Wenn (noch aus GEZ-Zeiten) offene Rundfunkbeiträge existieren, bei einem Umzug aber die Abmeldung der alten Wohnung mit einem Schreiben mit dem Textbaustein der besagt, dass das Beitragskonto ausgeglichen sei beantwortet wird, kann dann später doch noch was gefordert werden?
So nach dem Motto: War ein Textbaustein der versehentlich nicht entfernt wurde, das hat nix zu bedeuten. Oder so ähnlich?
Zuletzt war die Forderung ruhend gestellt, wurde also nicht weiter eingetrieben, aufgrund der offensichtlichen Erwerbslosigkeit der Dame die aufgrund von Erkrankungen auch nicht besser werden wird.
Bei Ruhestellung einer Forderung kann diese jederzeit wieder aufleben und beigetrieben werden.
Gleiches gilt für eine Niederschlagung wenn die Einziehungskosten in keinem Verhältnis zur Schuld stehen. Es fallen dennoch Säumniszuschläge an, die hier allerdings nicht gerechtfertigt sind.
Warum hat die Person keinen Antrag auf Befreiung gestellt?
Das ist rückwirkend bis zu 3 Jahren möglich wenn H4 oder Sozialhilfe bezogen wird.
Hatte lange Zeit die Briefe ignoriert. Die offene Summe ist bereits durch die rückwirkend für 3 Jahre genehmigte Befreiung vor Jahren reduziert worden, jedoch blieben da noch die Summen von vor den 3 Jahren.
Also ist der Satz in dem Schreiben egal? Es kann jederzeit weiter eingetrieben werden wenn ihnen danach wäre?
Zitat von: Maunzi am 08. Juli 2022, 20:32:20dass das Beitragskonto ausgeglichen sei beantwortet wird, kann dann später doch noch was gefordert werden?
Wenn das so drin steht, kann es ja auch keine Schulden geben.
Oder stand da noch drin was für eine Summe offen ist?
Zitat von: Maunzi am 09. Juli 2022, 12:36:28wenn ihnen danach wäre?
Wenn klar ist, dass es Beitragsschulden gab und eine Forderung dazu, dann schon.
Zitat von: Maunzi am 09. Juli 2022, 12:36:28Hatte lange Zeit die Briefe ignoriert
Es gab/gibt diese Schulden, darüber gibt es etliche Unterlagen da vor ca 8 - 10 Jahren auch noch versucht wurde das Geld zu pfänden. Die Pfändungen wurden eingestellt und die Forderung ruhend gestellt (siehe Eingangsposting).
Nun beim Umzug eben besagtes Schreiben wo von der Forderung rein gar nichts steht, es wird eben das ausgeglichene Beitragskonto erwähnt, wodurch bei ihr die Hoffnung aufkam, dass die Summe nun nicht mehr gefordert werden kann. Ich selbst bin da eben skeptisch und schätze, dass es später irgendwann heißen wird: das war nur ein Textbaustein oder eben ein Versehen und hat nix zu bedeuten.
@ Maunzi - lese es halt nach:
Zitat von: Ratlos am 09. Juli 2022, 12:13:46Bei Ruhestellung einer Forderung kann diese jederzeit wieder aufleben und beigetrieben werden.
Gleiches gilt für eine Niederschlagung wenn die Einziehungskosten in keinem Verhältnis zur Schuld stehen.
Eine Schuld ist dann weg wenn sie erlassen wurde. Durch Ruhestellung bleibt die Schuld bestehen. Wenn geschrieben steht, dass keine Schuld mehr besteht müsste ein Erlassbescheid vorliegen. Prüft mal Eure Unterlagen oder stelle das Schreiben mal hier rein.
Erlassbescheid existiert nicht. Nur der Satz im entprechenden Abmeldeschreiben wegen Umzuges.
ZitatSehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.
Abmeldedatum:
xx.xx.2022
Das Beitragskonto ist ausgeglichen.
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Name der Frau hab ich jetzt natürlich weggelassen.
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 10:31:21vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.
Die Abmeldung des Beitragskontos bedeutet nicht zwangsläufig, dass Schulden weg sind.
Die GEZ hat halt mangels Erfolgsaussicht (Pfändung erfplglos) die Schuld ruhend gestellt.
Jetzt ist die Dame ja wohl vom Rundfunkbeitrag befreit.
Schlafende Hunde würde ich nicht wecken.
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 10:31:21vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.
Abmeldedatum:
xx.xx.2022
Das Beitragskonto ist ausgeglichen.
Vielleicht lese ich das ja falsch, aber für mich steht da ganz eindeutig, dass keine Forderungen mehr offen sind, da
Beitragskonto ausgeglichen ...
Zitat von: PetraL am 10. Juli 2022, 12:51:50Beitragskonto ausgeglichen ...
