich kenn mich mit sowas null aus und hatte so ein fall noch nie. Mir steht alles über kopf und ich kann nicht klar denken und muss mich leider mit solchen dingen auseinander setzen. Bitte kann mich wer unterstützen?
Deine Mutti muss das sicherlich beantragen. Natürlich mit Unterstützung von Dir. :smile:
Ich schreibe mal, wie es bei uns lief:
Ich selbst bekam aufstockendes ALGII, meine ältere Schwester selbst etwas Witwenrente, den Rest brachte ihr zweiter Ehemann auf, wie das so ist. Also keine großen Reichtümer. Meine Mutti selbst hatte keine Ersparnisse.
Wir mussten zum Sozialamt des Stadtteils, in dem meine Mutti gelebt hat. Meine Schwester musste den Antrag auf Übernahme der Kosten alleine stellen, da sie wie gesagt die ältere ist. Von mir wollten die erstmal nichts.
Dann wurde eine gewisse Summe übernommen.
Nach einiger Zeit bekam ich den Bescheid, dass das Amt mich zur Übernahme der Kosten, die auch genannt wurden, heranziehen will, weil meine Schwester nicht zahlen konnte.
Ich schickte dann meine Unterlagen (Lohnschein und JC- Bescheid) zur Prüfung hin, damit war es erledigt.
Alles in allem war das Bestattungsinstitut mit seiner Beratung sehr hilfreich.
Ich schaue nachher nochmal in meine Unterlagen, ob ich was vergessen habe.
Dein Vater wird sicher ein Sozialbegräbnis bekommen. Das wird vom Amt bzw. vom Bezirk in voller Höhe bezahlt.
Antrag stellen, denn ohne Antrag geht nichts.
Wir hatten vor kurzem solch einen Fall.
Zitat von: Ratlos am 08. Juli 2022, 16:08:03Dein Vater wird sicher ein Sozialbegräbnis bekommen. Das wird vom Amt bzw. vom Bezirk in voller Höhe bezahlt.
Antrag stellen, denn ohne Antrag geht nichts.
Wir hatten vor kurzem solch einen Fall.
Bei uns wurde nicht alles bezahlt, es war aber auch ein Sozialbegräbnis. Da gibt es Vorgaben und schon ein extra Blümchen in die Hand (nur als Bsp.) wird nicht übernommen. Oder die Zeitüberziehung in der Kapelle. (Ich habe nicht auf die Uhr gesehen, hat der Friedhof so berechnet :scratch: .)
Wir hatten mehr Kosten, als das Sozialamt übernommen hat, und es war nichts Überschwängliches dabei.
Zitat von: Ratlos am 08. Juli 2022, 16:08:03Dein Vater wird sicher ein Sozialbegräbnis bekommen. Das wird vom Amt bzw. vom Bezirk in voller Höhe bezahlt.
Antrag stellen, denn ohne Antrag geht nichts.
Wir hatten vor kurzem solch einen Fall.
Gibt es ein Formular oder einfach selber eins erstellen und den fall schildern? weißt du noch was du geschrieben hast?
Ja sicher kann ich dir im Einzelnen schreiben was das Sozialamt alles übernehmen muss!
Soweit ich auswändig weiß kann der Antrag ans Spzialamt auch rückwirkend gestellt werden, wenn das traurige Ereignis ersst vor kurzem war.
Zitat von: Ratlos am 09. Juli 2022, 12:04:53Ja sicher kann ich dir im Einzelnen schreiben was das Sozialamt alles übernehmen muss!
Soweit ich auswändig weiß kann der Antrag ans Spzialamt auch rückwirkend gestellt werden, wenn das traurige Ereignis ersst vor kurzem war.
Ja war es. ich komm jetzt erst wieder klar und habe vorher kein kopf für gehabt. kannst du mir helfen beim antrag bitte?
Zitat von: tsumo am 10. Juli 2022, 02:51:29kannst du mir helfen beim antrag bitte?
Ja kann ich. Ich schreibe dir einen Antrag vor den du dann nur zu kopieren musst.
Schreibe mir aber vorher die Kosten der einelnen Leistungen, also z.B. Blumenschmuck... €, Urne oder Sarg ... €, Kosten Bestattungsinstitut, Aufbewahrung der Leiche usw. eben eine
Einzelaufstellung der Kosten damit ich die Gesamtkosten prüfen kann. Das dient der Berechnung was das Sozialamt übrnehmen muss und was evtl. nicht.
Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 10:00:31Zitat von: tsumo am 10. Juli 2022, 02:51:29kannst du mir helfen beim antrag bitte?
Ja kann ich. Ich schreibe dir einen Antrag vor den du dann nur zu kopieren musst.
Schreibe mir aber vorher die Kosten der einelnen Leistungen, also z.B. Blumenschmuck... €, Urne oder Sarg ... €, Kosten Bestattungsinstitut, Aufbewahrung der Leiche usw. eben eine Einzelaufstellung der Kosten damit ich die Gesamtkosten prüfen kann. Das dient der Berechnung was das Sozialamt übrnehmen muss und was evtl. nicht.
ich werde das morgen bzw heute alles erfragen und melde mich dann bei dir ok?
Ja gerne @ tsumo - es geht dabei darum welche Kosten das Amt übernehmen MUSS und welche nicht.
Eine Musikkapelle z.B. wird bei einer Bestattung nicht vom Amt bezahlt
Zitat von: Ratlos am 11. Juli 2022, 12:23:04Ja gerne @ tsumo - es geht dabei darum welche Kosten das Amt übernehmen MUSS und welche nicht.
Eine Musikkapelle z.B. wird bei einer Bestattung nicht vom Amt bezahlt
tut mir leid ich habe noch keinen freien kopf dafür bekommen weil mir momentan alles zu viel ist. wie bist du nur mit der situation umgegangen mir ist das alles zu viel
Zitat von: tsumo am 14. Juli 2022, 01:45:11wie bist du nur mit der situation umgegangen
geduldig trauernd bis heute. Es spricht da nur das Herz und die Erinnerungen.
Gegen unabänderliches kann man nichts mit dem Verstand machen.
Zitat von: Ratlos am 14. Juli 2022, 10:52:01Zitat von: tsumo am 14. Juli 2022, 01:45:11wie bist du nur mit der situation umgegangen
geduldig trauernd bis heute. Es spricht da nur das Herz und die Erinnerungen.
Gegen unabänderliches kann man nichts mit dem Verstand machen.
habe nun eine rechnung erhalten wo kann ich dir das hinsenden?
Lade die Rechnung einfach anonymisiert hier ins Forum hoch
Zitat von: Ratlos am 18. Juli 2022, 10:52:47Lade die Rechnung einfach anonymisiert hier ins Forum hoch
(https://ibb.co/hfqSy1B)
(https://ibb.co/G9zkSh0)
ich habe nur das. wie stelle ich denn den antrag?
https://ibb.co/hfqSy1B
https://ibb.co/G9zkSh0
Wer ist der Absender dieser Rechnungen?
Die aufgeführten Aufwendungen für die Bestattung bisher sind normal mit Ausnahme des Flugtransportes. Aber auch hierfür gibt es Regelungen.
@tsumo
Nimm die Rechnung und eure Nachweise (Grundsicherung, Rente, Heiratsurkunde) von Deinen Eltern und geht damit gemeinsam auf's Sozialamt und stellt dort einen Antrag. Nachträglich.
So viel Zeit ist schon vergangen, einen anderen Weg gibt es nicht, um etwas erstattet zu bekommen.
https://www.betanet.de/bestattungskosten-sozialhilfe.html
Auch wenn die Bestattung bereits in Auftrag gegeben wurde und die Rechnung schon bezahlt sind kommt ein Kostenerstattung durch das Sozialamt in Betracht.
Die Höhe bemisst sich nach den Kosten, die auch bei vorheriger Antragsstellung übernommen worden wären.
Bestatter RAHMET aus Lübeck war das.
das sozialamt empfängt keine kunden nur per telefon bei uns. gibt es einen offiziellen antrag oder wird das immer formlos gemacht?
"Die Bestattungskosten werden nur für eine Beerdigung an dem Ort übernommen, an dem der Verstorbene sich tatsächlich aufgehalten hat bzw. an dem er gestorben ist. Überführungskosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen, die besonders zu begründen sind, z.B. bei einem Unfall oder wenn eine Beerdigung nach den religiösen Bräuchen des Verstorbenen in Deutschland nicht möglich ist."
der letzte absatz trifft bei uns zu. er musste in die türkei geflogen werden da er hier nicht ohne sarg beerdigt werden konnte. verbrennen etc kommt bei uns auch nicht in frage.
Du kannst formlos einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen und die bisherigen Rechnungen in Kopie beilegen. Du erhältst dann einen Bescheid den man hier genau prüfen kann.
Zu den Überführungskosten kann ich derzeit nichts sagen.
habe es heute formlos beantragt.
XXX
XXX
XXX
An
Sozialamt Lübeck
Soziale Sicherung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Mein Zeichen: XXX
Tel. XXX
21.07.22
Betreff: Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten für Herrn XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Bestattungskosten für meinen Mann XXX.
Anbei lege ich die Rechnung bei.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Zitat von: tsumo am 21. Juli 2022, 18:35:30habe es heute formlos beantragt.
Bei mir hat sowas in 2012 nicht ausgereicht. Ich bekam dann die Aufforderung diesen nachfolgenden Antrag nach § 74 SGB XII auszufüllen. Denn nur dann könnte mein Anspruch darauf überprüft werden.
https://www.lra-erh.de/media/1784/antrag-auf-%C3%BCbernahme-der-bestattungskosten.pdf
Die sind immer noch -annähernd -alle gleich. Also -wenn Du nicht unnötig Zeit investieren willst -bis zu einer Aufforderung dessen, dann sende den ausgefüllten Antrag nach. Mit entsprechenden Belegen.
Ich wünsche dir gutes Gelingen dabei.
