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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FFMYEAH am 12. Juli 2022, 10:55:03

Titel: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: FFMYEAH am 12. Juli 2022, 10:55:03
Hallo, ich (55+) bin beim Umzug in eine günstigere Wohnung krank geworden und war eine Woche im Krankenhaus. Der Umzug war anstrengend und bin nach sechs Wochen immer noch nicht fit. Den Antrag habe ich unter den erleichterten Bedingungen momentan gleich nach dem Einzug im Juni gestellt, aber ich habe immer noch nicht alle Unterlagen zusammen da der Personalausweis verloren gegangen ist und ich noch auf meine Geburtsurkunde aus Bayern warte. Das Job Center in Hessen macht jetzt etwas Druck, hab etwas Schonvermögen aber bin etwas beunruhigt wenn man am 15. die Akte schließen möchte falls die Unterlagen nicht komplett sind. Ich schaffe das nicht, hatte etwas am Herzen und lag auf der Kardiologie und insbesondere das heiße Wetter hat mich völlig aus der Bahn geworfen. Ich liege meistens nur im Bett.

Also die Akte wird nicht komplett geschlossen und mein Antrag rückwirkend zum Juni verfällt auch nicht, wenn ich erst später die Unterlagen (Meldebescheinigung und Personalausweis) nachreiche?
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: Flip am 12. Juli 2022, 11:41:24
Wenn Fristen gesetzt wurden, solltest du Fristverlängerung beantragen, damit es nicht zu einer Versagung wegen fehlender Mitwirkung kommt, wenn du das mit "Akte geschlossen" meinst.

Du kannst doch schreiben "Personalausweis ging verloren, Geburtsurkunde wurde angefordert, dann beantrage ich einen neuen und reiche ihn nach.". Hast du denn ansonsten gar nichts anderes, dass dich mit Namen, Geburtsdatum und Foto zeigt? Führerschein oder Krankenkassenkarte?
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: FFMYEAH am 12. Juli 2022, 11:52:46
Ich hatte noch keinen persönlichen Termin. Ja mit der AOK Karte weise ich mich auch mit dem neun Euro Ticket aus! ;-)) Aber ich glaube die Vorgaben sind da relativ strikt! Eben mit dem Sachbearbeiter telefoniert und er meinte alles gut ich soll das nachreichen. Versagung wegen fehlender Mitwirkung. Genau darum ging es. Also es verfällt nicht! Mietvertrag und Kontoauszüge liegen dort vor, habe ich per E-Mail geschickt. Und da ich vorher schon in Bezug war müsste das doch alles relativ einfach sein aber das ist am neuen Wohnort in privater Trägerschaft! (Kommune) und die wollen auch eine Mietbescheinigung vom Vermieter die ich aus persönlichen Gründen nicht vorlegen möchte. Also Zahlung erst wenn das letzte Formular komplett ist, kann ja noch gut drei Wochen dauern. Und einen Vorschuss gibt es dann jetzt auch nicht?!
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2022, 18:20:22
FFMYEAH

Zitat von: FFMYEAH am 12. Juli 2022, 11:52:46die wollen auch eine Mietbescheinigung vom Vermieter die ich aus persönlichen Gründen nicht vorlegen möchte.
Es reicht wenn du den MV vorlegst.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
ZitatMietverträge
    Hier gilt:
    Es gibt die Möglichkeit, entweder den Mietvertrag zur Einsichtnahme vorzulegen oder eine Vermieterbescheinigung einzureichen.
    Achtung: Die Forderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung, da beide die selben Daten enthalten. Mit der Vorlage des Mietvertrages ist man seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Vermieterbescheingung kann dann gemäß § 65 SGB I und § 67a SGB X nicht mehr gefordert werden.