Unter normalen Umständen bedeutet das: Der Saldo ist plusminus NULL.
Bei solchen Organisationen wie der After-GEZ :lachen: und dem Jobcenter mag das anders sein...
Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Beitragskonto ausgeglichen ...
@ Maunzi schreibt:
Konto abgemeldet. Sie schreibt
nicht Konto ausgeglichen!!!!! :no:
Vielleciht
Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 13:07:36Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Beitragskonto ausgeglichen ...
@ Maunzi schreibt: Konto abgemeldet. Sie schreibt nicht Konto ausgeglichen!!!!! :no:
Ich empfehle Dir, Deine Kompetenz in der Bedienung dieses Forums zu stärken. Kleiner Tipp: lies mal die Beiträge 1, 4 und 8.
Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 13:07:36Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Beitragskonto ausgeglichen ...
@ Maunzi schreibt: Konto abgemeldet. Sie schreibt nicht Konto ausgeglichen!!!!! :no:
Erweiter mal das Zitat (bei mir, #8, oder bei @Maunzi, #6), dann siehst du es: "Beitragskonto ausgeglichen" :zwinker:
P.S.:
Zitat von: rioreisender am 10. Juli 2022, 13:03:49Bei solchen Organisationen wie der After-GEZ :lachen: und dem Jobcenter mag das anders sein...
Äh ... tja ... DAS liegt natürlich auch im Bereich des Möglichen ... so "ermessensmäßig" halt ... :zwinker:
@Maunzi:
Ich würde trotzdem einfach mal davon ausgehen, dass ausgeglichen auch tatsächlich ausgeglichen heisst und mich im Falle einer Nachforderung dann auch darauf berufen. Ältere Dame (?) - so wie ich, vielleicht bisschen "unorganisiert"/vergesslich? Evtl. krankheitsbedingt? ... etc. etc. etc. - aber auf alle Fälle mittellos ...
Evtl. wurde ja auch nachträglich noch irgendwas angerechnet und befreit, wer weiß? Das wäre eins der wenigen Dinge, um die ich persönlich mir keine Sorgen machen würde: Ausgeglichen = erledigt = Ende. Punkt. :blum:
Beitrag 1 - zuletzt war die Forderung Ruhe gestellt
Beitrag 1 - Forderung ausgeglichen. Also was jetzt? Ruhigstellung oder Ausgleich
Beitrag 3 - 3 Jahre GEZ-Gebühren sind noch offen damit kann das Konto gar nicht null zu null ausgeglichen sein
Beitrag 5 - Konto ausgeglichen - kann gar nicht sein wenn 3 Jahre Gebühren offen sind Bei offenen Forderungen die nicht mehr verfolgt werden muss ein Erlaßbescheid vorliegen, ansonsten ist es Ruhestellung
Beitrag 7 - Konto abgemeldet - bedeutet nicht Schulderlass
Kompetenz beginnt bereits beim Denken
@ Maunzi stelle bitte mal das Schreiben hier rein - danke.
Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 14:24:52@ Maunzi stelle bitte mal das Schreiben hier rein - danke.
Das Schreiben hat @Maunzi in ihrem Beitrag #6 eingestellt, auf den ich dich verwiesen hatte. Wenn du das Zitat erweiterst, solltest du es sehen. Und da steht "Beitragskonto ist ausgeglichen". :zwinker:
Zitat von: PetraL am 10. Juli 2022, 15:10:29Und da steht "Beitragskonto ist ausgeglichen"
Für den aktuellen Stand womöglich ja.
Eine alte Forderung kann es dennoch geben.
Hier gab es dazwischen offenbar auch einen Umzug.
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 01:13:38Es gab/gibt diese Schulden
Dann wohl auch noch eine offene Forderung dieser.
Genaueres dazu weiß man hier ja nicht.
Antwort 6 von @ Maunzi erscheint bei mir nur unvollständig! Das hängt mit dem Zusatz [Erweitern] zusammen. Wusste ich nicht° Ich konnte daher nur das halbe Zitat bis xxx 2022 lesen.
ZitatSehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben das Beitragskonto abgemeldet.
Abmeldedatum:
xx.xx.2022
Das Beitragskonto ist ausgeglichen.
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[/quote]
Danach besteht keine Schuld mehr! Kann auch keine nachgefordert werden!Das Beitragskonto ist nicht mehr existent. Schon deshalb könnten Zahlungseingänge gar nicht mehr verbucht werden.
Frage an @ Maunzi: Wie lange ist die Frau jetzt befreit. Ein solcher Bescheid muss ja vorliegen. Bei dauernder Sozialhilfe wird meistens auf 2 Jahre befristet.
Zitat von: Ratlos am 10. Juli 2022, 16:43:44Das Beitragskonto ist nicht mehr existent.
Es kann ja noch ein anderes geben, ist mir immer noch zu viel Nebel hier.