Guck dazu auch mal da rein, sofern noch nicht geschehen . Infos aus Lübeck dazu:
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=223509425&zufi=1&bereich=0https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=223509425&zufi=1&bereich=0
STOP -nimm besser gleich den nachfolgenden Antrag auf Bestattungskosten nach § 74 SGB XII aus Lübeck direkt. Dann gehst du ganz auf Nummer sicher. Gerade erst gefunden::
https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/127/inline
Zitat von: Yasha am 21. Juli 2022, 18:59:17Zitat von: tsumo am 21. Juli 2022, 18:35:30habe es heute formlos beantragt.
Bei mir hat sowas in 2012 nicht ausgereicht. Ich bekam dann die Aufforderung diesen nachfolgenden Antrag nach § 74 SGB XII auszufüllen. Denn nur dann könnte mein Anspruch darauf überprüft werden.
https://www.lra-erh.de/media/1784/antrag-auf-%C3%BCbernahme-der-bestattungskosten.pdf
Die sind immer noch -annähernd -alle gleich. Also -wenn Du nicht unnötig Zeit investieren willst -bis zu einer Aufforderung dessen, dann sende den ausgefüllten Antrag nach. Mit entsprechenden Belegen.
Ich wünsche dir gutes Gelingen dabei.
oh, danke. das wusste ich nicht. ich schaue mir das gleich an und versuche es auszufüllen.
Zitat von: Ratlos am 21. Juli 2022, 10:02:19Du kannst formlos einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen und die bisherigen Rechnungen in Kopie beilegen. Du erhältst dann einen Bescheid den man hier genau prüfen kann.
Zu den Überführungskosten kann ich derzeit nichts sagen.
schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:44:21schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
2 Wochen sind eigentlich eine normale Bearbeitungszeit für deinen Antrag.
Du kannst aber bedenkenlos im Amt anrufen und nachfragen.
Zitat von: Ratlos am 01. August 2022, 18:01:41Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:44:21schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
2 Wochen sind eigentlich eine normale Bearbeitungszeit für deinen Antrag.
Du kannst aber bedenkenlos im Amt anrufen und nachfragen.
habe heute eine mail erhalten dass mein antrag erst am 2.8. auf ihrem schreibtisch war was ich am 21.7. dort persönlich abgegeben habe und mir eine kopie mit stempel als nachweis gegeben wurde. es wurde gestern bearbeitet sagt sie in der mail. ich bekomme post die tage. ich denke es wird bestimmt wieder nichts positives sein würde zu den restlichen dingen gut passen. alles nur noch mist. mama bekommt ja auch keine gursi mehr aktuell dann sagen die bestimmt übernahme der kosten ist nur für grusi empfänger und zack tür zu.
Zitat von: Ratlos am 01. August 2022, 18:01:41Zitat von: tsumo am 01. August 2022, 17:44:21schon 2wochen her, leider noch gar keine antwort erhalten.
2 Wochen sind eigentlich eine normale Bearbeitungszeit für deinen Antrag.
Du kannst aber bedenkenlos im Amt anrufen und nachfragen.
(https://s20.directupload.net/images/220809/nxuad68q.jpg)
Kam heute als Antwort.
Was soll ich nun machen?
Nur der Transport hat knapp 800€ gekostet. Der Rest mit der Waschung Etc. war alles hier. Der Bestatter muss ja auch bezahlt werden.
Dann reiche doch wenigstens alle Rechnungen über Leistungen ein die hier bei uns am Verstorbenen vorgenommen wurden.
Dass das Amt die Überführungskosten nicht zahlt, habe ch dir schon lange vorher mitgeteilt.
Zitat von: Ratlos am 09. August 2022, 14:00:53Dann reiche doch wenigstens alle Rechnungen über Leistungen ein die hier bei uns am Verstorbenen vorgenommen wurden.
Dass das Amt die Überführungskosten nicht zahlt, habe ch dir schon lange vorher mitgeteilt.
Die Frachtkosten betrugen 776€
Der Rest sind die Bestattungskosten gewesen.
(https://s20.directupload.net/images/220809/56rwmrt2.jpg)
Position 1 der Rechnung übernimmt das Amts sicher nicht.
Aber einen Teil der Rechnung nämlich die ortsüblichen Kosten müssten sie eigentlich zahlen.
Er ist ja hier in D. verstorben.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?
Wird Deine Mutter (irgendwann mal!) ebenso bestattet werden? Könnt Ihr noch eine Sterbeversicherung abschließen? Oder Du wenigstens für Dich?
Beim ersten Mal kann es vergessen werden. Aber dieselbe Situation beim nächsten Mal ist schon bekannt. Und das Wissen kann und sollte jetzt genutzt werden.
Wenn es blöd läuft, gibt es bald schon ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dann stehen alle mit solchen Kosten alleine da.
Denke auch, wie @Ratlos schreibt, Kosten für Aufwendungen in D., die üblich sind, müssen teilweise übernommen werden.
Das nicht alles bezahlt wird, habe ich ja auch schon geschrieben.
Aber wenn ihr nur die Rechnung wie in #14 zu sehen ist eingereicht habt, wundert's mich auch nicht, das Amt hat gar keine Auflistung. Ist nur eine Zusammenfassung.
Die Vorgaben wie z. B. "Dienstleistung x wird mit soundsoviel Euro erstattet und Dienstleistung y mit soundsoviel Euro" sind gar nicht ersichtlich, was alles angefallen ist.
Die tun sich schwer auf 'm Amt, kenne ich auch so. Leider.
Ich würde mit einer detaillierten Liste in Widerspruch gehen und um tlw. Übernahme der ortsüblichen Kosten bitten.
Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 15:17:55Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?
Soweit ich gelesen habe, ist es bezahlt, vielleicht geliehen oder aus dem Vermögen, nur jetzt geht es halt um die tlw. Erstattung wg. GruSi usw.
@ tsume - @ Leeres Portemonnaie
meint damit eine -Detailrechnung z.B. Waschung 80 €, Leichenhemd 65 €, Aufbewahrung 110 €, Kosten Sargträger 80 € usw. usw.
Gleichzeitig würde ich einen KV über den günstigsten Holzsarg (dürfte bei 200-300 € liegen) mit einreichen.
Der Zinküberzug wird nicht bezahlt werden, denn das ist eine Arzt Zusatzsarge für Auslandsüberführungen
Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 15:17:55Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?
Wird Deine Mutter (irgendwann mal!) ebenso bestattet werden? Könnt Ihr noch eine Sterbeversicherung abschließen? Oder Du wenigstens für Dich?
Beim ersten Mal kann es vergessen werden. Aber dieselbe Situation beim nächsten Mal ist schon bekannt. Und das Wissen kann und sollte jetzt genutzt werden.
Wenn es blöd läuft, gibt es bald schon ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dann stehen alle mit solchen Kosten alleine da.
Ja wir haben eine Versicherung abgeschlossen für andere fam. mitglieder.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 15:19:36Denke auch, wie @Ratlos schreibt, Kosten für Aufwendungen in D., die üblich sind, müssen teilweise übernommen werden.
Das nicht alles bezahlt wird, habe ich ja auch schon geschrieben.
Aber wenn ihr nur die Rechnung wie in #14 zu sehen ist eingereicht habt, wundert's mich auch nicht, das Amt hat gar keine Auflistung. Ist nur eine Zusammenfassung.
Die Vorgaben wie z. B. "Dienstleistung x wird mit soundsoviel Euro erstattet und Dienstleistung y mit soundsoviel Euro" sind gar nicht ersichtlich, was alles angefallen ist.
Die tun sich schwer auf 'm Amt, kenne ich auch so. Leider.
Ich würde mit einer detaillierten Liste in Widerspruch gehen und um tlw. Übernahme der ortsüblichen Kosten bitten.
Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 15:17:55Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wie habt Ihr Euch das mit dem Bezahlen gedacht, als Ihr das alles in Auftrag gegeben habt?
Soweit ich gelesen habe, ist es bezahlt, vielleicht geliehen oder aus dem Vermögen, nur jetzt geht es halt um die tlw. Erstattung wg. GruSi usw.
ja der bestatter hat mir nur das gegeben. was anderes habe ich leider nicht. soll ich um detaillierte auflistung bitten?
welche schritte sollte ich als nächstes tun?
Beteiligen sich Deine drei Geschwister an den Kosten?
Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 16:08:30Beteiligen sich Deine drei Geschwister an den Kosten?
Wir haben uns etwas geliehen von ihnen aber die haben selber kaum was
Kann ich das so schreiben?
Sehr geehrte Frau XY,
gegen Ihre Ablehnung der Kostenübernahme für die Bestattung meines Ehemannes XY, lege ich Einspruch ein.
In Rücksprache mit mehreren Bestattern, wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Kosten in Höhe einer ortsüblichen Bestattung trotzdem übernehmen und ich dann den Betrag, der über den Kosten für eine ortsübliche Sozialbestattung anders tragen müsse(bspw. durch kleine Ratenzahlungen).
Insofern bitte ich Sie, die Kosten nun in Höhe des ortsüblichen Umfanges einer Sozialbestattung zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
XX
Oder lieber direkt zum sozialgericht gehen?
Würde die Frau anrufen und ihr das sagen.
Anhand ihrer Antwort sieht man dann weiter.Schriftlich dauert alles zu lange.
Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Nicht so allgemein schreiben, sondern tatsächlich mit Zahlen, da gibst Du den Sachbearbeitern was in die Hand, sieht besser aus.
Ich denke, es gibt keine Pauschale, sondern tatsächliche Kosten (bis Obergrenze) für die wirklich angefallenen Kosten.
So wie in #32 genannt.
Einspruch? Widerspruch?
Steht was im Schreiben dazu?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 16:49:07Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Nicht so allgemein schreiben, sondern tatsächlich mit Zahlen, da gibst Du den Sachbearbeitern was in die Hand, sieht besser aus.
Ich denke, es gibt keine Pauschale, sondern tatsächliche Kosten (bis Obergrenze) für die wirklich angefallenen Kosten.
So wie in #32 genannt.
Einspruch? Widerspruch?