Der BfDI sagt u. a: "Die Form der Datenerhebung muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen." Das entsprechende Schreiben könnt ihr hier downloaden: BfDI - Datenschutz im Jobcenter (PDF)

und unten kannst du mal schauen was du und das JC für Möglichkeiten habt.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

MfG FN
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: Yavanna am 13. Juli 2022, 18:30:36
Das mit der doppelten Datenerhebung stimmt so nicht, da ein 20 Jahre alter Mietvertrag was anderes enthält als eine aktuelle Mietbescheinigung. Daher nix doppeltes.
Wenn du deinem Vermieter die Mietbescheinigung nicht zum Ausfüllen vorlegen möchtest, reicht das letzte Mieterhöhungsschreiben, letzte Nebenkosten Abrechnung mit aktuellem Abschlag, evtl Rechnung vom Heizkosten Anbieter, wenn separat und die Kontoauszüge, die die Zahlungen belegen.
Was einfacher ist, Ur choice
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: FFMYEAH am 14. Juli 2022, 02:25:58
Hallo, bin erst zum Juni eingezogen! Es gibt nur einen ganz einfachen Mietvertrag über eine Seite, ein möbliertes 40 qm Apartment. Inklusive Strom, GEZ, Warmwasser und Gas nicht einzeln aufgeschlüsselt. Ich denke das ist jetzt alles bei der Umstellung auf das Bürgergeld unkomplizierter? Hier in der neuen Wohnung über den Landkreis und nicht zentral Jobcenter. Sehr pedantisch. Auch ganz andere Formulare! Obwohl ich vorher in Bezug war und die Kollegen in Niedersachsen vor sechs Monaten erst alles geprüft hatten!
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: rioreisender am 14. Juli 2022, 09:27:21
Zitat von: FFMYEAH am 14. Juli 2022, 02:25:58Hallo, bin erst zum Juni eingezogen! Es gibt nur einen ganz einfachen Mietvertrag

Es muss dem JC weder Mietvertrag noch Vermieterbescheinigung vorgelegt werden. Dem Jobcenter hat vielmehr der Nachweis zu genügen, dass regelmäßig Mietzahlungen geleistet werden. Wenn Du erst im Juni eingezogen bist, könnte der Nachweis allerdings schwierig sein.

Wenn Du dennoch Deinen Mietvertrag vorlegen möchtest, darfst und solltest Du darin alle den Vermieter betreffenden Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) schwärzen, diese sind nicht leistungsrelevant. Es sei denn, die Miete soll vom JC direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden, dann braucht das JC Name und Bankverbindung des Vermieters für die Abwicklung.
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. Juli 2022, 16:22:10
FFMYEAH

Zitat von: FFMYEAH am 14. Juli 2022, 02:25:58Hallo, bin erst zum Juni eingezogen! Es gibt nur einen ganz einfachen Mietvertrag über eine Seite, ein möbliertes 40 qm Apartment. Inklusive Strom, GEZ, Warmwasser und Gas nicht einzeln aufgeschlüsselt.
Ist es ein Pauschalmietvertrag? oder kann der VM noch eine NK/BK Abrechnung zum Jahresende erstellen.

Zitat von: FFMYEAH am 14. Juli 2022, 02:25:58Auch ganz andere Formulare! Obwohl ich vorher in Bezug war und die Kollegen in Niedersachsen vor sechs Monaten erst alles geprüft hatten!
Was die Formulare angeht > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0) unter anderem:
ZitatSämtliche Zusatzvereinbarungen und/oder Pseudoerklärungen (vermeintlich einseitige Willenserklärungen, die aber vom JobCenter vorgefertigt wurden), etc. unterliegen (wie z.B. auch die EinV) den §§ 53 bis 61 SGB X, d.h. es gibt weder eine rechtliche Pflicht, diese unterschreiben zu müssen, noch kann eine Nichtunterschrift zu einer Sanktion oder gar zur Leistungseinstellung bzw. -verweigerung führen.
Im Klartext: Generell gibt es keine Pflicht, etwas anderes als den ALG II-Antrag (und evtl. noch dessen offizielle Anlagen) zu unterschreiben, wobei der Antrag eine einseitige Willenserklärung darstellt.

Niedersachsen oder auch nicht ist egal weil jedes neue JC eigenständig prüfen muss!

MfG FN
Titel: Aw: Neuantrag und wegen Erkrankung nicht alle Unterlagen zusammenbekommen
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 15. Juli 2022, 08:08:12


Zitat von: FFMYEAH am 14. Juli 2022, 02:25:58Auch ganz andere Formulare! Obwohl ich vorher in Bezug war und die Kollegen in Niedersachsen vor sechs Monaten erst alles geprüft hatten!


So wie ich es herausgelesen habe, ist nach dem Umzug ein anderes JC zuständig, das heißt, es muss ein kompletter Neuantrag mit allen dafür notwendigen Unterlagen gestellt werden.
Noch dazu scheint es eine Optionskommune zu sein.