Ist ja jeder mit einem Konto quasi Zwangsangemeldet.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Juli 2022, 17:02:04Ist ja jeder mit einem Konto quasi Zwangsangemeldet.
Aber nur mit 1 Konto und das ist nicht mehr existent und sie bestätigen totalen Schuldausgleich.
D.h. sie dürften jetzt wissen, dass die Frau im sozialen Dauerbezug steht und damit keine Chance besteht die 3 Jahre offene Rest-Forderung einzuziehen.
Deshalb würde mich der Befreiungsbescheid interessieren.
Oh jeh, ich versuch das mal zu ordnen was hier gefragt wurde.
Sie ist zu einem Beitragszahler (andere Nachbarin) gezogen um nicht mehr alleine zu sein und ein paar Kosten einzusparen, daher die Meldung des Umzuges. Daraufhin kam das von mir zitierte Schreiben.
Es wurden keine Zahlungen geleistet, die Forderung seit Jahren auf ruhend gestellt. So alt ist sie noch nicht, jedoch krankheitsbedingt absolut nicht mehr fit genug um sich mit sowas ausseinanderzusetzen, weswegen sie gern fragt wenn was kommt wie sie das zu verstehen hat, daher auch meine Nachfrage hier, da ich nicht sicher bin.
Der Befreiungsbescheid bisher lief immer nach dem Motto: 2 Jahre, da wir ja wissen, dass Sie im Bezug sind und wenn sich was ändert bitte melden. Kennt man ja schon wenn man länger im Bezug steckt und das einige male eingereicht hat, dann kommt irgendwann diese Art von "Dauerbefreiung".
Nur ist sie ja nun bei einem Beitragszahler gemeldet, demnach keine Bescheide mehr für sie.
Hab ich alles beantwortet? Falls nein fragt bitte nochmal.
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 18:01:34Sie ist zu einem Beitragszahler (andere Nachbarin) gezogen
So was ähnliches hatte ich schon Vermutet, darum auch die Abmeldung.
Dann ist der Bescheid für ihr damaliges Beitragskonto.
Den soll sie sich gut Aufheben, wegen der Bestätigung das keine Rückstände mehr da sind.
Bei der GEZ auf keinen Fall mehr von selbst melden.
Die alte Forderung wurde aber nicht evtl. an ein Inkassounternehmen abgegeben?
Es gab div. Versuche es einzutreiben, ich wühl gerade ihren Ordner durch:
Zig Mahnungen von der GEZ
-> Zwangsvollstreckung durch die Stadt (schätzungsweise Gerichtsvollzieher?)
Zig Mahnungen durch den Beitragsservice
-> Creditreform mahnt und fordert
Beitragsservice fordert weiter
-> Creditreform schreibt "gescheiterte Vermittlung Ihrer Gebührenschuld"
-> Creditreform schreibt "Ende unserer Vermittlung"
Danach fehlen wohl etliche Schreiben, sie sucht (schätze das wird nix)
Dann folgt die ruhend stellung des offenen Beitrages.
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 19:55:56Zig Mahnungen von der GEZ
-> Zwangsvollstreckung durch die Stadt (schätzungsweise Gerichtsvollzieher?)
Zig Mahnungen durch den Beitragsservice
-> Creditreform mahnt und fordert
Beitragsservice fordert weiter
-> Creditreform schreibt "gescheiterte Vermittlung Ihrer Gebührenschuld"
-> Creditreform schreibt "Ende unserer Vermittlung"
Es kommen immer wieder neue Einzelheiten zu Tage.
1. Die Forderung hat die GEZ also dem Inkassodienst Creditreform zum Einzug übergeben
2. Die Realisierung der Gebührenschuld durch Creditreform ist gescheitert
Zitat von: Maunzi am 10. Juli 2022, 19:55:56Dann folgt die ruhend stellung des offenen Beitrages.
Damit wurde
vorerst weitere Versuche die Forderung einzutreiben verzichtet.
Wie ich schon schrieb ist die Forderung / Schuld damit noch existent.
Es werden jedoch mangels derzeitiger Aussichtslosigkeit keine Vollstreckungsversuche mehr
durchgeführt.
Rate dazu keinen Kontakt mit dem Gegner aufzunehmen - schlafende Hunde weckt man nicht
Hab ihr gesagt nix weiter fragen / sagen dazu und abwarten. Sie hat keine Erben, wird nur eine geringe Rente kriegen, daher kann es gut sein, dass es im Sande verläuft.
Danke vielmals!
Zitat von: Maunzi am 11. Juli 2022, 19:52:59daher kann es gut sein, dass es im Sande verläuft.
Wegen Aussichtslosigkeit ist die Schuld doch bereits ruhend gestellt.
Kleinrenten sind nicht pfändbar.