Steht was im Schreiben dazu?
ja innerhalb 1monat widerspruch. habe dem bestatter bereits geschrieben wegen details
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 16:49:07Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Das habe ich in meiner Antwort Nr. 32 (leichtsinnigerweise ?) auch geschrieben, aber... schau dir mal die bereits vorliegende Leistungsrechnung vomm 17.07. auf Seite 2 an und ... vergleiche sie mit einer deutschen Rechnung.
Fahrt zum Flughafen Hamburg z.B. - Konsulatbesuch - Zinksarg usw. (alles unnötig bei Bestattung in D.)
Sieht fast so aus als würde da nicht viel erstattungsfähiges übrig bleiben.
ist am ende nicht sarg ist sarg? er wird doch eins gebraucht wieso wird das nicht übernommen? das kostet auch 300€
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. August 2022, 16:49:07Ich würde eine detaillierte Rechnung vom Bestatter holen.
Nicht so allgemein schreiben, sondern tatsächlich mit Zahlen, da gibst Du den Sachbearbeitern was in die Hand, sieht besser aus.
Ich denke, es gibt keine Pauschale, sondern tatsächliche Kosten (bis Obergrenze) für die wirklich angefallenen Kosten.
So wie in #32 genannt.
Einspruch? Widerspruch?
Steht was im Schreiben dazu?
habe sie bekommen
(https://s20.directupload.net/images/220809/fg6mm2fd.jpg)
Die Rechnung ist billig. Um ca. 1/3 billiger als eine einfache preiswerte Sozialbestattung bei uns. Jetzt sieht die Sache schon anders aus.
Bei erneuter Ablehnung durch das Amt würde ich einen Kostenvoranschlag (den kriegst du heute noch) einer Sozialbestattung (Feuerbestattung) zum Vergleich mit einreichen.
Zitat von: tsumo am 09. August 2022, 18:02:27ist am ende nicht sarg ist sarg? er wird doch eins gebraucht wieso wird das nicht übernommen? das kostet auch 300€
In D würde kein Zinksarg gebraucht. Dieser ist nur notwendig, wenn lange Transportwege zurückgelegt werden müssen.
Wobei es tatsächlich preiswert ist auf der Rechnung, da bekommt man hier den preiswertesten (Papp~)Sarg für das Geld.
Den Vorschlag von @Ratlos mit dem Kostenvoranschlag #42 finde ich gut.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. August 2022, 13:20:24Den Vorschlag von @Ratlos mit dem Kostenvoranschlag #42 finde ich gut.
Ich glaube sogar - ohne mich jetzt festlegen zu wollen - dass er mit einem KV für die Kostenübernahme einer deutschen Sozialbestattung auch vor Gericht Erfolg haben wird.
Dass Zusatzkosten (überführung usw.) wegen des Glaubens und Bestattung in Heimaterde anfallen geht dem Sozialamt eigentlich nichts an.
Zitat von: Ratlos am 10. August 2022, 10:11:09Die Rechnung ist billig. Um ca. 1/3 billiger als eine einfache preiswerte Sozialbestattung bei uns. Jetzt sieht die Sache schon anders aus.
Bei erneuter Ablehnung durch das Amt würde ich einen Kostenvoranschlag (den kriegst du heute noch) einer Sozialbestattung (Feuerbestattung) zum Vergleich mit einreichen.
also lege ich jetzt widerspruch ein, warte dann die antwort ab und falls wieder nicht erfolgreich dann zum sozialgericht?
Ja, so würde ich es wohl tun wenn es mein Fall wäre.
Geh selber zum Amt und lege den KV einer deutschen Sozialbestattung vor. Vielleicht ist dann ein Widerspruch gar nicht nötig und das Amt lenkt ein.
Zitat von: Ratlos am 10. August 2022, 17:37:54Ja, so würde ich es wohl tun wenn es mein Fall wäre.
Geh selber zum Amt und lege den KV einer deutschen Sozialbestattung vor. Vielleicht ist dann ein Widerspruch gar nicht nötig und das Amt lenkt ein.
ist mein verfasst text soweit ok den ich gestern hier geschrieben hatte?
ZitatKann ich das so schreiben?
Sehr geehrte Frau XY,
gegen Ihre Ablehnung der Kostenübernahme für die Bestattung meines Ehemannes XY, lege ich fristgerecht Einspruch ein.
In Rücksprache mit mehreren Bestattern und auch in Ihrem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Kosten in Höhe einer ortsüblichen Bestattung in Deutschland trotzdem übernehmen und ich dann lediglich den Betrag, der über den Kosten für eine ortsübliche Sozialbestattung liegt, anders tragen müsse.
Insofern bitte ich Sie, die Kosten nun in Höhe des ortsüblichen Umfanges einer Sozialbestattung zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
XX
Datum ...
Habe das geänderte schräg in den Text geschrieben bzw. durchgestrichen.
Datum finde ich wichtig, da ja der erste Antrag schon so lange dort rumlag bis zum angeblichen Eingang. :scratch:
Dazu legst Du den Kostenvoranschlag.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. August 2022, 20:06:00ZitatKann ich das so schreiben?
Sehr geehrte Frau XY,
gegen Ihre Ablehnung der Kostenübernahme für die Bestattung meines Ehemannes XY, lege ich fristgerecht Einspruch ein.
In Rücksprache mit mehreren Bestattern und auch in Ihrem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass Sie die Kosten in Höhe einer ortsüblichen Bestattung in Deutschland trotzdem übernehmen und ich dann lediglich den Betrag, der über den Kosten für eine ortsübliche Sozialbestattung liegt, anders tragen müsse.
Insofern bitte ich Sie, die Kosten nun in Höhe des ortsüblichen Umfanges einer Sozialbestattung zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
XX
Datum ...
Habe das geänderte schräg in den Text geschrieben bzw. durchgestrichen.
Datum finde ich wichtig, da ja der erste Antrag schon so lange dort rumlag bis zum angeblichen Eingang. :scratch:
Dazu legst Du den Kostenvoranschlag.
vielen lieben dank. ich habe heute 5-6 bestatter um eine KV gebeten. soll ich dann dazu noch die rechnung mit details dazupacken oder erst mal nur die KV der verschiedenen bestatter?
Die Detailrechnung würde ich mit vorlegen. Diese Rechnung weist ja nur die Kosten aus die in D. angefallen sind.
Die Beerdigungsinstitute der Türkei arbeiten sicher auch nicht umsonst und auch dort werden noch Kosen anfallen.
Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 07:50:26Die Detailrechnung würde ich mit vorlegen. Diese Rechnung weist ja nur die Kosten aus die in D. angefallen sind.
Die Beerdigungsinstitute der Türkei arbeiten sicher auch nicht umsonst und auch dort werden noch Kosen anfallen.
Ja die haben wir drüber auch noch bezahlt in lira. Aber die bekommt man bestimmt nicht erstattet in DE.
Leider habe ich bis jetzt nur eine Antwort erhalten und die sagten die machen keine Sozialbestattungen. Habe gestern 5 Angeschrieben.
Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.
Dann würde ich zumindest Deine detaillierte Rechnung beilegen.
Die Mitarbeiter scheinen nicht sehr beweglich zu sein, sonst hätten sie das schon beim ersten Antrag erledigen können. :nea:
Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 13:45:48Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.
Das Problem ist ja, dass gar keine Sozialbestattung in Deutschland stattgefunden hat, die bezahlt werden könnte.
Und dass man sagen kann "Ich hätte Anrecht auf X, nehme aber lieber Y, das ist sogar billiger", glaube ich tatsächlich nicht.
Die Überführung eines Leichnams in ein anderes Land wird nicht finanziert.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht da helfen kann.
Zumal ja alle Erben in der Pflicht sind, nicht nur das Sozialamt der Witwe.
Zitat von: madinksa am 11. August 2022, 14:48:34Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 13:45:48Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.
Das Problem ist ja, dass gar keine Sozialbestattung in Deutschland stattgefunden hat, die bezahlt werden könnte.
Und dass man sagen kann "Ich hätte Anrecht auf X, nehme aber lieber Y, das ist sogar billiger", glaube ich tatsächlich nicht.
Die Überführung eines Leichnams in ein anderes Land wird nicht finanziert.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht da helfen kann.
Wir haben hier ebenfalls Geld für den Bestatter ausgegeben.
Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 15:07:48Zumal ja alle Erben in der Pflicht sind, nicht nur das Sozialamt der Witwe.
Haben alle kein Vermögen.
Zitat von: Ratlos am 11. August 2022, 13:45:48Du kannst auch ohne KV´s bzw. weitere Detailrechnungen die Kosten für eine Sozialbestattung in D. beantragen. Das Amt weiß was zu einer S-Bestattung alles gehört.
Ich dachte ich hätte es mit meinem ersten Antrag was ich so formlos geschrieben hatte gemacht. Bin ich von ausgegangen. Ich hatte eh nie was anderes vor genehmigt zu bekommen als eine Sozialbestattung.
Die Überführung wird nur finanziert, wenn keine religiös entsprechende Beerdigung in Deutschland möglich ist.
Allerdings gibt es ja Friedhöfe, die sarglose Beisetzung für Muslime erlauben.
Es wäre nachzuweisen, dass die Beisetzung in Deutschland nicht angemessen möglich ist.
Zitat von: madinksa am 11. August 2022, 16:20:30Die Überführung wird nur finanziert, wenn keine religiös entsprechende Beerdigung in Deutschland möglich ist.
Allerdings gibt es ja Friedhöfe, die sarglose Beisetzung für Muslime erlauben.
Es wäre nachzuweisen, dass die Beisetzung in Deutschland nicht angemessen möglich ist.
Ja das ist richtig. Die Überführung hat 776 gekostet. Der Rest wurde alles hier gemacht. Und drüben dann auch nochmal alles in die wege geleitet. ein berg von schulden haben wir gefühlt.
ZitatDas Problem ist ja, dass gar keine Sozialbestattung in Deutschland stattgefunden hat, die bezahlt werden könnte.
Und dass man sagen kann "Ich hätte Anrecht auf X, nehme aber lieber Y, das ist sogar billiger", glaube ich tatsächlich nicht.
