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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: wasd0344 am 09. Juli 2022, 18:24:37

Titel: Bonus anspruch
Beitrag von: wasd0344 am 09. Juli 2022, 18:24:37
Guten Tag,

Ich habe eine frage bezüglich des Bonuses der im Juli ausgezahlt werden soll.

Meine "Eingliederungsvereinbarung" ging bis zum 30.06.2022, eine neue habe ich bis jetzt nicht

Geld habe Ich am 30.06.2022 ganz normal erhalten dieses ist ja für den Monat Juli vorgesehen,
heißst das dass Ich anspruch auf den 200€ Bonus habe ?

Mfg,
Titel: Aw: Bonus anspruch
Beitrag von: PetraL am 09. Juli 2022, 18:26:36
Bis wann geht denn dein Bewilligungsbescheid? Wenn da Juli enthalten ist, dann ein klares "ja".
Titel: Aw: Bonus anspruch
Beitrag von: wasd0344 am 09. Juli 2022, 18:34:43
Hey,

Herzlichen dank für die schnelle Antwort, da bin Ich erleichtert denn bescheid geht bis zum ende des Jahres.
Titel: Aw: Bonus anspruch
Beitrag von: rioreisender am 09. Juli 2022, 19:10:16
Zitat von: wasd0344 am 09. Juli 2022, 18:24:37Geld habe Ich am 30.06.2022 ganz normal erhalten dieses ist ja für den Monat Juli vorgesehen,
heißst das dass Ich anspruch auf den 200€ Bonus habe ?

Für den Anspruch auf die Sonderzahlung ("Bonus") genügt es, wenn Du im Juli 2022 mindestens einen Tag Anspruch auf Leistungen nach dem ALG II hattest.