Stell doch bitte mal den Befreiungsbescheid hier rein oder schreib uns wenigstens wie lange sie von Beitragszahlungen jetzt befreit ist.
Sie wurde im laufenden Bezug immer für 1 Jahr plus ein weiteres befreit. Die Gesamtdauer weiß ich mangels durchgehender Unterlagen nicht, falls du die meintest. Aber minimum seit 2018 durchgehend bis zum Umzug jetzt mitte des Jahres.
Hab mal einen abgetippt:
ZitatDen von Ihnen eingereichten Unterlagen entnehmen wir, dass entweder Frau xyz, dem/der Ehepartner(in)/eingetragenen Lebenspartner(in) oder dem/der Mitbewohner(in) Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuchs gewährt wird.
Frau xyz wird deshalb für die Zeit
vom 01.07.2020 bis 30.06.2021
von der Rundfunkbeitragspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Runfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) befreit.
Wir vermuten, dass Frau xyz weiterhin die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt. Deshalb wird Frau xyz zusätzlich für die Zeit
vom 01.07.2021 bis 30.06.2022
von der Rundfunkbeitragspflicht befreit (§ 4 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).
Das bedeutet, Sie müssen uns für diesen zusätzlich gewährten Zeitraum keine Unterlagen zusenden und auch keinen neuen Antrag stellen. Sollten allerdings die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr vorliegen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Auflagen und Hinweise.
Die oberen Zeilen sind wie immer weggelassen, da die Beitragsnummer und die Anschrift privatsache sind.
Da müsst ihr jetzt aber einen neuen Befreiungsantrag stellen.
Der alte ist ja mit dem 30.06. ausgelaufen.
Wie soll das gehen? Das Beitragskonto wurde doch abgemeldet? Und für die neue Wohnung wird doch ein Beitrag von der Dame zu der sie gezogen ist bezahlt. Da wurde nur gemeldet, dass sie zu der Dame gezogen ist und die Beitragsnummer der Dame genannt.
https://hartz.info/index.php?topic=129136.msg1544492#msg1544492
Da war das Schreiben, auf Erweitern klicken für Vollzitat
Zitat von: Ratlos am 12. Juli 2022, 11:35:29Da müsst ihr jetzt aber einen neuen Befreiungsantrag stellen.
Warum?
Sie wohnt jetzt bei jemandem der evtl. GEZ zahlt oder befreit ist.
Sie wurde daher komplett Abgemeldet.
Daher Füße ganz still halten und keinen erneuten Antrag stellen.
Zumindest so lange nicht, wie sie da Wohnen bleibt.
@Maunzi lass dich nicht Verwirren, sie muss derzeit keinen erneuten Antrag stellen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juli 2022, 16:34:13Sie wohnt jetzt bei jemandem der evtl. GEZ zahlt oder befreit ist.
Du hast recht. Das habe ich in der Eile nicht bedacht.
Okay, bleibt also dabei nix sagen und abwarten ob etwas kommt, danke :)
Und ja die andere Dame zahlt regulär ihren Beitrag, sie hat eine ausreichende Rente.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Juli 2022, 16:34:13Daher Füße ganz still halten und keinen erneuten Antrag stellen.
Zumindest so lange nicht, wie sie da Wohnen bleibt.
Das ist schon richtig - ändert aber nichts an der Schuld selber. Die besteht nach wie vor auch wenn das alte GEZ-Konto der Frau nicht mehr existiert.
Nachdem bereits Vollstreckungshandlungen gelaufen sind tritt die Verjährung erst in 30 Jahren ein.
Ein neuer Befreiungsantrag der für 2 Jahre genehmigt werden muss, wäre da schon hilfreich - gleich mit der Mitteilung dass sich die Lebenssituation nicht mehr ändern wird.
So würde ich es tun.
Füße still halten und nichts mehr tun ist allerdings auch keine falsche Methode.
Wenn von der GEZ was kommt, was zu erwarten ist, lässt sich der Befreiungsantrag immer noch auf 3 Jahre rückwirkend stellen.
Zitat von: Ratlos am 13. Juli 2022, 10:51:27Ein neuer Befreiungsantrag der für 2 Jahre genehmigt werden muss, wäre da schon hilfreich
Sie hat kein Konto mehr dort, völlig Unsinnig einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Zitat von: Ratlos am 13. Juli 2022, 10:51:27ändert aber nichts an der Schuld selber
wurde von mir auch nie Angezweifelt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 13. Juli 2022, 17:02:50Sie hat kein Konto mehr dort,
Doch - nämlich in der Buchhaltung ein Schuldkonto mit Minus-Saldo, der jederzeit wieder vollstreckt werden kann. :heul:
Erst wenn ein Erlassbescheid vorliegt ist alles endgültig erledigt.
Sie hält die Füße still, alles andere überfordert sie gerade ziemlich. Danke für die Hilfe!