Die Überführung eines Leichnams in ein anderes Land wird nicht finanziert.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht da helfen kann.
Aber die Dinge, die in D. erledigt wurden, wie Hygienemaßnahmen, Kühlung bis zum Transport, usw., können doch zumindest übernommen werden. Also anteilmäßig. Deshalb ja Widerspruch mit der detaillierten Rechnung, da sehen die SB, was gemacht wurde.
Ich fände das nicht abwegig.
Alles, was dann eingeleitet wurde für Transport und im Ausland, wird natürlich nicht übernommen.
Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 15:07:48Zumal ja alle Erben in der Pflicht sind, nicht nur das Sozialamt der Witwe.
Naja, bei uns war es so, dass das Sozialamt erstmal einen Teil übernahm, und dann die Erben der Reihenfolge nach anschrieb mit der Forderung, die Rechnung zu tragen. (Erbschein erforderlich.)
(In den Fall war ich der zweite Erbe, ich schicke dann meinen Aufstocker- Bescheid hin, und das war's.)
Vielleicht werden dann die Kinder der Reihe nach angeschrieben und müssen ihre finanzielle Situation darlegen.
Vielleicht habe ich für @ tsumo was gefunden:
https://www.mcadvo.de/meldungen/news/4378-sozialamt-muss-beerdigungskosten-in-der-tuerkei-zahlen
Lt. dem SG Urteil ist das Sozialamt für bestimmte Teile zahlungspflichtig!
Ausnahme: Überführungskosten
Zitat von: Ratlos am 12. August 2022, 09:39:30Vielleicht habe ich für @ tsumo was gefunden:
https://www.mcadvo.de/meldungen/news/4378-sozialamt-muss-beerdigungskosten-in-der-tuerkei-zahlen
Lt. dem SG Urteil ist das Sozialamt für bestimmte Teile zahlungspflichtig!
Ausnahme: Überführungskosten
Das ist doch immerschon schon mal etwas. Soll ich das mitsenden oder erst wenn die wieder ablehnen dem sozialgericht zeigen?
Das sollst du mit Aktenzeichen in deinen Antrag auf Kostenübernahme mit rein schreiben.
Sollte das Ganze vor das SG gehen wird es auch dort vorgelegt.
Bis dahin prüfe ich mal nach ob es zu dem Urteil auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Sei du mal zuversichtlich.
Eine Frage noch: War dein Vater Mitglied im türkischen Kulturverein Atib
Zitat von: Ratlos am 12. August 2022, 14:50:46Das sollst du mit Aktenzeichen in deinen Antrag auf Kostenübernahme mit rein schreiben.
Sollte das Ganze vor das SG gehen wird es auch dort vorgelegt.
Bis dahin prüfe ich mal nach ob es zu dem Urteil auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Sei du mal zuversichtlich.
Eine Frage noch: War dein Vater Mitglied im türkischen Kulturverein Atib
leider war er das nicht
Zitat von: Ratlos am 12. August 2022, 14:50:46Das sollst du mit Aktenzeichen in deinen Antrag auf Kostenübernahme mit rein schreiben.
Sollte das Ganze vor das SG gehen wird es auch dort vorgelegt.
Bis dahin prüfe ich mal nach ob es zu dem Urteil auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.
Sei du mal zuversichtlich.
Eine Frage noch: War dein Vater Mitglied im türkischen Kulturverein Atib
Konntest was rausfinden?
Das soll am besten die externe AWO-Beraterin machen/suchen. Dafür ist sie da.
Oder die öffentliche Rechtsberatung der Stadt Lübeck - siehe Link im anderen Thread.
Zitat von: Ratlos am 20. August 2022, 10:10:00Das soll am besten die externe AWO-Beraterin machen/suchen. Dafür ist sie da.
Oder die öffentliche Rechtsberatung der Stadt Lübeck - siehe Link im anderen Thread.
externe awo? wieso sollte sie extern sein? glaub du hast da einfach was missverstanden. und was hat das thema nun mit dem thema zu tun?
Zitat von: tsumo am 20. August 2022, 11:18:47externe awo? wieso sollte sie extern sein?
man sollte schon wissen was "extern" bedeutet ....
Hier noch einmal der Link den der TE in seiner Unsicherheit nutzen sollte um kompetente rechtssichere Auskünfte zu erhalten:
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0
Die Kosten hierfür betragen 13 € bzw. 6 € und er hat gleichzeitig die Möglichkeit über PKH aktiv zu werden.
Immernoch keine Antwort auf meinen Widerspruch. Habe nachgefragt ist in bearbeitung... wahnsinn wie endlos lange das alles immer dauert.
Mittlerweile beim SG geklagt im Eilverfahren.
kam brief vom Sozialgericht mit diesem anhang vom sozialamt:
(https://s20.directupload.net/images/220928/nivs9mbo.jpg)
sieht wohl schlecht aus ;(
Das mit der Eilbedürftigkeit habe ich auch nicht verstanden, da ihr doch erstmal alles schon beglichen hattet.
Zum Rest: Habt ihr denn nicht die Positionen einzeln eingereicht, wie einer der Ratgeber #7 z. B. hier erwähnt hat: Waschen, Hygieneaufwendungen ... na eben all sowas?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 28. September 2022, 16:43:42Das mit der Eilbedürftigkeit habe ich auch nicht verstanden, da ihr doch erstmal alles schon beglichen hattet.
Zum Rest: Habt ihr denn nicht die Positionen einzeln eingereicht, wie einer der Ratgeber #7 z. B. hier erwähnt hat: Waschen, Hygieneaufwendungen ... na eben all sowas?
wir sind in vorkasse gegangen. leben seit 2 monaten von 300€ zu 2 da der 3monats vorschuss immer noch nicht kommt und auch kein wohngeld oder grusi.
doch haben wir.
Das mit der Grusi für deine Mutter wurde schon zur Genüge durchgekaut. Sie hat, zumindest zur Zeit, mit Rente, Witwenrente, Sterbeviertel zu viel Einkommen
Zitat von: Yavanna am 28. September 2022, 19:07:21Das mit der Grusi für deine Mutter wurde schon zur Genüge durchgekaut. Sie hat, zumindest zur Zeit, mit Rente, Witwenrente, Sterbeviertel zu viel Einkommen
habe auch von den bestattungskosten geredet und nicht davon was meiner mutter zusteht.
@ tsumo - so wie das Amt in seiner Klageerwiderung inhaltlich geschrieben hat, kann ich dir jetzt schon versichern, dass dein Sachvortrag zum SG unsubstantiiert war.
Ich habe dir explizit angeboten eine substantiierte Klagebegründung zu schreiben, was hier eigentlich gar nicht erlaubt ist.
Ein Teil der Beerdigungskosten ist in jedem Fall übernahmefähig und das müssten deine klugen Berater wissen?
Wo waren die als es ernst wurde mit dem SG? Haben die die Flucht ergriffen? Wer hat die Klagebegründung geschrieben. Lade diese bitte mal hoch.
Dass du in Vorkasse gegangen bist begründet zunächst keine Eilbedürftigkeit.
Für ein Eilverfahren sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen: Hauptsächlich der Anordnungsgrund und der Anordnungsanspruch. Beide sind detailliert dem SG darzulegen und möglichsst zu beweisen wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt
Zitat von: Ratlos am 29. September 2022, 09:43:27@ tsumo - so wie das Amt in seiner Klageerwiderung inhaltlich geschrieben hat, kann ich dir jetzt schon versichern, dass dein Sachvortrag zum SG unsubstantiiert war.
Ich habe dir explizit angeboten eine substantiierte Klagebegründung zu schreiben, was hier eigentlich gar nicht erlaubt ist.
Ein Teil der Beerdigungskosten ist in jedem Fall übernahmefähig und das müssten deine klugen Berater wissen?
Wo waren die als es ernst wurde mit dem SG? Haben die die Flucht ergriffen? Wer hat die Klagebegründung geschrieben. Lade diese bitte mal hoch.
Dass du in Vorkasse gegangen bist begründet zunächst keine Eilbedürftigkeit.
Für ein Eilverfahren sind 2 Voraussetzungen zu erfüllen: Hauptsächlich der Anordnungsgrund und der Anordnungsanspruch. Beide sind detailliert dem SG darzulegen und möglichsst zu beweisen wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt
das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback. naja ratlos deine letzte antwort war ich solle doch lieber die von der awo fragen.. ich würde dein angebot gerne annehmen.
die von der awo war halt nur wegen dem aufenthalt von meiner mama da. die klage habe ich selber verfasst und die aktuelle situation geschildert. wir leben halt seit 2monaten nur von 300€ zu 2. weil wir keine witwenrente bekommen und auch nicht die 3monatsrente da es immer noch nicht bearbeitet wurde.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Ich kenne den Brief vom SG nicht und kann daher nichts dazu sagen.
Hoch laden bitte.Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29naja ratlos deine letzte antwort war ich solle doch lieber die von der awo fragen..
Ja, das habe ich dir geraten nachdem du alles in die eigenen Hände genommen und die AWO beauftragt hast die eine Klärung
anonym (lächerlich) durchführen wollte. Ich halte mich dann raus.
Viele Köche verderben den Brei.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29die klage habe ich selber verfasst und die aktuelle situation geschildert.
Deine eingereichte Klage kennt hier keiner so dass eine Stellungnahme auch hier nicht möglich ist.
Um hoch laden habe ich dich gestern vergeblich gebeten.Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29ich würde dein angebot gerne annehmen.
Für einen erweiternden Schriftsatz an das SG muss man die Akte kennen wenn er erfolgreich sein soll. Behauptungen alleine genügen dem nicht. Ohne volle Kenntnis der Sachlage gebe ich keinen Rat. Das brächte nur ein Durcheinander.
Vor allem muss die Eilbedürftigkeit dem SG nachgewiesen und belegt werden.Jetzt lade doch erst einmal die beiden Dokumente hoch. Erst dann kann man weiter sehen
Zitat von: Ratlos am 30. September 2022, 09:42:19Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Ich kenne den Brief vom SG nicht und kann daher nichts dazu sagen. Hoch laden bitte.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29naja ratlos deine letzte antwort war ich solle doch lieber die von der awo fragen..
