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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Asti am 13. Juli 2022, 12:25:33

Titel: Autoförderung
Beitrag von: Asti am 13. Juli 2022, 12:25:33
Hallo,

Vieleicht kann mir hier jemand helfen.

Im März diesen Jahres ,wurde in der EV festgehalten, daß ich eine Autoförderung bis 2500€ bekomme, zwecks erreichen des Arbeitsplatzes, es wurden auch Kostenvoranschläge eingereicht, jedoch waren in der Zeit die besagten Autos schon verkauft.
Die Dame die für mich zuständig war,  meinte dann ,ich solle wenn ich ein geeignetes Auto gefunden hätte,  und der Verkäufer bereit wäre 1 bis 1,5 Wochen auf die Zahlung zu warten, den Kaufvertrag, sofort einreichen und es würde das Geld direkt an den Verkäufer angewiesen.
Da man trotzdem nach einem Auto schaut das nicht totaler Schrott ist, somit auch etwas dauert, habe ich vor 3 Wochen ein Auto gefunden.
Habe dann den Kaufvertrag direkt eingereicht beim Jobcenter. Heute rief mich das Jobcenter an, natürlich wieder jemand neues, der für mich zuständig ist, und meinte, das ginge so nicht, es wäre ja schon eine Zeit her, sie bräuchte dazu Kostenvoranschläge und sie würde entscheiden, welches Auto 3s dann werden würde, sofern das noch gelten würde. Sie würde es mit dem Leiter absprechen,  sobald sie in 3 Wochen aus dem Urlaub wäre.
Auf mein kommentar, das das Auto schon auf mich angemeldet und versichert ist, und der Verkäufer mir mehr wie auf die Füße tritt, da er sein Geld selbstverständlich haben will und auch mit Anzeige droht,interessiert nicht.

Wenn ich das Auto zurück geben müsste,  hätte ich ja auch schon genug Geld in den Sand gesetzt.

Was könnte ich machen, bzw  argumentieren, damit das Jobcenter es übernimmt und schnell zahlt.

Danke für eventuelle Hilfe
Titel: Aw: Autoförderung
Beitrag von: rioreisender am 13. Juli 2022, 12:36:31
Zitat von: Asti am 13. Juli 2022, 12:25:33Die Dame die für mich zuständig war,  meinte dann ,ich solle wenn ich ein geeignetes Auto gefunden hätte,  und der Verkäufer bereit wäre 1 bis 1,5 Wochen auf die Zahlung zu warten, den Kaufvertrag, sofort einreichen und es würde das Geld direkt an den Verkäufer angewiesen.

Hast Du diese Aussage schriftlich?
Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug in Deinem Besitz und noch nicht bezahlt ist - ist das richtig?
Titel: Aw: Autoförderung
Beitrag von: Asti am 13. Juli 2022, 12:39:50
Nein, habe es leider nicht schriftlich.
Und ja Auto ist in meinem Besitz und noch nicht bezahlt.

Titel: Aw: Autoförderung
Beitrag von: rioreisender am 13. Juli 2022, 12:49:54
Zitat von: Asti am 13. Juli 2022, 12:39:50Nein, habe es leider nicht schriftlich.
Das war aufgrund Deiner Eingangsformulierung leider zu befürchten.

Der Verkäufer hat Dir gegenüber natürlich ein Recht auf Zahlung des Kaufpreises. Du bist der Vertragspartner des Verkäufers. Das dürfte unstreitig sein. Kannst Du mit dem Verkäufer sprechen, ihm die Sachlage schildern und ihm wenigstens eine Anzahlung liefern?

Ich kann es juristisch nicht einschätzen, aber ggf. könnte sich der Verkäufer (der nach wie vor Eigentümer des Fahrzeugs ist!) per Eilrechtsschutz oder möglicherweise sogar -nachdem er gem. § 449 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückgetreten ist- per erlaubter Selbsthilfe (fraglich!) wieder Besitz an seinem Fahrzeug verschaffen und Dir gegenüber Nutzungsentschädigung verlangen.

Im schlechtesten Fall könnte Dir ein Ermittlungsverfahren wegen Eingehungsbetrug blühen. Dann wäre allerdings nachzuweisen, dass Du von Anfang nicht vorgehabt hättest, den Kaufpreis zu zahlen.
Titel: Aw: Autoförderung
Beitrag von: geraldxx am 13. Juli 2022, 12:55:12
Zitat von: Asti am 13. Juli 2022, 12:25:33Im März diesen Jahres ,wurde in der EV festgehalten, daß ich eine Autoförderung bis 2500€ bekomme, zwecks erreichen des Arbeitsplatzes, es wurden auch Kostenvoranschläge eingereicht, jedoch waren in der Zeit die besagten Autos schon verkauft.
Die Dame die für mich zuständig war,  meinte dann ,ich solle wenn ich ein geeignetes Auto gefunden hätte,  und der Verkäufer bereit wäre 1 bis 1,5 Wochen auf die Zahlung zu warten, den Kaufvertrag, sofort einreichen und es würde das Geld direkt an den Verkäufer angewiesen.

Du solltest mit der EV in der Hand und dem Kaufvertrag des Autos ins JC und dort die zuständige Teamleitung verlangen. Das sollte eigentlich schnell zu klären sein.
Titel: Aw: Autoförderung
Beitrag von: Ratlos am 13. Juli 2022, 12:57:58
Es gibt auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Titel: Aw: Autoförderung
Beitrag von: rioreisender am 13. Juli 2022, 12:58:41
Zitat von: geraldxx am 13. Juli 2022, 12:55:12Du solltest mit der EV in der Hand und dem Kaufvertrag des Autos ins JC und dort die zuständige Teamleitung verlangen. Das sollte eigentlich schnell zu klären sein.

Guter ergänzender Hinweis, habe ich gar nicht gesehen.

Das obige Beispiel zeigt leider wieder einmal deutlich in bedrückender Weise, dass sämtliche Zusicherungen seitens SB schriftlich zu formulieren und dem LE auszuhändigen sind, da mündliche Aussage der SB genau nichts wert sind. Den Schaden trägt am Schluss der LE.