Ja, das habe ich dir geraten nachdem du alles in die eigenen Hände genommen und die AWO beauftragt hast die eine Klärung anonym (lächerlich) durchführen wollte. Ich halte mich dann raus.
Viele Köche verderben den Brei.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29die klage habe ich selber verfasst und die aktuelle situation geschildert.
Deine eingereichte Klage kennt hier keiner so dass eine Stellungnahme auch hier nicht möglich ist. Um hoch laden habe ich dich gestern vergeblich gebeten.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29ich würde dein angebot gerne annehmen.
Für einen erweiternden Schriftsatz an das SG muss man die Akte kennen wenn er erfolgreich sein soll. Behauptungen alleine genügen dem nicht. Ohne volle Kenntnis der Sachlage gebe ich keinen Rat. Das brächte nur ein Durcheinander.
Vor allem muss die Eilbedürftigkeit dem SG nachgewiesen und belegt werden.
Jetzt lade doch erst einmal die beiden Dokumente hoch. Erst dann kann man weiter sehen
ich habe keine kopie von der klage. die habe ich ausgefüllt und der person am schalter abgegeben. aber heute kam auch der beschluss dass die kostenübernahme abgelehnt wird.
(https://s20.directupload.net/images/220930/5e35v3fx.jpg)
(https://s20.directupload.net/images/220930/8s3usqqn.jpg)
ich will widerspruch einlegen. evtl kann ich doch noch was retten
Das hatte ich als Antwort geschrieben wo mich das Gericht bat die Nachteile zu sagen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits mit der Fr. Broska hin und her geschrieben ohne Ergebnis. Der Status des Widerspruchs ist immer noch "in Bearbeitung".
Die Nachteile für uns sind:
Wir leben im Moment von 400€ Rente - XXXX, 449€ ALG2 – XXXXX.
Die volle Rente von meinem Vater für die ersten 3 Monate wurden nicht überwiesen. Die Rentenkasse hat über ein Monat gebraucht um den Bescheid für die Witwenrente zu bearbeiten.
Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Wir haben offene Rechnung bei der Stadtwerke weil diese den Abschlag nicht abbuchen konnten. Die Nachzahlung von 160€ wurde nur zu 50% vom Jobcenter übernommen da meine Mutter ein Paar Tage vorher aus der Leistung rausgeworfen wurde. Auch dies muss beglichen werden. Seit 2 Monaten leben wir zu zweit von 300€ und davon geht noch Telfon, Versicherung etc ab.
Meine Eltern haben Leistung im Alter bezogen. Sie waren GruSi-Empfänger. Damit haben Sie Anspruch auf eine Sozialbestattung. Aus von mir genannten Gründen konnte eine Beerdigung hier nicht stattfinden. Selbst wenn die Überführung in das Heimatland nicht beglichen wird, müsste zumindest der restliche Betrag, der viel Geringer ausfällt als eine übliche Sozialbestattung, übernommen werden. Auf meinen Antrag beim Sozialamt wurde nur oberflächlich eingegangen.
Auch wurden bereits in der Vergangenheit ähnliche Fälle zu Gunsten der Antragsteller entschieden. Diese Kosten mussten wir ebenfalls vorstrecken und sind in Vorkasse gegangen. Ich würde diesen Weg nicht gehen, wenn es nicht dringend wäre. Ich bitte Sie daher uns zu helfen. Ich bezweifle, dass die zuständige Behörde ohne Druck uns bald antworten wird. Ich gehe sowieso davon
aus, dass auch der Widerspruch abgelehnt wird. Wir sind wirklich darauf angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen"
Die Kosten der Überführung einzuklagen, da wurde doch schon geschrieben, das wird eher nicht bezahlt.
Sondern die "Posten", die immer anfallen und in D gemacht werden müssen, siehe meine vorherige Antwort.
Eine Eilbedürftigkeit ist gegeben, wenn der Bestatter noch auf die Bezahlung warten müsste ... Dass das Geld knapp ist, steht außer Frage. Dennoch, ich sehe es leider auch so wie das SG. Es gibt Fälle, da kann nicht mal ein Blümchen bezahlt werden ...
Hätte man eine einfache Klage gemacht, hätte es vielleicht eine andere Entscheidung gegeben, allerdings sicher nicht zu den Überführungskosten.
Aber bissel Geduld stimmt manchmal milde. Schade, ich sehe hier diese Chance wegen Ungeduld vertan.
Schließe mich voll und ganz @Ratlos an.
Ergänzung: Deine Antwort hatte ich noch nicht gelesen, jetzt schon.
Habt ihr diese genannten "restlichen Kosten" denn explizit aufgelistet?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. September 2022, 16:36:17Die Kosten der Überführung einzuklagen, da wurde doch schon geschrieben, das wird eher nicht bezahlt.
Sondern die "Posten", die immer anfallen und in D gemacht werden müssen, siehe meine vorherige Antwort.
Eine Eilbedürftigkeit ist gegeben, wenn der Bestatter noch auf die Bezahlung warten müsste ... Dass das Geld knapp ist, steht außer Frage. Dennoch, ich sehe es leider auch so wie das SG. Es gibt Fälle, da kann nicht mal ein Blümchen bezahlt werden ...
Hätte man eine einfache Klage gemacht, hätte es vielleicht eine andere Entscheidung gegeben, allerdings sicher nicht zu den Überführungskosten.
Aber bissel Geduld stimmt manchmal milde. Schade, ich sehe hier diese Chance wegen Ungeduld vertan.
Schließe mich voll und ganz @Ratlos an.
Ergänzung: Deine Antwort hatte ich noch nicht gelesen, jetzt schon.
Habt ihr diese genannten "restlichen Kosten" denn explizit aufgelistet?
Ja die Flugkosten hatte ich geschrieben dass das nicht bezahlt werden soll aber dafür halt der rest was hier angefallen ist. Ich wusste nicht dass für Eilklage die Rechnung noch offen sein muss. Wir mussten die Summe direkt am selben tag in bar vorlegen. Sei so üblich laut Bestatter. Sind dann ins Dispo gegangen. Dann kamen die anderen Prbleme dazu das mit dass die Grundsicherung entfallen ist, dass das 3monats Geld volle Rente nicht kommt und alles.. wir haben nur von meinem alg2 gelebt zu 2. das konto war gesperrt und ein glück konnte von dort noch abgebucht werden da mamas rente auch auf papas konnte gegangen ist. Heizkosten konnten nicht bezahlt werden weil konto nicht gedeckt und alles. deswegen habe ich gesagt dass es sehr eilig ist.. wusste nicht dass man noch schlimmer dran sein muss damit es für eine eilklage reicht.
wir gedulden uns ja schon seit fast 2moanten. wenn das essen knapp wird und die rechnungen offen bleiben wird man leider etwas nervöser.
ich habe laut schreiben 1monat zeit gegen die entscheidung vorzugehen. das werde ich definitiv machen. auch wenn wir am ende nur 50€ erhalten würden..
restliche kosten? meinst du die offenen rechnungen etc? ja hatte das mit geschrieben. eigentlich wollte ich heute nochmal ein brief dem gericht zukommen lassen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Sozialamt geht erneut nicht auf die Punkte ein, sondern antwortet sehr allgemein.
Unter den Ausführungsvorschriften über Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (AV-Soz-Bestattungskosten) heißt es - 49. Kosten für eine Bestattung im Ausland können im Einzelfall in angemessenem Umfang übernommen werden, wenn es die Besonderheiten des Einzelfalles rechtfertigen und keine Mehrkosten entstehen. Es sind in unserem Fall keine Mehrkosten entstanden, eher im Gegenteil, die Kosten sind geringer ausgefallen als die durchschnittlichen Kosten einer Sozialbestattung.
Ebenfalls in Hamburg gefunden:
4.5. Bestattungen im Ausland
Nur wenn eine Bestattung von Ausländern unter Beachtung der Riten ihres Herkunftslandes in Hamburg nicht möglich ist, können die Überführungskosten in das Heimatland neben den sonstigen Bestattungskosten übernommen werden. Laut Gesetz dürfen Bestattungen in Deutschland erst am dritten Tag stattfinden. Es war daher leider nicht möglich meinen Vater innerhalb von 24 Stunden zu beerdigen.
Auch ein weiteres Urteil Az.: S 22 SO 19/09
"Das SG sprach der Witwe in seinem am 12. Mai 2011 verkündeten Urteil dagegen 757,79 Euro zu. Zu übernehmen seien die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, ortsübliche und einfache Bestattung anfallen. ,,Dabei ist der Eindruck eines Armengrabes zu vermeiden", so die Lüneburger Richter. Der generelle Verweis auf eine kostengünstigere Feuerbestattung oder eine anonyme Beisetzung sei nicht statthaft."
Dass die Person vom Sozialamt nicht nachvollziehen kann, dass es "eilig" ist finde ich, nachdem ich unsere Situation geschildert habe, mehr als dreist.
Mit freundlichen Grüßen"
das kann ich mir wohl jetzt sparen ;(
Zitat von: tsumoDass die Person vom Sozialamt nicht nachvollziehen kann, dass es "eilig" ist finde ich, nachdem ich unsere Situation geschildert habe, mehr als dreist.
Vor allem diesen Satz nicht bringen.
Ich verstehe, was Du meinst, aber Du darfst nicht vergessen,
Du willst was von denen, nicht umgekehrt. Da muss man etwas diplomatisch agieren und vielleicht auch mal ein "bitte" einfügen. :zwinker:
Jedenfalls versuche ich es meistens so, klappt aber auch nicht immer.
Und ehrlich gesagt, wirklich nachvollziehen können es nur wenige Leute, die nicht in so einer Klemme stecken. Das ist vergebliche Mühe, da zu appellieren. Die wissen einfach nicht, wie es sich auf der anderen Seite des Schreibtisches so anfühlt. :no:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. September 2022, 17:37:05Zitat von: tsumoDass die Person vom Sozialamt nicht nachvollziehen kann, dass es "eilig" ist finde ich, nachdem ich unsere Situation geschildert habe, mehr als dreist.
Vor allem diesen Satz nicht bringen.
Ich verstehe, was Du meinst, aber Du darfst nicht vergessen, Du willst was von denen, nicht umgekehrt. Da muss man etwas diplomatisch agieren und vielleicht auch mal ein "bitte" einfügen. :zwinker:
Jedenfalls versuche ich es meistens so, klappt aber auch nicht immer.
Und ehrlich gesagt, wirklich nachvollziehen können es nur wenige Leute, die nicht in so einer Klemme stecken. Das ist vergebliche Mühe, da zu appellieren. Die wissen einfach nicht, wie es sich auf der anderen Seite des Schreibtisches so anfühlt. :no:
ja wie gesagt, das schreiben kann ich mir ja nun schenken. ein glück habe ich es nicht gestern abgegeben.
habe so gut es geht die lage geschildert. ich bin leider kein fachmann. ein anwalt kann ich mir nicht leisten. habe vor 4wochen antrag auf beratungshilfeschein gestellt weil in unser pkw auch nebenbei jmd reingefahren ist und fahrerflucht begangen hat. ein glück zeuge gesehen und alles aber von der versicherung bis heute keine spur. anzeige wurde direkt erstattet. dennoch rührt die versicherung keinen finger. vom amtsgericht auch noch keine antwort bekommen wegen dem schein. von meinen psychischen problemen die ich seit wochen verdränge damit ich funktioniere brauch ich bzw will ich gar nicht erst anfangen. ein kleines bisschen postivies wäre so schön nach all dem.. aber dann kommt halt der die nächste bombe und es gibt nur noch mehr stress.
@ tsumo - ich will nicht mehr auf die Rechtslage eingehen, denn es wurde bereits alles notwendige dazu geschrieben.
Bei dem Eilantrag hast du so ziemlich alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann.
Die Ablehnung war vorprogrammiert weil weder ein Anordnungsanspruch noch ein Anordnungsgrund dem SG explizit dargelegt wurde. Deinem Antrag fehlte einfach die Substanz.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:50:35ich habe laut schreiben 1monat zeit gegen die entscheidung vorzugehen. das werde ich definitiv machen
Davon rate ich dir definitiv ab! Die Klage wird abgewiesen werden, das gebe ich dir hier schriftlich.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Das SG bittet nicht um ein Feedback :no: sondern sagt klipp und klar " wenn du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden bist kannst du zum LSG Klage einreichen.
Tu es nicht !!!!!!!!Eine Beschwerde von dir gegen den Beschluss wird wohl als kostenverursachende Berufung gewertet werden.
Dein große Fehler ist, dass du hier auf deine Fragen zwar gute Antworten erhältst, dann aber eigenmächtig handelst ohne uns vorher zu informieren.
Denke dabei an deinen anderen Thread wo es um Rechtsmittelverzicht ging.
Nach meiner Meinung hast du jetzt nur noch die Chance, dass ein versierter RA mit einem anspruchsbegründeten Anordnungsgrund das Ganze in richtige Bahnen lenkt.
Keine ganz leichte Aufgabe für ihn, aber alleine wirst du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg haben.
**
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 17:46:43aber von der versicherung bis heute keine spur.
Die Ermittlungsakten der Polizei gehen in einem solchen Fall nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft. Die Versicherung meldet sich wenn der Schuldige fest steht und die Ermittlungsakten von der Versicherung geprüft sind.
Zitat von: Ratlos am 30. September 2022, 17:56:26@ tsumo - ich will nicht mehr auf die Rechtslage eingehen, denn es wurde bereits alles notwendige dazu geschrieben.
Bei dem Eilantrag hast du so ziemlich alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann.
Die Ablehnung war vorprogrammiert weil weder ein Anordnungsanspruch noch ein Anordnungsgrund dem SG explizit dargelegt wurde. Deinem Antrag fehlte einfach die Substanz.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:50:35ich habe laut schreiben 1monat zeit gegen die entscheidung vorzugehen. das werde ich definitiv machen
Davon rate ich dir definitiv ab! Die Klage wird abgewiesen werden, das gebe ich dir hier schriftlich.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 02:26:29das SG bat auch mit dem letzten brief um ein kurzes feedback
Das SG bittet nicht um ein Feedback :no: sondern sagt klipp und klar " wenn du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden bist kannst du zum LSG Klage einreichen. Tu es nicht !!!!!!!!
Eine Beschwerde von dir gegen den Beschluss wird wohl als kostenverursachende Berufung gewertet werden.
Dein große Fehler ist, dass du hier auf deine Fragen zwar gute Antworten erhältst, dann aber eigenmächtig handelst ohne uns vorher zu informieren.
Denke dabei an deinen anderen Thread wo es um Rechtsmittelverzicht ging.
Nach meiner Meinung hast du jetzt nur noch die Chance, dass ein versierter RA mit einem anspruchsbegründeten Anordnungsgrund das Ganze in richtige Bahnen lenkt.
Keine ganz leichte Aufgabe für ihn, aber alleine wirst du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg haben.
** Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 17:46:43aber von der versicherung bis heute keine spur.
Die Ermittlungsakten der Polizei gehen in einem solchen Fall nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft. Die Versicherung meldet sich wenn der Schuldige fest steht und die Ermittlungsakten von der Versicherung geprüft sind.
steht da nicht "ein solches verfahren ist gerichtskostenfrei"? ja ich würde gerne einen anwalt nehmen aber ich bekomme einfach keine rückmeldung auf meinen antrag auf den hilfeschein.
ja das mit der polizei ist sone sache.. wenn ich die versicherung anrufe die helvita heißt geht da fast nie einer ran. auf mails kaum antwort. wenn ich wen erwische nach 45min wartezeit am tele sagen die joa in bearbeitung.. dann sagen die joa die haben akteneinsicht bei der polizei gefordert. dann ruf ich die polizei an und gebe die anzeigen nummer und frage ob sich die versicherung bei ihnen gemeldet hat und die sagen nein hier wurde keine akteneinsicht gefordert........ ja wer lügt nun? dann sagt die polizei die können mir nichts sagen weil laufendes strafverfahren.. JA TOLL was soll ich nun machen??? ich hab den schaden und ich bleib drauf sitzen seit 7 wochen... obwohl zeuge kennzeichen und alles vorhanden ist.
meintest du aber nicht dass das sozialamt zumindest einen teil aufjedenfall erstatten muss? genau so hatte ich es auch geschildert und dass es halt ähnliche fälle gibt wo zu gunsten des klägers entschieden wurde.
das forum war ne zeitlang down.. und beim rechtsmittelversicht hatte ich ja nichtmal gelegenheit es hier vorher zu posten da die sofort ne entscheidung wollten.
ahja und mit feedback meinte ich das hier.. wo die sagen dass ich stellung beziehen soll
(https://s20.directupload.net/images/220930/df5vya99.jpg)
Und wo ist der Schriftsatz der hier erwähnt wird.
Der wird dringend gebraucht!Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44steht da nicht "ein solches verfahren ist gerichtskostenfrei"?
Ja, stimmt aber nur wenn du es selber machst. Das kannst du aber nicht, ein PKH-Antrag ist weder gestellt noch genehmigt und ein RA kostet nun mal Geld.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44meintest du aber nicht dass das sozialamt zumindest einen teil aufjedenfall erstatten muss? genau so hatte ich es auch geschildert und dass es halt ähnliche fälle gibt wo zu gunsten des klägers entschieden wurde.
Der Teil der Kosten wie sie in D. angefallen wären ist m.E. übernahmefähig.
Sollte aber zwingend mit Einzelpositionen belegt werden.
Bei Ablehnung ist nicht das SG sondern das Sozialamt dein Klagegegner.Der SG-Beschluss ist natürlich mit der Beschwerde bzw. Berufung angreifbar.
Das ist aber sinnlos. Bei deinem unsubstantiierten Sachvortrag MUSSTE zwangsläufig ein ablehnender Beschluss ergehen. Das SG hatte gar keine andere Möglichkeit.
Ich glaube nicht dass das LSG den Beschluss aufhebt, jedenfalls ist derzeit aus deiner Begründung kein sachlicher Grund für ein Eilverfahren erkennbar.
Deine zitierten ähnlichen Fälle sind einfache SG-Urteile ohne Bindungswirkung für andere Gerichte oder Kammern des gleichen Gerichts. Hier müsste man erstmal die Einzelheiten kennen die zu den Urteilen geführt haben. Nur weil in einem "ähnlichen" Fall ein für den Kläger positives Urteil ergangen ist, hast du keinen Anspruch auf gleichlautende Entscheidung zumal es sich bei dir um ein Eilverfahren handelt, das nur einen vorläufigen Zustand klären soll.
Im Eilverfahren gibt es kein endgültiges Urteil, denn es greift einem formellen Verfahren nicht vor.
Der Bestatter hat quasi Vorkasse verlangt, sprich bei Auftragserteilung Bargeld gefordert ohne abrechnungsrelevante Arbeit geleistet zu haben. So kommt es hier an.
Das zu zahlen war ein großer Fehler. Hättest du das abgelehnt mit der Begründung "unzumutbar mangels Geld" hätte erstmal das Sozialamt alles bezahlen müssen (außer Überführungskosten).
Mit den Beerdigungskosten hast du jetzt ein Durcheinander das du alleine nicht mehr erfolgreich entwirren kannst. Darum mein Rat einen versierten!! RA einzuschalten, der das auch gleich mit der PKH klar machen kann.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44und beim rechtsmittelversicht hatte ich ja nichtmal gelegenheit es hier vorher zu posten da die sofort ne entscheidung wollten.
Was das Amt will hat dich nicht zu interessieren. Du hast das Recht alles zu Hause in Ruhe selbst zu prüfen oder es von einem RA prüfen zu lassen. Man unterschreibt nie an Ort und Stelle wenn man die möglichen Folgen nicht kennt. Mündliche Aussagen des SB zählen nichts. Darum wäre es viel besser für dich gewesen hier im Forum erstmal nachzufragen was denn ein Rechtsmittelverzicht bedeutet und welche Folgen er hat.
Eine letzte wichtige Frage!
Auf welchen Namen läuft die Klage? Auf deinen oder den deiner Mutter? Hoffentlich nicht auf beider NamenVielleicht, aber nur vielleicht gibt es eine Rechtsmöglichkeit den alten Klagezustand neu und in richtiger Form vor dem SG wieder aufzurollen.
Zitat von: Ratlos am 01. Oktober 2022, 10:59:28Und wo ist der Schriftsatz der hier erwähnt wird. Der wird dringend gebraucht!
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44steht da nicht "ein solches verfahren ist gerichtskostenfrei"?
Ja, stimmt aber nur wenn du es selber machst. Das kannst du aber nicht, ein PKH-Antrag ist weder gestellt noch genehmigt und ein RA kostet nun mal Geld.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44meintest du aber nicht dass das sozialamt zumindest einen teil aufjedenfall erstatten muss? genau so hatte ich es auch geschildert und dass es halt ähnliche fälle gibt wo zu gunsten des klägers entschieden wurde.
Der Teil der Kosten wie sie in D. angefallen wären ist m.E. übernahmefähig.
Sollte aber zwingend mit Einzelpositionen belegt werden.
Bei Ablehnung ist nicht das SG sondern das Sozialamt dein Klagegegner.
Der SG-Beschluss ist natürlich mit der Beschwerde bzw. Berufung angreifbar.
Das ist aber sinnlos. Bei deinem unsubstantiierten Sachvortrag MUSSTE zwangsläufig ein ablehnender Beschluss ergehen. Das SG hatte gar keine andere Möglichkeit.
Ich glaube nicht dass das LSG den Beschluss aufhebt, jedenfalls ist derzeit aus deiner Begründung kein sachlicher Grund für ein Eilverfahren erkennbar.
Deine zitierten ähnlichen Fälle sind einfache SG-Urteile ohne Bindungswirkung für andere Gerichte oder Kammern des gleichen Gerichts. Hier müsste man erstmal die Einzelheiten kennen die zu den Urteilen geführt haben. Nur weil in einem "ähnlichen" Fall ein für den Kläger positives Urteil ergangen ist, hast du keinen Anspruch auf gleichlautende Entscheidung zumal es sich bei dir um ein Eilverfahren handelt, das nur einen vorläufigen Zustand klären soll.
Im Eilverfahren gibt es kein endgültiges Urteil, denn es greift einem formellen Verfahren nicht vor.
Der Bestatter hat quasi Vorkasse verlangt, sprich bei Auftragserteilung Bargeld gefordert ohne abrechnungsrelevante Arbeit geleistet zu haben. So kommt es hier an.
Das zu zahlen war ein großer Fehler. Hättest du das abgelehnt mit der Begründung "unzumutbar mangels Geld" hätte erstmal das Sozialamt alles bezahlen müssen (außer Überführungskosten).
Mit den Beerdigungskosten hast du jetzt ein Durcheinander das du alleine nicht mehr erfolgreich entwirren kannst. Darum mein Rat einen versierten!! RA einzuschalten, der das auch gleich mit der PKH klar machen kann.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 20:11:44und beim rechtsmittelversicht hatte ich ja nichtmal gelegenheit es hier vorher zu posten da die sofort ne entscheidung wollten.
Was das Amt will hat dich nicht zu interessieren. Du hast das Recht alles zu Hause in Ruhe selbst zu prüfen oder es von einem RA prüfen zu lassen. Man unterschreibt nie an Ort und Stelle wenn man die möglichen Folgen nicht kennt. Mündliche Aussagen des SB zählen nichts. Darum wäre es viel besser für dich gewesen hier im Forum erstmal nachzufragen was denn ein Rechtsmittelverzicht bedeutet und welche Folgen er hat.
Eine letzte wichtige Frage!
Auf welchen Namen läuft die Klage? Auf deinen oder den deiner Mutter? Hoffentlich nicht auf beider Namen
Vielleicht, aber nur vielleicht gibt es eine Rechtsmöglichkeit den alten Klagezustand neu und in richtiger Form vor dem SG wieder aufzurollen.
danke für dein feedback.
mir ist noch was durch den kopf gegangen..
gibt es eigentlich noch die normale klage? weil das ist doch laut schreiben nur der beschluss von der eilklage oder nicht?
geht es gerade nur darum, dass es keine einstweilige Anordnung gibt? Also dass das Gericht das Amt nicht zwingt, sofort an uns zu zahlen, um Schaden abzuwenden? Nicht darum, dass das Amt überhaupt nicht zahlen muss. Dazu gibt es ein Hauptsacheverfahren? Wenn das so ist? kommt das automatisch oder muss man das extra nochmal in die wege leiten?
wir hatten ja nichtmal zeit ratlos.. wir sind sofort geflogen? wann sollten wir denn sozialamt informieren und von denen das geld für bestatter erhalten? wenn man unter schock steht und nur weint.. es ist halt leicht im nachhinein oder als außenstehende person so zu reden aber in dem moment denkst denkt man doch nicht an solche sachen ich bitte dich.. klage läuft auf meinen auf mamas und bruder namen .. gibt aber auch ne schwester wenn es hilft. die wurde nicht mit genannt
Ja, es gibt natürlich ein "normales" Verfahren. Hierfür ist eine substantiierte Klageschrift einzureichen.
Lass das aber einen RA tun, alleine hast du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg.
Dein Antrag auf ein Eilverfahren wurde allein schon deswegen abgewiesen weil du nicht mal einen AnordnungsGRUND dargelegt hast.
Aus dem Forum heraus lässt sich eine Klage mangels Detailkenntnisse nicht erfolgreich durchführen.
Es geht darum, dass du möglichst schnell Geld erhältst. Also vergiss mal Beschwerde und Berufung gegen den ablehnenden Beschluss. Der Rechtsweg kann sich lange hinziehen kann. Er sollte auch der letzte Ausweg sein wenn nichts mehr anderes geht.
In deinem Fall würde ich die Klage parallel zum Antrag an die Rentenversicherung laufen lassen.
Die Rentenversicherung ist zu einer Vorschusszahlung auf Antrag gesetzlich zwingend verpflichtet. Die Höhe bestimmen die zurück gelegten anrechenbaren Renten-Zeiten wie sie im Versicherungsverlauf ausgedruckt sind.
Den Antrag an die DRV auf Vorschuss-Zahlung kannst du heute noch per Fax oder Mail stellen mit dem Hinweis auf die extreme Notlage UND dass der Antrag noch mit Unterschrift am Montag nachgereicht wird.
Für den Antrag an die Rentenversicherung genügt die detaillierte Darlegung der Notlage.
Anders als bei Gericht wird bei der DRV kein Anordnungsgrund benötigt und der Auszahlungsanspruch ergibt sich bereits aus den Rentenzeiten.
Parallel zum Antrag auf Rentenvorschuss-Zahlung dazu Klage beim SG einreichen. Die Klage hat mit dem Vorschuss nichts zu tun.
Das erscheint mir in der jetzigen Situation der einzig mögliche Weg um schnell zu Geld zu kommen.
Für die Zukunft rate ich dir dringend keine Verpflichtungen einzugehen, die du nicht vorher hier im Forum mit uns besprochen hast.
Zitat von: Ratlos am 02. Oktober 2022, 09:28:24Ja, es gibt natürlich ein "normales" Verfahren. Hierfür ist eine substantiierte Klageschrift einzureichen.
Lass das aber einen RA tun, alleine hast du mangels Rechtskenntnisse keinen Erfolg.
Dein Antrag auf ein Eilverfahren wurde allein schon deswegen abgewiesen weil du nicht mal einen AnordnungsGRUND dargelegt hast.
Aus dem Forum heraus lässt sich eine Klage mangels Detailkenntnisse nicht erfolgreich durchführen.
Es geht darum, dass du möglichst schnell Geld erhältst. Also vergiss mal Beschwerde und Berufung gegen den ablehnenden Beschluss. Der Rechtsweg kann sich lange hinziehen kann. Er sollte auch der letzte Ausweg sein wenn nichts mehr anderes geht.
In deinem Fall würde ich die Klage parallel zum Antrag an die Rentenversicherung laufen lassen.
Die Rentenversicherung ist zu einer Vorschusszahlung auf Antrag gesetzlich zwingend verpflichtet. Die Höhe bestimmen die zurück gelegten anrechenbaren Renten-Zeiten wie sie im Versicherungsverlauf ausgedruckt sind.
Den Antrag an die DRV auf Vorschuss-Zahlung kannst du heute noch per Fax oder Mail stellen mit dem Hinweis auf die extreme Notlage UND dass der Antrag noch mit Unterschrift am Montag nachgereicht wird.
Für den Antrag an die Rentenversicherung genügt die detaillierte Darlegung der Notlage.
Anders als bei Gericht wird bei der DRV kein Anordnungsgrund benötigt und der Auszahlungsanspruch ergibt sich bereits aus den Rentenzeiten.
Parallel zum Antrag auf Rentenvorschuss-Zahlung dazu Klage beim SG einreichen. Die Klage hat mit dem Vorschuss nichts zu tun.
Das erscheint mir in der jetzigen Situation der einzig mögliche Weg um schnell zu Geld zu kommen.
Für die Zukunft rate ich dir dringend keine Verpflichtungen einzugehen, die du nicht vorher hier im Forum mit uns besprochen hast.
Danke dir!
Kommt das normale Verfahren automatisch?
Ja ich werde es von einem RA für Sozialrecht machen lassen.
Der RV habe ich bereits alles mitgeteilt. Die Person die das Bearbeitet ist wohl nicht da. Kann wohl nur die eine Person machen... Was schon richtig lächerlich ist als Antwort. Rufe da Dienstag nochmal an. Habe endlich gestern meinen Beratungshilfeschein für die Sache mit dem PKW Schaden erhalten. Auch schon RAs angeschrieben und eine Rückmeldung heute bekommen dass ich DI früh mich melden kann und sie das kostenlos für mich machen werden.
Die Mitteilung und Schilderung deiner Lage gegenüber der DRV nützt dir gar nichts.
Solche Mitteilungen kriegen die wohl haufenweise.
Du musst explizit (heute noch) einen ANTRAG AUF VORSCHUSS-ZAHLUNG stellen.
Wir haben in Deutschland das Antragsprinzip. Ohne Antrag gibt es keinen Bescheid und kein Geld.
Zitat von: Ratlos am 03. Oktober 2022, 10:42:40Die Mitteilung und Schilderung deiner Lage gegenüber der DRV nützt dir gar nichts.
Solche Mitteilungen kriegen die wohl haufenweise.
Du musst explizit (heute noch) einen ANTRAG AUF VORSCHUSS-ZAHLUNG stellen.
Wir haben in Deutschland das Antragsprinzip. Ohne Antrag gibt es keinen Bescheid und kein Geld.
Antrag auf Vorschuss hatte ich schon vor einem Monat gestellt :(
Bzgl der normalen Klage.. Folgt die von alleine oder muss diese seperat in die Wege geleitet werden?
Die Rentenanstalt ist zu einer Vorschusszahlung verpflichtet - schrieb ich doch in meiner Antwort Nr. 91!
Also hake nach. Gleich morgen telefonisch und schriftlich nachfolgend.
Du musst halt auch mal die Seiten der DRV durchlesen.
Hast du überhaupt alle erforderlichen Unterlagen deinem Vorschussantrag beigelegt?
Lade bitte mal den Antrag auf Vorschuss hoch!
Und zum 3. und letzten Mal: Dein Antrag auf ein Eilverfahren wurde abgelehnt.
Gehst du nicht in eine Beschwerde/Berufung dagegen ist die Sache für das SG erledigt.
Eine formelle Klage muss substantiiert eingereicht werden am besten gleich mit dem Antrag ein Hauptverfahren zu eröffnen. Das aber kannst du nicht selbst machen, das soll ein RA tun und es kann bis zu 1 Jahr dauern bis ein Termin anberaumt ist. Kommt darauf an wie dein SG belastet oder überlastet ist.
War heute beim Anwalt und habe die Situation geschildert. Er meinte wir sollen die Antwort auf mein Widerspruch abwarten. Dies kann 3-6monate Dauert. Nach 3monaten kann man jedoch aktiv werden und druck aufbauen damit die reagieren. Auf die antwort dann eine normale Klage einreichen. Sonst hat er nichts gesagt.
Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:20:54Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Damit ist ja erstmal die ärgste Notlage aus der Welt. Ob du dich mit der DRV ein zweites Mal wegen Vorschusszahlung in Verbindung gesetzt hast ist bisher nicht erkennbar.
Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 11:22:39Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:20:54Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Damit ist ja erstmal die ärgste Notlage aus der Welt. Ob du dich mit der DRV ein zweites Mal wegen Vorschusszahlung in Verbindung gesetzt hast ist bisher nicht erkennbar.
Was denkst du welche Positionen werden von der Rechnung übernommen und welche nicht?
Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 11:22:39Zitat von: tsumo am 30. September 2022, 16:20:54Das Wohngeld bzw. die Grundsicherung wird erst zum 01.10.22 überwiesen.
Damit ist ja erstmal die ärgste Notlage aus der Welt. Ob du dich mit der DRV ein zweites Mal wegen Vorschusszahlung in Verbindung gesetzt hast ist bisher nicht erkennbar.
Sehr geehrte Frau XXXX,
Ihr Widerspruch befindet sich derzeit bei mir in Bearbeitung und muss noch in der sogenannten
Sitzung der sozial erfahrenen Dritten (vgl. § 116 Abs. 2 SGB XII) beraten werden. Sie erhalten umgehend danach eine Entscheidung.
Ich möchte Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass nach erster Einschätzung nur ein Anteil zu übernehmen ist. Ich bitte um nochmalige Übersendung der Rechnung der Firma Rahmet Bestattungen. Auf dem vorliegenden Exemplar sind die Einzelpositionen nicht abgedruckt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
teil 2
leider wurde durch die Informationstechnik der Hansestadt Lübeck ein Anhang Ihrer E-Mail entfernt. Ich nehme an, dass es sich dabei um die erbetene Rechnung des Bestatters handelte. Mögen Sie mir diese bitte auf dem Postweg schicken?
Dass evtl. ein Anteil zu übernehmen ist, bedeutet, genau so wie Sie ausführten, dass die Positionen übernommen werden können, die auch bei einer Bestattung im Inland angefallen werden. Wie viel das jeweils ist, kann ich erst entscheiden, wenn mir die vollständige Rechnung des Bestatters vorliegt.
Ich kann allerdings erst nach Durchführung der Sitzung der sozial erfahrenen Dritten einen Widerspruchsbescheid erlassen. Diese findet voraussichtlich Ende November statt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zitat von: tsumo am 06. November 2022, 04:43:23Ich möchte Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass nach erster Einschätzung nur ein Anteil zu übernehmen ist.
Na also was willst du mehr. Ist genau das eingetreten was ich schon vor Wochen geschrieben habe.
Die Kosten, welche bei einer Sozialbestattung in Deutschland angefallen wären, werden übernommen. Mehr kannst du nicht erwarten. Möglicherweise gibt es aber von türkischen Sozialträgern noch einen Zuschuss. Aber das weiß ich nicht.
Allerdings wären die meisten Positionen auf der Rechnung ja nicht bei einer inländischen Beisetzung angefallen, lediglich Formalitäten, Desinfektionsmaßnahmen und Verwaltungskosten.
Verbrauch eines Flugsarges, Vorbereitung für den Flugtransport oder Transport zum Flughafen gehören nicht dazu.
Wenn hier deutlich mehr als 200€ erstattet werden, wäre das großzügig und nicht von gesetzlichen Ansprüchen gedeckt.
Zitat von: madinksa am 06. November 2022, 10:17:11Wenn hier deutlich mehr als 200€ erstattet werden, wäre das großzügig und nicht von gesetzlichen Ansprüchen gedeckt.
Auf die Summe von 200 - max. 250 € komme ich anhand seiner Rechnung zwar auch,
aber der Sarg für 350 € (abzüglich Zusatz-Zinksarg) kommt da auf alle Fälle noch dazu so dass m. E.
mit ca. 400 - 500 € Erstattung zu rechnen ist.
Zitat von: Ratlos am 06. November 2022, 09:53:36Zitat von: tsumo am 06. November 2022, 04:43:23Ich möchte Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass nach erster Einschätzung nur ein Anteil zu übernehmen ist.
Na also was willst du mehr. Ist genau das eingetreten was ich schon vor Wochen geschrieben habe.
Die Kosten, welche bei einer Sozialbestattung in Deutschland angefallen wären, werden übernommen. Mehr kannst du nicht erwarten. Möglicherweise gibt es aber von türkischen Sozialträgern noch einen Zuschuss. Aber das weiß ich nicht.
Welche Kosten wären das? Welche Positionen auf der Rechnung?
Zitat von: madinksa am 06. November 2022, 10:17:11Allerdings wären die meisten Positionen auf der Rechnung ja nicht bei einer inländischen Beisetzung angefallen, lediglich Formalitäten, Desinfektionsmaßnahmen und Verwaltungskosten.
Verbrauch eines Flugsarges, Vorbereitung für den Flugtransport oder Transport zum Flughafen gehören nicht dazu.
Wenn hier deutlich mehr als 200€ erstattet werden, wäre das großzügig und nicht von gesetzlichen Ansprüchen gedeckt.
Wenn kein Zinksarg dann wird doch ein normaler berechnet?
was ist mit den positionen die in der türkei angefallen sind? blumen, friedhof, pfarrer etc? das wäre hier auch alles angefallen.
Zitat von: tsumo am 06. November 2022, 04:43:23Ich bitte um nochmalige Übersendung der Rechnung der Firma Rahmet Bestattungen. Auf dem vorliegenden Exemplar sind die Einzelpositionen nicht abgedruck
Schicke dem Amt einfach die Rechnung auf der die Einzelpositionen aufgelistet und berechnet sind. Du erhältst dann schon den richtigen Anteil. Eine Zusage über einen Teilbetrag liegt ja bereits vor.
Wie es sich mit den Kosten in der Türkei verhält weiß ich nicht.
Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 02:28:07Wenn kein Zinksarg dann wird doch ein normaler berechnet?
was ist mit den positionen die in der türkei angefallen sind? blumen, friedhof, pfarrer etc? das wäre hier auch alles angefallen.
Zu welchem Preis sollte denn ein normaler Sarg berechnet werden? Du hast ja keinen gekauft.
Und Auslagen in der Türkei werden ggf. gegen eine Rechnung aus der Türkei übernommen.
Zitat von: madinksa am 07. November 2022, 15:38:06Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 02:28:07Wenn kein Zinksarg dann wird doch ein normaler berechnet?
was ist mit den positionen die in der türkei angefallen sind? blumen, friedhof, pfarrer etc? das wäre hier auch alles angefallen.
Zu welchem Preis sollte denn ein normaler Sarg berechnet werden? Du hast ja keinen gekauft.
Und Auslagen in der Türkei werden ggf. gegen eine Rechnung aus der Türkei übernommen.
ein sarg gehört doch immer dazu. man geht von einem normalen aus und nimmt den preis davon.
Zitat von: madinksa am 07. November 2022, 15:38:06Zu welchem Preis sollte denn ein normaler Sarg berechnet werden? Du hast ja keinen gekauft.
Auf der Rechnung steht Flugtransportsarg. Das ist ein Holzsarg mit einem luftdichten Zinkeinsatz. Also wurde ein Sarg gekauft und wird auch bezahlt, abzüglich Zinkeinsatz.
Wird eigentlich auch der Totenschein sowie die Kosten für die Sterbeurkunden übernommen?
JA
Heute kam die Antwort. 495€ wurden genehmigt. Die Kosten für den Sarg waren nicht mit dabei. Gebe das nun meinem Anwalt für Sozialrecht.